Rechtsprechung
| BAG, 28.02.1991 - 8 AZR 89/90 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Vertragsauslegung durch das Revisionsgericht - Erfüllung eines Urlaubsanspruchs, wenn der Arbeitnehmer im Entstehungszeitpunkt krankheitsbedingt keine Arbeitsleistung erbringen konnte - Anspruch auf Urlaubsabgeltung aus dem Auflösungsvertrag
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Herne, 16.05.1989 - 2 Ca 3113/88
- LAG Hamm, 07.11.1989 - 11 Sa 973/89
- BAG, 28.02.1991 - 8 AZR 89/90
Papierfundstellen
- BAGE 67, 279
- MDR 1992, 78
- NZA 1991, 685
- BB 1991, 1200
- DB 1992, 97
Wird zitiert von ... (39) Zitiert selbst (9)
- BAG, 19.05.2009 - 9 AZR 433/08
Keine Erfüllung des Urlaubsanspruch bei nur widerruflicher Freistellung von der …
Auszug aus BAG, 28.02.1991 - 8 AZR 89/90
Nach ihr braucht der Anspruch auf Urlaubsabgeltung nach der hier anwendbaren Tarifbestimmung des § 51 Abs. 1 Satz 3 BAT in der seit 1. Januar 1987 geltenden Fassung des 55. Änderungstarifvertrags ebenso wie der gesetzliche Urlaubsabgeltungsanspruch nach § 7 Abs. 4 BUrlG nicht erfüllt zu werden, wenn der Angestellte bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses und danach bis zum Zeitpunkt des Anspruchsverfalls arbeitsunfähig ist (BAGE 62, 331 = AP Nr. 51 zu § 7 BUrlG Abgeltung; vgl. auch Urteil vom 16. August 1990 - 8 AZR 590/89 - unveröffentlicht); kann ein Arbeitnehmer trotz Arbeitsunfähigkeit andere Arbeiten als bisher verrichten, muß der Urlaubsanspruch nur abgegolten werden, wenn der Arbeitgeber bei Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses verpflichtet wäre, die dem Arbeitnehmer nunmehr möglichen Tätigkeiten als vertragsgemäß anzunehmen (BAGE 56, 340 [BAG 24.11.1987 - 8 AZR 140/87] = AP Nr. 41 zu § 7 BUrlG Abgeltung); der Arbeitnehmer hat hierfür die Darlegungs- und Beweislast (BAG Urteil vom 20. April 1989 - 8 AZR 621/87 - BAGE 61, 362 = EzA § 7 BUrlG Nr. 66). - BGH, 25.09.1975 - VII ZR 179/73
Auslegung eines Vertrages durch das Revisionsgericht
Auszug aus BAG, 28.02.1991 - 8 AZR 89/90
Die Auslegung des Auflösungsvertrags kann der Senat als Revisionsgericht selbst vornehmen, weil das Berufungsgericht die erforderlichen Feststellungen getroffen hat und weitere Feststellungen nicht mehr in Betracht kommen, die Auslegung somit nur einen der rechtlichen Gesichtspunkte betrifft, unter denen das Revisionsgericht das Berufungsurteil im Rahmen der von den Parteien gestellten Anträge nachzuprüfen hat (vgl. BGHZ 65, 107 [BGH 25.09.1975 - VII ZR 179/73]; BAG Urteil vom 12. Juli 1957 - 1 AZR 418/55 - AP Nr. 6 zu § 550 ZPO; BAG Urteil vom 21. November 1958 - 1 AZR 107/58 - AP Nr. 11 zu § 611 BGB Gratifikation). - BAG, 20.04.1989 - 8 AZR 621/87
Urlaubsabgeltung: Erwerbsunfähigkeit bzw. Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers - …
Auszug aus BAG, 28.02.1991 - 8 AZR 89/90
Nach ihr braucht der Anspruch auf Urlaubsabgeltung nach der hier anwendbaren Tarifbestimmung des § 51 Abs. 1 Satz 3 BAT in der seit 1. Januar 1987 geltenden Fassung des 55. Änderungstarifvertrags ebenso wie der gesetzliche Urlaubsabgeltungsanspruch nach § 7 Abs. 4 BUrlG nicht erfüllt zu werden, wenn der Angestellte bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses und danach bis zum Zeitpunkt des Anspruchsverfalls arbeitsunfähig ist (BAGE 62, 331 = AP Nr. 51 zu § 7 BUrlG Abgeltung; vgl. auch Urteil vom 16. August 1990 - 8 AZR 590/89 - unveröffentlicht); kann ein Arbeitnehmer trotz Arbeitsunfähigkeit andere Arbeiten als bisher verrichten, muß der Urlaubsanspruch nur abgegolten werden, wenn der Arbeitgeber bei Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses verpflichtet wäre, die dem Arbeitnehmer nunmehr möglichen Tätigkeiten als vertragsgemäß anzunehmen (BAGE 56, 340 [BAG 24.11.1987 - 8 AZR 140/87] = AP Nr. 41 zu § 7 BUrlG Abgeltung); der Arbeitnehmer hat hierfür die Darlegungs- und Beweislast (BAG Urteil vom 20. April 1989 - 8 AZR 621/87 - BAGE 61, 362 = EzA § 7 BUrlG Nr. 66).
- BAG, 24.11.1987 - 8 AZR 140/87
Urlaubsanspruch generell auf das nächste Kalenderjahr übertragbar
Auszug aus BAG, 28.02.1991 - 8 AZR 89/90
Nach ihr braucht der Anspruch auf Urlaubsabgeltung nach der hier anwendbaren Tarifbestimmung des § 51 Abs. 1 Satz 3 BAT in der seit 1. Januar 1987 geltenden Fassung des 55. Änderungstarifvertrags ebenso wie der gesetzliche Urlaubsabgeltungsanspruch nach § 7 Abs. 4 BUrlG nicht erfüllt zu werden, wenn der Angestellte bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses und danach bis zum Zeitpunkt des Anspruchsverfalls arbeitsunfähig ist (BAGE 62, 331 = AP Nr. 51 zu § 7 BUrlG Abgeltung; vgl. auch Urteil vom 16. August 1990 - 8 AZR 590/89 - unveröffentlicht); kann ein Arbeitnehmer trotz Arbeitsunfähigkeit andere Arbeiten als bisher verrichten, muß der Urlaubsanspruch nur abgegolten werden, wenn der Arbeitgeber bei Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses verpflichtet wäre, die dem Arbeitnehmer nunmehr möglichen Tätigkeiten als vertragsgemäß anzunehmen (BAGE 56, 340 [BAG 24.11.1987 - 8 AZR 140/87] = AP Nr. 41 zu § 7 BUrlG Abgeltung); der Arbeitnehmer hat hierfür die Darlegungs- und Beweislast (BAG Urteil vom 20. April 1989 - 8 AZR 621/87 - BAGE 61, 362 = EzA § 7 BUrlG Nr. 66). - BAG, 15.08.1989 - 8 AZR 530/88
Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit
Auszug aus BAG, 28.02.1991 - 8 AZR 89/90
Nach ihr braucht der Anspruch auf Urlaubsabgeltung nach der hier anwendbaren Tarifbestimmung des § 51 Abs. 1 Satz 3 BAT in der seit 1. Januar 1987 geltenden Fassung des 55. Änderungstarifvertrags ebenso wie der gesetzliche Urlaubsabgeltungsanspruch nach § 7 Abs. 4 BUrlG nicht erfüllt zu werden, wenn der Angestellte bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses und danach bis zum Zeitpunkt des Anspruchsverfalls arbeitsunfähig ist (BAGE 62, 331 = AP Nr. 51 zu § 7 BUrlG Abgeltung; vgl. auch Urteil vom 16. August 1990 - 8 AZR 590/89 - unveröffentlicht); kann ein Arbeitnehmer trotz Arbeitsunfähigkeit andere Arbeiten als bisher verrichten, muß der Urlaubsanspruch nur abgegolten werden, wenn der Arbeitgeber bei Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses verpflichtet wäre, die dem Arbeitnehmer nunmehr möglichen Tätigkeiten als vertragsgemäß anzunehmen (BAGE 56, 340 [BAG 24.11.1987 - 8 AZR 140/87] = AP Nr. 41 zu § 7 BUrlG Abgeltung); der Arbeitnehmer hat hierfür die Darlegungs- und Beweislast (BAG Urteil vom 20. April 1989 - 8 AZR 621/87 - BAGE 61, 362 = EzA § 7 BUrlG Nr. 66). - LAG Hamm, 07.11.1989 - 11 Sa 973/89
Urlaubsabgeltung; Arbeitsverhältnis; Beendigung; Berufsunfähigkeit; …
Auszug aus BAG, 28.02.1991 - 8 AZR 89/90
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 7. November 1989 - 11 Sa 973/89 - wird zurückgewiesen. - BAG, 12.07.1957 - 1 AZR 418/55
Auslegungsregeln - Private Willenserklärung - Vertragsurkunde
Auszug aus BAG, 28.02.1991 - 8 AZR 89/90
Die Auslegung des Auflösungsvertrags kann der Senat als Revisionsgericht selbst vornehmen, weil das Berufungsgericht die erforderlichen Feststellungen getroffen hat und weitere Feststellungen nicht mehr in Betracht kommen, die Auslegung somit nur einen der rechtlichen Gesichtspunkte betrifft, unter denen das Revisionsgericht das Berufungsurteil im Rahmen der von den Parteien gestellten Anträge nachzuprüfen hat (vgl. BGHZ 65, 107 [BGH 25.09.1975 - VII ZR 179/73]; BAG Urteil vom 12. Juli 1957 - 1 AZR 418/55 - AP Nr. 6 zu § 550 ZPO; BAG Urteil vom 21. November 1958 - 1 AZR 107/58 - AP Nr. 11 zu § 611 BGB Gratifikation). - BAG, 21.11.1958 - 1 AZR 107/58
Nichttypischer Vertrag - Auslegung - Tatsachenmaterial - Erlöschen von Ansprüchen …
Auszug aus BAG, 28.02.1991 - 8 AZR 89/90
Die Auslegung des Auflösungsvertrags kann der Senat als Revisionsgericht selbst vornehmen, weil das Berufungsgericht die erforderlichen Feststellungen getroffen hat und weitere Feststellungen nicht mehr in Betracht kommen, die Auslegung somit nur einen der rechtlichen Gesichtspunkte betrifft, unter denen das Revisionsgericht das Berufungsurteil im Rahmen der von den Parteien gestellten Anträge nachzuprüfen hat (vgl. BGHZ 65, 107 [BGH 25.09.1975 - VII ZR 179/73]; BAG Urteil vom 12. Juli 1957 - 1 AZR 418/55 - AP Nr. 6 zu § 550 ZPO; BAG Urteil vom 21. November 1958 - 1 AZR 107/58 - AP Nr. 11 zu § 611 BGB Gratifikation). - BAG, 16.08.1990 - 8 AZR 590/89
Urlaubsabgeltungsanspruch bei wegen Arbeitsunfähigkeit nicht genommenem Urlaub - …
Auszug aus BAG, 28.02.1991 - 8 AZR 89/90
Nach ihr braucht der Anspruch auf Urlaubsabgeltung nach der hier anwendbaren Tarifbestimmung des § 51 Abs. 1 Satz 3 BAT in der seit 1. Januar 1987 geltenden Fassung des 55. Änderungstarifvertrags ebenso wie der gesetzliche Urlaubsabgeltungsanspruch nach § 7 Abs. 4 BUrlG nicht erfüllt zu werden, wenn der Angestellte bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses und danach bis zum Zeitpunkt des Anspruchsverfalls arbeitsunfähig ist (BAGE 62, 331 = AP Nr. 51 zu § 7 BUrlG Abgeltung; vgl. auch Urteil vom 16. August 1990 - 8 AZR 590/89 - unveröffentlicht); kann ein Arbeitnehmer trotz Arbeitsunfähigkeit andere Arbeiten als bisher verrichten, muß der Urlaubsanspruch nur abgegolten werden, wenn der Arbeitgeber bei Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses verpflichtet wäre, die dem Arbeitnehmer nunmehr möglichen Tätigkeiten als vertragsgemäß anzunehmen (BAGE 56, 340 [BAG 24.11.1987 - 8 AZR 140/87] = AP Nr. 41 zu § 7 BUrlG Abgeltung); der Arbeitnehmer hat hierfür die Darlegungs- und Beweislast (BAG Urteil vom 20. April 1989 - 8 AZR 621/87 - BAGE 61, 362 = EzA § 7 BUrlG Nr. 66).
