Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   BVerfG, 16.11.1982 - 1 BvL 16/75, 1 BvL 36/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,8
BVerfG, 16.11.1982 - 1 BvL 16/75, 1 BvL 36/79 (https://dejure.org/1982,8)
BVerfG, Entscheidung vom 16.11.1982 - 1 BvL 16/75, 1 BvL 36/79 (https://dejure.org/1982,8)
BVerfG, Entscheidung vom 16. November 1982 - 1 BvL 16/75, 1 BvL 36/79 (https://dejure.org/1982,8)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1982,8) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • DFR

    Arbeiter/Angestellte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 622 Abs. 2 Satz 2; GG Art. 3 Abs. 1
    Kündigung: unterschiedliche Berechnung der Beschäftigungsdauer bei Arbeitern und Angestellten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 62, 256
  • NJW 1983, 617
  • MDR 1983, 372
  • DB 1983, 450
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (131)Zitiert selbst (27)

  • BVerfG - 1 BvL 36/79 (anhängig)
    Auszug aus BVerfG, 16.11.1982 - 1 BvL 16/75
    in dem Verfahren zur verfassungsrechtlichen Prüfung des § 622 Abs. 2 Satz 2 zweiter Halbsatz BGB - Aussetzungs- und Vorlagebeschluß des Arbeitsgerichts Reutlingen vom 3. Juni 1975 (1 Ca 863/74) - 1 BvL 16/75 -, - Aussetzungs- und Vorlagebeschluß des Arbeitsgerichts Reutlingen vom 6. Februar 1979 (1 Ca 611/78) - 1 BvL 36/79 -.

    Rn. 28 2. Vorlage 1 BvL 36/79 .

    Rn. 33 Zu den Vorlagen haben die Bundesregierung -- durch den Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung --, der 2., 3., 4. und 5. Senat des Bundesarbeitsgerichts, der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs, der Kläger des Ausgangsverfahrens der Vorlage 1 BvL 36/79, die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände und der Bundesverband der Deutschen Industrie, der Deutsche Gewerkschaftsbund, die Deutsche Angestellten-Gewerkschaft sowie die Bundesanstalt für Arbeit Stellung genommen.

    Rn. 46 4. Der Kläger im Ausgangsverfahren der Sache 1 BvL 36/79 hält es für verfassungswidrig, daß für die verlängerten Kündigungsfristen zurückgelegte Zeiten der Betriebszugehörigkeit bei Arbeitern und Angestellten von unterschiedlichen Lebensaltern an gerechnet würden und die jeweilige Beschäftigungsdauer zu unterschiedlich verlängerten Kündigungsfristen führe.

  • BVerfG, 18.06.1975 - 1 BvL 4/74

    Waisenrente II

    Auszug aus BVerfG, 16.11.1982 - 1 BvL 16/75
    Rn. 59 Ausgehend von der Entscheidung in BVerfGE 40, 121 (140) stelle sich aber die Frage, ob für die unterschiedliche Behandlung von Arbeitern und Angestellten bei der Berechnung der Beschäftigungsdauer im Rahmen der Regelung der Kündigungsfristen überhaupt ein Gestaltungsraum des Gesetzgebers vorhanden sei.

    In BVerfGE 40, 121 (140) ging es um die Frage, ob es mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar ist, daß Kindern eines verstorbenen Versicherten der Angestelltenversicherung Waisenrente auch dann nur bis zum 25. Lebensjahr gewährt wird, wenn sie infolge körperlicher oder geistiger Gebrechen außerstande sind, sich selbst zu unterhalten, während behinderte Waisen in der beamtenrechtlichen Hinterbliebenenversorgung und in der Kriegsopferversorgung Waisengeld oder Waisenrente ohne Altersgrenze erhalten.

    Damit wird gleichzeitig deutlich, daß ich der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 40, 121 [140]), "nach der es dem Gesetzgeber bei historisch ohne einheitlichen Plan gewachsenen Regelungen überlassen bleiben muß, in welcher Zeitfolge er gebotene Änderungen und Verbesserungen vornehmen wolle", eine höhere Bedeutung beimesse, als es der Senat unter Berufung auf die Entscheidung in BVerfGE 43, 13 (22) getan hat.

  • BVerfG, 16.03.1982 - 1 BvR 938/81

    Junge Transsexuelle

    Auszug aus BVerfG, 16.11.1982 - 1 BvL 16/75
    Rn. 70 Der allgemeine Gleichheitssatz ist dann verletzt; wenn eine Gruppe im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obgleich zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (BVerfGE 55, 72 [88]; 58, 369 [374]; 59, 52 [59]; 60, 123 [133 f.]; 60, 329 [346]).

    Bei der Anwendung des Gleichheitsgebotes ist der jeweilige Lebens- und Sachbereich zu berücksichtigen (BVerfGE 35, 348 [357]; 60, 123 [134]; vgl. ferner BVerfGE 6, 84 [91]; 25, 269 [292]).

  • BVerfG, 15.12.2015 - 2 BvL 1/12

    Überschreibung eines Doppelbesteuerungsabkommens durch innerstaatliches Gesetz …

    Insbesondere ist der mit der Nachweisobliegenheit verbundene Eingriff in andere Grundrechte so gering, dass die in der Rechtsprechung anerkannten Fälle einer intensivierten verfassungsgerichtlichen Kontrolle von mit Freiheitseingriffen einhergehenden Ungleichbehandlungen (vgl. BVerfGE 37, 342 ; 62, 256 ; 79, 212 ; 88, 87 ; 98, 365 ; 99, 341 ; 111, 160 ; 112, 50 ; 116, 243 ) hier nicht Platz greifen.
  • BVerfG, 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen landesrechtliche Einschränkungen für …

    Die gesetzliche Regelung gibt der Verwaltung in ausreichendem Maße richtungsweisende Gesichtspunkte an die Hand, damit diese die Norm in nachvollziehbarer und überprüfbarer Weise anwenden kann (vgl. BVerfGE 21, 73 ; 62, 256 ).
  • BAG, 18.09.2014 - 6 AZR 636/13

    Verlängerte Kündigungsfristen - Altersdiskriminierung?

    Mit diesem Gesetz wollte der Gesetzgeber lediglich den verfassungsrechtlichen Vorgaben (vgl. BVerfG 16. November 1982 - 1 BvL 16/75, 1 BvL 36/79 - BVerfGE 62, 256; 30. Mai 1990 - 1 BvL 2/83 - BVerfGE 82, 126) zur erforderlichen Einheitlichkeit der Kündigungsfristen der Arbeiter und Angestellten nachkommen.

    Sie geben dem Arbeitnehmer aber jedenfalls länger Gelegenheit, einen neuen Arbeitsplatz zu finden (vgl. BVerfG 16. November 1982 - 1 BvL 16/75, 1 BvL 36/79 - zu B II 2 der Gründe, BVerfGE 62, 256;… Schlussanträge des Generalanwalts Bot vom 7. Juli 2009 - C-555/07 - Rn. 43).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerfG
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht