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Rechtsprechung
   BGH, 10.05.1982 - NotZ 3/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,3872
BGH, 10.05.1982 - NotZ 3/82 (https://dejure.org/1982,3872)
BGH, Entscheidung vom 10.05.1982 - NotZ 3/82 (https://dejure.org/1982,3872)
BGH, Entscheidung vom 10. Mai 1982 - NotZ 3/82 (https://dejure.org/1982,3872)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Notarrecht - Bestellung des Notars - Ermessensfehler - Kind - Schwiegerkind - Übertragung des Notariats - Amtsbereich

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1982, 1015
  • DNotZ 1982, 639 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (16)

  • BGH, 25.11.1974 - NotZ 3/74

    Rechtswidrigkeit der Nichtbestellung eines Notariatsverwesers

    Auszug aus BGH, 10.05.1982 - NotZ 3/82
    Der Senat hat den Antragsgegner in BGHZ 63, 274 (vollständig abgedruckt DNotZ 1975, 693) aber aufgefordert, ihnen zu begegnen.

    Es ist sogar erwünscht, daß jüngere Notare, die zunächst auf einer kleinen Stelle geblieben waren, sich später um größere Stellen bewerben, weil sie ihnen besser gerecht werden können als Berufsanfänger (BGHZ 46, 29, 34; 59, 274, 281 f; 63, 274, 275).

    So war in dem der Senatsentscheidung BGHZ 63, 274 zugrunde liegenden Fall der Sohn eines amtierenden Notars an demselben Ort wie sein Vater zum Notar bestellt, hatte aber die Null-Stelle zunächst nicht angetreten.

    Der Senat hat dies beanstandet, weil im Ergebnis dem Sohn die Stelle des Vaters verschafft wurde (insoweit abgedruckt in DNotZ 1975, 693).

    Die faktische Übertragung von Notariaten auf nahe Verwandte - über eine Null-Stelle - hat der Senat in BGHZ 63, 274 als mit den Erfordernissen einer geordneten Rechtspflege unvereinbar bezeichnet.

  • BGH, 13.06.1977 - NotZ 3/77

    Anrechnung von Wehr- oder Ersatzdienst bei Notarbewerbern

    Auszug aus BGH, 10.05.1982 - NotZ 3/82
    Die Justizverwaltung kann vielmehr nach ihrem pflichtgemäßen Ermessen entscheiden (BGHZ 37, 179, 183 f; 69, 224, 227 [BGH 13.06.1977 - NotZ 3/77]; für Beamte BVerfGE 39, 334, 354 [BVerfG 22.05.1975 - 2 BvL 13/73] = NJW 1975, 1641, 1644 [BVerfG 22.05.1975 - 2 BvL 13/73] li.Sp.).

    Die Bestimmung steht bei der Auswahl von Bewerbern um eine Notarstelle im Vordergrund, weil der Beruf des Notars sowohl nach der Eigenart der übertragenen Aufgabe wie nach der Ausgestaltung des Berufsrechts dem öffentlichen Dienst sehr nahe gerückt ist (BVerfGE 17, 371, 379; 47, 285, 319 f; BGHZ 64, 214, 217; 69, 224, 227 [BGH 13.06.1977 - NotZ 3/77]; 73, 46, 48).

  • BGH, 02.10.1972 - NotZ 1/72

    Sozietät von Nur-Notaren

    Auszug aus BGH, 10.05.1982 - NotZ 3/82
    Die Rücksichtnahme auf die Erfordernisse einer geordneten Rechtspflege hat der Senat immer wieder als allgemeinen Grundgedanken und Leitlinie bei Auslegung und Anwendung der Bundesnotarordnung anerkannt (BGHZ 59, 274, 275 m.w.N.; Senatsbeschluß vom 22. Januar 1968 - NotZ 4/67 = DNotZ 1968, 499).

    Es ist sogar erwünscht, daß jüngere Notare, die zunächst auf einer kleinen Stelle geblieben waren, sich später um größere Stellen bewerben, weil sie ihnen besser gerecht werden können als Berufsanfänger (BGHZ 46, 29, 34; 59, 274, 281 f; 63, 274, 275).