- BAG, 21.04.2005 - 2 AZR 132/04
Änderungskündigung
Die Auslegung betrifft nur einen der rechtlichen Gesichtspunkte, unter denen das Revisionsgericht das Berufungsurteil im Rahmen der von den Parteien gestellten Anträge nachzuprüfen hat (vgl. dazu BAG 28. Februar 1991 - 8 AZR 89/90 - BAGE 67, 279, 282 f. mwN). - BAG, 27.07.2005 - 7 AZR 508/04
Einstellungsanspruch - Strafverfahren
Der Senat konnte die Erklärungen jedoch selbst auslegen, da die dazu erforderlichen Tatsachen feststehen und weiterer Sachvortrag der Parteien dazu nicht zu erwarten ist (st. Rspr., vgl. etwa BAG 28. Februar 1991 - 8 AZR 89/90 - BAGE 67, 279 = AP ZPO § 550 Nr. 21 = EzA ArbGG 1979 § 72 Nr. 11, zu 2 b bb der Gründe mwN). - BAG, 11.07.2007 - 7 AZR 501/06
Befristung - Hochschule - Rückwirkung - Weiterarbeit nach § 15 Abs. 5 TzBfG
cc) Der Senat kann die Auslegung der im Schreiben vom 22. Dezember 2004 enthaltenen Erklärung selbst vornehmen, da die dazu erforderlichen Tatsachen feststehen und weiterer Sachvortrag der Parteien dazu nicht zu erwarten ist (vgl. BAG 4. Dezember 2002 - 7 AZR 545/01 - BAGE 104, 103 = AP BeschFG 1996 § 1 Nr. 17 = EzA TzBfG § 14 Nr. 1, zu II 1 b bb der Gründe; 28. Februar 1991 - 8 AZR 89/90 -BAGE 67, 279 = AP ZPO § 550 Nr. 21 = EzA ArbGG 1979 § 72 Nr. 11, zu 2 b bb der Gründe).
- BAG, 14.10.2003 - 9 AZR 636/02
Anspruch auf Teilzeitarbeit; Drei-Monats-Frist
Die Auslegung betrifft damit nur einen der rechtlichen Gesichtspunkte, unter denen das Revisionsgericht das Berufungsurteil im Rahmen der von den Parteien gestellten Anträge nachzuprüfen hat (vgl. dazu BAG 28. Februar 1991 - 8 AZR 89/90 - BAGE 67, 279, 282 f. mwN). - BAG, 29.09.2010 - 10 AZR 588/09
Datenschutzbeauftragter - Beschäftigungsanspruch
Sowohl der Anstellungsvertrag vom 18. Juni 1991 als auch das die Bestellung des Klägers zum Beauftragten für den Datenschutz regelnde Schreiben der AOK Sachsen vom 18. Juli 1997 enthalten typische Willenserklärungen, deren Erklärungswert durch den Senat vollumfänglich bestimmt werden kann (…st. Rspr., Senat 20. September 2006 - 10 AZR 770/05 - Rn. 18 mwN, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 41; vgl. BAG 28. Februar 1991 - 8 AZR 89/90 - zu 2 b bb der Gründe, AP ZPO § 550 Nr. 21 = EzA ArbGG 1979 § 72 Nr. 11). - BAG, 25.09.2002 - 10 AZR 7/02
Rückforderung einer Zuwendung
Geht es allein um die Auslegung einer Urkunde und scheiden besondere Umstände des Einzelfalls aus, die der Auslegung eine bestimmte, der Beurteilung des Revisionsgerichts entzogene Richtung geben könnten, kann das Revisionsgericht die Auslegung selbst vornehmen (BAG 28. Februar 1991 - 8 AZR 89/90 - BAGE 67, 279; 28. Februar 1990 - 7 AZR 143/89 - BAGE 64, 220, 227). - BAG, 16.10.2008 - 7 AZR 253/07
