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Rechtsprechung
   BGH, 22.06.1964 - NotZ 5/63   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1964,830
BGH, 22.06.1964 - NotZ 5/63 (https://dejure.org/1964,830)
BGH, Entscheidung vom 22.06.1964 - NotZ 5/63 (https://dejure.org/1964,830)
BGH, Entscheidung vom 22. Juni 1964 - NotZ 5/63 (https://dejure.org/1964,830)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen eines Bedürfnisses - Zulässigkeit der Entscheidung einer Landesjustizverwaltung nach freiem Ermessen über die Bestellung eines weiteren Anwaltsnotars in einem Bezirk bei Vorliegen eines "besonderen Ausnahmefalls"

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1964, 2420 (Ls.)
  • DNotZ 1964, 696
 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (10)

  • BGH, 28.05.1962 - NotZ 1/62

    Bestellung von Anwaltsnotaren

    Auszug aus BGH, 22.06.1964 - NotZ 5/63
    Der Senat hat bereits wiederholt entschieden, daß § 4 Abs. 1 BNotO auch für die Bestellung von Anwaltsnotaren gilt und daß diese Grundregel durch § 4 Abs. 2 BNotO und eine ihm entsprechende Verwaltungsanordnung, bei deren Erlaß die Landesjustizverwaltung weitgehend freie Hand hat, lediglich näher umrissen wird (BGHZ 37, 179, 184/185; 38, 221, 224/225).

    Daß § 4 Abs. 2 BNotO und die ihm entsprechende Verwaltungsvorschrift einer Landesjustizverwaltung, durch welche die Bestellung von Anwaltsnotaren vom Vorhandensein eines Bedürfnisses oder von der Erfüllung von Wartezeiten abhängig gemacht wird, mit dem Grundgesetz vereinbar sind, hat der Senat mit ausführlicher Begründung bereits wiederholt entschieden (BGHZ 37, 179, 183 ff; 38, 221, 222/223; NotZ 5/62 vom 5. November 1962; DNotZ 1964, 56, 57).

  • BGH, 05.11.1962 - NotZ 10/62

    Wartezeit für die Bestellung als Notar

    Auszug aus BGH, 22.06.1964 - NotZ 5/63
    Der Senat hat bereits wiederholt entschieden, daß § 4 Abs. 1 BNotO auch für die Bestellung von Anwaltsnotaren gilt und daß diese Grundregel durch § 4 Abs. 2 BNotO und eine ihm entsprechende Verwaltungsanordnung, bei deren Erlaß die Landesjustizverwaltung weitgehend freie Hand hat, lediglich näher umrissen wird (BGHZ 37, 179, 184/185; 38, 221, 224/225).

    Daß § 4 Abs. 2 BNotO und die ihm entsprechende Verwaltungsvorschrift einer Landesjustizverwaltung, durch welche die Bestellung von Anwaltsnotaren vom Vorhandensein eines Bedürfnisses oder von der Erfüllung von Wartezeiten abhängig gemacht wird, mit dem Grundgesetz vereinbar sind, hat der Senat mit ausführlicher Begründung bereits wiederholt entschieden (BGHZ 37, 179, 183 ff; 38, 221, 222/223; NotZ 5/62 vom 5. November 1962; DNotZ 1964, 56, 57).

  • BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 253/56

    Elfes

    Auszug aus BGH, 22.06.1964 - NotZ 5/63
    Es ist heute als rechtsstaatliches Erfordernis anerkannt, daß die Gründe erkennbar gemacht werden müssen, die für die Erlassung eines Verwaltungsakts maßgebend waren (BVerfGE 6, 32, 44/45; VGH Freiburg NJW 1957, 36, 37; OVG Koblenz DVBl 1958, 835).
  • BVerwG, 04.03.1960 - I C 43.59

    Versagen einer Wohnsiedlungsgenehmigung bei Entgegenstehen eines sonst …

    Auszug aus BGH, 22.06.1964 - NotZ 5/63
    Denn es ist gleichfalls an erkannt, daß das zur Nachprüfung eines Verwaltungsaktes angerufene Gericht die von der Behörde erst während des gerichtlichen Verfahrens vorgetragene Begründung jedenfalls dann bei seiner Vorhandlung und Entscheidung berücksichtigen muß, wenn der Verwaltungsakt durch das Nachschieben der Begründung in seinem Ausspruch und in seinem Wesensgehalt nicht geändert worden ist und wenn die Rechtsverteidigung des Betroffenen nicht beeinträchtigt wird (…BVerfG a.a.O.; BVerwGE 1, 12; 1, 311; 10, 37, 43/44; 10, 202, 204).
  • BVerwG, 04.12.1959 - VI C 455.56

