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Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 18.07.2002

Rechtsprechung
   BGH, 25.07.2002 - VII ZR 88/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,1394
BGH, 25.07.2002 - VII ZR 88/01 (https://dejure.org/2002,1394)
BGH, Entscheidung vom 25.07.2002 - VII ZR 88/01 (https://dejure.org/2002,1394)
BGH, Entscheidung vom 25. Juli 2002 - VII ZR 88/01 (https://dejure.org/2002,1394)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • lexetius.com

    BGB § 164

  • openjur.de

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1461
  • ZIP 2002, 1684
  • WM 2002, 2255
  • BB 2002, 1826
  • DB 2002, 2210
  • BauR 2002, 1696
  • NZG 2002, 909
  • ZfBR 2002, 788
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Rechtsprechung
   BayObLG, 18.07.2002 - 1Z AR 62/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,5552
BayObLG, 18.07.2002 - 1Z AR 62/02 (https://dejure.org/2002,5552)
BayObLG, Entscheidung vom 18.07.2002 - 1Z AR 62/02 (https://dejure.org/2002,5552)
BayObLG, Entscheidung vom 18. Juli 2002 - 1Z AR 62/02 (https://dejure.org/2002,5552)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 3; ; ZPO § 22

  • rechtsportal.de

    ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 3 § 22
    Zuständiges Gericht bei Schadensersatzklage aus Prospekthaftung gegen Publikums-KG und Handelsvertreter

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)

    Anlagevermittlungsgesellschaft, Prospekthaftung, Zuständigkeit, Gerichtsstand

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zivilprozessrecht; Zuständigkeit des Gerichts; Bestimmung; Parteienhäufung; Subjektive Klagenhäufung; Gesellschafter einer Publikums-KG als Beklagte; Anlagevermittlungsgesellschaft als Beklagte; Handelsvertreter als Beklagter

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1684
  • ZIP 2002, 2214
  • DB 2002, 2210
  • NZG 2002, 1104
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.03.1980 - II ZR 258/78

    Gerichtsstand für Prospekthaftungsklagen

    Auszug aus BayObLG, 18.07.2002 - 1Z AR 62/02
    Alle diese Personen haften aus einem im wesentlichen gleichartigen tatsächlichen und rechtlichen Grund, so dass sie als Streitgenossen in Anspruch genommen werden können (vgl. BGHZ 76, 231).

    Zwar können Mitglieder von Anlagegesellschaften Ansprüche gegen den der sog. Prospekthaftung unterliegenden Personenkreis der Gründer, Initiatoren oder Gestalter der Gesellschaft im Gerichtsstand des § 22 ZPO geltend machen (BGHZ 76, 231/234 f.;… Zöller/Vollkommer ZPO 23. Aufl. Rn. 8;… MünchKomm/Patzina ZPO 2. Aufl. Rn. 5;… Wieczorek/Schütze/Hausmann ZPO 3. Aufl. Rn. 13 jeweils zu § 22).

    Die prozessrechtliche Möglichkeit, über Lebenssachverhalte dieser Art durch ein- und dasselbe - ortsnahe - Gericht entscheiden lassen zu können, liegt daher bei Prospekthaftungsklagen gegenüber diesem Personenkreis im Sinn einer vernünftigen Rechtspflege und im Interesse der beteiligten Parteien (BGHZ 76, 231/235).

  • BGH, 22.03.1979 - VII ZR 259/77

    nachhaltig empfohlenes Abschreibungsmodell - Anlagevermittler, § 676 BGB aF (§ …

    Auszug aus BayObLG, 18.07.2002 - 1Z AR 62/02
    Nach den vom Bundesgerichtshof zur sog. Prospekthaftung entwickelten Grundsätzen haften sowohl die das Management bildenden Initiatoren und Gründer einer Publikums-KG (BGHZ 74, 103/108;… Palandt/Heinrichs BGB 61. Aufl. § 276 Rn. 24), zu denen der persönlich haftende Gesellschafter (der Beklagte zu 2) und der Treuhandkommanditist (die Beklagte zu 1) zählen können (…Palandt/Heinrichs aaO) - ob sie hier tatsächlich zu diesem Personenkreis zählen, ist im Rahmen des Bestimmungsverfahrens nicht zu entscheiden -, als auch der Anlagevermittler (hier: die Beklagte zu 3;… BGH aaO S. 109; WM 1984, 1075;… Palandt/Heinrichs aaO Rn. 22f).
  • BGH, 27.06.1984 - IVa ZR 231/82

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen den Vermittler von Kapitalanlagen

    Auszug aus BayObLG, 18.07.2002 - 1Z AR 62/02
    Nach den vom Bundesgerichtshof zur sog. Prospekthaftung entwickelten Grundsätzen haften sowohl die das Management bildenden Initiatoren und Gründer einer Publikums-KG (BGHZ 74, 103/108;… Palandt/Heinrichs BGB 61. Aufl. § 276 Rn. 24), zu denen der persönlich haftende Gesellschafter (der Beklagte zu 2) und der Treuhandkommanditist (die Beklagte zu 1) zählen können (…Palandt/Heinrichs aaO) - ob sie hier tatsächlich zu diesem Personenkreis zählen, ist im Rahmen des Bestimmungsverfahrens nicht zu entscheiden -, als auch der Anlagevermittler (hier: die Beklagte zu 3;… BGH aaO S. 109; WM 1984, 1075;… Palandt/Heinrichs aaO Rn. 22f).
  • KG, 29.05.2008 - 2 AR 25/08

    Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts für eine Klage gegen …

    Dabei ist der Umstand, dass die Klägerin eine überregional tätige Publikumsgesellschaft mit einer Vielzahl von Anlegern ist, genauso unerheblich (vgl. BGH NJW 1980, 343;… Vollkommer in Zöller, a.a.O.) wie der Umstand, dass die Beklagte nicht selbst, sondern vermittels eines Treuhänders in das Handelsregister als Gesellschafter eingetragen sind (Gieseke, DB 1984, 970 [972-973]; unausgesprochen ebenso BayObLG, NJW-RR 2002, 1684).
  • OLG Brandenburg, 21.02.2007 - 1 AR 4/07

    Gerichtsstandsbestimmungsantrag: Zuständigkeit des Gerichts bei Streitgenossen; …

    Das Kriterium der "Gleichartigkeit" im Sinne von § 60 ZPO ist unter den Gesichtspunkten der Zweckmäßigkeit und Prozesswirtschaftlichkeit weit auszulegen; entscheidend ist, ob zwischen den geltend gemachten Ansprüchen ein innerer sachlicher Zusammenhang besteht (…s. BGH NJW-RR 1991, S. 381;… BayObLG, NJW-RR 2006, S. 210, 211;… NJW-RR 2003, S. 134; DB 2002, S. 2210, 2211;… NJW-RR 1990, S. 742;… KG, MDR 2000, S. 1394;… OLG Hamm, NJW 2000, S. 1347;… OLG Frankfurt am Main, NJW-RR 2006, S. 864;… Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 60 Rdnr. 7 m.w.Nw.;… Baumbach/Hartmann, a.a.O., § 60 Rdnr. 3).
  • OLG München, 27.07.2006 - 31 AR 70/06

    Gerichtsstand für Schadensersatzklagen bei Vermögensanlagen des grauen …

    Werden Ansprüche wegen fehlgeschlagener Kapitalanlagen geltend gemacht, ist es in der Regel zweckmäßig, das Gericht des Sitzes der Anlagegesellschaft als zuständig zu bestimmen (BayObLG NJW-RR 2002, 1684 ; vgl. nunmehr auch - hier nicht einschlägig - § 32b ZPO , wo auf den Sitz des Anbieters der Vermögensanlage abgestellt wird).
  • BayObLG, 21.08.2002 - 1Z AR 86/02

    Streitgenossenschaft bei Klage auf Rückzahlung der Einlage nebst …

    Aus diesen Überlegungen heraus hat der Senat auch schon in einem Falle, in dem Prospekthaftungsansprüche gegen den der Prospekthaftung unterliegenden Personenkreis und zugleich gegen den Vermittler geltend gemacht wurden, aus Zweckmäßigkeitsgründen nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO als gemeinsames Gericht das Gericht des Sitzes der Publikumsgesellschaft bestimmt (Beschluss vom 18.7.2002 Az. 1Z AR 62/02).
  • OLG Koblenz, 01.02.2010 - 4 W 838/09

    Gerichtsstandsbestimmung für eine Schadenersatzklage wegen fehlerhafter …

    Auch ist im Rahmen der Abwägung der Rechtsgedanke des § 22 ZPO zu berücksichtigen (vgl. BayObLG NJW-RR 2002, 1684; 2003, 134).
  • BayObLG, 17.01.2003 - 1Z AR 162/02

    Zuständiges Gericht bei Klagen gegen Streitgenossen - Insolvenz einer …

    Aus dieser Überlegung heraus hat der Senat etwa in Fällen, in denen Prospekthaftungsansprüche gegen den der Prospekthaftung unterliegenden Personenkreis und zugleich gegen Anlagevermittler geltend gemacht wurden, aus Zweckmäßigkeitsgründen nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO als gemeinsames Gericht das Gericht des Sitzes der Publikumsgesellschaft bestimmt.(vgl. Senatsbeschlüsse vom 18.7.2002 - 1Z AR 62/02; vom 21.8.2002 - 1Z AR 86/02).
  • OLG Hamburg, 13.10.2006 - 13 AR 32/06

    Gerichtsstand für Klagen gegen Anlagevermittler; Voraussetzungen eines …

    Dass Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit Kapitalanlagen zweckmäßigerweise am Sitz der Anlagegesellschaft geltend zu machen sind, kommt inzwischen auch durch die Regelung des § 32b ZPO zum Ausdruck (siehe auch - für die Rechtslage vor Inkrafttreten dieser Vorschrift - BayObLG, NJW-RR 2002, 1684).
  • OLG Hamburg, 13.10.2006 - 13 AR 34/06

    Möglichkeit einer Anwendung des Bestimmungsverfahrens gemäß § 36 Abs. 1 Nr. 3 …

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  • OLG Koblenz, 01.02.2010 - 4 W 848/09

    Gerichtsstand für Ansprüche wegen Verletzung eines Anlageberatungsvertrages

    Auch ist im Rahmen der Abwägung der Rechtsgedanke des § 22 ZPO zu berücksichtigen (vgl. BayObLG NJW-RR 2002, 1684 ; 2003, 134 ).
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