Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 13.06.2007 - 14 U 19/06 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Zulässigkeit einer Zuweisung der Entscheidungskompetenz zur Bildung offener Rücklagen an den Komplementär einer Kommanditgesellschaft durch den Gesellschaftsvertrag; Annahme einer konkludenten Vertragsänderung des Gesellschaftsvertrages bei Verzinsung der ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
HGB § 122; HGB § 169
Vergütung der Gesellschafter einer KG unter Berücksichtigung gesellschaftlicher Treuepflicht - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)
Feststellung, Gesellschaftsvertrag, Gewinnausschüttung, Gewinnverwendung, Jahresabschluss, Treuepflicht
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Berechtigung eines Komplementär einer KG zur Festlegung der Höhe von Gewinnrücklagen und Verzinsung eines Gesellschafter-Darlehenskontos; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Zusammenhang einer Anschlussberufung bei Ablauf der Anschlussberufungsfrist; Abbedingen des ...
Verfahrensgang
- LG Heilbronn, 24.03.2006 - 21 O 78/05
- LG Heilbronn, 13.06.2007 - 21 O 78/05
- OLG Stuttgart, 13.06.2007 - 14 U 19/06
- BGH, 07.07.2008 - II ZR 151/07
Papierfundstellen
- DB 2007, 2587
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (8)
- BGH, 15.01.2007 - II ZR 245/05
OTTO
Auszug aus OLG Stuttgart, 13.06.2007 - 14 U 19/06
Es ist zwar noch nicht eindeutig geklärt, ob die Festlegung offener Rücklagen als im Jahresabschluss vorweggenommene Entscheidung über die Gewinnverwendung einer qualifizierten Mehrheitsklausel bedarf, die den Anforderungen eines Bestimmtheitsgebots oder der Kernbereichslehre gerecht wird, oder ob insoweit, wie bei der Feststellung des Jahresabschlusses im übrigen (BGH ZIP 2007, 475, 477), sogar eine einfache Mehrheitsklausel genügt (…offen gelassen bei BGH a.a.O.; allerdings mit ausführlichem Hinweis auf Priester DStR 2007, 28, 31; dagegen Wertenbruch ZIP 2007, 798, 801).Die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass der Komplementär die ihm so gesetzten Grenzen für die Thesaurierungsentscheidung überschritten hat, liegt, wie in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat erörtert, beim Kommanditisten, der behauptet, die Entscheidung des Komplementärs sei missbräuchlich oder sonst treuwidrig und deshalb rechtswidrig (zur vergleichbaren Lage bei zugelassener Mehrheitsentscheidung BGH ZIP 2007, 475, 477, Tz. 10 m.w.N.).
- BGH, 18.04.2005 - II ZR 55/03
Rechtsnatur der Entnahmepraxis in einer OHG
Auszug aus OLG Stuttgart, 13.06.2007 - 14 U 19/06
Darin liegt auch der Unterschied zu dem Sachverhalt, welcher der vom Beklagten zu Unrecht herangezogenen Entscheidung BGH BB 2005, 1643 zugrunde lag: dort wurde eine mehrjährige Entnahmepraxis nicht als Anhaltspunkt für eine Vertragsänderung angesehen, weil der Gesellschaftsvertrag jeweils eine Beschlussfassung über die Entnahme verlangte. - BGH, 29.03.1996 - II ZR 263/94
Aufstellung der Jahresbilanz in einer KG; Abgrenzung der Verantwortlichkeit der …
Auszug aus OLG Stuttgart, 13.06.2007 - 14 U 19/06
Dieser Auslegung steht nicht die Erwägung des BGH in der Entscheidung BGHZ 132, 263 (…Juris-Rechtsprechungsdatenbank Rn. 27) entgegen, bei der Bestimmung in § 12 Satz 3 des dortigen Gesellschaftsvertrags (…zitiert Rn. 2), handele es sich um eine Richtlinie zum materiellen Inhalt des Jahresabschlusses und nicht um eine Zuständigkeitsregelung.
