Rechtsprechung
| BGH, 15.02.1971 - NotZ 5/70 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Auswahlgrundsätze bei der Bestellung zum Anwaltsnotar im Oberlandesgerichtsbezirk Stuttgart - Bestellung zum Anwaltsnotar - Persönliche und fachliche Eignung zum Notar - Berücksichtigung eines Kriegsschadens bei der Entscheidung über die Bestellung zum Anwaltsnotar - ...
Papierfundstellen
- DNotZ 1971, 553
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (4)
- BGH, 15.02.1971 - NotZ 4/70
Bevorzugung der Bewerbung eines schwererwerbsbeschränkten Rechtsanwaltes nach …
Auszug aus BGH, 15.02.1971 - NotZ 5/70
Eine eigene abschließende Entscheidung ist dem Senat schon deshalb nicht möglich, weil, wie sich aus dem in der Sache NotZ 4/70 gleichzeitig erlassenen Beschluß ergibt, auch die Bewerbung des Rechtsanwalts Dr. W. um dieselbe Anwaltsnotarstelle zu Unrecht zurückgewiesen worden ist.§ 4 Abs. 1 BNotO steht der Bestellung eines weiteren Anwaltsnotars nicht entgegen, wie in dem Beschluß NotZ 4/70 ausgeführt ist und wie auch der Antragsgegner anerkennt.
Über die Grundsätze, die bei der Anwendung des danach für die beiden letztgenannten Bewerber geltenden § 37 Abs. 1 SBG zu gelten haben, enthält der Beschluß NotZ 4/70 Ausführungen, auf die verwiesen wird.
Anhaltspunkte dafür, wie ein solches System möglicherweise beschaffen sein könnte, hat der Senat in dem gleichzeitig erlassenen Beschluß NotZ 4/70 gegeben.
- BGH, 13.02.1967 - NotZ 4/66
Notarbestellung nach Schwerbeschädigtengesetz
Auszug aus BGH, 15.02.1971 - NotZ 5/70
Die Bestellung des Rechtsanwalts S. zum Anwaltsnotar beruht auf den Auswahlgrundsätzen, die bei der Bestellung von Anwaltsnotaren im Oberlandesgerichtsbezirk Stuttgart seit 1955 angewendet werden, und mit denen sich der Senat bereits früher beschäftigt hat (Beschlüsse vom 27. Mai 1963, NotZ 1/63 = DNotZ 1964, 56 und vom 13. Februar 1967, NotZ 4/66 = BGHZ 47, 84).Ergänzend ist zu bemerken: Bei der jetzt vorzunehmenden Auswahl der Bewerber könnte der Antragsteller zwar nicht allein mit Rücksicht auf den Gesichtspunkt der letzten Chance den Bewerbern Dr. W. und Dr. J. vorgezogen werden (BGHZ 47, 84, 87) [BGH 13.02.1967 - NotZ 4/66].
Die Ausführungen des Antragstellers laufen im Ergebnis auch nur darauf hinaus, der Antragsgegner habe angesichts der Bevorzugung der Schwerbeschädigten, wie sie sich aus der Senatsentscheidung BGHZ 47, 84 ergebe und die dazu geführt habe, daß im Oberlandesgerichtsbezirk Stuttgart seither praktisch nur noch Schwerbeschädigte Anwaltsnotar werden könnten, für eine Vermehrung der Anwaltsnotarstellen sorgen müssen; er handele ermessensfehlerhaft, wenn er ohne eine solche Maßnahme an dem bisherigen Auswahlsystem festhalte, das aus einer Zeit stamme, in der die bevorzugte Berücksichtigung der Schwerbeschädigten vom Gesetzgeber nicht verlangt worden sei oder jedenfalls nicht stattgefunden habe.
- BGH, 28.05.1962 - NotZ 1/62
Bestellung von Anwaltsnotaren
Auszug aus BGH, 15.02.1971 - NotZ 5/70
Ergibt die jetzt anzustellende Prüfung, daß er damals zum Anwaltsnotar hätte bestellt werden müssen, so steht sein Alter der jetzt vorzunehmenden Bestellung nicht entgegen (vgl. BGHZ 37, 179, 181) [BGH 28.05.1962 - NotZ 1/62]. - BGH, 27.05.1963 - NotZ 1/63
Besetzung von Anwaltsnotarsstellen - Punktesystem für die Bewertung von Bewerbern …
Auszug aus BGH, 15.02.1971 - NotZ 5/70
Die Bestellung des Rechtsanwalts S. zum Anwaltsnotar beruht auf den Auswahlgrundsätzen, die bei der Bestellung von Anwaltsnotaren im Oberlandesgerichtsbezirk Stuttgart seit 1955 angewendet werden, und mit denen sich der Senat bereits früher beschäftigt hat (Beschlüsse vom 27. Mai 1963, NotZ 1/63 = DNotZ 1964, 56 und vom 13. Februar 1967, NotZ 4/66 = BGHZ 47, 84).
- BGH, 15.02.1971 - NotZ 4/70
Bevorzugung der Bewerbung eines schwererwerbsbeschränkten Rechtsanwaltes nach …
Daneben ist, wie sich aus dem gleichzeitig erlassenen Beschluß NotZ 5/70 ergibt, zu prüfen, ob statt eines der drei Genannten nicht Rechtsanwalt D. hätte bestellt werden müssen. - BGH, 05.04.1976 - NotZ 12/75
Ernennung eines Notars - Antrag auf Verlegung eines Amtssitzes
Auf sie ist unabhängig von gesetzlichen Sonderbestimmungen Rücksicht zu nehmen (Senatsbeschluß vom 15. Februar 1971 - NotZ 5/70 = DNotZ 1971, 553). - BGH, 08.11.1976 - NotZ 8/76
Ermessensausübung für die Bestellung eines schwerbehinderten Notarbewerbers
Gegen dieses Auswahl verfahren, mit dem sich der Bundesgerichtshof bereits in mehreren Entscheidungen befaßt hat (vgl. Beschlüsse vom 27. Mai 1963 - NotZ 1/63 = DNotZ 1964, 56, vom 13. Februar 1967 - NotZ 4/66 = BGHZ 47, 84 sowie drei Beschlüsse vom 15. Februar 1971, NotZ 3/70 = DNotZ 1971, 548, NotZ 4/70 = BGHZ 55, 324 und NotZ 5/70 = DNotZ 1971, 553), ist vom Grundsätzlichen her nichts einzuwenden. - BGH, 05.05.1980 - NotZ 9/80
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung vor dem BGH (BGH) - …
Die Senatsbeschlüsse vom 15. Februar 1971 - NotZ 5/70 = DNotZ 1971, 553 und 5. April 1976 - NotZ 12/75 = DNotZ 1977, 42, auf die der Antragsteller sich beruft, betrafen anders gelagerte Fälle.
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