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Rechtsprechung
   LAG Düsseldorf, 14.10.1997 - 16 (17) Sa 890/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,2760
LAG Düsseldorf, 14.10.1997 - 16 (17) Sa 890/97 (https://dejure.org/1997,2760)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 14.10.1997 - 16 (17) Sa 890/97 (https://dejure.org/1997,2760)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 14. Oktober 1997 - 16 (17) Sa 890/97 (https://dejure.org/1997,2760)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Entgeltzahlung im Krankheitsfall

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 7 Abs. 2 MTV für die Angestellten der rechtsrheinischen Textilindustrie vom 09.02.1961
    Entgeltzahlung im Krankheitsfall

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entgeltfortzahlung: EFZG oder MTV für die Angestellten der rechtsrheinischen Textilindustrie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bestimmung der Höhe einer Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall; Herleitung eines eigenständigen Normsetzungswillens der Tarifvertragspartner durch inhaltsgleiche oder wortgleiche Übernahme gesetzlicher Regelungen in den Tarifvertrag

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1998, 425
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (5)

  • BAG, 05.10.1995 - 2 AZR 1028/94

    Anwendbarkeit der tariflichen Kündigungsfristen in der Metall- und …

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 14.10.1997 - 16 (17) Sa 890/97
    Zu diesem Ergebnis führe eine Auslegung der hier maßgeblichen Tarifnorm nach den Auslegungskriterien, wie sie vom Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung (vgl. u. a. aus jüngster Zeit: BAG vom 29.01.1997 - 2 AZR 370/96 - AP Nr. 22 zu § 1 TVG Tarifverträge: Textilindustrie, zu II 3 b aa der Gründe m. w. Nachw. = NZA 1997, 726) angewandt würden und insbesondere zur ähnlich gelagerten Problematik des § 622 Abs. 2 BGB erfolgt seien (…vgl. BAG vom 29.01.1997, a. a. O.; ferner BAG vom 05.10.1995 - 2 AZR 1028/94 - AP Nr. 48 zu § 622 BGB, zu II 2 der Gründe = NZA 1996, 539).

    Sie hätten dann die unveränderte gesetzliche Regelung im Interesse der Klarheit und Übersichtlichkeit deklaratorisch in den Tarifvertrag aufgenommen, um die Tarifgebundenen möglichst umfassend über die zu beachtenden Rechtsvorschriften zu unterrichten (BAG vom 05.10.1995 - 2 AZR 1028/94 - a. a. O.).

  • ArbG Wuppertal, 16.04.1997 - 3 Ca 1038/97

    Höhe des Lohnfortzahlungsanspruchs im Krankheitsfall; Tariflicher Anspruch; …

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 14.10.1997 - 16 (17) Sa 890/97
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wuppertal vom 16.04.1997 - 3 Ca 1038/97 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

    Rn. 11 Das Arbeitsgericht Wuppertal hat der Klage mit Urteil vom 16.04.1997 - 3 Ca 1038/97 -, auf dessen Entscheidungsgründe Bezug genommen wird, stattgegeben und die Berufung zugelassen.

  • BAG, 10.12.1986 - 5 AZR 517/85

    Nachträgliche Regelungslücke in Tarifvertrag - Bemessung des Arbeitern des Bundes …

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 14.10.1997 - 16 (17) Sa 890/97
    Zutreffend hat es das Bundesarbeitsgericht beispielsweise abgelehnt, eine nachträgliche Regelungslücke zu schließen, die dadurch entstanden war, daß ein tariflich vorgesehener Krankengeldzuschuß nach einer Gesetzesänderung sozialversicherungspflichtig geworden war (vgl. BAG vom 10.12.1986 - 5 AZR 517/85 - AP Nr. 1 zu § 42 MTB II, zu I 3 der Gründe).
  • BAG, 23.09.1981 - 4 AZR 569/79

    Anrechnung von Teilnahme an Ausbildungsseminaren bei Lehramtsanwärter

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 14.10.1997 - 16 (17) Sa 890/97
    Rn. 29 befugt, in die Gestaltungsfreiheit der Tarifvertragsparteien korrigierend und ergänzend einzugreifen und eine Aufgabe zu übernehmen, die nach Art. 9 Abs. 3 GG allein den Tarifvertragsparteien zugewiesen ist (vgl. u. a. BAG vom 23.09.1981 - 4 AZR 569/79 - AP Nr. 19 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten).
  • BAG, 29.01.1997 - 2 AZR 370/96

    Tarifliche Kündigungsfrist - Auslegung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 14.10.1997 - 16 (17) Sa 890/97
    Zu diesem Ergebnis führe eine Auslegung der hier maßgeblichen Tarifnorm nach den Auslegungskriterien, wie sie vom Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung (vgl. u. a. aus jüngster Zeit: BAG vom 29.01.1997 - 2 AZR 370/96 - AP Nr. 22 zu § 1 TVG Tarifverträge: Textilindustrie, zu II 3 b aa der Gründe m. w. Nachw. = NZA 1997, 726) angewandt würden und insbesondere zur ähnlich gelagerten Problematik des § 622 Abs. 2 BGB erfolgt seien (vgl. BAG vom 29.01.1997, a. a. O.; ferner BAG vom 05.10.1995 - 2 AZR 1028/94 - AP Nr. 48 zu § 622 BGB, zu II 2 der Gründe = NZA 1996, 539).
  • LAG Baden-Württemberg, 17.03.1998 - 8 Sa 106/97

    Höhe der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfalle

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  • LAG Baden-Württemberg, 08.05.1998 - 5 Sa 106/97

    Höhe der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

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  • LAG Düsseldorf, 08.05.1998 - 10 Sa 87/98

    Entgeltfortzahlung: Höhe - MTV für die holz- und kunststoffverarbeitende …

    Ob der Auffassung der 16. Kammer des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 14.10.1997 ­ 16(17) Sa 890/97 - DB 1998, 425 gefolgt werden kann, die inhalts- oder wortgleiche Übernahme gesetzlicher Regelungen in einem Tarifvertrag lasse im Zweifel mangels gegenteiliger Anhaltspunkte im Tarifvertrag auf einen eigenständigen Normsetzungswilllen der Tarifvertragspartner schließen, gefolgt werden kann, erscheint zweifelhaft, bedarf aber keiner abschließenden Entscheidung, weil in dem dortigen Tarifwerk ausdrücklich die frühere gesetzliche Regelung aufgenommen wurde und eben nicht auf die gesetzlichen Bestimmungen" verwiesen wurde.
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