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Weitere Entscheidung unten: BAG, 17.09.1991

Rechtsprechung
   BAG, 28.02.1991 - 8 AZR 89/90   

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https://dejure.org/1991,607
BAG, 28.02.1991 - 8 AZR 89/90 (https://dejure.org/1991,607)
BAG, Entscheidung vom 28.02.1991 - 8 AZR 89/90 (https://dejure.org/1991,607)
BAG, Entscheidung vom 28. Februar 1991 - 8 AZR 89/90 (https://dejure.org/1991,607)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vertragsauslegung durch das Revisionsgericht - Erfüllung eines Urlaubsanspruchs, wenn der Arbeitnehmer im Entstehungszeitpunkt krankheitsbedingt keine Arbeitsleistung erbringen konnte - Anspruch auf Urlaubsabgeltung aus dem Auflösungsvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 67, 279
  • MDR 1992, 78
  • NZA 1991, 685
  • BB 1991, 1200
  • DB 1992, 97
 
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Wird zitiert von ... (39)Zitiert selbst (9)

  • BAG, 19.05.2009 - 9 AZR 433/08

    Keine Erfüllung des Urlaubsanspruch bei nur widerruflicher Freistellung von der …

    Auszug aus BAG, 28.02.1991 - 8 AZR 89/90
    Nach ihr braucht der Anspruch auf Urlaubsabgeltung nach der hier anwendbaren Tarifbestimmung des § 51 Abs. 1 Satz 3 BAT in der seit 1. Januar 1987 geltenden Fassung des 55. Änderungstarifvertrags ebenso wie der gesetzliche Urlaubsabgeltungsanspruch nach § 7 Abs. 4 BUrlG nicht erfüllt zu werden, wenn der Angestellte bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses und danach bis zum Zeitpunkt des Anspruchsverfalls arbeitsunfähig ist (BAGE 62, 331 = AP Nr. 51 zu § 7 BUrlG Abgeltung; vgl. auch Urteil vom 16. August 1990 - 8 AZR 590/89 - unveröffentlicht); kann ein Arbeitnehmer trotz Arbeitsunfähigkeit andere Arbeiten als bisher verrichten, muß der Urlaubsanspruch nur abgegolten werden, wenn der Arbeitgeber bei Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses verpflichtet wäre, die dem Arbeitnehmer nunmehr möglichen Tätigkeiten als vertragsgemäß anzunehmen (BAGE 56, 340 [BAG 24.11.1987 - 8 AZR 140/87] = AP Nr. 41 zu § 7 BUrlG Abgeltung); der Arbeitnehmer hat hierfür die Darlegungs- und Beweislast (BAG Urteil vom 20. April 1989 - 8 AZR 621/87 - BAGE 61, 362 = EzA § 7 BUrlG Nr. 66).
  • BGH, 25.09.1975 - VII ZR 179/73

    Auslegung eines Vertrages durch das Revisionsgericht

    Auszug aus BAG, 28.02.1991 - 8 AZR 89/90
    Die Auslegung des Auflösungsvertrags kann der Senat als Revisionsgericht selbst vornehmen, weil das Berufungsgericht die erforderlichen Feststellungen getroffen hat und weitere Feststellungen nicht mehr in Betracht kommen, die Auslegung somit nur einen der rechtlichen Gesichtspunkte betrifft, unter denen das Revisionsgericht das Berufungsurteil im Rahmen der von den Parteien gestellten Anträge nachzuprüfen hat (vgl. BGHZ 65, 107 [BGH 25.09.1975 - VII ZR 179/73]; BAG Urteil vom 12. Juli 1957 - 1 AZR 418/55 - AP Nr. 6 zu § 550 ZPO; BAG Urteil vom 21. November 1958 - 1 AZR 107/58 - AP Nr. 11 zu § 611 BGB Gratifikation).
  • BAG, 20.04.1989 - 8 AZR 621/87

    Urlaubsabgeltung: Erwerbsunfähigkeit bzw. Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers - …

