Rechtsprechung
| BayObLG, 13.03.1996 - 3Z BR 36/91 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Geschäftswert im aktienrechtlichen Spruchstellenverfahren - Verzinsung der Barabfindung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG München I, 24.07.1991 - 17 HKO 11462/82
- BayObLG, 11.12.1995 - 3Z BR 36/91
- BayObLG, 13.03.1996 - 3Z BR 36/91
Papierfundstellen
- DB 1996, 1126
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (1)
- OLG Düsseldorf, 11.07.1978 - 19 W 4/78
Auszug aus BayObLG, 13.03.1996 - 3Z BR 36/91
Die Methode, auf die Differenz abzustellen, versagt, wenn die Anträge als unbegründet zurückgewiesen werden (vgl. zur Geschäftswertfestsetzung für diesen Fall OLG Düsseldorf, DB 1978, 1586 f.).
- OLG Frankfurt, 18.12.2014 - 21 W 34/12
Bemessung der Barabfindung nach §§ 304 ff. AktG a.F. - Ermittlung des …
Hierbei kommt es - wie später in § 15 Abs. 1 Satz 2 SpruchG a.F. ausdrücklich geregelt - auf das Interesse aller außenstehenden, von dem Unternehmensvertrag betroffenen Aktionäre an, das in dem Differenzbetrag zwischen der angebotenen und der angemessenen Kompensationszahlung seinen Ausdruck findet (vgl. OLG München, Beschluss vom 30. November 2006 - 31 Wx 59/06 -, Juris Rn 62; BayObLG, AG 1996, 276; OLG Stuttgart, AG 2001, 314; OLG Hamburg, NZG 2001, 471). - OLG Frankfurt, 26.01.2015 - 21 W 26/13
Bemessung der Barabfindung für außenstehende Aktionäre nach § 305 I AktG
Hiernach kommt es auf das Interesse aller außenstehenden, von dem Unternehmensvertrag betroffenen Aktionäre an, das in dem Differenzbetrag zwischen der angebotenen und der angemessenen Kompensationszahlung seinen Ausdruck findet (vgl. OLG München, Beschluss vom 30. November 2006 - 31 Wx 59/06 -, Juris Rn 62; BayObLG, AG 1996, 276; OLG Stuttgart, AG 2001, 314; OLG Hamburg, NZG 2001, 471). - OLG München, 17.07.2007 - 31 Wx 60/06
Berechnung und Ausgleich der Abfindungsansprüche bei Minderheitsgesellschaften
Bei der Festsetzung des Geschäftswerts stellt die gerichtliche Praxis unter Anwendung des früheren Rechts maßgeblich auf die Differenz ab, die zwischen der vertraglich angebotenen und der angemessenen Leistung je Aktie besteht, multipliziert mit der Anzahl der Aktien, die außenstehende Aktionäre halten (BayObLG AG 1996, 276; OLG Stuttgart AG 2001, 314; OLG Hamburg NZG 2001, 471).
- OLG Frankfurt, 20.07.2016 - 21 W 21/14
Anwendung des Ertragswertverfahrens bei Schätzung der Barabfindung gemäß § 305 …
Hiernach kommt es auf das Interesse aller außenstehenden, von dem Unternehmensvertrag betroffenen Aktionäre an, das in dem Differenzbetrag zwischen der angebotenen und der angemessenen Kompensationszahlung seinen Ausdruck findet (vgl. OLG München, Beschluss vom 30. November 2006 - 31 Wx 59/06 -, Juris Rn 62; BayObLG, AG 1996, 276; OLG Stuttgart, AG 2001, 314; OLG Hamburg, NZG 2001, 471). - OLG München, 30.11.2006 - 31 Wx 59/06
Anwendung von Bewertungsgrundsätzen für Zeiträume vor deren Inkrafttreten - …
Im Grundsatz ist er dadurch zu ermitteln, dass die Differenz zwischen der unternehmensvertraglich angebotenen und der (festgesetzten) angemessenen Leistung je Aktie mit der Gesamtzahl der Aktien, die außenstehende Aktionäre halten, vervielfacht wird (BayObLG AG 1996, 276 ; OLG Stuttgart AG 2001, 314; OLG Hamburg NZG 2001, 471). - OLG Frankfurt, 15.02.2010 - 5 W 52/09
Aktienrecht: Auswirkung des Squeeze-out auf das Spruchverfahren
Hierbei kommt es - wie später in § 15 Abs. 1 Satz 2 SpruchG ausdrücklich geregelt - auf das Interesse aller außenstehenden Aktionäre an, das in dem Differenzbetrag zwischen der angebotenen Zuzahlung und der angemessenen Abfindung seinen Ausdruck findet (OLG München…, Beschluss vom 30. November 2006 - 31 Wx 59/06 -, Juris Rdn. 62; BayObLG AG 1996, 276; OLG Stuttgart AG 2001, 314; OLG Hamburg NZG 2001, 471). - OLG Frankfurt, 21.05.2014 - 21 W 63/13
Angemessene Abfindung gemäß § 305 I AktG
Hierbei kommt es - wie später in § 15 Abs. 1 Satz 2 SpruchG ausdrücklich geregelt - auf das Interesse aller außenstehenden Aktionäre an, das in dem Differenzbetrag zwischen der angebotenen Zuzahlung und der angemessenen Abfindung seinen Ausdruck findet (vgl. OLG Frankfurt, AG 2010, 798; OLG München…, Beschluss vom 30. November 2006 - 31 Wx 59/06 -, Juris Rdn. 62; BayObLG AG 1996, 276; OLG Stuttgart AG 2001, 314; OLG Hamburg NZG 2001, 471). - OLG Frankfurt, 16.07.2010 - 5 W 53/09
Angemessenheit der Barabfindung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre bei …
Hierbei kommt es - wie später in § 15 Abs. 1 Satz 2 SpruchG ausdrücklich geregelt - auf das Interesse aller außenstehenden, von der Eintragung des Squeeze out-Beschlusses in das Handelsregister am 20. August 2002 betroffenen Aktionäre an, das in dem Differenzbetrag zwischen der angebotenen und der angemessenen Abfindung seinen Ausdruck findet (vgl. OLG München…, Beschluss vom 30. November 2006 - 31 Wx 59/06 -, Juris Rdn. 62; BayObLG, AG 1996, 276; OLG Stuttgart, AG 2001, 314; OLG Hamburg, NZG 2001, 471). - LG Nürnberg-Fürth, 17.02.2000 - 1 HKO 2574/89
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag Flachglas AG
- BayObLG, 26.06.2002 - 3Z BR 331/01
Geschäftswert aktienrechtlicher Spruchverfahren bei Eingliederung einer …
Im Grundsatz ist er dadurch zu ermitteln, dass die Differenz zwischen der unternehmensvertraglich angebotenen und der (festgesetzten) angemessenen Leistung je Aktie mit der Gesamtzahl der Aktien, die außenstehende Aktionäre halten, vervielfacht wird (BayObLG AG 1996, 276; OLG Stuttgart AG 2001, 314 und NZG 2001, 174/175; OLG Hamburg NZG 2001, 471). - LG Frankfurt/Main, 06.02.2002 - 3 O 82/93
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag Deutsche Effekten- und …
- BayObLG, 28.08.1997 - 3Z BR 257/97
Keine Beteiligung der gemeinsamen Vertreter im Verfahren über die Festsetzung von …
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