Altersgrenze für Flugbegleiter - MTV Kabinenpersonal Lufthansa - …
Der Senat kann die vom Landesarbeitsgericht unterlassene Auslegung der vertraglichen Vereinbarungen selbst vornehmen, da die dazu erforderlichen Tatsachen feststehen und weiterer Sachvortrag der Parteien dazu nicht zu erwarten ist (vgl. BAG 4. Dezember 2002 - 7 AZR 545/01 - BAGE 104, 103 = AP BeschFG 1996 § 1 Nr. 17 = EzA TzBfG § 14 Nr. 1, zu II 1 b bb der Gründe; 28. Februar 1991 - 8 AZR 89/90 - BAGE 67, 279 = AP ZPO § 550 Nr. 21 = EzA ArbGG 1979 § 72 Nr. 11, zu 2 b bb der Gründe). - BAG, 05.05.2004 - 7 AZR 629/03
Befristeter Arbeitsvertrag - Personalratsbeteiligung
Diese Auslegung konnte der Senat jedoch selbst vornehmen, da die dazu erforderlichen Tatsachen feststehen und weiterer Sachvortrag der Parteien nicht zu erwarten ist (BAG 17. Mai 1984 - 2 AZR 161/83 - AP BAT § 55 Nr. 3, zu II 3 a der Gründe; 28. Februar 1991 - 8 AZR 89/90 - BAGE 67, 279 = AP ZPO § 550 Nr. 21 = EzA ArbGG 1979 § 72 Nr. 11). - BAG, 20.01.1998 - 9 AZR 812/96
Erlaßvertrag - Urlaubsabgeltung - Arbeitsunfähigkeit
Hat das Landesarbeitsgericht eine gebotene Auslegung unterlassen, kann das Revisionsgericht den nicht typischen Vertrag dann selbst auslegen, wenn der erforderliche Sachverhalt vollständig festgestellt ist und kein weiteres tatsächliches Vorbringen zu erwarten ist (BAG Urteil vom 28. Februar 1991 - 8 AZR 89/90 - BAGE 67, 279 = AP Nr. 21 zu § 550 ZPO). - BGH, 11.10.1994 - X ZR 30/93
Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich einer Vertragsänderung
Ebenso wie die Auslegung von Verträgen ist auch die Beweiswürdigung dem Tatrichter vorbehalten, dessen Entscheidung im Revisionsverfahren zum einen nur beschränkt überprüft (…vgl. BGH, Urt. v. 14.01.1993 - IX ZR 238/91, NJW 1993, 935, 937) und zum anderen nur unter engen Voraussetzungen durch das Revisionsgericht ersetzt werden kann, nämlich dann, wenn ausreichende Feststellungen durch die Tatsacheninstanz getroffen wurden und weitere nicht in Betracht kommen (…vgl. BGH, Urt. v. 27.02.1992 - IX ZR 57/91, NJW 1992, 1881, 1882; BAG, Urt. v. 28.02.1991 - 8 AZR 89/90, MDR 1992, 78, 89 für die Auslegung). - BAG, 22.10.1998 - 8 AZR 457/97
Anfechtung eines Schuldanerkenntnisses wegen widerrechtlicher Drohung
- BAG, 15.02.2006 - 7 AZR 241/05
Befristeter Arbeitsvertrag - Mitwirkung an Forschungsprojekt
- BAG, 09.07.2003 - 10 AZR 564/02
Jahressonderzuwendung - Konkludente Vereinbarung einer Vollzeittätigkeit
- BAG, 25.01.1994 - 9 AZR 312/92
Urlaub während eines Beschäftigungsverbots?
