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Weitere Entscheidung unten: BAG, 25.06.1985

Rechtsprechung
   BAG, 22.05.1985 - 5 AZR 30/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,158
BAG, 22.05.1985 - 5 AZR 30/84 (https://dejure.org/1985,158)
BAG, Entscheidung vom 22.05.1985 - 5 AZR 30/84 (https://dejure.org/1985,158)
BAG, Entscheidung vom 22. Mai 1985 - 5 AZR 30/84 (https://dejure.org/1985,158)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 48, 365
  • NJW 1986, 451
  • ZIP 1985, 1348
  • MDR 1986, 82
  • NZA 1985, 775
  • BB 1986, 193
  • DB 1985, 2409
  • JR 1986, 440
 
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Wird zitiert von ... (125)Zitiert selbst (9)

  • BAG, 29.10.1975 - 5 AZR 444/74

    Betriebsübergang: Begriff und Voraussetzungen

    Auszug aus BAG, 22.05.1985 - 5 AZR 30/84
    Das hängt entscheidend davon ab, ob der neue Inhaber mit den übernommenen Betriebsmitteln den Betrieb oder einen Betriebsteil im wesentlichen unverändert fortführen kann (vgl. BAG 27, 291, 295 ff. = AP Nr. 2 zu § 613 a BGB, zu 1 a der Gründe; BAG Urteil vom 22. Februar 1978 - 5 AZR 800/76 - AP Nr. 11 zu § 613 a BGB, zu 3 a der Gründe).

    Dabei kommt es nicht darauf an, zu welchen Zwecken der Erwerber den Betrieb oder Betriebsteil übernimmt, ob er insbesondere die gleichen arbeitstechnischen Ziele beibehalten oder andere, neuartige verfolgen will (BAG 27, 291, 297 = AP Nr. 2 zu § 613 a BGB, zu 1 b der Gründe;… Posth, Arbeitsrechtliche Probleme beim Betriebsinhaberwechsel (§ 613 a BGB), Köln 1978, S. 77 f.), denn nach dem Sinn und Zweck des § 613 a BGB, die mit dem Betriebsteil verbundenen Arbeitsplätze zu schützen, ist es für die betroffenen Arbeitnehmer von untergeordneter Bedeutung, ob sie für den Erwerber die gleichen oder andere Produkte herstellen.

  • BAG, 20.07.1982 - 3 AZR 261/80

    Betriebsübergang

    Auszug aus BAG, 22.05.1985 - 5 AZR 30/84
    Dies schon deshalb, weil in der heutigen Wirtschaftspraxis häufig ein Betrieb auf betriebsfremden Grundstücken und mit Maschinen betrieben wird, an denen wieder andere Eigentumsrechte bestehen (vgl. hierzu BAG 39, 208, 213 = AP Nr. 31 zu § 613 a BGB, zu 1 b der Gründe und Urteil vom 22. Mai 1985 BAG 48, 376).

    Der Übergang dieser Funktion könnte allenfalls zu einem Übergang derjenigen Arbeitnehmer auf die Beklagte zu 2) führen, die mit den speziellen Planungsarbeiten befaßt waren, da regelmäßig nach der Funktion des jeweiligen Arbeitsplatzes, insbesondere danach zu entscheiden ist, für welchen Betrieb oder Betriebsteil der Arbeitnehmer vor dem Übergang überwiegend tätig war (BAG 39, 208 = AP Nr. 31 zu § 613 a BGB).

  • LAG Berlin, 12.07.1983 - 8 Sa 18/83

    Betriebsübergang; Betriebsbegriff

    Auszug aus BAG, 22.05.1985 - 5 AZR 30/84
    Demgegenüber meint die Revision unter Berufung auf ein Urteil der 8. Kammer des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 12. Juli 1983 - 8 Sa 18/83 - EzA § 613 a BGB Nr. 35 in einem Parallelrechtsstreit, das Landesarbeitsgericht habe zu Unrecht allein darauf abgestellt, ob sächliche oder immaterielle Betriebsmittel der Beklagten zu 1) auf die Beklagte zu 2) übergegangen seien.

    c) Entgegen der Auffassung der Revision und der 8. Kammer des Landesarbeitsgerichts Berlin im Urteil vom 12. Juli 1983 - 8 Sa 18/83 - EzA zu § 613 a BGB Nr. 35 liegt ein Betriebsübergang von der Beklagten zu 1) auf die Beklagte zu 2) auch nicht deshalb vor, weil es zu einer "Funktionsübertragung" zwischen beiden Beklagten gekommen sei.

