Rechtsprechung
| BGH, 09.07.1987 - I ZR 147/85 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Benutzung eines Warenzeichens nach Behebung der Löschungsreife - Heilung der Löschungsreife durch Wiederbenutzung - Verwechslungsgefahr der Bezeichnungen "Helopyrin" und "LOPIRIN"
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WZG § 24, § 11 Abs. 5
"Helopyrin"; Aufhebung der Löschungsreife nach Wiederaufnahme der Benutzung eines Zeichens; Rechtsstellung des Inhabers eines Zwischenrechts - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1987, 1444
- MDR 1988, 113
- GRUR 1987, 825
- DB 1987, 2409
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BGH, 17.01.1985 - I ZR 107/83
"topfitz/topfit"; Benutzung eines Warenzeichens bei geringen Umsätzen
Auszug aus BGH, 09.07.1987 - I ZR 147/85
Der Gesetzgeber hat dem Inhaber des jüngeren Rechts die in § 11 Abs. 5 WZG aufgeführten Möglichkeiten an die Hand gegeben, um Mißbräuchen entgegentreten zu können (vgl. BGH GRUR 1985, 926 = NJW 1985, 2762 - topfit/topfitz). - BGH, 28.04.1983 - I ZR 52/81
Anspruch auf Löschung eines älteren Warenzeichens - Schutz gegen den Gebrauch …
Auszug aus BGH, 09.07.1987 - I ZR 147/85
Der Senat hat diese Frage in seinem Urteil vom 21. Mai 1979 - I ZR 102/77 - Kentucky Ranger (nicht veröffentlicht) - dahin entschieden, daß die Heilung der Löschungsreife dem Zeicheninhaber auch das Recht verschafft, das wieder erstarkte Zeichen im Sinne des § 15 WZG zu benutzen (ebenso Heydt GRUR 1972, 290, 296; GRUR 1974, 1, 5; Hefermehl GRUR 1983, 767 - Anm. zu BGH GRUR 1983, 764 - Haller II). - BGH, 21.05.1979 - I ZR 102/77
Zeitpunkt der Heilungswirkung bei der Benutzungsaufnahme bereits löschungsreifer …
Auszug aus BGH, 09.07.1987 - I ZR 147/85
Der Senat hat diese Frage in seinem Urteil vom 21. Mai 1979 - I ZR 102/77 - Kentucky Ranger (nicht veröffentlicht) - dahin entschieden, daß die Heilung der Löschungsreife dem Zeicheninhaber auch das Recht verschafft, das wieder erstarkte Zeichen im Sinne des § 15 WZG zu benutzen (ebenso Heydt GRUR 1972, 290, 296; GRUR 1974, 1, 5; Hefermehl GRUR 1983, 767 - Anm. zu BGH GRUR 1983, 764 - Haller II).
- LAG Hamm, 18.10.2013 - 10 SaGa 28/13
Bestimmtheit eines Unterlassungsantrages
Die konkreten Verletzungsformen werden über die Einleitung mit dem Wort "insbesondere" nur als Beispiele herangezogen (…vgl. BGH 7. April 2011 - I ZR 34/09 - Rn. 17, NJW 2011, 2787; 2. Juni 2005 - I ZR 252/02 - zu II 1 a der Gründe, MDR 2006, 463;… BPatG 23. August 2006 - 26 W (pat) 360/03 - Rn. 18, GRUR 2007, 601; OLG Hamburg 25. Oktober 1994 - 3 W 147/94 - GRUR 1995, 132; KG Berlin 16. Juni 1987 - 5 U 2688/87 - DB 1987, 2409), während die die "Obersätze" bildenden verallgemeinernden Antragsteile auch solche Rechtsverletzungen erfassen sollen, die den in den Konditionalsätzen konkret bezeichneten Verletzungshandlungen ähneln (vgl. BGH 11. Oktober 1990 - I ZR 35/89 - zu 1 a der Gründe, NJW 1991, 1114).Zwar wäre die Verfügungsklage nicht teilweise abzuweisen gewesen, wenn den verallgemeinerten Teilen der Hauptanträge ohne die Insbesondere-Zusätze oder unter deren Abänderung stattgegeben worden wäre (vgl. OLG Hamburg 28. April 2010 - 5 W 36/10 - zu 1 b der Gründe, CR 2010, 496; KG Berlin 16. Juni 1987 - 5 U 2688/87 - DB 1987, 2409; LG Mannheim 25. Juli 2003 - 7 O 391/00 - jurisRn.
- BPatG, 02.05.2007 - 26 W (pat) 82/05 Vielmehr wurde der den Löschungsantrag zurückweisende Beschluss mit der Rücknahme des Antrags gegenstandslos (…vgl. Ströbele/Hacker, Markengesetz, 8. Aufl., § 54 Rdnr. 3 a. E.; BGH BlPMZ 1987, 399); die erst nachträglich abgegebene Erklärung vom 2. April 2003, dass sie zugleich auch die Beschwerde habe zurücknehmen wollen, vermochte hieran nichts zu ändern.
- BPatG, 29.10.2002 - 24 W (pat) 115/00 Die Rücknahme eines auf Nichtigkeitsgründe des § 50 Abs. 1 MarkenG gestützten Löschungsantrages ist im kontradiktorischen Verfahren ebenso wie die Rücknahme eines Widerspruchs in jedem Verfahrensstadium zu berücksichtigen (BGH GRUR 1977, 664 "Churrasco"; BGH BlPMZ 1987, 399).
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