Rechtsprechung
| BGH, 20.12.1989 - VIII ZR 139/89 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 116 S. 1 Nr. 2
Allgemeinen Interessen zuwider laufende Unterlassung der Rechtsverfolgung bei Entscheidung von Rechtsfragen von allgemeinem Interesse - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 20.12.1989 - VIII ZR 139/89
- BGH, 02.05.1990 - VIII ZR 139/89
Papierfundstellen
- NJW-RR 1990, 474
- ZIP 1990, 469
- MDR 1990, 538
- VersR 1990, 500
- WM 1990, 572
- BB 1990, 873
- DB 1990, 678
Wird zitiert von ... (22) Zitiert selbst (2)
- BGH, 20.01.1965 - VIII ZR 304/62
Unterlassung der Rechtsverfolgung trotz Vorliegen von Rechtsfragen von …
Auszug aus BGH, 20.12.1989 - VIII ZR 139/89
An der Auffassung, daß die Unterlassung der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung nicht schon dann allgemeinen Interessen zuwiderlaufen würde (§ 116 Satz 1 Nr. 2 ZPO), wenn bei der Entscheidung des Rechtsstreits Rechtsfragen von allgemeinem Interesse zu beantworten sind (BGH Beschluß vom 20. Januar 1965 - VIII ZR 304/62 = NJW 1965, 585), ist auch nach Inkrafttreten des Gesetzes über die Prozeßkostenhilfe festzuhalten.Ebensowenig reicht - entgegen der Meinung der Beklagten - der Umstand aus, daß bei der Entscheidung des Rechtsstreits Rechtsfragen von allgemeinem Interesse zu beantworten sein mögen (Senatsbeschluß vom 20. Januar 1965 - VIII ZR 304/62 = NJW 1965, 585).
- BFH, 31.07.1973 - VII R 125/71
Bewilligung des Armenrechts - Juristische Personen - Erfordernis der allgemeinen …
Auszug aus BGH, 20.12.1989 - VIII ZR 139/89
Das allgemeine Interesse an einer richtigen Entscheidung genügt hierfür in der Regel nicht (…BGH aaO; BFH NJW 1974, 256).
- EuGH, 22.12.2010 - C-279/09
DEB - Effektiver gerichtlicher Schutz der Rechte aus dem Unionsrecht - Recht auf …
Dies wäre nur dann der Fall, wenn die Entscheidung größere Kreise der Bevölkerung oder des Wirtschaftslebens anspreche oder soziale Wirkung nach sich ziehen könne (vgl. Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 20. Dezember 1989, VIII ZR 139/89). - BGH, 10.02.2011 - IX ZB 145/09
Prozesskostenhilfe: Allgemeines Interesse an der Gebührenklage einer als GbR …
Rn. 10 bb) Der Anwendungsbereich der Vorschrift beschränkt sich mithin auf Sachverhalte, die größere Kreise der Bevölkerung oder des Wirtschaftslebens ansprechen und soziale Wirkungen nach sich ziehen können (BGH, Beschl. v. 20. September 1957 - VII ZR 62/57, BGHZ 25, 183, 185; Beschl. v. 5. November 1985 - X ZR 23/85, NJW 1986, 2058, 2059; Beschl. v. 20. Dezember 1989 - VIII ZR 139/89, NJW-RR 1990, 474).Ebenso wenig reicht der Umstand aus, dass bei der Entscheidung des Rechtsstreits Rechtsfragen von allgemeiner Bedeutung zu beantworten sind (…BGH, Beschl. v. 20. Januar 1965, aaO; Beschl. v. 20. Dezember 1989, aaO).
- KG, 15.02.2011 - 9 W 50/08
Prozesskostenhilfe: Verfolgung eines gemeinschaftsrechtlichen …
Rn. 9 Dies wäre nur dann der Fall, wenn die Entscheidung größere Kreise der Bevölkerung oder des Wirtschaftslebens anspricht oder soziale Wirkung nach sich ziehen kann (BGH, Beschluss vom 20. Dezember 1989, VIII ZR 139/89, NJW-RR 1990, 474).Ebenso wenig reicht der Umstand aus, dass bei der Entscheidung des Rechtsstreits Rechtsfragen von allgemeinem Interesse zu beantworten sein mögen (BGH, Beschluss vom 20. Dezember 1989, VIII ZR 139/89, NJW-RR 1990, 474).