  • BGH, 22.01.1968 - NotZ 4/67

    Abhaltung auswärtiger Sprechtage eines Notars; Widerruf der Genehmigung der …

    Auszug aus BGH, 10.05.1982 - NotZ 3/82
    Die Rücksichtnahme auf die Erfordernisse einer geordneten Rechtspflege hat der Senat immer wieder als allgemeinen Grundgedanken und Leitlinie bei Auslegung und Anwendung der Bundesnotarordnung anerkannt (BGHZ 59, 274, 275 m.w.N.; Senatsbeschluß vom 22. Januar 1968 - NotZ 4/67 = DNotZ 1968, 499).

    Denn den Erfordernissen einer geordneten Rechtspflege, wie sie sich ihm nach geläuterter Auffassung darboten, hatte er stets Rechnung zu tragen (Senatsbeschluß vom 22. Januar 1968 - NotZ 4/67 = DNotZ 1968, 499).

  • BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73

    Extremistenbeschluß

    Auszug aus BGH, 10.05.1982 - NotZ 3/82
    Die Justizverwaltung kann vielmehr nach ihrem pflichtgemäßen Ermessen entscheiden (BGHZ 37, 179, 183 f; 69, 224, 227 [BGH 13.06.1977 - NotZ 3/77]; für Beamte BVerfGE 39, 334, 354 [BVerfG 22.05.1975 - 2 BvL 13/73] = NJW 1975, 1641, 1644 [BVerfG 22.05.1975 - 2 BvL 13/73] li.Sp.).
  • BVerfG, 01.03.1978 - 1 BvR 786/70

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des § 144 Abs. 3 KostO

    Auszug aus BGH, 10.05.1982 - NotZ 3/82
    Die Bestimmung steht bei der Auswahl von Bewerbern um eine Notarstelle im Vordergrund, weil der Beruf des Notars sowohl nach der Eigenart der übertragenen Aufgabe wie nach der Ausgestaltung des Berufsrechts dem öffentlichen Dienst sehr nahe gerückt ist (BVerfGE 17, 371, 379; 47, 285, 319 f; BGHZ 64, 214, 217; 69, 224, 227 [BGH 13.06.1977 - NotZ 3/77]; 73, 46, 48).
  • BVerfG, 05.05.1964 - 1 BvL 8/62

    Zahl der Notarstellen

    Auszug aus BGH, 10.05.1982 - NotZ 3/82
    Die Bestimmung steht bei der Auswahl von Bewerbern um eine Notarstelle im Vordergrund, weil der Beruf des Notars sowohl nach der Eigenart der übertragenen Aufgabe wie nach der Ausgestaltung des Berufsrechts dem öffentlichen Dienst sehr nahe gerückt ist (BVerfGE 17, 371, 379; 47, 285, 319 f; BGHZ 64, 214, 217; 69, 224, 227 [BGH 13.06.1977 - NotZ 3/77]; 73, 46, 48).
  • BVerfG, 01.07.1980 - 1 BvR 247/75

    Sozietät Anwaltsnotar Wirtschaftsprüfer

    Auszug aus BGH, 10.05.1982 - NotZ 3/82
    Aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Unzulässigkeit von Sozietäten zwischen Anwaltsnotaren und Wirtschaftsprüfern (BVerfGE 54, 237 [BVerfG 01.07.1980 - 1 BvR 247/75] = DNotZ 1980, 556) kann der Antragsteller nichts für sich herleiten.
  • BGH, 17.03.1975 - NotZ 9/74

    Sozietät zwischen Anwaltsnotar und Wirtschaftsprüfer

    Auszug aus BGH, 10.05.1982 - NotZ 3/82
    Die Bestimmung steht bei der Auswahl von Bewerbern um eine Notarstelle im Vordergrund, weil der Beruf des Notars sowohl nach der Eigenart der übertragenen Aufgabe wie nach der Ausgestaltung des Berufsrechts dem öffentlichen Dienst sehr nahe gerückt ist (BVerfGE 17, 371, 379; 47, 285, 319 f; BGHZ 64, 214, 217; 69, 224, 227 [BGH 13.06.1977 - NotZ 3/77]; 73, 46, 48).
  • BGH, 12.02.1963 - AnwZ (B) 30/62