    Auszug aus BAG, 28.02.1991 - 8 AZR 89/90
    Nach ihr braucht der Anspruch auf Urlaubsabgeltung nach der hier anwendbaren Tarifbestimmung des § 51 Abs. 1 Satz 3 BAT in der seit 1. Januar 1987 geltenden Fassung des 55. Änderungstarifvertrags ebenso wie der gesetzliche Urlaubsabgeltungsanspruch nach § 7 Abs. 4 BUrlG nicht erfüllt zu werden, wenn der Angestellte bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses und danach bis zum Zeitpunkt des Anspruchsverfalls arbeitsunfähig ist (BAGE 62, 331 = AP Nr. 51 zu § 7 BUrlG Abgeltung; vgl. auch Urteil vom 16. August 1990 - 8 AZR 590/89 - unveröffentlicht); kann ein Arbeitnehmer trotz Arbeitsunfähigkeit andere Arbeiten als bisher verrichten, muß der Urlaubsanspruch nur abgegolten werden, wenn der Arbeitgeber bei Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses verpflichtet wäre, die dem Arbeitnehmer nunmehr möglichen Tätigkeiten als vertragsgemäß anzunehmen (BAGE 56, 340 [BAG 24.11.1987 - 8 AZR 140/87] = AP Nr. 41 zu § 7 BUrlG Abgeltung); der Arbeitnehmer hat hierfür die Darlegungs- und Beweislast (BAG Urteil vom 20. April 1989 - 8 AZR 621/87 - BAGE 61, 362 = EzA § 7 BUrlG Nr. 66).
  • BAG, 24.11.1987 - 8 AZR 140/87

    Urlaubsanspruch generell auf das nächste Kalenderjahr übertragbar

    Auszug aus BAG, 28.02.1991 - 8 AZR 89/90
    Nach ihr braucht der Anspruch auf Urlaubsabgeltung nach der hier anwendbaren Tarifbestimmung des § 51 Abs. 1 Satz 3 BAT in der seit 1. Januar 1987 geltenden Fassung des 55. Änderungstarifvertrags ebenso wie der gesetzliche Urlaubsabgeltungsanspruch nach § 7 Abs. 4 BUrlG nicht erfüllt zu werden, wenn der Angestellte bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses und danach bis zum Zeitpunkt des Anspruchsverfalls arbeitsunfähig ist (BAGE 62, 331 = AP Nr. 51 zu § 7 BUrlG Abgeltung; vgl. auch Urteil vom 16. August 1990 - 8 AZR 590/89 - unveröffentlicht); kann ein Arbeitnehmer trotz Arbeitsunfähigkeit andere Arbeiten als bisher verrichten, muß der Urlaubsanspruch nur abgegolten werden, wenn der Arbeitgeber bei Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses verpflichtet wäre, die dem Arbeitnehmer nunmehr möglichen Tätigkeiten als vertragsgemäß anzunehmen (BAGE 56, 340 [BAG 24.11.1987 - 8 AZR 140/87] = AP Nr. 41 zu § 7 BUrlG Abgeltung); der Arbeitnehmer hat hierfür die Darlegungs- und Beweislast (BAG Urteil vom 20. April 1989 - 8 AZR 621/87 - BAGE 61, 362 = EzA § 7 BUrlG Nr. 66).
  • BAG, 15.08.1989 - 8 AZR 530/88

    Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus BAG, 28.02.1991 - 8 AZR 89/90
    Nach ihr braucht der Anspruch auf Urlaubsabgeltung nach der hier anwendbaren Tarifbestimmung des § 51 Abs. 1 Satz 3 BAT in der seit 1. Januar 1987 geltenden Fassung des 55. Änderungstarifvertrags ebenso wie der gesetzliche Urlaubsabgeltungsanspruch nach § 7 Abs. 4 BUrlG nicht erfüllt zu werden, wenn der Angestellte bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses und danach bis zum Zeitpunkt des Anspruchsverfalls arbeitsunfähig ist (BAGE 62, 331 = AP Nr. 51 zu § 7 BUrlG Abgeltung; vgl. auch Urteil vom 16. August 1990 - 8 AZR 590/89 - unveröffentlicht); kann ein Arbeitnehmer trotz Arbeitsunfähigkeit andere Arbeiten als bisher verrichten, muß der Urlaubsanspruch nur abgegolten werden, wenn der Arbeitgeber bei Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses verpflichtet wäre, die dem Arbeitnehmer nunmehr möglichen Tätigkeiten als vertragsgemäß anzunehmen (BAGE 56, 340 [BAG 24.11.1987 - 8 AZR 140/87] = AP Nr. 41 zu § 7 BUrlG Abgeltung); der Arbeitnehmer hat hierfür die Darlegungs- und Beweislast (BAG Urteil vom 20. April 1989 - 8 AZR 621/87 - BAGE 61, 362 = EzA § 7 BUrlG Nr. 66).
  • LAG Hamm, 07.11.1989 - 11 Sa 973/89

    Urlaubsabgeltung; Arbeitsverhältnis; Beendigung; Berufsunfähigkeit; …

    Auszug aus BAG, 28.02.1991 - 8 AZR 89/90
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 7. November 1989 - 11 Sa 973/89 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 12.07.1957 - 1 AZR 418/55

    Auslegungsregeln - Private Willenserklärung - Vertragsurkunde

    Auszug aus BAG, 28.02.1991 - 8 AZR 89/90
    Die Auslegung des Auflösungsvertrags kann der Senat als Revisionsgericht selbst vornehmen, weil das Berufungsgericht die erforderlichen Feststellungen getroffen hat und weitere Feststellungen nicht mehr in Betracht kommen, die Auslegung somit nur einen der rechtlichen Gesichtspunkte betrifft, unter denen das Revisionsgericht das Berufungsurteil im Rahmen der von den Parteien gestellten Anträge nachzuprüfen hat (vgl. BGHZ 65, 107 [BGH 25.09.1975 - VII ZR 179/73]; BAG Urteil vom 12. Juli 1957 - 1 AZR 418/55 - AP Nr. 6 zu § 550 ZPO; BAG Urteil vom 21. November 1958 - 1 AZR 107/58 - AP Nr. 11 zu § 611 BGB Gratifikation).
  • BAG, 21.11.1958 - 1 AZR 107/58

    Nichttypischer Vertrag - Auslegung - Tatsachenmaterial - Erlöschen von Ansprüchen …

    Auszug aus BAG, 28.02.1991 - 8 AZR 89/90
    Die Auslegung des Auflösungsvertrags kann der Senat als Revisionsgericht selbst vornehmen, weil das Berufungsgericht die erforderlichen Feststellungen getroffen hat und weitere Feststellungen nicht mehr in Betracht kommen, die Auslegung somit nur einen der rechtlichen Gesichtspunkte betrifft, unter denen das Revisionsgericht das Berufungsurteil im Rahmen der von den Parteien gestellten Anträge nachzuprüfen hat (vgl. BGHZ 65, 107 [BGH 25.09.1975 - VII ZR 179/73]; BAG Urteil vom 12. Juli 1957 - 1 AZR 418/55 - AP Nr. 6 zu § 550 ZPO; BAG Urteil vom 21. November 1958 - 1 AZR 107/58 - AP Nr. 11 zu § 611 BGB Gratifikation).
  • BAG, 16.08.1990 - 8 AZR 590/89

    Urlaubsabgeltungsanspruch bei wegen Arbeitsunfähigkeit nicht genommenem Urlaub - …

