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Rechtsprechung
   BayObLG, 25.03.1975 - BReg. 2 Z 19/75   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1975,2000
BayObLG, 25.03.1975 - BReg. 2 Z 19/75 (https://dejure.org/1975,2000)
BayObLG, Entscheidung vom 25.03.1975 - BReg. 2 Z 19/75 (https://dejure.org/1975,2000)
BayObLG, Entscheidung vom 25. März 1975 - BReg. 2 Z 19/75 (https://dejure.org/1975,2000)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1975, 1365
  • DNotZ 1975, 682
  • BayObLGZ 1975, 126
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • OLG Hamm, 29.08.2005 - 15 W 217/05

    variable Grandschuldzinsen

    Ergänzend muss jedoch in dem Eintragungsvermerk im Grundbuch ein Höchstzinssatz angegeben werden (BGHZ 35, 22, 24 = NJW 1961, 1257, 1258; NJW 1975, 1314, 1315; ebenso KG OLGZ 1971, 450; BayObLG NJW 1975, 1365).
  • LG Köln, 03.03.1981 - 11 T 32/81

    Bestimmtheit einer Hypothekenzinsgleitklausel

    Diese Rechtsauffassung ist nicht, wie das AG meint, wegen des Umstandes, daß es einen einheitlichen, von "den" (d. h. allen) öffentlichen Sparkassen allgemein festgesetzten Zinssatz nicht mehr gibt, unter den heutigen Verhältnissen überholt Zwar weist das BayObLG in einer Entscheidung aus dem Jahre 1975 (NJW 1975, 1365= DNotZ 1975, 682 ) darauf hin, daß von der in § 23 KWG enthaltenen Ermächtigung des Bundeswirtschaftsministeriums, Zinsrichtlinien im Wege der Rechtsverordnung anzuordnen.

    Mit dem Hinweis auf den Abbau der Zinsbindung hat das BayObLG (NJW 1975.1365, 1366 = DNotZ 1975, 682 ) auch keineswegs zum Ausdruck bringen wollen, dadurch sei die vom BGH im Jahre 1961 vertretene Rechtsauffassung zur Zulässigkeit einer Zinsgieitklausei, wie sie im Fall BGHZ 35, 22 (= DNotZ 1961, 404) vorlag, nunmehr überholt Zwar betrifft die Entscheidung des BayObLG eine andere Klausel, nämlich diejenige, daß eine öffentliche Sparkasse als Gläubigerin berechtigt sein sollte, den jewelligen Tageszins nach Maßgabe ihrer eigenen.

  • BayObLG, 07.08.1979 - BReg. 2 Z 5/79

    Zur Gestaltung eines entgeltlichen Nießbrauches

    1 Z 43/58">BayObLGZ 1959, 478/484) oder die Eintragung eines gleitenden Zinses für eine Hypothek unter bestimmten Voraussetzungen (BGHZ 35, 22/25; BayObLGZ 1975, 126/128 ff.) als zulässig angesehen worden.
  • LG Düsseldorf, 15.01.1981 - 19 T 466/80

    Ranggleiche Eintragung mehrerer Vorkaufsrechte

    Aus den in Ziff. 1,1 und 3 angegebenen Zahlen ergibt sich zwar der angefochtenen Zwischenverfügung nicht beanstandete Unklarheit, denn der "normale" Höchstzinssatz (Ziff.1,1) Ist mit 11% der Zuschlag für den Fall, daß kein Schuldner Werksangehöriger ist, mit 1%, und der im letzteren Fall vorgesehene "höchstmögliche" Zinssatz mit 13% angegeben, eine in Dies ist im vorliegenden Beschwerdeverfahren jedoch bedeutungslos; die Kammer hat nur über die Rechtmäßigkeit lieft 9 MittfihNotK sePlember 1981 Diese Rechtsauffassung ist nicht, wie das AG meint, wegen des Umstandes, daß es einen einheitlichen, von "den" (d. h. allen) öffentlichen Sparkassen allgemein festgesetzten Zinssatz nicht mehr gibt, unter den heutigen Verhältnissen überholt Zwar weist das BayObLG in einer Entscheidung aus dem Jahre 1975 (NJW 1975, 1365= DNotZ 1975, 682 ) darauf hin, daß von der in § 23 KWG enthaltenen Ermächtigung des Bundeswirtschaftsministeriums, Zinsrichtlinien im Wege der Rechtsverordnung anzuordnen.

    Mit dem Hinweis auf den Abbau der Zinsbindung hat das BayObLG (NJW 1975.1365, 1366 = DNotZ 1975, 682 ) auch keineswegs zum Ausdruck bringen wollen, dadurch sei die vom BGH im Jahre 1961 vertretene Rechtsauffassung zur Zulässigkeit einer Zinsgieitklausei, wie sie im Fall BGHZ 35, 22 (= DNotZ 1961, 404) vorlag, nunmehr überholt Zwar betrifft die Entscheidung des BayObLG eine andere Klausel, nämlich diejenige, daß eine öffentliche Sparkasse als Gläubigerin berechtigt sein sollte, den jewelligen Tageszins nach Maßgabe ihrer eigenen.

  • OLG Frankfurt, 08.03.2002 - 20 W 46/02

    Unterschiedliche Anforderungen des Bestimmtheitsgrundsatzes bei Eintragung von …

    Zwar ist für die Verkehrshypothek nach vorherrschender Auffassung anerkannt, dass die Eintragung eines variablen Zinssatzes nur zulässig ist, wenn ein Höchstzinssatz angegeben wird (BGH NJW 1961, 1257= BGHZ 35, 22 und BGHZ 111, 325, 327; BayObLG NJW 1975, 1365;… Palandt, aaO., § 1115, Rdnr. 12, 10;… Schöner/Stöber, aaO., Rdnr. 1960; Baur/Stürner: Sachenrecht, § 37 III Seite 381).
  • LG Aachen, 24.04.1996 - 3 T 316/94

    Prüfungspflicht des Grundbuchamts bei Eintragung einer Hpyothek

    Die Zulässigkeit der Eintragung eines solchen Zinssatzes ist bei einer Hypothek allgemein anerkannt (vgl. BGHZ 35, 22, 24; BGH DNotZ 1963, 436, 437; BayObLG Rpfleger 1975, 221 = DNotZ 1975, 682 ;… Demharter, a.a.O., Anhang zu § 44 GBO , Rn. 45;… Haegele/Schöner/Stöber, a.a.O., Rn. 1961).
  • BayObLG, 12.02.1981 - BReg. 2 Z 85/80

    Zur Eintragung einer Zinserhöhungsklausel

    Denn nur dann ist sowohl dem materiellen Bestimmtheitsgebot des § 1113 BGB als auch dem das gesamte Grundbuchverfahren beherrschenden Bestimmtheitsgrundsatz ausreichend Genüge getan ( BayObLGZ 1975, 126 /128 ff. m.Nachw.).
  • BayObLG, 12.02.1981 - 2 BReg. Z 85/80

    Antrag auf Eintragung von Hypotheken ins Grundbuch; Verstoß gegen den im …

    Denn nur dann ist sowohl dem materiellen Bestimmtheitsgebot des § 1113 BGB als auch dem das gesamte Grundbuchverfahren beherrschenden Bestimmtheitsgrundsatz ausreichend Genüge getan (BayObLGZ 1975, 126/128 ff. m.Nachw.).
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