- BAG, 04.06.2003 - 7 AZR 489/02
Befristeter Arbeitsvertrag - Eingliederungszuschuß
- BAG, 09.11.1999 - 9 AZR 922/98
Freistellung unter Fortzahlung der Vergütung und Anrechnung von Urlaub - Anspruch …
- BAG, 04.12.2002 - 7 AZR 545/01
Befristeter Arbeitsvertrag
- BAG, 23.04.2002 - 3 AZR 224/01
Betriebliche Übung, hier: Verhältnis zur Versorgungsordnung
- BAG, 14.03.2000 - 9 AZR 855/98
Rückzahlung von Provision
- BAG, 03.06.1997 - 3 AZR 25/96
Versorgungsrechte aus Betriebsvereinbarung; Erlaßvertrag
- BAG, 17.05.2000 - 4 AZR 237/99
Korrigierende Rückgruppierung
- BAG, 10.05.2005 - 9 AZR 253/04
Urlaubsabgeltung - Erwerbsminderung - Arbeitsunfähigkeit
- BAG, 25.11.1998 - 10 AZR 518/97
Eingruppierung - Leiter eines Schwimmzentrums
- LAG München, 13.09.2006 - 10 Sa 57/06
Altersversorgung betriebliche - Verfallbarkeit einer Anwartschaft bei Ausscheiden …
- BAG, 05.08.1999 - 6 AZR 22/98
Vergütung für Lokomotivführer aus dem ehemaligen Ostberlin
- BAG, 09.12.2008 - 3 AZR 112/07
Versicherungsmathematischer Abschlag - Auslegung eines Vergleichs
- BAG, 17.01.2007 - 7 AZR 81/06
Befristung des Arbeitsvertrags mit einem wissenschaftlichen Mitarbeiter
- BAG, 20.05.1999 - 6 AZR 601/97
Überbrückungsbeihilfe trotz Abfindung
- BAG, 27.06.2001 - 7 AZR 157/00
Auslegung einer Befristungsvereinbarung - Zeitbefristung oder Zweckbefristung?
- BAG, 21.02.2001 - 7 AZR 188/00
Befristeter Arbeitsvertrag mit wissenschaftlichem Mitarbeiter
- BAG, 24.06.1999 - 6 AZR 24/98
Anwendbarkeit der Bestimmungen des Bundes-Angestelltentarifvertrags vom 23. …
- BAG, 20.08.2002 - 9 AZR 678/00
Auslegung einer nichttypischen Willenserklärung
- BAG, 26.06.2002 - 7 AZR 87/01
Befristeter Arbeitsvertrag mit wissenschaftlichem Assistenten
- BAG, 26.08.1997 - 9 AZR 761/95
Umfang der Unterrichtsverpflichtung einer teilzeitbeschäftigten …
- BAG, 26.06.2002 - 7 AZR 64/01
Befristeter Arbeitsvertrag
- LAG Baden-Württemberg, 26.11.2001 - 15 Sa 66/01
Urlaubsabgeltung und Erkrankung des Arbeitnehmers im Folgezeitraum; Auszahlung …
- BAG, 17.04.2002 - 7 AZR 723/00
Befristeter Arbeitsvertrag
- BAG, 13.05.1992 - 7 AZR 178/91
Voraussetzungen für das Bestehen eines unbefristeten Vollzeitarbeitsverhältnisses …
- BAG, 11.02.1998 - 10 AZR 565/97
Sozialplananspruch: Höhe - Berücksichtigung der bei Durchführung des …
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Rechtsprechung
| BAG, 17.09.1991 - 3 AZR 413/90 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Versorgungszusage - Widerruf - Wirksamkeit - Sicherungsfall - Wirtschaftliche Notlage - Einschaltung - Nachholung
- archive.org
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Insolvenzschutz bei unwirksamen
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
§ 7 BetrAVG
Betriebliche Altersversorgung; Insolvenzschutz bei unwirksamem Widerruf einer Versorgungszusage
Verfahrensgang
- ArbG Köln, 07.12.1989 - 13 Ca 4813/89
- LAG Köln, 29.06.1990 - 3 Sa 290/90
- BAG, 17.09.1991 - 3 AZR 413/90
Papierfundstellen
- BAGE 68, 272
- ZIP 1992, 201
- NZA 1992, 219
- VersR 1992, 1030
- BB 1991, 2536
- DB 1992, 97
- JR 1992, 352
Wird zitiert von ... (17) Zitiert selbst (2)
- BAG, 24.01.1989 - 3 AZR 519/88
Widerruf von Zusagen einer Unterstützungskasse - Wirksamkeit nur bei Einschaltung …
Auszug aus BAG, 17.09.1991 - 3 AZR 413/90
Ein vorher erklärter Widerruf ist unwirksam (st. Rspr. des Senats, zuletzt Versäumnisurteil vom 24.1.1989 - 3 AZR 519/88 = VersR 90, 332 = BAGE 61, 24 = AP Nr. 15 zu § 7 BetrAVG - Widerruf).Durch Versäumnisurteil vom 24. Januar 1989 (- 3 AZR 519/88 - BAGE 61, 24 = AP Nr. 15 zu § 7 BetrAVG Widerruf) hat der Senat der Klage gegen die Unterstützungskasse stattgegeben.
