Rechtsprechung
| OLG Köln, 16.11.1981 - 2 Wx 37/81 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Eintragungsfähigkeit einer persönlichen Dienstbarkeit; Abgrenzung der Dienstbarkeit zum Nießbrauch; Begründung eines Dauernutzungsrechts
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- nrw.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 12.08.1981 - 11 T 174/81
- OLG Köln, 16.11.1981 - 2 Wx 37/81
Papierfundstellen
- MDR 1982, 318
- DNotZ 1982, 442 (Ls.)
- DNotZ 1982, 443
Wird zitiert von ... (7)
- BGH, 20.03.2020 - V ZR 317/18
Wohnungseigentum: Abgrenzung zwischen Grundstücksnießbrauch und …
Rn. 15 bb) Nach einer anderen Ansicht ist zwischen Nießbrauch und Dienstbarkeit unabhängig von dem Wortlaut der Bewilligung danach zu unterscheiden, ob dem Eigentümer des dienenden Grundstücks neben dem Berechtigten eine wirtschaftlich sinnvolle Restnutzung seines Grundstücks verbleibt (sog. materielle Abgrenzung; vgl. BayObLGZ 1965, 180, 181; BayObLGZ 1979, 444, 448 f.; OLG Köln, MDR 1982, 318; OLG Zweibrücken, DNotZ 1982, 444 f.) bzw. ob dem Eigentümer des belasteten Grundstücks die wirtschaftlich wesentlichen Nutzungen verbleiben (…vgl. Hub, Der Inhalt von Dienstbarkeiten, 1966, S. 47;… unklar Soergel/Stürner, BGB, 13. Aufl., § 1018 Rn. 12). - BGH, 25.10.1991 - V ZR 196/90
Miteigentümer bei Grunddienstbarkeit als notwendige Streitgenossen; Darlegungs- …
Daraus wird gefolgert, daß sie den Eigentümer des Grundstücks nicht auf eine nur unwesentliche Möglichkeit der Nutzung einschränken dürfe (OLG Hamm, Rpfleger 1981, 105; OLG Köln, DNotZ 1982, 442; OLG Frankfurt, Rpfleger 1985, 393; a.M. BayObLG, NJW-RR 1990, 208 im Anschluß an BayObLGZ 1987, 359, 361 f;… ebenso Haegele/Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 9. Aufl., Rdn. 1130). - OLG Köln, 06.08.2013 - 2 Wx 199/13
Zulässiger Inhalt einer Grunddienstbarkeit
In dieser Konstellation ist dem Eigentümer das Mitbenutzungsrecht verblieben, so dass er im Ergebnis daher nicht von der Nutzung ausgeschlossen worden war, sondern ihm nur eine bestimmte Nutzungsart vorgeschrieben war (BayObLG, Beschl. v. 7.5. 1965 - BReg. 2 Z 21/65 - NJW 1965, 1484; vgl. Senat, Beschl. v. 16.11.1981 - 2 Wx 37/81 - DNotZ 1982, 443, 443)..Ausgehend von einer materiellen Betrachtungsweise hat der Senat daher eine Dienstbarkeit, durch die dem Berechtigten das Recht zum Betrieb eines Freizeitzentrums eingeräumt werden sollte, für unzulässig gehalten, auch wenn der Eigentümer das Grundstück nach wie vor das Grundstück wie jeder Dritte auch betreten konnte (Senat, Beschl. v. 16.11.1981 - 2 Wx 37/81 - DNotZ 1982, 443, 443;… vgl. Lemke, in: Festschrift für Joachim Wenzel, 2005, S. 391, 400)..
Dem Eigentümer müsse an dem Grundstück, an dem die Dienstbarkeit bestellt werden solle, zumindest eine "wirtschaftlich sinnvolle oder wertvolle Nutzungsmöglichkeit" verbleiben (Senat, Beschl. v. 16.11.1981 - 2 Wx 37/81 - DNotZ 1982, 443, 443).
Rn. 36 Zu Tankstellendienstbarkeiten ist zwar ausgeführt worden, dem Besteller einer solchen Dienstbarkeit verblieben noch Nutzungsmöglichkeiten, ohne dass diese Nutzungsmöglichkeiten allerdings näher dargelegt worden wären (Senat, Beschl. v. 16.11.1981 - 2 Wx 37/81 - DNotZ 1982, 442, 443; Wehrens, DNotZ 1959, 386, 387 Fn. 4).
Rn. 38 Auch der Senat hat in seiner Entscheidung vom 16.11.1981 die Schwierigkeit gesehen, das von den Beteiligten erstrebte Ziel einer dinglichen Absicherung zu erreichen, und für die Errichtung eines Tennis-, Squash- und Freizeitzentrums die Einräumung eines Dauernutzungsrechts gemäß § 31 Abs. 2 WEG als Möglichkeit in Erwägung gezogen (Senat, Beschl. v. 16.11.1981 - 2 Wx 37/81 - DNotZ 1982, 442, 444).