  • BAG, 14.10.1982 - 2 AZR 568/80

    Bei Betriebsstilllegung können wenige Arbeitnehmer kurzfristig weiterbeschäftigt …

    Auszug aus BAG, 22.05.1985 - 5 AZR 30/84
    Der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts hat es deshalb auch in dem Fall des Übergangs einer Funktion von einem Konzernbetrieb auf einen anderen Konzernbetrieb abgelehnt, § 613 a BGB auch nur entsprechend anzuwenden (BAG 41, 72, 89 = AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Konzern, zu B II 3 c der Gründe).
  • BAG, 27.09.1984 - 2 AZR 309/83

    Kündigung wegen Betriebsstillegung und Betriebsübergang

    Auszug aus BAG, 22.05.1985 - 5 AZR 30/84
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG 35, 104, 106 = AP Nr. 24 zu § 613 a BGB; Urteil vom 27. September 1984 BAG 47, 13 zu B II 2 b der Gründe) gehören zu einem Betrieb im Sinne von § 613 a Abs. 1 BGB nur die sächlichen und immateriellen Betriebsmittel, nicht auch die Arbeitnehmer (vgl. BAG Urteil vom 22. Mai 1979 - 1 AZR 46/76 -, DB 1979, 1751, 1752, zu 1 b) aa) a. E.).
  • BAG, 25.02.1981 - 5 AZR 991/78

    Pachtübernahme

    Auszug aus BAG, 22.05.1985 - 5 AZR 30/84
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG 35, 104, 106 = AP Nr. 24 zu § 613 a BGB; Urteil vom 27. September 1984 BAG 47, 13 zu B II 2 b der Gründe) gehören zu einem Betrieb im Sinne von § 613 a Abs. 1 BGB nur die sächlichen und immateriellen Betriebsmittel, nicht auch die Arbeitnehmer (vgl. BAG Urteil vom 22. Mai 1979 - 1 AZR 46/76 -, DB 1979, 1751, 1752, zu 1 b) aa) a. E.).
  • BAG, 22.02.1978 - 5 AZR 800/76

    Leitende Angestellte - Zeitpunkt des Übergangs - Bestehende Arbeitsverhältnisse - …

    Auszug aus BAG, 22.05.1985 - 5 AZR 30/84
    Das hängt entscheidend davon ab, ob der neue Inhaber mit den übernommenen Betriebsmitteln den Betrieb oder einen Betriebsteil im wesentlichen unverändert fortführen kann (vgl. BAG 27, 291, 295 ff. = AP Nr. 2 zu § 613 a BGB, zu 1 a der Gründe; BAG Urteil vom 22. Februar 1978 - 5 AZR 800/76 - AP Nr. 11 zu § 613 a BGB, zu 3 a der Gründe).
  • BAG, 22.05.1985 - 5 AZR 173/84

    Betriebsübergang - Voraussetzungen

    Auszug aus BAG, 22.05.1985 - 5 AZR 30/84
    Dies schon deshalb, weil in der heutigen Wirtschaftspraxis häufig ein Betrieb auf betriebsfremden Grundstücken und mit Maschinen betrieben wird, an denen wieder andere Eigentumsrechte bestehen (vgl. hierzu BAG 39, 208, 213 = AP Nr. 31 zu § 613 a BGB, zu 1 b der Gründe und Urteil vom 22. Mai 1985 BAG 48, 376).
  • BAG, 22.05.1979 - 1 AZR 46/76
    Auszug aus BAG, 22.05.1985 - 5 AZR 30/84
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG 35, 104, 106 = AP Nr. 24 zu § 613 a BGB; Urteil vom 27. September 1984 BAG 47, 13 zu B II 2 b der Gründe) gehören zu einem Betrieb im Sinne von § 613 a Abs. 1 BGB nur die sächlichen und immateriellen Betriebsmittel, nicht auch die Arbeitnehmer (vgl. BAG Urteil vom 22. Mai 1979 - 1 AZR 46/76 -, DB 1979, 1751, 1752, zu 1 b) aa) a. E.).
  • BAG, 17.12.2009 - 8 AZR 1019/08

    Betriebsübergang - Begriff des Betriebsteils - Fortführung des bisherigen …

    Zwar können auch untergeordnete Hilfsfunktionen, wenn sie organisatorisch eine Teileinheit im Sinne einer Untergliederung des Gesamtbetriebes darstellen, einen Betriebsteil ausmachen (BAG 9. Februar 1994 - 2 AZR 666/93 - zu II 3 a der Gründe, AP BGB § 613a Nr. 105 = EzA BGB § 613a Nr. 116; 22. Mai 1985 - 5 AZR 30/84 - zu II 1 der Gründe, BAGE 48, 365, 371 f. = AP BGB § 613a Nr. 42 = EzA BGB § 613a Nr. 45), es ist aber nicht erkennbar, dass die Beklagte einen besonders abgrenzbaren Teilzweck durch die Küchenhilfskräfte verfolgen ließ.
  • BAG, 04.03.1993 - 2 AZR 507/92

    Betriebsübergang; französische Streitkräfte in Berlin

    Danach machen die sachlichen und immateriellen Betriebsmittel einen Betrieb dann aus, wenn der neue Inhaber mit ihnen und mit Hilfe der Arbeitnehmer bestimmte arbeitstechnische Zwecke verfolgen kann (vgl. BAGE 35, 104, 106 = AP Nr. 24 zu § 613 a BGB, zu 1 der Gründe; BAGE 48, 345, 348 f. = AP Nr. 41 zu § 613 a BGB, zu II 1 der Gründe; BAGE 48, 365, 371 = AP Nr. 42 zu § 613 a BGB, zu II 1 der Gründe; BAGE 53, 267, 273 = AP Nr. 58 zu § 613 a BGB, zu B II 3 b aa der Gründe; BAG Urteil vom 9. Februar 1989 - 2 AZR 405/88 -, n.v.).

