Rechtsprechung
| OLG Hamm, 17.01.1975 - 15 Wx 190/74 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1975, 879
- MDR 1975, 758
- DNotZ 1975, 488
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 30.09.1993 - IX ZR 211/92
Vertrauen des Rechtsanwalts in Fortbestand höchstrichterlicher Rechtsprechung
Daß ein Anwartschaftsrecht nicht nur durch Auflassung und Stellung des Umschreibungsantrags beim Grundbuchamt durch den Erwerber (BGHZ 49, 197, 201) begründet werden konnte, sondern auch durch Auflassung und Eintragung einer Auflassungsvormerkung, entsprach einer weithin vertretenen, wenngleich nicht unumstrittenen und höchstrichterlich noch nicht bestätigten Auffassung (OLG Hamm NJW 1975, 879, 880 [OLG Hamm 17.01.1975 - 15 Wx 190/74]; OLG Düsseldorf, Rpfleger 1981, 199, 200 mit krit. Anm. Eickmann;… Palandt/Bassenge aaO ab 39. Aufl. § 925 Anm. 6 B bb;… BGB-RGRK/Augustin, 12. Aufl. (1976) §§ 925, 925 a Rdn. 84;… MünchKomm/Kanzleiter, BGB 1. Aufl. (1981) § 925 Rdn. 34; vgl. auch bereits BGHZ 45, 186, 190). - OLG Hamm, 23.02.2023 - 22 W 24/22
Rechte des Erwerbers eines Grundstücks gegenüber der Verhinderung des Vollzugs …
Rn. 35 Aus der vom Antragsteller zitierten Entscheidung des OLG Hamm (OLG Hamm, Beschluss vom 17. Januar 1975 - 15 Wx 190/74 -, juris) ergibt sich nichts anderes. - OLG Frankfurt, 09.12.1996 - 20 W 425/96
Pfändung des Eigentumsverschaffungsanspruchs
Es entsteht, wenn die Auflassung erklärt und der Umschreibungsantrag vom Erwerber gestellt (BGHZ 49, 197 = NJW 1968, 493 = DNotZ 1968, 483 = Rpfleger 1968, 83; BGHZ 106, 108 = NJW 1989, 1093 == DNotZ 1990, 289 = Rpfleger 1989, 192 mit Anm. Hintzen S. 439) oder statt dessen eine Auflassungsvormerkung ( § 883 BGB ) für den Erwerber eingetragen ist (BGHZ 83, 395 = NJW 1982, 1639 = DNotZ 1982, 619 mit Anm. Ludwig = Rpfleger 1982, 271;… BGHZ 106, 108 = aaO; BGH NJW 1991, 2019 [BGH 05.04.1991 - V ZR 39/90] ; OLG Hamm OLGZ 1975, 142 = NJW 1975, 897 = DNotZ 1975, 488 = Rpfleger 1975, 128; OLG Düsseldorf DNotZ 1981, 130 = Rpfleger 1981, 199 mit krit. An. Eickmann), da in beiden Fällen eine einseitige Zerstörung der Rechtsposition des Erwerbers durch den Veräußerer nicht mehr möglich ist. - OLG Köln, 26.05.1983 - 4 WF 73/83
Zugewinnausgleich wegen Errichtung eines Anbaus auf dem im Erbbaurecht der Eltern …
Rn. 19 Es kann dabei dahinstehen, ob angesichts der Tatsache, daß im notariellen Vertrag bereits die Auflassung erklärt ist und die Bewilligung der Eintragung des "Eigentumswechsels" im Grundbuch abgegeben ist, der Antragsgegner als Inhaber eines dinglichen Anwartschaftsrechtes anzusehen ist, obwohl der Eintragungsantrag beim Erbbaugrundbuch noch nicht gestellt war und eine Auflassungsvermerkung nicht eingetragen war (vgl. OLG Hamm NJW 1975, 879 mit Darstellung der verschiedenen Auffassungen zu dieser Frage;… Baur, Sachenrecht, 12. Aufl., § 19 B 1 2 c bb).
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