- BGH, 11.02.1980 - II ZR 41/79
Unterlassung von Geschäftsführungsmaßnahmen
Auszug aus OLG Stuttgart, 13.06.2007 - 14 U 19/06
Es ist anerkannt, dass unter denselben Voraussetzungen, unter denen mit einer solchen qualifizierten Mehrheitsklausel eine Mehrheitsentscheidung in sog. "Grundlagengeschäften" (…vgl. zum Begriff BGH a.a.O.; Wertenbruch ZIP 2007, 798, 799) zugelassen werden könnte, auch die Zuständigkeit eines einzelnen Gesellschafters begründet werden kann (…Staub/Ulmer, HGB, § 114 Rn. 15; Schulze-Osterloh, FS Hadding, S. 650; vgl. auch BGHZ 76, 160, 164: Aufnahme neuer Gesellschafter;… MünchKomm-HGB/Rawert, § 114 Rn. 14;… Mayen in Ebenroth/Boujong/Joost, HGB, § 114 Rn. 8). - BGH, 29.05.1978 - II ZR 52/77
Nichtigkeit einer Abfindungsklausel - Begriff der Buchwertabfindung - Anspruch …
Auszug aus OLG Stuttgart, 13.06.2007 - 14 U 19/06
Ist für die Berechnung einer Abfindung eine Buchwertklausel vereinbart, erfasst der Buchwert auch einen Anteil an den Rücklagen (BGH DB 1978, 1971;… MünchKomm-BGB/Ulmer, § 738 Rn. 63 m.w.N.; Wertenbruch, ZIP 2007, 798, 801). - OLG Stuttgart, 05.05.2004 - 14 U 54/03
Berufungsverfahren im Streit über Ansprüche des ausgeschiedenen …
Auszug aus OLG Stuttgart, 13.06.2007 - 14 U 19/06
Auch die in der Klageänderung durch den Berufungsgegner liegende Anschlussberufung (vgl. Senatsurteil OLG Stuttgart NZG 2004, 766, 767) ist zulässig. - OLG Stuttgart, 04.05.2007 - 14 U 7/06
GmbH; GbR; Leistungsstörungen bei Sacheinlagen: Anspruch eines …
Auszug aus OLG Stuttgart, 13.06.2007 - 14 U 19/06
Dass zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung die Anschlussberufungsfrist abgelaufen war ist unschädlich, weil der Kläger auf den gebotenen rechtlichen Hinweis zur sachgerechten Antragstellung nach § 139 ZPO die Klage ändern können musste und deshalb von Amts wegen Wiedereinsetzung zu gewähren war (entsprechend §§ 233, 236 Abs. 2 ZPO; ausführlich Senatsurteil vom 04.05.2007 - 14 U 7/06). - OLG München, 30.06.1993 - 7 U 6765/92
Auszug aus OLG Stuttgart, 13.06.2007 - 14 U 19/06
Mit der Regelung, dass mindestens der zur Steuerzahlung benötigte Betrag ausgeschüttet werden muss (sog. "Steuerentnahme"), sind die Mindestanforderungen, die an eine solche Klausel gestellt werden können, eingehalten (vgl. auch OLG München NJW-RR 1994, 1057, 1058;… ferner MünchKomm-HGB/Grunewald, § 167 Rn. 11; Priester DStR 2007, 28, 31 m.w.N.;… zur vergleichbaren Problematik der Formulierung einer Satzungsklausel nach § 58 Abs. 2 AktG MünchKomm-AktG/Bayer, § 58 Rn. 46).
- OLG Nürnberg, 09.07.2008 - 12 U 690/07
GmbH: Anfechtbarkeit von Ergebnisverwendungsbeschlüssen der Gesellschafter; …
Bei der Entscheidung über die Gewinnverwendung sind die berechtigten Interessen der einzelnen Gesellschafter an einer hohen Ausschüttung gegenüber dem Interesse der Gesellschaft an einer Rücklagenbildung, den Bedürfnissen der Selbstfinanzierung und Zukunftssicherung der Gesellschaft abzuwägen (BGH, Urteil vom 29. März 1996 - II ZR 263/94, BGHZ 132, 263; OLG Hamm GmbHR 1992, 458; OLG Frankfurt OLGR 2002, 154; OLG Düsseldorf NZG 2005, 633; OLG Stuttgart DB 2007, 2587;… Roth/Altmeppen, GmbHG 5. Aufl. § 29 Rn. 20f.;… Baumbach/Hueck/Fastrich a.a.O. § 29 Rn. 29ff.;… Rowedder/Schmidt-Leithoff/Pentz, GmbHG 4. Aufl. § 13 Rn. 35ff., 40, 61, § 29 Rn. 17, S3ff.;… Scholz/Emmerich, GmbHG 10. Aufl. § 29 Rn. 6, 58ff., 70ff.;… Scholz/Karsten Schmidt, GmbHG 10. Aufl. § 46 Rn. 26ff., 28, 31, 33;… Lutter/Hommelhoff, GmbHG 16. Aufl. § 29 Rn. 25ff., 27; vgl. BGH, Urteil vom 17. Februar 1997 - II ZR 41/96, BGHZ 134, 364; Urteil vom 15. Januar 2007 - II ZR 245/05, BGHZ 170, 283 "OTTO"). - OLG Stuttgart, 27.08.2008 - 14 U 50/07
Nichtigkeit eines Gesellschafterbeschlusses bzgl. der Ergebnisverwendung
Außerdem entzieht die Thesaurierung dem Gesellschafter zwar die derzeitige Verfügung über den Gewinn, nicht aber den Wert als solchen, da dieser ihm als Wertsteigerung seiner Beteiligung verbleibt (OLG Stuttgart DB 2007, 2587).
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