    Bei den übertragenen sachlichen und/oder immateriellen Betriebsmitteln muß es sich um eine organisatorische Untergliederung des Gesamtbetriebs handeln, mit denen innerhalb des betrieblichen Gesamtzwecks ein Teilzweck verfolgt wird, auch wenn es sich hierbei um eine untergeordnete Hilfsfunktion handelt (vgl. BAGE 48, 365, 371 f. = AP Nr. 42 zu § 613 a BGB, zu II 1 der Gründe; BAG Urteil vom 12. September 1985 - 2 AZR 193/84 -, n.v., zu B III c der Gründe; BAG Urteil vom 16. Oktober 1987 - 7 AZR 519/86 - AP Nr. 69 zu § 613 a BGB, zu II 2 b der Gründe).

    Zu Recht rügt die Revision, daß es genügt, wenn mit einer organisatorischen Untergliederung des Gesamtbetriebs innerhalb des betrieblichen Gesamtzwecks ein Teilzweck verfolgt wird, der auch in einer untergeordneten Hilfsfunktion bestehen kann (vgl. BAGE 48, 365, 371 f. = AP Nr. 42 zu § 613 a BGB, zu II 1 der Gründe; BAG Urteil vom 12. September 1985 - 2 AZR 193/84 -, n.v., zu B III c der Gründe; BAG Urteil vom 16. Oktober 1987 - 7 AZR 519/86 - AP Nr. 69 zu § 613 a BGB, zu II 2 b der Gründe).

    § 613 a BGB setzt keine unmittelbaren rechtsgeschäftlichen Beziehungen zwischen dem früheren und dem neuen Betriebsinhaber voraus (vgl. BAGE 35, 104, 107 ff. = AP Nr. 24 zu § 613 a BGB, zu 2 der Gründe, bei einer Weiterverpachtung an einen neuen Pächter nach Beendigung des Pachtvertrages mit dem früheren Pächter, sowie BAGE 48, 365, 373 = AP Nr. 42 zu § 613 a BGB, zu II 3 b der Gründe, und BAGE 48, 376, 384 ff. = AP Nr. 43 zu § 613 a BGB, zu B II 3 der Gründe).

  • BAG, 22.05.1986 - 2 AZR 612/85

    Betriebsbedingte Kündigung - soziale Auswahl im Konzern

    Dies hat der Fünfte Senat im Urteil vom 22. Mai 1985 (- 5 AZR 30/84 - zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt) verneint.
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   BAG, 25.06.1985 - 3 AZR 254/83   

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https://dejure.org/1985,161
BAG, 25.06.1985 - 3 AZR 254/83 (https://dejure.org/1985,161)
BAG, Entscheidung vom 25.06.1985 - 3 AZR 254/83 (https://dejure.org/1985,161)
BAG, Entscheidung vom 25. Juni 1985 - 3 AZR 254/83 (https://dejure.org/1985,161)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 49, 102
  • NJW 1986, 450
  • ZIP 1985, 1523
  • MDR 1986, 170
  • NZA 1986, 93
  • BB 1986, 1017
  • DB 1985, 2409
  • DB 1985, 2459
  • JR 1986, 440
 
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Wird zitiert von ... (72)Zitiert selbst (6)

  • BAG, 25.02.1981 - 5 AZR 991/78

    Pachtübernahme

    Auszug aus BAG, 25.06.1985 - 3 AZR 254/83
    Es ist daher nicht erforderlich, daß alle Wirtschaftsgüter, die bisher zu dem Betrieb gehörten, auf den neuen Inhaber übergehen (BAG 35, 104, 106 = AP Nr. 24 zu § 613 a BGB, zu 1 der Gründe).

    Der Bestandsschutz der Arbeitsverhältnisse soll lückenlos sein (BAG 35, 104, 106 ff. = AP Nr. 24 zu § 613 a BGB, zu 2 der Gründe).

    Die Rechtsfolge, der Übergang der Arbeitsverhältnisse, tritt daher auch dann ein, wenn es nicht zu einem einheitlichen Rechtsgeschäft über den Erwerb des Betriebs oder Betriebsteils kommt oder der bisherige Betriebsinhaber an der rechtsgeschäftlichen Übertragung gar nicht beteiligt ist (BAG 27, 291, 295 f. = AP Nr. 2 zu § 613 a BGB, zu 1 a der Gründe; BAG Urteil vom 15. November 1978 - 5 AZR 199/77 - AP Nr. 14 zu § 613 a BGB, zu II 1 a der Gründe; BAG 35, 104, 107 = AP Nr. 24 zu § 613 a BGB, zu 2 a der Gründe).

  • BAG, 15.11.1978 - 5 AZR 199/77

    Betriebsveräußerung - Betriebsübergang - Konkursverwalter - Vergleichsverwalter - …

    Auszug aus BAG, 25.06.1985 - 3 AZR 254/83
    § 613 a BGB gilt auch, wenn ein notleidender Betrieb durch Verwertung im Rahmen der Insolvenz veräußert wird (BAG Urteil vom 15. November 1978 - 5 AZR 199/77 - AP Nr. 14 zu § 613 a BGB, zu II 2 der Gründe).