    Anwendung von § 9 Gesetz zu Art. 131 GG (G 131) auf unter die Vorschrift des § 62 …

    Auszug aus BGH, 22.06.1964 - NotZ 5/63
    Denn es ist gleichfalls an erkannt, daß das zur Nachprüfung eines Verwaltungsaktes angerufene Gericht die von der Behörde erst während des gerichtlichen Verfahrens vorgetragene Begründung jedenfalls dann bei seiner Vorhandlung und Entscheidung berücksichtigen muß, wenn der Verwaltungsakt durch das Nachschieben der Begründung in seinem Ausspruch und in seinem Wesensgehalt nicht geändert worden ist und wenn die Rechtsverteidigung des Betroffenen nicht beeinträchtigt wird (…BVerfG a.a.O.; BVerwGE 1, 12; 1, 311; 10, 37, 43/44; 10, 202, 204).
  • BVerwG, 24.09.1953 - I C 51.53

    Allgemeine Grundsätze des Verfahrensrechts - Voraussetzungen für die Gewährung …

    Auszug aus BGH, 22.06.1964 - NotZ 5/63
    Denn es ist gleichfalls an erkannt, daß das zur Nachprüfung eines Verwaltungsaktes angerufene Gericht die von der Behörde erst während des gerichtlichen Verfahrens vorgetragene Begründung jedenfalls dann bei seiner Vorhandlung und Entscheidung berücksichtigen muß, wenn der Verwaltungsakt durch das Nachschieben der Begründung in seinem Ausspruch und in seinem Wesensgehalt nicht geändert worden ist und wenn die Rechtsverteidigung des Betroffenen nicht beeinträchtigt wird (…BVerfG a.a.O.; BVerwGE 1, 12; 1, 311; 10, 37, 43/44; 10, 202, 204).
  • BVerwG, 13.01.1955 - I C 59.54
    Auszug aus BGH, 22.06.1964 - NotZ 5/63
    Denn es ist gleichfalls an erkannt, daß das zur Nachprüfung eines Verwaltungsaktes angerufene Gericht die von der Behörde erst während des gerichtlichen Verfahrens vorgetragene Begründung jedenfalls dann bei seiner Vorhandlung und Entscheidung berücksichtigen muß, wenn der Verwaltungsakt durch das Nachschieben der Begründung in seinem Ausspruch und in seinem Wesensgehalt nicht geändert worden ist und wenn die Rechtsverteidigung des Betroffenen nicht beeinträchtigt wird (…BVerfG a.a.O.; BVerwGE 1, 12; 1, 311; 10, 37, 43/44; 10, 202, 204).
  • BGH, 28.05.1962 - NotZ 4/62

    Auswärtige Sprechtage eines Notars

    Auszug aus BGH, 22.06.1964 - NotZ 5/63
    Diese sind aber für die Prüfung, ob nach den Erfordernissen einer geordneten Rechtspflege die Bestellung eines weiteren Notars in Arnsberg geboten ist, ohne Bedeutung (vgl. auch BGHZ 37, 172, 178 am Ende von Nr. 1).
  • BGH, 27.05.1963 - NotZ 1/63

    Besetzung von Anwaltsnotarsstellen - Punktesystem für die Bewertung von Bewerbern …

    Auszug aus BGH, 22.06.1964 - NotZ 5/63
    Daß § 4 Abs. 2 BNotO und die ihm entsprechende Verwaltungsvorschrift einer Landesjustizverwaltung, durch welche die Bestellung von Anwaltsnotaren vom Vorhandensein eines Bedürfnisses oder von der Erfüllung von Wartezeiten abhängig gemacht wird, mit dem Grundgesetz vereinbar sind, hat der Senat mit ausführlicher Begründung bereits wiederholt entschieden (BGHZ 37, 179, 183 ff; 38, 221, 222/223; NotZ 5/62 vom 5. November 1962; DNotZ 1964, 56, 57).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.03.1958 - 2 C 9/58
    Auszug aus BGH, 22.06.1964 - NotZ 5/63
    Es ist heute als rechtsstaatliches Erfordernis anerkannt, daß die Gründe erkennbar gemacht werden müssen, die für die Erlassung eines Verwaltungsakts maßgebend waren (BVerfGE 6, 32, 44/45; VGH Freiburg NJW 1957, 36, 37; OVG Koblenz DVBl 1958, 835).
  • BGH, 05.05.1980 - NotZ 2/80