Aus dem der Klage stattgebenden Urteil des Senats vom 24. Januar 1989 (aaO.) folge zwingend, daß vor der Konkurseröffnung ein Sicherungsfall nicht eingetreten sei.
Eine solche Einschaltung war Voraussetzung für einen wirksamen Widerruf (Urteil vom 24. Januar 1989, aaO, zu 2 b der Gründe).
Der Senat ist in seiner bisherigen Rechtsprechung stets davon ausgegangen, daß der Arbeitgeber für die Übernahme der Versorgungsverbindlichkeiten durch den PSV sorgen muß, weil er anderenfalls keine Befreiung von seiner Zahlungspflicht erreichen kann (vgl. die Nachweise im Urteil vom 24. Januar 1989, aaO).
- BGH, 24.11.1969 - VIII ZR 78/68
Gewährung einer Ausfallbürgschaft für die Vergabe eines …
Auszug aus BAG, 17.09.1991 - 3 AZR 413/90
Im übrigen erstreckt sich die Rechtskraft eines Urteils auch auf Personen, die nicht Partei des Vorprozesses waren, sofern deren Haftung nach materiellem Recht in völliger Abhängigkeit zu dem bereits ausgeurteilten Anspruch steht (BGH Urteil vom 24. November 1969 - VIII ZR 78/68 - NJW 1970, 279 und weitere Nachweise bei Thomas/Putzo, ZPO, 16. Aufl., § 325 Anm. 1 f).
- BVerwG, 28.06.1994 - 1 C 20.92
Betriebsrenten - Arbeitgeber - betriebliche Altersversorgung - …
Denn selbst eine Notlage des Arbeitgebers rechtfertigt nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der sich der erkennende Senat anschließt, den Widerruf einer unverfallbaren Versorgungsanwartschaft nur dann, wenn vorher der beklagte Pensions-Sicherungs-Verein "eingeschaltet" worden ist (vgl. BAGE 29, 379 (391); 68, 272 (275)).Seine Einschaltung kann nicht mit Wirkung für die Zeit vor der Erklärung des Widerrufs nachgeholt werden (vgl. BAGE 68, 272 (275)).
- BAG, 16.03.1993 - 3 AZR 299/92
Insolvenzschutz bei wirtschaftlicher Notlage
Auch hieran ist festzuhalten (vgl. zuletzt Urteil vom 17. September 1991, 3 AZR 413/90 = AP Nr. 16 zu § 7 BetrAVG Widerruf). - LAG Köln, 26.04.2002 - 4 Sa 93/02
Kürzung einer betrieblichen Invalidenrente; Deklaratorische Bedeutung einer …
Festzuhalten ist schließlich, dass nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (BGH 11.02.1985 - II ZR 194/84 - AP Nr. 11 zu § 7 BetrAVG Widerruf, BAG 06.12.1979 - 3 AZR 274/78 - BB 1980, 992 und 17.09.1991 - 3 AZR 413/90 - DB 1992, 97) der Ursprung dieser Vorauseinschaltungsverpflichtung in der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers liegt.