    Die Rechtsfolge, der Übergang der Arbeitsverhältnisse, tritt daher auch dann ein, wenn es nicht zu einem einheitlichen Rechtsgeschäft über den Erwerb des Betriebs oder Betriebsteils kommt oder der bisherige Betriebsinhaber an der rechtsgeschäftlichen Übertragung gar nicht beteiligt ist (BAG 27, 291, 295 f. = AP Nr. 2 zu § 613 a BGB, zu 1 a der Gründe; BAG Urteil vom 15. November 1978 - 5 AZR 199/77 - AP Nr. 14 zu § 613 a BGB, zu II 1 a der Gründe; BAG 35, 104, 107 = AP Nr. 24 zu § 613 a BGB, zu 2 a der Gründe).

  • BAG, 29.10.1975 - 5 AZR 444/74

    Betriebsübergang: Begriff und Voraussetzungen

    Auszug aus BAG, 25.06.1985 - 3 AZR 254/83
    Teile des Betriebsvermögens, die für die Fortführung unwesentlich sind, bleiben außer Betracht (BAG 27, 291, 295 f. = AP Nr. 2 zu § 613 a BGB, zu 1 a der Gründe).

    Die Rechtsfolge, der Übergang der Arbeitsverhältnisse, tritt daher auch dann ein, wenn es nicht zu einem einheitlichen Rechtsgeschäft über den Erwerb des Betriebs oder Betriebsteils kommt oder der bisherige Betriebsinhaber an der rechtsgeschäftlichen Übertragung gar nicht beteiligt ist (BAG 27, 291, 295 f. = AP Nr. 2 zu § 613 a BGB, zu 1 a der Gründe; BAG Urteil vom 15. November 1978 - 5 AZR 199/77 - AP Nr. 14 zu § 613 a BGB, zu II 1 a der Gründe; BAG 35, 104, 107 = AP Nr. 24 zu § 613 a BGB, zu 2 a der Gründe).

  • BAG, 02.10.1974 - 5 AZR 504/73

    Widerspruch des Arbeitnehmers bei einem Betriebsteilübergang

    Auszug aus BAG, 25.06.1985 - 3 AZR 254/83
    a) Was als "Betrieb" oder "Betriebsteil" im Sinne des § 613 a BGB zu gelten hat, muß nach dem Zweck der Vorschrift bestimmt werden, die u. a. das Ziel verfolgt, bestehende Arbeitsverhältnisse zu erhalten (BAG 26, 301, 307 ff. = AP Nr. 1 zu § 613 a BGB, zu III 3 b der Gründe).
  • BAG, 20.07.1982 - 3 AZR 261/80

    Betriebsübergang

    Auszug aus BAG, 25.06.1985 - 3 AZR 254/83
    Deshalb muß bei Arbeitsverhältnissen, die mehreren Betriebsteilen zugeordnet sind, zunächst der Wille der Beteiligten beachtet werden (BAG 39, 208, 213 f. = AP Nr. 31 zu § 613 a BGB, zu 1 c der Gründe).
  • BAG, 20.11.1984 - 3 AZR 584/83

    Anspruch auf Zahlung einer Betriebsrente aus abgetretenem Recht

    Auszug aus BAG, 25.06.1985 - 3 AZR 254/83
    Wie der Senat in seinem Urteil vom 20. November 1984 (3 AZR 584/83 - DB 1985, 1135) ausgeführt hat, ließe sich § 613 a BGB mühelos umgehen, wollte man eine Fallgestaltung wie die vorliegende von der Geltung der Vorschrift ausnehmen.
  • BAG, 17.12.2009 - 8 AZR 1019/08

    Betriebsübergang - Begriff des Betriebsteils - Fortführung des bisherigen …

    Zwar können auch untergeordnete Hilfsfunktionen, wenn sie organisatorisch eine Teileinheit im Sinne einer Untergliederung des Gesamtbetriebes darstellen, einen Betriebsteil ausmachen (BAG 9. Februar 1994 - 2 AZR 666/93 - zu II 3 a der Gründe, AP BGB § 613a Nr. 105 = EzA BGB § 613a Nr. 116; 22. Mai 1985 - 5 AZR 30/84 - zu II 1 der Gründe, BAGE 48, 365, 371 f. = AP BGB § 613a Nr. 42 = EzA BGB § 613a Nr. 45), es ist aber nicht erkennbar, dass die Beklagte einen besonders abgrenzbaren Teilzweck durch die Küchenhilfskräfte verfolgen ließ.
  • BAG, 21.06.2012 - 8 AZR 181/11

    Betriebsübergang

    Zwar hat das Bundesarbeitsgericht mehrfach entschieden, dass bei Arbeitsplätzen, die mehreren Betrieben oder Betriebsteilen zuzuordnen sind, zunächst der Wille der Beteiligten beachtlich ist (vgl. BAG 18. März 1997 - 3 AZR 729/95 - zu I 2 b der Gründe, BAGE 85, 291 = AP BetrAVG § 1 Betriebsveräußerung Nr. 16 = EzA BGB § 613a Nr. 150; 25. Juni 1985 - 3 AZR 254/83 - zu II der Gründe, BAGE 49, 102 = AP BetrAVG § 7 Nr. 23 = EzA BGB § 613a Nr. 48; 20. Juli 1982 - 3 AZR 261/80 - zu 1 c der Gründe, BAGE 39, 208 = AP BGB § 613a Nr. 31 = EzA BGB § 613a Nr. 33).
  • BAG, 24.01.2013 - 8 AZR 706/11