    Besonderer Ausnahmefall - Notarangelegenheiten - Bestellungen zum Anwaltsnotar - …

    Für derartige Sonderfälle hat sich der Antragsgegner von der durch die AVNot begründeten Selbstbindung befreit mit der Folge, daß er insoweit bei der Ausübung seines Ermessens für die Beurteilung der Bedürfnisfrage unmittelbar auf § 4 Abs. 1 BNotO zurückgreifen muß, d.h. auf den Maßstab der Erfordernisse einer geordneten Rechtspflege und damit der zwingenden Notwendigkeit, einen weiteren Notar zu bestellen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. Juni 1964 - NotZ 5/63 = DNotZ 1964, 696, 697 f; 2. Oktober 1967 - NotZ 3/67 = DNotZ 1968, 366, 369; 13. Dezember 1971 - NotZ 1/71 = DNotZ 1973, 171, 173).

    Deshalb ist es geboten, in die Betrachtung auch Gründe aus dem persönlichen Bereich des Bewerbers und eines von der Entscheidung mitbetroffenen Notars miteinzubeziehen (vgl. BGH, Beschluß vom 22. Juni 1964 - NotZ 5/63 = DNotZ 1964, 696, 699).

    Auf die in der Person des Antragstellers oder seines Vaters liegenden Gründe, insbesondere auf ihr Interesse, dem Antragsteller die Notarpraxis in ihrem gegenwärtigen Umfang zu erhalten, kommt es insoweit nicht an (BGH, Beschluß vom 22. Juni 1964 - NotZ 5/63 = DNotZ 1964, 696, 698 f;… vgl. auch Seybold/Hornig, BNotO 5. Aufl., § 47 Rdn. 10 u. § 56 Rdn. 3).

    Der eindeutige Wortlaut des § 16 AVNot, der die Selbstbindung des Antragsgegners an § 13 AVNot schlicht aufhebt, läßt daran keinen Zweifel (vgl. BGH, Beschluß vom 22. Juni 1964 - NotZ 5/63 = DNotZ 1964, 696, 697).

  • BGH, 13.10.1986 - NotZ 13/86

    Bestimmung eines Höchstalters für Notarbewerber

    Danach dürfen nur so viele Notare bestellt werden, wie es den Erfordernissen einer geordneten Rechtspflege entspricht (vgl. Senatsbeschlüsse v. 22. Juni 1964 - NotZ 5/63, DNotZ 1964, 696; v. 17. März 1975 - NotZ 8/74; v. 5. Mai 1980 - NotZ 2/80, DNotZ 1980, 704, 706 f; v. 13. Oktober 1980 - NotZ 6/80, DNotZ 1981, 307, 309; v. 22. Juni 1981 - NotZ 1/81).
  • BGH, 22.06.1981 - NotZ 1/81

    Rechtmäßigkeit - Bedürfnisprüfung - Richtzahl - Annäherungswert - Einrichtung …

    Das hat der Senat wiederholt entschieden (Beschlüsse vom 22. Juni 1964 - NotZ 5/63 = DNotZ 1964, 696; vom 5. Mai 1980 - NotZ 2/80 = DNotZ 1980, 704 und vom 13. Oktober 1980 - NotZ 6/80 = DNotZ 1981, 307).

    Auf die individuellen Gründe, die in der Person des Antragstellers oder seines Vaters liegen, insbesondere auf ihr Interesse, die Notarpraxis in ihrem heutigen Umfang zu erhalten, kommt es in diesem Zusammenhang nicht an (vgl. die Senatsbeschlüsse DNotZ 1964, 696, 698 und 1980, 704, 707;… vgl. auch Seybold/Hornig, BNotO 5. Aufl. § 47 Rdn. 10).

  • BGH, 08.11.1976 - NotZ 5/76

    Notwendigkeit neuer Notarstellen

    Es ist anerkannt, daß das zur Nachprüfung eines Verwaltungsaktes angerufene Gericht die von der Verwaltungsbehörde erst währenddes gerichtlichen Verfahrens vorgetragene nähere Begründung jedenfalls dann bei seiner Verhandlung und Entscheidung berücksichtigen muß, wenn der Verwaltungsakt durch das Nachschieben der Begründung in seinem Anspruch und in seinem Wesensgehalt nicht geändert worden ist und wenn die Rechtsverteidigung des Betroffenen nicht beeinträchtigt wird (BGH Beschluß vom 22. Juni 1964 - NotZ 5/63 -).
  • BGH, 17.01.1983 - NotZ 16/82

    Antrag auf Bestellung zum Notar - Erfordernisse einer geordneten Rechtspflege - …

