Rechtsprechung
| OLG Celle, 06.07.2006 - 9 W 61/06 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
Handelsregisterverfahren: Eintragungshindernis für eine Firma in Form einer unaussprechlichen Buchstabenkombination
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 3 Abs. 1 MarkenG; § 17 HGB
Unterscheidungskraft und Namensfunktion als erforderliche Bestandteile des Firmennamens; Verwendung von nicht aussprechbaren Buchstabenkombinationen bei der Namensgebung - Judicialis
HGB § 17
- IWW
- Deutsches Notarinstitut
HGB § 17 Abs. 1
"AKDV" keine zulässige Firma - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
HGB § 17
Namensfunktion des § 17 Abs. 1 HGB - Nicht aussprechbare Buchstabenkombinationen - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Unterscheidungskraft und Namensfunktion als erforderliche Bestandteile des Firmennamens; Verwendung von nicht aussprechbaren Buchstabenkombinationen bei der Namensgebung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- IWW (Kurzinformation)
Gesellschaftsfirmierung - Unaussprechbare Buchstabenkombination als Firma ist unzulässig
- streifler.de (Kurzinformation)
Firmierung: Unaussprechbare Buchstabenkombination ist unzulässig
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Buchstabenkombination kein zulässiger Firmenname
Verfahrensgang
- AG Hildesheim, 04.05.2006 - 11 AR 106/06
- LG Hildesheim, 04.05.2006 - 11 T 5/06
- OLG Celle, 06.07.2006 - 9 W 61/06
Papierfundstellen
- ZIP 2006, 1586
- DNotZ 2007, 56
- DB 2006, 1950
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BGH, 05.10.2000 - I ZR 166/98
DB Immobilienfonds; Unterscheidungskraft einer als Wort nicht aussprechbaren …
Auszug aus OLG Celle, 06.07.2006 - 9 W 61/06
Die von den Beschwerdeführern herangezogene Entscheidung des BGH vom 5. Oktober 2000 (WRP 2001, 273) bezieht sich auf markenrechtliche Vorschriften. - OLG Frankfurt, 28.02.2002 - 20 W 531/01
Unzulässige Firma: Sechsmalige Aneinanderreihung des Großbuchstabens A
Auszug aus OLG Celle, 06.07.2006 - 9 W 61/06
Wie der Senat bereits entschieden hat (…Beschluss vom 19. November 1998, 9 W 150/98, DB 1999, S. 40), kommt nicht aussprechbaren Buchstabenaneinanderreihungen, die im Verkehr keine Kennzeichnungsfunktion haben, diese Namensfunktion nicht zu (vgl. auch OLG Frankfurt NJW 2002, 2400;… zustimmend Baumbach/Hopt, HGB, 31. Aufl., § 18 Rn. 4). - OLG Celle, 19.11.1998 - 9 W 150/98
Zweck und Anforderungen an die Erfüllung der Namensfunktion einer Firma aus § 17 …
Auszug aus OLG Celle, 06.07.2006 - 9 W 61/06
Wie der Senat bereits entschieden hat (Beschluss vom 19. November 1998, 9 W 150/98, DB 1999, S. 40), kommt nicht aussprechbaren Buchstabenaneinanderreihungen, die im Verkehr keine Kennzeichnungsfunktion haben, diese Namensfunktion nicht zu (vgl. auch OLG Frankfurt NJW 2002, 2400;… zustimmend Baumbach/Hopt, HGB, 31. Aufl., § 18 Rn. 4).
- BGH, 08.12.2008 - II ZB 46/07
Artikulierbare Buchstabenkombination als Namensfunktion einer Firma
Der dagegen von den Beteiligten eingelegten weiteren Beschwerde möchte das Oberlandesgericht, das die angemeldete Firma mit der Buchstabenkombination "HM & A" für eintragungsfähig hält, stattgeben, sieht sich hieran jedoch durch den Beschluss des Oberlandesgerichts Celle vom 6. Juli 2006 (DB 2006, 1950) gehindert. - OLG Hamm, 11.12.2007 - 15 W 85/07
Anforderungen an einen Firmennamen: Keine aussprechbare Buchstabenkombination …
Einer dahingehenden abschließenden Entscheidung steht jedoch der auf weitere Beschwerde ergangene Beschluss des 9. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Celle vom 6.7.2006 - 9 W 61/06 - (abgedruckt u.a. in NJOZ 2006, 3512 und DNotZ 2007, 56) entgegen. - OLG München, 11.10.2006 - 31 Wx 74/06
Keine inhaltlichen Änderungsauflagen durch Zwischenverfügung - unzulässige …
Nicht aussprechbaren Aneinanderreihungen von Buchstaben, die im Verkehr keine Kennzeichnungsfunktion haben, kommt diese Namensfunktion nicht zu (vgl. OLG Celle DB 2006, 1950; OLG Frankfurt NJW 2002, 2400 (jeweils zur Firma);… Stöber Vereinsrecht 9. Aufl. Rn. 91;… Sauter/Schweyer/Waldner Rn. 58;… Reichert Vereins- und Verbandsrecht 10. Aufl. Rn. 465).
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