    Auszug aus BAG, 28.02.1991 - 8 AZR 89/90
    Nach ihr braucht der Anspruch auf Urlaubsabgeltung nach der hier anwendbaren Tarifbestimmung des § 51 Abs. 1 Satz 3 BAT in der seit 1. Januar 1987 geltenden Fassung des 55. Änderungstarifvertrags ebenso wie der gesetzliche Urlaubsabgeltungsanspruch nach § 7 Abs. 4 BUrlG nicht erfüllt zu werden, wenn der Angestellte bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses und danach bis zum Zeitpunkt des Anspruchsverfalls arbeitsunfähig ist (BAGE 62, 331 = AP Nr. 51 zu § 7 BUrlG Abgeltung; vgl. auch Urteil vom 16. August 1990 - 8 AZR 590/89 - unveröffentlicht); kann ein Arbeitnehmer trotz Arbeitsunfähigkeit andere Arbeiten als bisher verrichten, muß der Urlaubsanspruch nur abgegolten werden, wenn der Arbeitgeber bei Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses verpflichtet wäre, die dem Arbeitnehmer nunmehr möglichen Tätigkeiten als vertragsgemäß anzunehmen (BAGE 56, 340 [BAG 24.11.1987 - 8 AZR 140/87] = AP Nr. 41 zu § 7 BUrlG Abgeltung); der Arbeitnehmer hat hierfür die Darlegungs- und Beweislast (BAG Urteil vom 20. April 1989 - 8 AZR 621/87 - BAGE 61, 362 = EzA § 7 BUrlG Nr. 66).
  • BAG, 21.04.2005 - 2 AZR 132/04

    Änderungskündigung

    Die Auslegung betrifft nur einen der rechtlichen Gesichtspunkte, unter denen das Revisionsgericht das Berufungsurteil im Rahmen der von den Parteien gestellten Anträge nachzuprüfen hat (vgl. dazu BAG 28. Februar 1991 - 8 AZR 89/90 - BAGE 67, 279, 282 f. mwN).
  • BAG, 27.07.2005 - 7 AZR 508/04

    Einstellungsanspruch - Strafverfahren

    Der Senat konnte die Erklärungen jedoch selbst auslegen, da die dazu erforderlichen Tatsachen feststehen und weiterer Sachvortrag der Parteien dazu nicht zu erwarten ist (st. Rspr., vgl. etwa BAG 28. Februar 1991 - 8 AZR 89/90 - BAGE 67, 279 = AP ZPO § 550 Nr. 21 = EzA ArbGG 1979 § 72 Nr. 11, zu 2 b bb der Gründe mwN).
  • BAG, 11.07.2007 - 7 AZR 501/06

    Befristung - Hochschule - Rückwirkung - Weiterarbeit nach § 15 Abs. 5 TzBfG

    cc) Der Senat kann die Auslegung der im Schreiben vom 22. Dezember 2004 enthaltenen Erklärung selbst vornehmen, da die dazu erforderlichen Tatsachen feststehen und weiterer Sachvortrag der Parteien dazu nicht zu erwarten ist (vgl. BAG 4. Dezember 2002 - 7 AZR 545/01 - BAGE 104, 103 = AP BeschFG 1996 § 1 Nr. 17 = EzA TzBfG § 14 Nr. 1, zu II 1 b bb der Gründe; 28. Februar 1991 - 8 AZR 89/90 -BAGE 67, 279 = AP ZPO § 550 Nr. 21 = EzA ArbGG 1979 § 72 Nr. 11, zu 2 b bb der Gründe).
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Rechtsprechung
   BAG, 17.09.1991 - 3 AZR 413/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,1103
BAG, 17.09.1991 - 3 AZR 413/90 (https://dejure.org/1991,1103)
BAG, Entscheidung vom 17.09.1991 - 3 AZR 413/90 (https://dejure.org/1991,1103)
BAG, Entscheidung vom 17. September 1991 - 3 AZR 413/90 (https://dejure.org/1991,1103)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    § 7 BetrAVG
    Betriebliche Altersversorgung; Insolvenzschutz bei unwirksamem Widerruf einer Versorgungszusage

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 68, 272
  • ZIP 1992, 201
  • NZA 1992, 219
  • VersR 1992, 1030
  • BB 1991, 2536
  • DB 1992, 97
  • JR 1992, 352
 
