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Rechtsprechung
   BGH, 20.01.1969 - NotZ 7/68   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1969,1369
BGH, 20.01.1969 - NotZ 7/68 (https://dejure.org/1969,1369)
BGH, Entscheidung vom 20.01.1969 - NotZ 7/68 (https://dejure.org/1969,1369)
BGH, Entscheidung vom 20. Januar 1969 - NotZ 7/68 (https://dejure.org/1969,1369)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für eine Bestellung zum Notar - Anforderungen an die Anwaltstätigkeit

Papierfundstellen

  • DNotZ 1969, 310
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 05.11.1962 - NotZ 10/62

    Wartezeit für die Bestellung als Notar

    Auszug aus BGH, 20.01.1969 - NotZ 7/68
    Vorweg ist zu bemerken, daß, wie der Senat wiederholt entschieden hat (s. bes. BGHZ 37, 179, 183 [BGH 28.05.1962 - NotZ 1/62] bis 187; 38, 221, 222/223), der § 4 Abs. 2 BNotO und die ihm entsprechenden, von den einzelnen Landesjustizverwaltungen erlassenen Vorschriften (darunter § 1 der niedersächsischen AVNot) mit den Grundgesetz vereinbar sind.

    Die Vorschrift, daß der Notarbewerber an dem in Aussicht genommenen Amtssitz die anwaltliche Tätigkeit in den letzten drei Jahren ununterbrochen ausgeübt haben müsse, ist auch dazu geeignet, die Zahl der zu bestellenden Notare im Sinne des § 4 Abs. 1 BNotO zu begrenzen (BGHZ 38, 221, 224/225).

    Der Antragsteller kann in dieser Hinsicht auch aus der Entscheidung BGHZ 38, 221 nichts für sich herleiten.

  • BGH, 07.11.1960 - AnwZ (B) 4/60

    Syndikusanwalt (Verbandssyndikus)

    Auszug aus BGH, 20.01.1969 - NotZ 7/68
    Das kann auch bei einer Tätigkeit bejaht werden, die von der Anwaltstätigkeit artverschieden ist, die z.B. auf wirtschaftspolitischem oder organisatorischem Gebiet liegt (BGHZ 33, 276; Ehrenger.Entsch.

    Diese Auffassung hat sich auch der Anwaltssenat des Bundesgerichtshofs schon in seiner Entscheidung AnwZ (B) 4/60 von 7. November 1960 (BGHZ 33, 276, 279 [BGH 07.11.1960 - AnwZ B 4/60]/280) zu eigen gemacht und daran in ständiger Rechtsprechung festgehalten.

  • BGH, 28.05.1962 - NotZ 1/62

    Bestellung von Anwaltsnotaren

    Auszug aus BGH, 20.01.1969 - NotZ 7/68
    Vorweg ist zu bemerken, daß, wie der Senat wiederholt entschieden hat (s. bes. BGHZ 37, 179, 183 [BGH 28.05.1962 - NotZ 1/62] bis 187; 38, 221, 222/223), der § 4 Abs. 2 BNotO und die ihm entsprechenden, von den einzelnen Landesjustizverwaltungen erlassenen Vorschriften (darunter § 1 der niedersächsischen AVNot) mit den Grundgesetz vereinbar sind.
  • BGH, 05.06.1961 - AnwZ (B) 11/61

    Rücknahme der Zulassung eines Rechtsanwalts

    Auszug aus BGH, 20.01.1969 - NotZ 7/68
    Diese Verfügung hob jedoch der Bundesgerichtshof durch Beschluß vom 5. Juni 1961 (= BGHZ 35, 190) auf, weil sich der § 14 Abs. 1 Nr. 6 BRAO nicht auf Rechtsanwälte bezieht, die beim Inkrafttreten der Bundesrechtsanwaltsordnung bereits Beamte waren, Die Anwaltszulassung des Antragstellers blieb in der Folgezeit bestehen; er übte aber die Anwaltstätigkeit neben seinem Dienst als Beamter nicht aus.
  • BGH, 11.11.1963 - AnwZ (B) 15/63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 20.01.1969 - NotZ 7/68
    VII, 33) oder überwiegend kaufmännischer Art ist (Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 11. November 1963 - AnwZ (B) 15/63 -).
  • BGH, 21.03.1977 - NotZ 12/76

    Formelle Anforderungen an die Anfechtung einer Rechtshandlung der …

    Bei einem Syndikusanwalt ist auf die 3-jährige Wartezeit der Ortsansässigkeit des § 12 Abs. 1 Buchstabe b) der AVNot des Landes Nordrhein-Westfalen vom 24. Oktober 1974 (JMBl. NW S. 266) nicht die Zeit anzurechnen, in der er nicht als freier Anwalt, sondern ausschließlich innerhalb seines arbeitsvertraglich gebundenen Bereichs tätig war (im Anschluß an den Senatsbeschluß vom 20. Januar 1969 - NotZ 7/68 = DNotZ 1969, 310).

    Nur dann tritt er als unabhängiges Organ der Rechtspflege in Erscheinung, wie es § 1 BRAO vorschreibt (Senatsbeschluß vom 20. Januar 1969 - NotZ 7/68 = DNotZ 1969, 310).

    Der Syndikusanwalt braucht sich nur nicht "überwiegend" als Rechtsanwalt betätigt zu haben, muß aber während dieser Zeit - mindestens auch - den Anwaltsberuf tatsächlich ausgeübt haben (Senatsbeschluß vom 20. Januar 1969 - NotZ 7/68 = DNotZ 1969, 310).

