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| BAG, 23.10.1984 - 1 AZR 126/81 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 611; GG Art.9 Abs. 3
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Lehrer - Arbeitskampf - Unterrichtsausfall
Verfahrensgang
- ArbG Bremen, 21.02.1980 - 8 Ca 8468/79
- BAG, 23.10.1984 - 1 AZR 126/81
Papierfundstellen
- NJW 1985, 2440 (Ls.)
- NZA 1985, 459 (Ls.)
- DB 1985, 1239
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (1)
- BAG, 10.06.1980 - 1 AZR 822/79
Grundsätze zur Herstellung und Wahrung des Verhandlungsgleichgewichts im …
Auszug aus BAG, 23.10.1984 - 1 AZR 126/81
...Nur insoweit besteht ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen Tarifautonomie, Tarifvertrag und Arbeitskampf (vgl. dazu BAGE [GS] 23, 292, 306 ff.; BAGE 33, 140, 151).
- BAG, 22.09.2009 - 1 AZR 972/08
Streikbegleitende "Flashmob-Aktion" im Einzelhandel - Recht am eingerichteten und …
Hierdurch wird die Aktion nicht typischerweise zum Demonstrationsarbeitskampf, der auf eine kollektive Meinungsäußerung zu etwaigen politischen, gesellschaftlichen oder wirtschaftlichen Verhältnissen gerichtet ist und nicht der Durchsetzung tariflicher Forderungen dient (vgl. dazu BAG 23. Oktober 1984 - 1 AZR 126/81 - zu 3 b der Gründe, AP GG Art. 9 Arbeitskampf Nr. 82 = EzA GG Art. 9 Arbeitskampf Nr. 55). - OVG Nordrhein-Westfalen, 07.03.2012 - 3d A 317/11
Beamte haben in der Bundesrepublik Deutschland kein Streikrecht
Rn. 250 vgl. hierzu im Einzelnen: BAG, Urteile vom 27. Juni 1989 - 1 AZR 404/88 -, BAGE 62, 171, und vom 5. März 1985 - 1 AZR 468/83 -, BAGE 48, 160; Beschluss vom 23. Oktober 1984 - 1 AZR 126/81 -, DB 1985, 1239; ArbG Osnabrück, Urteil vom 4. Juni 1996 - 4 Ga 10/96 -, NZA-RR 1996, 341; Scholz, in: Maunz/Dürig, GG, Bd. II, Art. 9 Rdnr. 375; Schweiger/Brandl, Der Kampf um Arbeit, 2010, S. 60,. - BAG, 05.03.1985 - 1 AZR 468/83
Sympathiestreik
Mit dieser Funktion von Arbeitskämpfen lassen sich in der Regel weder Sympathiestreiks noch Sympathieaussperrungen rechtfertigen noch die Teilnahme eines Arbeitnehmers an einer Demonstration (nicht Arbeitskampf), mit der auf behauptete soziale Mißstände hingewiesen werden sollte (vgl. BAG Beschluß vom 23. Oktober 1984 - 1 AZR 126/81 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt). - VG Berlin, 27.02.2014 - 5 K 379.12
Frauenvertreterin muss bei Abmahnung der BVG beteiligt werden
Dem hat sich das Bundesarbeitsgericht angeschlossen (BAG, Beschluss vom 23. Oktober 1984 - 1 AZR 126/81, juris Rn. 7). - LAG Hamm, 18.01.1990 - 16 Sa 879/89
Dreischichtbetrieb; Ruhepause; Tarifrecht; Vergütung
Die gegenteilige Rechtsansicht der Klägerin verkennt, daß bei arbeitsplatzbezogener Betrachtung im Vergleich zu anderen Arbeitnehmern mit gleicher Belastung willkürliche vergütungsmäßige Besserstellungen einzelner Arbeitnehmer eintreten könnten, die im Widerspruch zu dem von den Tarifvertragsparteien zu respektierenden Gleichheitssatz aus Art. 3 Abs. 1 GG stehen würden (vgl. BAGE 48 S. 107, 113 f.; BAG vom 6.2.1985 - 4 AZR 370/83, DB 1985 S. 1239 = EzA Art. 3 GG Nr. 16).
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