- OLG Köln, 12.03.2012 - 2 Wx 184/11
Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit im Grundbuch
In dieser Konstellation ist dem Eigentümer das Mitbenutzungsrecht verblieben, so dass er im Ergebnis daher nicht von der Nutzung ausgeschlossen worden war, sondern ihm nur eine bestimmte Nutzungsart vorgeschrieben war (BayObLG, Beschl. v. 7.5. 1965 - BReg. 2 Z 21/65 - NJW 1965, 1484; vgl. Senat, Beschl. v. 16.11.1981 - 2 Wx 37/81 - DNotZ 1982, 443, 443).Ausgehend von einer materiellen Betrachtungsweise hat der Senat daher eine Dienstbarkeit, durch die dem Berechtigten das Recht zum Betrieb eines Freizeitzentrums eingeräumt werden sollte, für unzulässig gehalten, auch wenn der Eigentümer das Grundstück nach wie vor das Grundstück wie jeder Dritte auch betreten konnte (Senat, Beschl. v. 16.11.1981 - 2 Wx 37/81 - DNotZ 1982, 443, 443;… vgl. Lemke, in: Festschrift für Joachim Wenzel, 2005, S. 391, 400).
Dem Eigentümer müsse an dem Grundstück, an dem die Dienstbarkeit bestellt werden solle, zumindest eine "wirtschaftlich sinnvolle oder wertvolle Nutzungsmöglichkeit" verbleiben (Senat, Beschl. v. 16.11.1981 - 2 Wx 37/81 - DNotZ 1982, 443, 443).
Rn. 34 Zu Tankstellendienstbarkeiten ist zwar ausgeführt worden, dem Besteller einer solchen Dienstbarkeit verblieben noch Nutzungsmöglichkeiten, ohne dass diese Nutzungsmöglichkeiten allerdings näher dargelegt worden wären (Senat, Beschl. v. 16.11.1981 - 2 Wx 37/81 - DNotZ 1982, 442, 443; Wehrens, DNotZ 1959, 386, 387 Fn. 4).
Rn. 36 Auch der Senat hat in seiner Entscheidung vom 16.11.1981 die Schwierigkeit gesehen, das von den Beteiligten erstrebte Ziel einer dinglichen Absicherung zu erreichen, und für die Errichtung eines Tennis-, Squash- und Freizeitzentrums die Einräumung eines Dauernutzungsrechts gemäß § 31 Abs. 2 WEG als Möglichkeit in Erwägung gezogen (Senat, Beschl. v. 16.11.1981 - 2 Wx 37/81 - DNotZ 1982, 442, 444).
- BayObLG, 23.11.1989 - BReg. 2 Z 55/89
Zur Ausgestaltung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit
Rechtsprechung und bisher herrschende Meinung lassen eine Dienstbarkeit dieser Art darüber hinaus nur zu, wenn dem Eigentümer daneben noch eine wirtschaftlich sinnvolle Nutzung des Grundstücks möglich bleibt; die den Gegenstand der Dienstbarkeit bildende Benutzung darf danach die Nutzungsmöglichkeit, die das Grundstück insgesamt bietet, nicht erschöpfen (KG KGJ 39 A 215/217; KG NJW 1973, 1128; OLG Köln DNotZ 1982, 442/443; OLG Hamm Rpfleger 1981, 105;… Erman/Ronke BGB 7. Aufl. Rn. 12, MünchKomm/Falckenberg BGB 2. Aufl. Rn. 28, Palandt/Bassenge BGB 48. Aufl. Anm. 5 b, Staudinger/Ring BGB 12. Aufl. Rn. 44, jeweils zu § 1018).In den Entscheidungen KG KGJ 39, 215 und OLG Köln DNotZ 1982, 442 haben die Gerichte die Eintragungsbewilligung jeweils so verstanden, daß das im Rahmen der Dienstbarkeit zu errichtende Bauwerk (bzw. die zu errichtende Anlage) die ganze Grundstücksfläche ohne jede Einschränkung erfassen sollte.
- OLG Koblenz, 31.07.2001 - 1 U 1663/01
Zur Zulässigkeit der Eintragung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit
Aus der gesetzlichen Formulierung, dass eine Dienstbarkeit eine Nutzung des belasteten Grundstücks nur in "einzelnen Beziehungen" gestattet, wird gefolgert, dass dem Eigentümer eine wesentliche Möglichkeit der Nutzung bleiben müsse (OLG Hamm, RPfleger 1981, 105; OLG Köln, DNotZ 1982, 442). - VG Regensburg, 26.10.2001 - RO 11 K 00.2143
Abwendungsbefugnis des Käufers bei naturschutzrechtliche Vorkaufsrecht
Auch darf eine Dienstbarkeit nicht so gefasst sein, dass sie den Eigentümer von jeder wirtschaftliche sinnvollen Nutzung des Grundstücks ausschließt (OLG Köln v. 16.11.1981 - 2 Wx 37/81 - ).
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