    Betriebsteilübergang - Zuordnung des Arbeitnehmers

    Rn. 67 a) Bei Arbeitsplätzen, die mehreren Betrieben oder Betriebsteilen zuzuordnen sind, ist zunächst der Wille der Beteiligten beachtlich, hier also des Klägers und der Insolvenzschuldnerin (vgl. BAG 18. März 1997 - 3 AZR 729/95 - zu I 2 b der Gründe, BAGE 85, 291 = AP BetrAVG § 1 Betriebsveräußerung Nr. 16 = EzA BGB § 613a Nr. 150; 25. Juni 1985 - 3 AZR 254/83 - zu II der Gründe, BAGE 49, 102 = AP BetrAVG § 7 Nr. 23 = EzA BGB § 613a Nr. 48; 20. Juli 1982 - 3 AZR 261/80 - zu 1 c der Gründe, BAGE 39, 208 = AP BGB § 613a Nr. 31 = EzA BGB § 613a Nr. 33).
  • BAG, 27.10.2005 - 8 AZR 568/04

    Wirksamkeit einer Kündigung - Zeitpunkt eines Betriebsübergangs - …

    Bei Handels- und Dienstleistungsbetrieben stehen bei einer Bewertung, ob ein Betriebsübergang vorliegt, die immateriellen Betriebsmittel, also Geschäftsbeziehungen zu Dritten, der Kundenstamm und etwaige Kundenlisten, das Know-How und die Einführung des Unternehmens auf dem Markt im Vordergrund (BAG 3. November 1998 - 3 AZR 484/97 - 25. Juni 1985 - 3 AZR 254/83 - BAGE 49, 102, 105 f. = AP BetrAVG § 7 Nr. 23 = EzA BGB § 613a Nr. 48, zu I 1 b der Gründe; 29. September 1988 - 2 AZR 107/88 - AP BGB § 613a Nr. 76 = EzA BGB § 613a Nr. 85, zu A II 1 b der Gründe).
  • BAG, 27.07.1994 - 7 ABR 37/93

    Betriebsübergang; Übertragung einer Depotverwaltung

    Während bei Produktionsbetrieben in der Regel die Übernahme der sächlichen Betriebsmittel entscheidend ist, sind bei Handels- und Dienstleistungsbetrieben meist die immateriellen Betriebsmittel wie Kundenstamm, Kundenlisten, die Geschäftsbeziehungen zu Dritten, das "know-how" und der "good will" sowie die Einführung des Unternehmens auf dem Markt ausschlaggebend (vgl. u.a. BAGE 49, 102, 105 = AP Nr. 23 zu § 7 BetrAVG, zu I 1 b der Gründe; BAG Urteil vom 18. Oktober 1990 - 2 AZR 172/90 - AP Nr. 88 zu § 613 a BGB, zu B II 2 b aa der Gründe; BAG Urteil vom 9. Februar 1994 - 2 AZR 781/93 - DB 1994, 1144 f. [BAG 09.02.1994 - 2 AZR 781/93] = EzA § 613 a BGB Nr. 115 = ZIP 1994, 901 ff. = NZA 1994, 612 ff., auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt, zu III 1 a der Gründe).

    Im Einzelfall können jedoch die Fachkenntnisse eingearbeiteter Mitarbeiter für eine erfolgreiche Fortführung des alten Betriebs ausschlaggebend sein (vgl. BAGE 49, 102, 105 f. = AP Nr. 23 zu § 7 BetrAVG, zu I 1 b der Gründe).

  • BAG, 09.02.1994 - 2 AZR 781/93

    Betriebsübergang

    Für Handels- und Dienstleistungsbetriebe, deren Betriebsvermögen hauptsächlich aus Rechtsbeziehungen besteht, sind es in erster Linie die immateriellen Betriebsmittel wie Kundenstamm, Kundenlisten, die Geschäftsbeziehungen zu Dritten, das "know-how" und der "good-will", ebenso die Einführung des Unternehmens auf dem Markt (BAGE 49, 102, 105 f. = AP Nr. 23 zu § 7 BetrAVG , zu I 1 b der Gründe; Senatsurteil vom 29. September 1988 - 2 AZR 107/88 - AP Nr. 76 zu § 613 a BGB ; Urteil vom 18. Oktober 1990 - II ZR 172/90 - AP Nr. 88 zu § 613 a BGB ), ggf. auch Geschäftsräume und Geschäftslage, sofern diese Bestandteile des Betriebes es ermöglichen, den bisherigen Kundenkreis zu halten und auf den neuen Betriebsinhaber überzuleiten (BAGE 53, 267 = AP Nr. 58 zu § 613 a BGB ).

    b) Die Arbeitnehmer selbst gehören zwar nicht zum Betrieb im Sinne des § 613 a BGB , wohl können aber im Einzelfall die Fachkenntnisse eingearbeiteter Mitarbeiter in ihrer Bedeutung für die Fortführung des alten Betriebes im Vordergrund stehen (BAGE 49, 102, 105 f. = AP Nr. 23 zu § 7 BetrAVG , zu I 1 b der Gründe).