Rn. 21 Diesen Anforderungen wird die Regelung des § 116 ZPO sowie die hierzu ergangene höchstrichterliche und verfassungsgerichtliche Rechtsprechung gerecht (BGH, Beschluss vom 20. Dezember 1989, VIII ZR 139/89, NJW-RR 1990, 474; Beschluss vom 24. Oktober 1990, VIII ZR 87/90, NJW 1991, 703, Urteil vom 27. Juli 2004, X ZR 150/03, MittdtPatA 2005, 165; ebenso der BFH vgl. zuletzt die Urteile vom 22. Juni 1999 - Aktenzeichen: VII S 2/99 - sowie vom 24. November 1998 - Aktenzeichen: V B 89/98, www.juris.de; BVerfG Beschluss vom 3. Juli 1973, 1 BvR 153/69, NJW 1974, 229; Beschluss vom 26. Januar 1983 - 1 BvR 1036/82, 1 BvR 26/73 - www.juris.de).
- BGH, 20.05.2010 - III ZR 56/10
Prozesskostenhilfe für die zugelassene Revision einer GmbH & Co. KG
Rn. 2 Die Unterlassung der Durchführung einer Revision läuft allgemeinen Interessen regelmäßig nur dann zuwider, wenn es sich um eine Entscheidung handelt, die größere Kreise der Bevölkerung oder des Wirtschaftslebens anspricht und soziale Wirkungen nach sich ziehen kann (vgl. nur BGHZ 25, 183, 185; BGH, Beschlüsse vom 5. November 1985 - X ZR 23/85 - NJW 1986, 2058, 2059; 20. Dezember 1989 - VIII ZR 139/89 - NJW-RR 1990, 474).Demgegenüber reicht das allgemeine Interesse an einer richtigen Entscheidung eines Prozesses grundsätzlich ebenso wenig aus wie der Umstand, dass im Rahmen eines Revisionsverfahrens Rechtsfragen von allgemeinem Interesse zu beantworten wären (BGHZ 25, 183, 185; Beschluss vom 20. Januar 1965 - VIII ZR 304/62 - LM § 114 ZPO Nr. 21; Beschluss vom 20. Dezember 1989, aaO).
- BGH, 24.06.2010 - III ZR 48/10
Prozesskostenhilfe für die Zahlungsklage einer eingestellten GmbH
Rn. 3 Die Unterlassung der Durchführung der Rechtsverfolgung läuft allgemeinen Interessen regelmäßig nur dann zuwider, wenn es sich um eine Entscheidung handelt, die größere Kreise der Bevölkerung oder des Wirtschaftslebens anspricht und soziale Wirkungen nach sich ziehen kann (vgl. nur BGHZ 25, 183, 185; BGH, Beschlüsse vom 5. November 1985 - X ZR 23/85 - NJW 1986, 2058, 2059; 20. Dezember 1989 - VIII ZR 139/89 - NJW-RR 1990, 474).Demgegenüber reicht das allgemeine Interesse an einer richtigen Entscheidung eines Prozesses grundsätzlich ebenso wenig aus wie der Umstand, dass im Rahmen eines Revisionsverfahrens Rechtsfragen von allgemeinem Interesse zu beantworten wären (BGHZ 25, 183, 185; Beschluss vom 20. Dezember 1989, aaO;… Senatsbeschluss vom 20. Mai 2010 - III ZR 56/10 - BeckRS 2010, 14151 Rn. 2).
- BGH, 29.04.1999 - VII ZR 208/98
Voraussetzungen der Prozeßkostenhilfe zu Gunsten einer juristischen Person
Das ist der Fall, wenn die Entscheidung größere Kreise der Bevölkerung oder des Wirtschaftslebens anspricht oder soziale Wirkungen nach sich ziehen kann (BGH, Beschluß vom 20. Dezember 1989 - VIII ZR 139/89 = NJW-RR 1990, 474 = BGHR ZPO § 116 Satz 1 Nr. 2 Interessen, allgemeine 1 m.w.N.; st. Rspr.).Das von der Klägerin geltend gemachte Interesse größerer Teile der Bevölkerung oder des Wirtschaftslebens an der Klärung von Rechtsfragen ist kein allgemeines Interesse im Sinne von § 116 Satz 1 Nr. 2 ZPO (vgl. BGH, Beschluß vom 20. Dezember 1989 - VIII ZR 139/89 aaO m.w.N.).
