Rechtsprechung
| LAG Hamburg, 27.09.1982 - 5 Sa 91/82 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- DB 1983, 126
Wird zitiert von ... (5)
- BAG, 12.09.1985 - 2 AZR 324/84
Verzug des Arbeitgebers bei Verurteilung zur Beschäftigung
Entgegen der Auffassung des Klägers und einer Minderheit im Schrifttum (…Gnade/Kehrmann/Schneider/Blanke, aaO, § 102 Rz 83; KR-Etzel, § 102 BetrVG Rz 164;… Klebe/Schumann, Das Recht auf Beschäftigung im Kündigungsschutzprozeß, 1981, S. 155 ff., 157, m.w.N.) kann aber der Kündigung nicht mit der Möglichkeit der Weiterbeschäftigung auf dem bisherigen Arbeitsplatz widersprochen werden (…Dietz/Richardi, aaO, § 102 Rz 137;… Hueck, KSchG, 10. Aufl., § 1 Rz 142;… Stege/Weinspach, BetrVG, 5. Aufl., § 102 Rz 134; Hanau, BB 1972, 451, 454; Otto, RdA 1975, 70;… Löwisch, DB 1978, Beilage 7, S. 4;… Galperin/Löwisch, BetrVG, 6. Aufl., § 102 Rz 62 a; LAG Hamm Urteil vom 31. Januar 1979 - 8 Sa 1578/78 - EzA § 102 BetrVG Beschäftigungspflicht Nr. 6; LAG Düsseldorf Urteil vom 2. September 1977 - 4 Sa 1060/77 - BB 1978, 963 und LAG Hamburg Urteil vom 27. September 1982 - 5 Sa 91/82 - DB 1983, 126). - LAG Düsseldorf, 25.01.1993 - 19 Sa 1650/92
Einstweiliger Rechtsschutz: Änderungskündigung - Versetzung
Dementsprechend hat das Landesarbeitsgericht Hamburg durch Urteil vom 08.09.1982 - 5 Sa 112/82 -, DB 1983, 126 f. den Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung betreffend Weiterbeschäftigungsanspruch zu den bisherigen Beschäftigungsbedingungen nach Änderungskündigung mit Versetzung auf einen anderen Arbeitsplatz zurückgewiesen und zur Begründung ausgeführt, daß es schon an einem Verfügungsgrund fehle, der nur dann gegeben sei, wenn ohne Befriedigung des Anspruchs des Arbeitnehmers diesem ein erheblicher Nachteil drohe. - ArbG Münster, 15.08.1989 - 3 Ga 16/89
Mitbestimmungsrecht des Personalrats ; Kollektives Regelungsbedürfnis; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LAG Berlin, 29.04.1991 - 9 Sa 3/91
Vorläufiger Rechtsschutz: Rechtsschutzinteresse - Wegfall
Immerhin soll nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 18. Januar 1990, SAE 1991, 11 ff. mit zustimmender Anmerkung von Oetker; siehe auch LAG Hamburg vom 8. September 1982, DB 1983, 126) ein Beschäftigungsanspruch zu den bisherigen Vertragsbedingungen bei einer Versetzung auf einen anderen Arbeitsplatz jedenfalls dann nicht bestehen, wenn der Arbeitgeber eine Änderungskündigung ausgesprochen hat, die vom Arbeitnehmer unter dem Vorbehalt des § 2 KSchG angenommen worden ist. - ArbG Stuttgart, 05.06.1996 - 6 Ga 23/96
Antrag auf Weiterbeschäftigung; Antrag auf Entbindung von der Verpflichtung zur …
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