  • BAG, 29.09.1988 - 2 AZR 107/88

    Arbeitnehmer als Bestandteil eines Betriebes - Feststellung der Auflösung eines …

    Für Handels- und Dienstleistungsbetriebe, deren Betriebsvermögen hauptsächlich aus Rechtsbeziehungen besteht, sind es dagegen in erster Linie die immateriellen Betriebsmittel wie Kundenstamm, Kundenlisten, Geschäftsbeziehungen zu Dritten, das "know how" und der "good will", also die Einführung des Unternehmens auf dem Markt (BAGE 49, 102, 105 = AP Nr. 23 zu § 7 BetrAVG, zu I 1 a der Gründe; kritisch dazu Willemsen, ZiP 1986, 477, 482; Loritz, RdA 1987, 65, 70), Warenzeichen(Senatsurteil vom 28. April 1988 - 2 AZR 623/87 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt), gegebenenfalls, anders als bei Produktionsbetrieben, auch Geschäftsräume und Geschäftslage sofern diese Bestandteile des Betriebes es ermöglichen, den bisherigen Kundenkreis zu halten und auf den neuen Betriebsinhaber überzuleiten (…so bei Einzelhandelsgeschäften, vgl. BAGE 53, 267, 276 = AP, aaO, zu B II 3 b, dd der Gründe;… vgl. ferner Schaub, Arbeitsrecht-Handbuch, 6. Aufl., § 118 II, S. 781; von Hoyningen-Huene, Anm. zu AP Nr. 41 zu § 613 a BGB, unter II 2; Reiff, SAE 1988, 55, 56;… Schwerdtner, Festschrift für Gerhard Müller, S. 557, 567; Birk, Anm. zu EzA § 613 a BGB Nr. 43, unter II).

    Der Dritte Senat hat im Urteil vom 25. Juni 1985 (BAGE 49, 102 = AP, aaO) darauf hingewiesen, zum "know how" und "good will" könnten neben der Einführung des Unternehmens auf dem Markt auch die Fachkenntnisse eingearbeiteter Mitarbeiter in ihrer Bedeutung für die Fortführung des alten Betriebes gehören.

  • BAG, 10.06.1988 - 2 AZR 801/87

    Rechtsgeschäftlicher Betriebsübergang im Baugewerbe - Eingeschränkte Bewertung …

    Es spricht gegen einen Betriebsübergang, wenn die einen Baubetrieb in erster Linie ausmachenden immateriellen Betriebsmittel wie Marktstellung, Kundenkontakte und Auftragsbestand nicht übernommen wurden (vergleiche BAG Urteil vom 25.06.1985, 3 AZR 254/83 = AP Nr. 23 zu § 7 BetrAVG).

    Nach außen kann dies deutlich werden durch Eintritt des neuen Inhabers in bestehende Lieferverträge, Übernahme von Aufträgen und der Kundenkartei (BAG Urteil vom 25. Juni 1985 - 3 AZR 254/83 - AP Nr. 23 zu § 7 BetrAVG).

    Bereits im Urteil vom 25. Juni 1985 (- 3 AZR 254/83 - aaO) hat der Dritte Senat darauf hingewiesen, daß zum "know-how" und "good-will" auch die Einführung des Unternehmens auf dem Markt und die Fachkenntnisse eingearbeiteter Mitarbeiter in ihrer Bedeutung für die Fortführung des alten Betriebes gehören können.

  • BAG, 18.03.1997 - 3 AZR 729/95

    Haftung für Versorgungszusage nach rechtsgeschäftlicher Übernahme eines …

    Das Bundesarbeitsgericht hat bereits mehrfach entschieden, daß bei der fehlenden Möglichkeit, Arbeitsverhältnisse einem Betriebsteil objektiv zuzuordnen, der übereinstimmende Wille der Beteiligten maßgeblich ist, einen Arbeitnehmer wegen der Übernahme eines Betriebsteils beim Erwerber weiterzubeschäftigen (BAG Urteil vom 20. Juli 1982 - 3 AZR 261/80 - BAGE 39, 208, 213 f. = AP Nr. 31 zu § 613 a BGB, zu 1 c der Gründe; Urteil vom 25. Juni 1985 - 3 AZR 254/83 - BAGE 49, 102, 108 = AP Nr. 23 zu § 7 Betr-AVG, zu II der Gründe; im Ergebnis auch Urteil vom 5. Mai 1988 - 2 AZR 795/87 - AP Nr. 8 zu § 1 AÜG).
  • BAG, 14.07.1994 - 2 AZR 55/94

    Betriebsübergang: Übernahme eines Material- und Ersatzteillagers der US-Armee …

    Bei Handels- und Dienstleistungsbetrieben werden demgegenüber meist die immateriellen Betriebsmittel wie Kundenstamm, Kundenlisten, die Geschäftsbeziehungen zu Dritten, das "know-how" und der "good will", ebenso die Einführung des Unternehmens auf dem Markt im Vordergrund stehen (BAGE 49, 102, 105 f. = AP Nr. 23 zu § 7 BetrAVG, zu I 1 b der Gründe; Senatsurteil vom 29. September 1988 - 2 AZR 107/88 - AP Nr. 76 zu § 613 a BGB, zu A II 1 b der Gründe; Urteil vom 18. Oktober 1990 - 2 AZR 172/90 - AP Nr. 88 zu § 613 a BGB, zu B II 2 b aa der Gründe).

