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Weitere Entscheidung unten: ArbG Karlsruhe, 28.06.1989

Rechtsprechung
   LAG Berlin, 06.11.1989 - 9 Sa 78/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,6441
LAG Berlin, 06.11.1989 - 9 Sa 78/89 (https://dejure.org/1989,6441)
LAG Berlin, Entscheidung vom 06.11.1989 - 9 Sa 78/89 (https://dejure.org/1989,6441)
LAG Berlin, Entscheidung vom 06. November 1989 - 9 Sa 78/89 (https://dejure.org/1989,6441)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Arbeiter; Angestellter; Abgrenzung; Hausmeister

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1990, 286
  • DB 1990, 281
  • DB 1990, 52
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (7)

  • BAG, 01.09.1982 - 4 AZR 951/79

    Schulhausmeister: Arbeiter oder Angestellter - Eingruppierung

    Auszug aus LAG Berlin, 06.11.1989 - 9 Sa 78/89
    Ist anhand dieser Maßstäbe eine Einordnung als Arbeiter oder Angestellter nicht möglich, dann gibt den Ausschlag, ob nach dem Gesamtbild der Arbeiten des Arbeitnehmers die geistige Leistung im Vordergrund steht, wobei für die Angestelltentätigkeit typisch sein soll, ob der Angestellte überwiegend geistig-gedankliche Arbeit zu leisten hat, während demgegenüber die Tätigkeit als Arbeiter überwiegend in körperlich-mechanischer Arbeitsleistung bestehen soll (BAG AP Nr. 65 zu §§ 22, 23 BAT 1975 mit weiteren Nachweisen).

    Nach allgemeiner Verkehrsanschauung, wie sie sich in zahlreichen gerichtlichen Entscheidungen manifestiert (vgl. die Nachweise bei Bulla, Die Rechtsprechung der Arbeitsgerichte und Sozialgerichte zu Eingruppierungsstreitigkeiten von Angestellten und Arbeitern, Band I [1962], S. 191;… Gschwendtner, Berufs-ABC der Rentenversicherungszugehörigkeit, 6. Auflage 1988, S. 146 f.; BAG AP Nr. 65 zu §§ 22, 23 BAT 1975; LSG Berlin, BB 1989, 71;… Etzel, GK-HGB, 3. Auflage 1980, § 59 Rdn. 11;… Staudinger/Richardi, BGB, Zweites Buch, 12. Auflage 1989, § 611 Rdn. 347/348), werden Hausmeister an öffentlichen oder privaten Schulen, an Fachhochschulen, in Verwaltungs- oder Wohngebäuden nur dann als Angestellte eingestuft, wenn sie überwiegend Arbeiten Dritter zu überwachen und die betreffenden Personen zu beaufsichtigen haben.

  • BGH, 07.02.1986 - V ZR 201/84

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage; Begriff des Feststellungsinteresses

    Auszug aus LAG Berlin, 06.11.1989 - 9 Sa 78/89
    Nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. BAG NJW 1962, 270; BGH NJW 1986, 2507) ist nämlich eine Feststellungsklage in der Regel dann unzulässig, wenn eine Leistungsklage gleichen oder im wesentlichen gleichen Inhalts erhoben werden könnte.
  • BAG, 12.10.1961 - 5 AZR 294/60

    Möglichkeit der Leistungsklage - Feststellung des Rechtsverhältnisses - …

    Auszug aus LAG Berlin, 06.11.1989 - 9 Sa 78/89
    Nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. BAG NJW 1962, 270; BGH NJW 1986, 2507) ist nämlich eine Feststellungsklage in der Regel dann unzulässig, wenn eine Leistungsklage gleichen oder im wesentlichen gleichen Inhalts erhoben werden könnte.
  • BAG, 26.01.1956 - 2 AZR 197/54

    Verkäuferinnen in Bahnhofskiosken - Handlungsgehilfen

    Auszug aus LAG Berlin, 06.11.1989 - 9 Sa 78/89
    Ob ein Arbeitnehmer zum Kreis der Arbeiter oder Angestellten gehört, hängt weder von seiner Vorbildung oder früher ausgeübten Tätigkeit noch von seiner Bezeichnung ab (BAG AP Nr. 3 zu § 59 HGB).
  • BAG, 28.12.1956 - 2 AZR 132/56

    Arbeitsgerichtsverfahren: Voraussetzungen für die Annahme eines …

    Auszug aus LAG Berlin, 06.11.1989 - 9 Sa 78/89
    Ein rechtliches Interesse an der Feststellung eines Rechtsverhältnisses besteht nach § 256 Abs. 1 ZPO immer dann, wenn dem Recht oder der Rechtslage des Klägers eine gegenwärtige Gefahr der Unsicherheit droht und das Urteil auf die Feststellungsklage mit seiner rein ideellen Rechtskraftwirkung geeignet erscheint, diese Gefahr zu beseitigen (BAG AP Nr. 5 zu § 256 ZPO).
  • BAG, 07.11.1958 - 2 AZR 465/55

    Einordnung eines Restaurations-Telefonisten - Angestelltenbegriff - …

    Auszug aus LAG Berlin, 06.11.1989 - 9 Sa 78/89
    Verrichtet ein Arbeitnehmer teils die Tätigkeit eines Arbeiters, teils die eines Angestellten, so ist für die Bestimmung dieser gemischten Tätigkeit wiederum in erster Linie die Verkehrsauffassung maßgebend (BAG AP Nr. 118 zu § 1 TVG Auslegung; BAG AP Nr. 1 zu § 616 BGB Angestellter).
  • LSG Berlin, 06.07.1988 - L 9 KR 8/87

    Hausmeister ; Technische Fachhochschule; Angestellter; Angestelltenversicherung ; …

    Auszug aus LAG Berlin, 06.11.1989 - 9 Sa 78/89
    Nach allgemeiner Verkehrsanschauung, wie sie sich in zahlreichen gerichtlichen Entscheidungen manifestiert (vgl. die Nachweise bei Bulla, Die Rechtsprechung der Arbeitsgerichte und Sozialgerichte zu Eingruppierungsstreitigkeiten von Angestellten und Arbeitern, Band I [1962], S. 191;… Gschwendtner, Berufs-ABC der Rentenversicherungszugehörigkeit, 6. Auflage 1988, S. 146 f.; BAG AP Nr. 65 zu §§ 22, 23 BAT 1975; LSG Berlin, BB 1989, 71;… Etzel, GK-HGB, 3. Auflage 1980, § 59 Rdn. 11;… Staudinger/Richardi, BGB, Zweites Buch, 12. Auflage 1989, § 611 Rdn. 347/348), werden Hausmeister an öffentlichen oder privaten Schulen, an Fachhochschulen, in Verwaltungs- oder Wohngebäuden nur dann als Angestellte eingestuft, wenn sie überwiegend Arbeiten Dritter zu überwachen und die betreffenden Personen zu beaufsichtigen haben.
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Rechtsprechung
   ArbG Karlsruhe, 28.06.1989 - 6 Ca 19/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,12352
ArbG Karlsruhe, 28.06.1989 - 6 Ca 19/89 (https://dejure.org/1989,12352)
ArbG Karlsruhe, Entscheidung vom 28.06.1989 - 6 Ca 19/89 (https://dejure.org/1989,12352)
ArbG Karlsruhe, Entscheidung vom 28. Juni 1989 - 6 Ca 19/89 (https://dejure.org/1989,12352)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BB 1989, 2482
  • DB 1990, 52
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