- LAG Baden-Württemberg, 23.02.2006 - 11 Sa 100/05
Widerruf einer Versorgungszusage durch Unterstützungskasse
Die Vorlage eines Sanierungsplanes konnte unterbleiben und es musste nicht weiter aufgeklärt werden, ob der Widerruf der Versorgungsanwartschaften und Leistungen überhaupt geeignet war, die Beklagte zu 1 zu sanieren und ob vor Erklärung eines Widerrufs der Pensionssicherungsverein eingeschaltet war, alles Voraussetzungen, die nach bisherigem Recht vom widerrufenden Arbeitgeber verlangt wurden (BAG 24.04.2001 - 3 AZR 402/00 - DB 2001, 1787; 17.09.1991 - 3 AZR 413/90 - DB 1992, 97), aber von den Beklagten nicht dargelegt worden sind. - LAG Baden-Württemberg, 23.02.2006 - 11 Sa 72/05
Widerruf einer Versorgungszusage durch Unterstützungskasse
Die Vorlage eines Sanierungsplanes konnte unterbleiben und es musste nicht weiter aufgeklärt werden, ob der Widerruf der Versorgungsanwartschaften und Leistungen überhaupt geeignet war, die Beklagte zu 2 zu sanieren und ob vor Erklärung eines Widerrufs der Pensionssicherungsverein eingeschaltet war, alles Voraussetzungen, die nach bisherigem Recht vom widerrufenden Arbeitgeber verlangt wurde (BAG 24.04.2001 - 3 AZR 402/00 - DB 2001, 1787; 17.09.1991 - 3 AZR 413/90 - DB 1992, 97), aber von den Beklagten nicht dargelegt worden sind. - BAG, 10.03.1992 - 3 AZR 221/91
Mitbestimmung bei Versorgungswiderruf.
Darüberhinaus wäre im Fall der G-AG sogar ein Widerruf auch insolvenzgeschützter Versorgungsbesitzstände aus bloß triftigen Gründen in Betracht gekommen, allerdings ebenfalls nach Einschaltung des PSV und Sicherstellung des Insolvenzschutzes (Urteil des Senats vom 17. September 1991, BAGE 68, 272; BAG Versäumnisurteil vom 24. Januar 1989, BAGE 61, 24 = AP Nr. 15 zu § 7 BetrAVG Widerruf; BVerfG Beschluß vom 14. Januar 1987 - 1 BvR 1052/79 - AP Nr. 11 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen). - BAG, 25.01.2000 - 3 AZR 853/98
Versorgungswiderruf wegen wirtschaftlicher Notlage im Konzern
Die Versorgungsansprüche bestehen ungekürzt fort (BAG 20. Januar 1987 - 3 AZR 313/85 - AP BetrAVG § 7 Widerruf Nr. 12 = EzA BetrAVG § 7 Nr. 23; 17. September 1991 - 3 AZR 413/90 - BAGE 68, 272; 16. April 1997 - 3 AZR 862/95 - BAGE 85, 339). - LAG Nürnberg, 29.10.2003 - 2 Sa 398/03
Widerruf betrieblicher Alterversorgung
Bei einer pflichtwidrigen Unterlassung ist ein Widerruf wegen wirtschaftlicher Notlage unwirksam und es bestehen die Versorgungsansprüche ungekürzt fort (unter Hinweis auf BAG vom 20.01.1987, 3 AZR 313/85 - AP BetrAVG § 7 Widerruf Nr. 12; 17.09.1991, 3 AZR 413/90; 16.04.1997, 3 AZR 865/95). - BAG, 25.01.2000 - 3 AZR 851/98
Versorgungswiderruf wegen wirtschaftlicher Notlage im Konzern
Die Versorgungsansprüche bestehen ungekürzt fort (BAG 20. Januar 1987 - 3 AZR 313/85 - AP BetrAVG § 7 Widerruf Nr. 12 = EzA BetrAVG § 7 Nr. 23; 17. September 1991 - 3 AZR 413/90 - BAGE 68, 272; 16. April 1997 - 3 AZR 865/95 - BAGE 85, 339). - OLG Stuttgart, 14.01.1998 - 20 U 93/97
Auslegung einer vertraglichen Pensionszusage; Kürzung zu zahlender Bezüge wegen …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LAG Hamm, 01.07.2002 - 6 Sa 1433/01
Wirksamkeit eines Teilwiderrufs von Leistungen der betrieblichen Altersversorgung
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Versorgungswiderruf wegen wirtschaftlicher Notlage im Konzern - Widerruf einer …
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Versorgungswiderruf wegen wirtschaftlicher Notlage im Konzern - Anspruch auf …
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Umfang der Verpflichtung des Arbeitgebers zur Deckung der …
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