Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 06.03.1980 - 18 U 183/79 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- DNotZ 1981, 76 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 13.07.1989 - III ZR 64/88
Verzugsschaden des Notars
Verfahren betrifft ausschließlich die Kosten im engeren Sinn des § 140 KostO (OLG Schleswig, JurBüro 1970, 184/185; BayObLG, DNotZ 1970, 375; OLG Düsseldorf, DNotZ 1981, 76; OLG München, DNotZ 1984, 121;… Rohs/Wedewer/Belchaus, KostO, Loseblattausgabe Stand 1989, § 155 Rdn. 5).Demgegenüber hat das OLG Düsseldorf (DNotZ 1981, 76) Bedenken dagegen erhoben, daß für nicht rechtzeitig entrichtete Notarkosten Verzugszinsen beansprucht werden können; ihm folgend lehnen Hansens (DNotZ 1983, 541 und JurBüro 1984, 1775) und Lappe (…KostRspr., KostO § 155 Nr. 28 [Anm. zu OLG Düsseldorf, aaO] und Nr. 36 [Anm. zu OLG München, aaO]) eine Verzinsung von Kostenforderungen ab.
- BayObLG, 04.11.1983 - BReg. 3 Z 97/82
Überwachung der Kaufpreisfälligkeit und der Urkundenvorlage als selbständige …
Das OLG München hat mit Urteil vom 18.11.1983 - 8 U 5240/82 - entschieden, daß für -die Gebührenforderungen des Notars die Verzugsregelungen des BGB gelten (entgegen OLG Düsseldorf DNotZ 1981, 76 ).
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