    Der Senat erachtet daher die entsprechenden Regelungen der Bundesländer in ständiger Rechtsprechung als zulässig (Senatsbeschlüsse vom 2. Dezember 1963 - NotZ 2/63 = DNotZ 1964, 248; vom 22. Juni 1964 - NotZ 5/63 = DNotZ 1964, 696; vom 13. Dezember 1971 - NotZ 1/71 = DNotZ 1973, 171; vom 29. Oktober 1973 - NotZ 6/73 = DNotZ 1975, 48; vom 27. Oktober 1975 - NotZ 3/75 = DNotZ 1976, 240).
  • BGH, 29.05.1980 - IVa ARZ (Vz) 102/80

    Zulassung als Prozeßagent

    Das Gericht, das zur Nachprüfung einer Ermessensentscheidung berufen ist, darf sein eigenes Ermessen nicht an die Stelle des Ermessens der Verwaltungsbehörde setzen; es kann vielmehr den Verwaltungsakt nur dann aufheben, wenn die Behörde, die der Ermessensausübung gesetzten Schranken nicht beachtet hat (BVerwGE 28, 155, 167 [BVerwG 25.10.1967 - IV C 19/67]; BVerwG DÖV 1954, 374; BGHZ 59, 274, 279; BGH NJW 1964, 2420; MDR 1967, 586; DNotZ 1970, 751).
  • BGH, 13.12.1971 - NotZ 1/71

    Vereinbarkeit des Abstellens einer Verwaltungsvorschrift über die Bestellung von …

    Der Antragsgegner darf dabei aber, wie der Senat wiederholt entschieden hat, die Grundregel des § 4 Abs. 1 BNotO nicht außer acht lassen; d.h. er darf auch in einem Ausnahmefall einen Notar nur bestellen, wenn bei Abwägung aller Umstände eine zwingende Notwendigkeit zur Bestellung eines weiteren Notars besteht (Beschlüsse vom 22. Juni 1964 - NotZ 5/63 = DNotZ 1964, 696 und vom 2. Oktober 1967 - NotZ 3/67 = DNotZ 1968, 366 [BGH 02.10.1967 - NotZ 3/67]).
  • BGH, 17.03.1975 - NotZ 8/74

    Sofortige Beschwerde gegen einen Beschluss eines Senats für Notarangelegenheiten …

    Diese Grundregel gilt auch für die Bestellung von Anwaltsnotaren; sie wird durch § 4 Abs. 2 BNotO und eine ihm entsprechende Verwaltungsanordnung lediglich näher umrissen (Beschlüsse des Senats vom 22. Juni 1964 - NotZ 5/63 = DNotZ 1964, 696 und vom 5. November 1972 - NotZ 10/62 = DNotZ 1963, 189 = BGHZ 38, 221).
  • BGH, 17.01.1983 - NotZ 18/82

    Bestellung neuer Notare nach den Erfordernissen einer geordneten Rechtspflege - …

    Das hat der Senat schon wiederholt ausgesprochen (Beschlüsse vom 22. Juni 1964 - NotZ 5/63 = DNotZ 1964, 696, 698; 5. Mai 1980 - NotZ 2/80 = DNotZ 1980, 704; 22. Juni 1981 - NotZ 1/81 = DNotZ 1982, 133; 10. Mai 1982 - NotZ 6/82).
  • BGH, 29.05.1980 - IVa ARZ (Vz) 101/80

    Zulassung als Prozeßagent

    Das Gericht, das zur Nachprüfung einer Ermessensentscheidung der Verwaltung berufen ist, darf nicht sein eigenes Ermessen an die Stelle des Ermessens der Verwaltungsbehörde setzen; es kann vielmehr den Verwaltungsakt nur dann aufheben, wenn die Behörde bei seinem Erlaß die der Ermessensausübung gesetzten Schranken nicht beachtet hat (BVerwGE 28, 155, 167 [BVerwG 25.10.1967 - IV C 19/67]; BVerwG DÖV 1954, 374; BGHZ 59, 274, 279; BGH NJW 1964, 2420; MDR 1967, 586; DNotZ 1970, 751).
  • BGH, 06.07.1970 - NotZ 2/70

    Klage auf Bestellung zum Notar - Bestellung zum Nurnotar - Erfordernis der …

  • BGH, 01.12.1969 - NotZ 6/69

    Wartefrist zur Bestellung zum Anwaltsnotar - Berücksichtigungsfähige Wartezeit - …

  • BGH, 27.10.1975 - NotZ 1/75

    Voraussetzungen der Zulassung eines Rechtsanwalts zum Notar

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