- BGH, 11.07.2001 - VIII ZR 213/00
Bewilligung von Prozeßkostenhilfe zu Gunsten einer inländischen juristischen …
Das ist der Fall, wenn die Entscheidung größere Kreise der Bevölkerung oder des Wirtschaftslebens ansprechen und soziale Wirkungen nach sich ziehen würde (BGHZ 25, 183, 185; BGH, Beschlüsse vom 5. November 1985 - X ZR 23/85 = WM 1986, 405, vom 20. Dezember 1989 - VIII ZR 139/89 = WM 1990, 572, vom 24. Oktober 1990 - VIII ZR 87/90 = WM 1991, 32 und vom 24. Februar 1999 - VIII ZR 245/98, n.v.). - KG, 15.02.2022 - 9 W 99/21
Voraussetzungen der Prozesskostenhilfe für eine juristische Person; …
Rn. 20 Im Übrigen reicht es nicht aus, dass bei der Entscheidung des Rechtsstreits Rechtsfragen von allgemeinem Interesse zu beantworten sein mögen (BGH, Beschluss vom 20. Dezember 1989, VIII ZR 139/89, juris). - OLG Köln, 20.06.2006 - 6 W 63/06
Prozesskostenhilfe für Wettbewerbsklage
Die Unterlassung der Rechtsverfolgung kann allgemeinen Interessen zuwider laufen, wenn es etwa darum geht, ob eine gemeinnützige Einrichtung ihren Idealzweck überhaupt noch verfolgen kann, oder wenn es um die Existenz der juristischen Person bzw. parteifähigen Vereinigung geht mit der Folge, dass Arbeitsplätze verloren gehen oder eine Vielzahl von Gläubigern geschädigt wird (…vgl. Zöller/Philippi, ZPO, 25. Auflage, § 116, 15 f.;… Thomas/Putzo, ZPO, 27. Auflage, § 116 Rn. 6; BVerfGE 35, 348, 353; BGHZ 25, 183, 185; BGH NJW 1986, 2058, 2059; BGH NJW-RR 1990, 474). - BGH, 24.02.2005 - VII ZR 193/04
Antrag einer GmbH auf Bewilligung von Prozeßkostenhilfe
Das ist der Fall, wenn die Entscheidung größere Kreise der Bevölkerung oder des Wirtschaftslebens anspricht oder wenn sie soziale Wirkungen nach sich ziehen kann (BGH, Beschluß vom 20. Dezember 1989 - VIII ZR 139/89, NJW-RR 1990, 474; st. Rspr.). - BGH, 04.05.2010 - X ZR 135/09
Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für eine juristische Person
- LSG Nordrhein-Westfalen, 11.08.2009 - L 8 B 8/09
Rentenversicherung
- OLG Brandenburg, 11.05.2009 - 12 W 10/09
Rechtsanwalts-GbR: Zulässigkeit gewillkürter Prozessstandschaft; allgemeines …
- LG München I, 29.06.2017 - 6 O 18532/15
Ablehnung eines Prizesskostenhilfeantrags
- BGH, 24.02.1999 - VIII ZR 245/98
Begriff der allgemeinen Interessen
- VG Arnsberg, 11.09.2020 - 1 K 1758/20
Kein Anspruch auf erneute Auszahlung einer einmaligen Corona-Soforthilfe
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.01.2013 - 16 E 128/12
Voraussetzung für den Erfolg eines Antrags auf Prozesskostenhilfe einer …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 01.09.2010 - L 8 R 369/10
Rentenversicherung
- BGH, 06.10.1993 - VIII ZA 1/93
Antrag einer GmbH auf Gewährung von Prozesskostenhilfe
- BGH, 11.05.1995 - VII ZR 238/94
Gewährung von Prozesskostenhilfe für eine inländische GmbH
- OLG Düsseldorf, 27.01.2004 - W (Kart) 9/01
Anspruch auf Schadensersatz wegen kartellrechtswidrigen Boykotts sowie wegen …
- FG Brandenburg, 18.04.2000 - 2 S 1762/97
Antrag einer inländischen GmbH i.L. auf Gewährung von Prozesskostenhilfe; …
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Rechtsprechung
| BayObLG, 31.01.1990 - RReg. 3 St 166/89 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Papierfundstellen