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Wird zitiert von ... (17)Zitiert selbst (2)

  • BAG, 24.01.1989 - 3 AZR 519/88

    Widerruf von Zusagen einer Unterstützungskasse - Wirksamkeit nur bei Einschaltung …

    Auszug aus BAG, 17.09.1991 - 3 AZR 413/90
    Ein vorher erklärter Widerruf ist unwirksam (st. Rspr. des Senats, zuletzt Versäumnisurteil vom 24.1.1989 - 3 AZR 519/88 = VersR 90, 332 = BAGE 61, 24 = AP Nr. 15 zu § 7 BetrAVG - Widerruf).

    Durch Versäumnisurteil vom 24. Januar 1989 (- 3 AZR 519/88 - BAGE 61, 24 = AP Nr. 15 zu § 7 BetrAVG Widerruf) hat der Senat der Klage gegen die Unterstützungskasse stattgegeben.

    Aus dem der Klage stattgebenden Urteil des Senats vom 24. Januar 1989 (aaO.) folge zwingend, daß vor der Konkurseröffnung ein Sicherungsfall nicht eingetreten sei.

    Eine solche Einschaltung war Voraussetzung für einen wirksamen Widerruf (Urteil vom 24. Januar 1989, aaO, zu 2 b der Gründe).

    Der Senat ist in seiner bisherigen Rechtsprechung stets davon ausgegangen, daß der Arbeitgeber für die Übernahme der Versorgungsverbindlichkeiten durch den PSV sorgen muß, weil er anderenfalls keine Befreiung von seiner Zahlungspflicht erreichen kann (vgl. die Nachweise im Urteil vom 24. Januar 1989, aaO).

  • BGH, 24.11.1969 - VIII ZR 78/68

    Gewährung einer Ausfallbürgschaft für die Vergabe eines …

    Auszug aus BAG, 17.09.1991 - 3 AZR 413/90
    Im übrigen erstreckt sich die Rechtskraft eines Urteils auch auf Personen, die nicht Partei des Vorprozesses waren, sofern deren Haftung nach materiellem Recht in völliger Abhängigkeit zu dem bereits ausgeurteilten Anspruch steht (BGH Urteil vom 24. November 1969 - VIII ZR 78/68 - NJW 1970, 279 und weitere Nachweise bei Thomas/Putzo, ZPO, 16. Aufl., § 325 Anm. 1 f).
  • BVerwG, 28.06.1994 - 1 C 20.92

    Betriebsrenten - Arbeitgeber - betriebliche Altersversorgung - …

    Denn selbst eine Notlage des Arbeitgebers rechtfertigt nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der sich der erkennende Senat anschließt, den Widerruf einer unverfallbaren Versorgungsanwartschaft nur dann, wenn vorher der beklagte Pensions-Sicherungs-Verein "eingeschaltet" worden ist (vgl. BAGE 29, 379 (391); 68, 272 (275)).

    Seine Einschaltung kann nicht mit Wirkung für die Zeit vor der Erklärung des Widerrufs nachgeholt werden (vgl. BAGE 68, 272 (275)).

  • BAG, 16.03.1993 - 3 AZR 299/92

    Insolvenzschutz bei wirtschaftlicher Notlage

    Auch hieran ist festzuhalten (vgl. zuletzt Urteil vom 17. September 1991, 3 AZR 413/90 = AP Nr. 16 zu § 7 BetrAVG Widerruf).
  • LAG Köln, 26.04.2002 - 4 Sa 93/02

    Kürzung einer betrieblichen Invalidenrente; Deklaratorische Bedeutung einer …

    Festzuhalten ist schließlich, dass nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (BGH 11.02.1985 - II ZR 194/84 - AP Nr. 11 zu § 7 BetrAVG Widerruf, BAG 06.12.1979 - 3 AZR 274/78 - BB 1980, 992 und 17.09.1991 - 3 AZR 413/90 - DB 1992, 97) der Ursprung dieser Vorauseinschaltungsverpflichtung in der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers liegt.
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