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| BGH, 30.03.1960 - V ZR 176/58 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1960, 575
- DNotZ 1960, 382
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 01.10.1958 - V ZR 53/58
Pflichtteilsrecht und Auskunftsanspruch
Auszug aus BGH, 30.03.1960 - V ZR 176/58
Der Auskunftsanspruch, der die Geltendmachung des Anspruchs auf Herausgabe des Ertrags vorbereiten soll, wird vom Berufungsgericht dem Grunde nach auf § 242 BGB gestützt (vgl. dazu Senatsurteil V ZR 53/58 vom 1. Oktober 1958, insoweit in BGHZ 28, 177 nicht abgedruckt).Da der Auskunftsanspruch als Hilfsanspruch die Bejahung des Rechts auf Ertragsabführung als Hauptanspruch voraussetzt (BGH V ZR 53/58 vom 1. Oktober 1958), war auch hinsichtlich des Auskunftsanspruchs Urteilsaufhebung und Zurückverweisung geboten.
- BGH, 05.02.1958 - IV ZR 274/57
Vertrag über Nachlaß eines lebenden Dritten
Auszug aus BGH, 30.03.1960 - V ZR 176/58
Diese Bestimmung verbietet sowohl aus Gründen der sittlichen Anstößigkeit als auch im Hinblick auf die volkswirtschaftlichen Bedenken wegen der Spekulationsgefahr (Motive zum BGB II 182 ff; vgl. BGHZ 26, 320, 324/25) Verträge über den Nachlaß eines noch lebenden Dritten einschließlich der Verträge über den Pflichtteil oder ein Vermächtnis aus dessen künftigem Nachlaß.
- BGH, 11.05.1988 - IVa ZR 325/86
Wirksamkeit und Auslegung eines Erbschaftsvertrages
Das Bürgerliche Gesetzbuch hat sie im Grundsatz aufrechterhalten, weil derartige Geschäfte über das Vermögen eines lebenden Dritten im Hinblick auf die Spekulationsgefahr gefährlich und sittlich anstößig seien und in den meisten Fällen zu leichtsinniger Vermögensverschleuderung und zur Ausbeutung solchen Leichtsinns führten (BGHZ 26, 320, 324, 325; 37, 319, 323; BGH Urteil vom 30. März 1960 - V ZR 176/58 - DNotZ 1960, 382, 383 = LM Nr. 3 zu § 312 BGB; Motive zum BGB Bd. II S. 182, 184 - zu § 349 E I -).
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