- DB 1990, 678
- BayObLGSt 1990, 10
- BayObLGSt 1990, 11
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BGH, 29.11.1978 - 4 StR 70/78
Vorsätzliche Nichtbefolgung der Weisung eines Polizeibeamten nach § 24 StVG - …
Auszug aus BayObLG, 31.01.1990 - RReg. 3 St 166/89
Allerdings ist allgemein anerkannt, daß die rechtliche oder tatsächliche (wirtschaftliche) Unmöglichkeit des (rechtzeitigen) Handelns bei Unterlassungsdelikten die Tatbestandsmäßigkeit entfallen läßt (…LK/ Jeschek , StGB, 10. Aufl., Rdn. 86 vor § 13;… LK/ Tiedemann , Rdn. 103 vor § 283 und § 283 Rdn. 119, 152; BGHSt 28 S. 213/232 f.). - OLG Frankfurt, 06.10.1976 - 2 Ss 461/76
Auszug aus BayObLG, 31.01.1990 - RReg. 3 St 166/89
Daraus folgt, daß der Angeklagte als Liquidator in die Pflichten des Geschäftsführers der A. GmbH eingetreten ist (… Baumbach/Hueck/Schulze-Osterloh , GmbHG, 15. Aufl., § 71 Rdn. 2; Hofmann , GmbHR 1976 S. 258/260; OLG Frankfurt, BB 1977 S. 312).
- BGH, 03.12.1991 - 1 StR 496/91
Verletzung der Bilanzierungspflicht - Steuerberater - Straftat - Steuerstrafrecht …
a) Muß sich der Täter zur Erstellung einer Bilanz oder zu ihrer Vorbereitung der Hilfe eines Steuerberaters bedienen, entfällt eine Straftat wegen Verletzung der Bilanzierungspflicht, wenn der Täter die erforderlichen Kosten nicht aufbringen kann, da niemandem Unmögliches abverlangt werden darf (vgl. BGHSt 28, 231, 233; OLG Stuttgart NStZ 1987, 460, 461; BayObLG wistra 1990, 201, 202 m.w.Nachw.).Ausdrückliche Erörterungen wären in diesem Zusammenhang deshalb geboten gewesen, weil die Frist zur Erstellung der Bilanzen für 1985 jedenfalls nicht vor dem 31. März 1986 und die Frist zur Erstellung der Bilanzen für 1986 jedenfalls nicht vor dem 31. März 1987 endete (vgl. BayObLG wistra 1990, 201;… Dreher/Tröndle, StGB 45. Aufl. § 283 Rdn. 28); beide Firmen waren aber schon im Sommer 1985 zahlungsunfähig und hatten auch ihre Zahlungen tatsächlich eingestellt (generell damit aufgehört, ihre Schulden zu begleichen).
- BGH, 19.12.1997 - 2 StR 420/97
Verstoß gegen die Konkursantragspflicht - Vorenthalten und Veruntreuen von …
Diese Frist lief auch gegenüber dem Mitangeklagten V., der erst zum 4. Juli 1991 zum Mitgeschäftsführer bestellt wurde (vgl. BayOblG wistra 1990, 201 zum Liquidator). - KG, 05.05.2000 - 1 Ss 113/99 Ferner entfällt eine Straftat wegen Verletzung der Bilanzierungspflicht, wenn sich der Täter zur Erstellung einer Bilanz oder zu ihrer Vorbereitung der Hilfe eines Steuerberaters bedienen muß und die erforderlichen Kosten nicht aufbringen kann, da niemandem Unmögliches abverlangt werden kann (vgl. BGHSt 28, 231, 233; BGH wistra 1992, 145, 146; BayObLG wistra 1990, 201, 202; KG…, Beschluß vom 6. Januar 1994 - 5 Ws 441/93 - Fischer in Tröndle/Fischer, § 283 StGB Rdnr. 30).
Die Tat der Verletzung der Bilanzierungspflicht ist dann vollendet, wenn der Täter binnen der nach Handelsrecht vorgeschriebenen Zeit - hier nach den Feststellungen mit Ablauf des 30. Juni 1990 - die Bilanz nicht erstellt hat (vgl. BayObLG wistra 1990, 201, 202;… Tiedemann in Leipziger Kommentar, § 283 StGB Rdnr. 153).
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