    Die Arbeitnehmer selbst gehören zwar nicht zum Betrieb i.S.v. § 613 a BGB, wohl können aber im Einzelfall Fachkenntnisse eingearbeiteter Mitarbeiter in ihrer Bedeutung für die Fortführung des alten Betriebes von Bedeutung sein (BAGE 49, 102, 105 f. = AP Nr. 23 zu § 7 BetrAVG, zu I 1 b der Gründe; Senatsurteil vom 9. Februar 1994 - 2 AZR 781/93 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BAG, 22.09.1994 - 2 AZR 54/94

    Betriebsübergang

  • BAG, 02.02.1988 - 3 AZR 161/86

    Streitigkeit über die Schuldnerstellung hinsichtlich Leistungen der betrieblichen …

  • LAG Baden-Württemberg, 17.02.2012 - 1 Sa 24/11

    Betriebsübergang bei Neuvergabe eines Bewachungsauftrags - Übernahme …

  • BAG, 14.09.1994 - 2 AZR 75/94

    Übergang der Betriebsmittel bei Betriebsübergang

  • BAG, 18.10.1990 - 2 AZR 172/90

    Betriebsübergang im Dienstleistungsgewerbe (Reinigungsarbeiten)

  • LAG Hamm, 27.10.2004 - 2 Sa 2186/03

    Wirksame Kündigung durch Insolvenzverwalter bei Betriebsstilllegung trotz …

  • BAG, 10.11.1988 - 2 AZR 192/88

    Kündigung eines Arbeitnehmers wegen einer Verlegung der Büroräume - Genaue …

  • LAG Hamm, 25.10.2000 - 4 Sa 363/00

    Betriebsübergang: Keine Anwendbarkeit von § 613a auf ein freies Dienstverhältnis, …

  • BAG, 16.10.1987 - 7 AZR 519/86

    Betriebsübergang-Mietshaus

  • BAG, 10.11.1988 - 2 AZR 191/88

    Abgrenzung Betriebsübergang und witschaftliche Verflechtung zweier Unternehmen - …

  • BAG, 27.03.1991 - 2 AZR 353/90

    Feststellung des genauen Beendigungstermins einer Kündigung und Anforderungen an …

  • BAG, 30.11.1988 - 2 AZR 201/88

    Fortbestand eines Arbeitsverhältnisses bei Betriebsübergang im Bewachungsgewerbe

  • LAG Niedersachsen, 24.10.2006 - 1 Sa 118/06

    Umfang der Prüfungspflicht des Arbeitgebers hinsichtlich eventuell bestehender …

  • BAG, 27.03.1991 - 2 AZR 474/90

    Berücksichtigung von Sozialdaten durch den Betriebsrat bei Kündigung aller …

  • BAG, 30.11.1988 - 2 AZR 204/88

    Betriebsübergang im Bewachungsgewerbe - Übergang sächlicher und immaterieller …

  • BAG, 14.07.1994 - 2 AZR 86/94

    Fortbestehen der Arbeitsverträge bei einem Betriebsübergang

  • LAG Bremen, 17.11.1989 - 4 Sa 69/89

    Betriebsübergang; Feststellungsklage ; Betriebsteil; Nebenintervenient; …

  • BAG, 30.11.1988 - 2 AZR 205/88

    Betriebsübergang im Bewachungsgewerbe - Erfordernis des Übergangs materieller und …

  • BAG, 30.11.1988 - 2 AZR 207/88

    Betriebsübergang im Bewachungsgewerbe - Übergang eines Betriebs oder eines …

  • BAG, 30.11.1988 - 2 AZR 202/88

    Betriebsübergang im Bewachungsgewerbe - Übergang materieller und immaterieller …

  • BAG, 30.11.1988 - 2 AZR 208/88
  • LAG Hamm, 04.06.2002 - 4 Sa 593/02

    Betriebsübergang in der Insolvenz - Interessenausgleich mit Namensliste - …

  • BAG, 04.07.1989 - 3 AZR 756/87

    Eintritt des Betriebserwerbers in die Verpflichtungen aus Versorgungszusagen beim …

  • BAG, 19.01.1988 - 3 AZR 263/86

    Betriebsaufspaltung: Übergang der Versorgungsanwartschaften der Arbeitnehmer auf …

  • BAG, 11.08.1994 - 2 AZR 954/93
  • BAG, 14.07.1994 - 2 AZR 102/94
  • LAG Hamm, 14.06.2005 - 19 Sa 251/05

    Zur Abgrenzung Betriebsstilllegung und Betriebsübergang eines Autohauses Keine …

  • LAG Hamm, 11.03.1999 - 4 Sa 966/98

    Wirksamkeit einer Versetzung ; Vorliegen eines Unternehmensüberganges ; Begriff …