    Daß § 4 Abs. 1 BNotO und die in Abs. 2 enthaltene Ermächtigung an die Landesjustizverwaltungen, nähere Bestimmungen für die Bestellung von Anwaltsnotaren zu treffen, mit der Verfassung vereinbar ist, ist bereits mehrfach entschieden (BVerfGE 17, 371; BGHZ 37, 179; Senatsbeschlüsse vom 5. November 1962 - NotZ 5/62 = DNotZ 1963, 121; vom 2. Dezember 1963 - NotZ 2/63 = DNotZ 1964, 248; vom 20. Januar 1969 - NotZ 7/68 = DNotZ 1969, 310, 312 und vom 29. Oktober 1973 - NotZ 6/73 = DNotZ 1975, 48).

  • BGH, 14.07.2003 - NotZ 2/03

    Vergabe von Sonderpunkten für die Tätigkeit als Syndikusanwalt im Rahmen der …

    Dies hat auch der Senat für Notarsachen des Bundesgerichtshofs ausdrücklich im Hinblick auf das Erfordernis der örtlichen Wartezeit im Sinne einer hauptberuflichen Tätigkeit als Rechtsanwalt als Voraussetzung für den Notarberuf (vgl. jetzt: § 6 Abs. 2 Nr. 2 BNotO) ausgesprochen (Beschluß vom 20. Januar 1969 - NotZ 7/68 - DNotZ 1969, 310).
  • BGH, 14.07.2003 - NotZ 1/03

    Berücksichtigung von Beschäftigungszeiten als Syndikusanwalt bei der Besetzung …

    Dies hat auch der Senat für Notarsachen des Bundesgerichtshofs ausdrücklich im Hinblick aus das Erfordernis der örtlichen Wartezeit im Sinne einer hauptberuflichen Tätigkeit als Rechtsanwalt als Voraussetzung für den Notarberuf (vgl. jetzt: § 6 Abs. 2 Nr. 2 BNotO) ausgesprochen (Beschluß vom 20. Januar 1969 - NotZ 7/68 - DNotZ 1969, 310).
  • BGH, 29.03.1993 - NotZ 25/92

    Notar - Zulassung - Gleichbehandlungsrecht - Notarbewerberin - Bedürfnisprüfung - …

    Nach Abschn. I Nr. 1 Buchst. a AVNot war u.a. Voraussetzung für die Bestellung zum Notar, daß der Bewerber mindestens zehn Jahre bei einem deutschen Gericht als Rechtsanwalt zugelassen war (zur Verfassungsmäßigkeit vgl. die st. Rspr. des Senats, z.B. Beschlüsse vom 20. Januar 1969 - NotZ 7/68 = DNotZ 1969, 310, 312 und vom 30. Juli 1990 - NotZ 24/89 = DNotZ 1991, 91, 93; vgl. auch BVerfGE 80, 257, 263).
  • BGH, 29.03.1993 - NotZ 13/92

    Antrag auf Bestellung zum Notar - Anwendbares Zulassungsrecht im Fall des Fehlens …

    Der Referendar, der im Rahmen einer Nebenbeschäftigungsgenehmigung zeitweilig (der Antragsteller hatte eine Nebentätigkeitsgenehmigung, die auf nur zehn Stunden pro Woche beschränkt war), bei einem Rechtsanwalt arbeitet, erfüllt deswegen die Kriterien des freiberuflich tätigen Rechtsanwalts ebenso wenig wie der Assessor, der den Weisungen seines Arbeitgebers untersteht und bei dem wesentliche Merkmale des Rechtsanwaltstandes insbesondere die selbständige eigenverantwortliche Wahrnehmung der Geschäfte und Mandate genauso fehlen (…vgl. dazu Senatsbeschluß vom 26. März 1973 - NotZ 5/72, a.a.O.: keine Anrechnung richterlicher Tätigkeit; für die besondere Wartezeit vgl. auch Senatsbeschlüsse vom 20. Januar 1969 - NotZ 7/68 - DNotZ 1969, 310 und vom 21. März 1977 - NotZ 12/76 - DNotZ 1977, 486: keine Anrechnung der Beschäftigung als arbeitsvertraglich gebundener Rechtsanwalt).
  • BGH, 29.03.1993 - NotZ 19/92

    Möglichkeit der Abhängikeit der Bestellung zum Notar von einer Wartezeit; …

    Nach Abschn. I Nr. 1 Buchst. a AVNot war u.a. Voraussetzung für die Bestellung zum Notar, daß der Bewerber mindestens zehn Jahre bei einem deutschen Gericht als Rechtsanwalt zugelassen war (zur Verfassungsmäßigkeit vgl. die st. Rspr. des Senats, z.B. Beschlüsse vom 20. Januar 1969 - NotZ 7/68 = DNotZ 1969, 310, 312 und vom 30. Juli 1990 - NotZ 24/89 = DNotZ 1991, 91, 93; vgl. auch BVerfGE 80, 257, 263).
  • BGH, 26.03.1973 - NotZ 5/72

    Persönliche und sachliche Geeignetheit eines Rechtsanwalts bei der Bestellung zum …

    Er steht überdies im Einklang mit der Rechtsprechung des beschließenden Senates, der es bereits früher abgelehnt hat, eine juristische Tätigkeit im öffentlichen Dienst als anwaltliche Tätigkeit im Sinne der Wartefristen der AVNot des Antragsgegners zu behandeln (Beschluß vom 20. Januar 1969 - NotZ 7/68 = DNotZ 1969, 310).
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