Rechtsprechung
| BayObLG, 06.03.1980 - BReg. 2 Z 1/80 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Deutsches Notarinstitut
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- DNotZ 1982, 251 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- LG Nürnberg-Fürth, 02.04.1980 - 13 T 1306/80
Zum Ausschluß des gesetzlichen Löschungsanspruchs
Auszug aus BayObLG, 06.03.1980 - BReg. 2 Z 1/80
(Leitsatz nicht amtlich) LG Nürnberg-Fürth, Beschluß vom 2.4.1980 - 13 T 1306/80. - RG, 14.10.1925 - V B 22/25
Beschränkte persönliche Dienstbarkeit
- BayObLG, 06.08.1976 - BReg. 2 Z 91/75
Auszug aus BayObLG, 06.03.1980 - BReg. 2 Z 1/80
1. Der Senat hat im Beschluß vom 6. B. 1976 (BayObLGZ 1976, 218/222 f.) entschieden, daß die Verpflichtung eines Wohnungseigentümers, es zu unterlassen, Wärme oder Wärmeenergie zum Zwecke der Raumheizung und der Bereitung von Gebrauchswarmwasser außer aus der im Bereich eines bestimmten Teileigentums gewerblich betriebenen Wärmeversorgungsanlage zu beziehen, nicht Inhalt einer Grunddienstbarkeit sein kann.
- BayObLG, 18.06.1980 - BReg. 2 Z 28/80
Zum Inhalt eines Wohnungsrechts
Dies entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. zuletzt Senatsbeschluß vom 6.3.1980 BReg. 2 Z 1/80 unter Verweisung auf BayObLGZ 1976, 218/222 f. und BayObLG MittBayNot 1978, 213; vgl. ferner BayObLG Rpfleger 1980, 151 und DNotZ 1972, 350/353 f.). - OLG Zweibrücken, 23.05.2001 - 3 W 32/01
Dienstbarkeit - Befeuerung mit Flüssiggas
bb) Für die Entscheidung des Falles kommt es nicht auf die in der Rechtsprechung unterschiedlich beurteilte Frage an, ob eine (beschränkte persönliche) Dienstbarkeit aus zwingenden tatsächlichen Gründen zur Folge haben darf, dass der jeweilige Eigentümer des belasteten Grundstücks die von ihm benötigte Wärmeenergie von dem Berechtigten beziehen muss (für die Wirksamkeit BGH WM 1984, 820, 821; OLG Düsseldorf Rpfleger 1979, 304 £; dagegen BayObLG DNotZ 1982, 251, 254; … - BayObLG, 01.07.1982 - BReg. 2 Z 45/82
Zur Unzulässigkeit einer Dienstbarkeit mit indirekter …
Dies kann nicht Gegenstand einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit sein (BayObLG MittBayNot 1980, 70/71 = Rpfleger 1980, 279 ; vgl. auch die dortige Abgrenzung zu OLG Düsseldorf Rpfleger 1979, 304 [= DNotZ 1980, 159]).
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