  • LAG Hamm, 18.10.2005 - 19 Sa 1079/05

    Betriebsübergang bei einem Autohaus; Sozialauswahl beim Gemeinschaftsbetrieb

  • LAG Düsseldorf, 25.04.1997 - 11 Sa 136/97

    Betriebsübergang: Voraussetzungen - Fehlen eines Rechtsgeschäfts

  • LAG Hamm, 28.01.1997 - 4 Sa 141/96

    Partei der Kündigungsschutzklage bei Kündigung durch den Betriebsveräußerer, …

  • LAG Düsseldorf, 18.04.1996 - 5 Sa 1579/95

    Betriebsübergang: Übertragung des Teils eines Mischbetriebs - fehlende …

  • LAG Hamm, 18.10.2005 - 19 Sa 1080/05

    Betriebsübergang, Betriebsteilübergang bei einem Autohaus, Vertragshändler

  • LAG Düsseldorf, 21.11.1995 - 16 (15) Sa 428/95

    Teil-Betriebsübergang; Zuordnung von Arbeitsverhältnissen

  • LAG Hamm, 21.08.1997 - 4 Sa 2245/96

    Zeitpunkt der Feststellungsklage bei Betriebsübergang - Begriff des Betriebsteils …

  • LAG Köln, 02.02.1995 - 10 Sa 1071/94

    Betriebsübergang: Abgrenzung zur Betriebsstillegung

  • LAG Köln, 08.06.2001 - 11 Sa 281/01

    Betriebsübergang; Teilbetriebsübergang; Zentrale Dienste; passives …

  • LAG Köln, 02.03.2001 - 11 Sa 1386/00

    Betriebsteilübergang; Zuordnung der Arbeitsverhältnisse; Zentrale Dienste

  • LAG Hamm, 07.01.1999 - 4 Sa 2350/97

    Streitigkeit über die Rechtswirksamkeit einer fristgemäßen Kündigung; …

  • LAG Hessen, 18.10.1996 - 13 Sa 768/95

    Arbeitsverhältnis aufgrund Betriebsübergangs; Funktionsnachfolge; Grundsätze des …

  • LAG Düsseldorf, 18.04.1996 - 5 (6) Sa 1580/95

    Betriebsübergang: Übertragung des Teils eines Mischbetriebs - fehlende …

  • BAG, 03.11.1998 - 3 AZR 484/97

    Gekürzte Versorgung nach der Versorgungsordnung seiner früheren Arbeitgeberin bei …

  • LAG Hessen, 18.10.1996 - 13 Sa 675/95

    Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses durch einen Betriebsübergang; Begriff …

  • LAG Hessen, 18.10.1996 - 13 Sa 769/95

    Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses durch Betriebsübergang; Begriff des …

  • LAG Hessen, 18.10.1996 - 13 Sa 770/95

    Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses durch Betriebsübergang; Begriff des …

  • LAG Hessen, 18.10.1996 - 13 Sa 767/95

    Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses aufgrund eines Betriebsübergangs; …

  • LAG Baden-Württemberg, 20.03.1995 - 15 Sa 169/94

    Betriebsübergang: - Übernahme wesentlicher Betriebsmittel

  • BAG, 18.10.1990 - 8 AZR 388/89

    Abgeltung eines Urlaubsanspruchs - Vorliegen eines Betriebsübergangs - Beendigung …

  • LAG Hessen, 27.04.1990 - 6 Sa 934/89

    Fehlerhafte Anhörung des Betriebsrats; Unwirksamkeit der Kündigung; Kündigung …

  • LAG Schleswig-Holstein, 12.11.1986 - 6 (3) Sa 597/85

    Widerruf der Versorgungszusage; Voraussetzungen einer unverfallbaren Anwartschaft …

  • LAG Hamburg, 07.03.1995 - 6 Sa 53/94

    Heuerverhältnis; Betriebsübergang; Seeschifffahrt; Betriebliche Altersvorsorge; …

  • OLG Düsseldorf, 17.12.1996 - 24 U 76/95
  • BAG, 08.10.1990 - 2 AZR 29/90
  • BAG, 26.11.1985 - 3 AZR 214/84

    Haftung des Betriebsveräußerers bei Unternehmensteilung - Entstehung und …

  • LAG Berlin, 10.08.1987 - 9 Sa 59/87

    Betriebsbedingte Kündigung; Kündigung; Betriebsstillegung; Stillegung; Betrieb

  • BAG, 28.04.1987 - 3 AZR 571/85

    Betriebsveräußerung bei Masselosigkeit im Konkurs - Geltung des Grundsatzes der …

  • LAG Köln, 07.12.2001 - 11 Sa 1386/00

    Betriebsteilübergang - Umfang - einzelne Betriebsteile - Beschränkung auf …

  • LAG Bremen, 08.04.1998 - 2 Sa 292/97

    Rechtmäßigkeit einer betriebsbedingten Kündigung; Einstufung einer …

  • LAG Köln, 08.08.1997 - 11 Sa 238/96

    Einstandspflicht eines Pensions-Sicherungs-Vereins für Versorgungsansprüche; …

  • ArbG Nürnberg, 10.01.1996 - 15 Ca 9150/95

    Feststellungsklage auf Bestehen eines Arbeitsverhältnisses ; Betriebsübergang bei …

  • LAG Baden-Württemberg, 21.07.1997 - 15 Sa 47/97
  • LAG Köln, 22.11.2007 - 6 Sa 877/07

    Betriebsübergang; Kündigung; soziale Auswahl

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