    Strafurteil und Zulassungsverfahren für Rechtsanwälte

    Auszug aus BGH, 10.05.1982 - NotZ 3/82
    Der Senat hat sich bei ihr an den vom Senat für Anwaltssachen entwickelten Grundsätzen orientiert (BGHZ 39, 110, 116).
  • BGH, 28.05.1962 - NotZ 1/62

    Bestellung von Anwaltsnotaren

  • BGH, 11.12.1978 - NotZ 2/78

    Voraussetzung der Bestellung zum Notar

  • BGH, 10.05.1982 - NotZ 2/82

    Besetzung von Nur-Notarstellen

  • BGH, 05.05.1980 - NotZ 2/80

    Besonderer Ausnahmefall - Notarangelegenheiten - Bestellungen zum Anwaltsnotar - …

  • BGH, 27.06.1966 - NotZ 5/65

    Notarsozietäten (§ 9 Abs. 2 BNotO)

  • BGH, 30.11.1964 - NotZ 4/64

    Gesuch um Bestellung zum Anwaltsnotar - Voraussetzungen für die Bestellung von …

  • BGH, 10.05.1982 - NotZ 4/82

    Antrag auf Bestellung zum Notar - Ablehnung der Bestellung zum Notar auf Grund …

    Dagegen wendet sich die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde, zu deren Begründung sie auf das Vorbringen ihres Ehemanns in dessen Verfahren (NotZ 3/82) verweist.

    In dem gleichliegenden Verfahren des Ehemanns der Antragstellerin weist der Senat durch Beschluß vom heutigen Tage - NotZ 3/82 - die sofortige Beschwerde zurück.

  • BGH, 04.12.1989 - NotZ 1/89

    Streitverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit - Rechtskraft gerichtlicher …

    Die Erwägungen sind auch vereinbar mit der Rechtsprechung des Senats, nach der es jedenfalls nicht ermessensfehlerhaft ist, wenn die Landesjustizverwaltung eine freigewordene Nurnotarstelle grundsätzlich nicht dem Sohn des bisherigen Amtsinhabers oder dem Kind oder Schwiegerkind eines in demselben engeren räumlichen Amtsbereich amtierenden Notars überträgt (BGHZ 84, 52 [BGH 10.05.1982 - NotZ 2/82]; BGH, Beschluß vom 10. Mai 1982 - NotZ 3/82, DNotZ 1982, 639; Beschluß vom 10. Mai 1982 - NotZ 4/82).
  • BGH, 13.07.1992 - NotZ 1/92

    Zulassung als Anwaltsnotar in Niedersachsen

    Auch Gründe verfassungsrechtlich gewährleisteten Vertrauensschutzes im Falle neuer berufsrechtlicher Zulassungsvorschriften mit sogenannter unechter Rückwirkung (vgl. BVerfGE 21, 173, 183; 25, 236, 248; 43, 242, 288; 74, 129, 155;… vgl. auch Maunz/Dürig/Herzog GG Art. 20 Rdn. 64, 67, 70; Bohrer DNotZ 1991, 3, 16/17; ferner BGH, Beschluß vom 10. Mai 1982 - NotZ 3/82 S. 13 f. = DNotZ 1982, 639), die wegen des Fehlens von Überleitungsvorschriften im Berufsrechtsänderungsgesetz vom 29. Januar 1991 bei der Ermessensentscheidung über die Bewerbung unter Umständen hätten Berücksichtigung finden müssen, stehen dem Antragsteller nicht - auch nicht in mittelbarer Wahrnehmung der Interessen des Versorgungsberechtigten - zur Seite.
  • BGH, 10.05.1982 - NotZ 2/82

    Besetzung von Nur-Notarstellen

    Zwar liegen jene Fälle mit dem vorliegenden nicht völlig gleich; ihre Problematik erörtert der Senat in den Beschlüssen NotZ 3/82 und NotZ 4/82 vom heutigen Tage.
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