Rechtsprechung
| KG, 06.07.1982 - 1 W 5260/81 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- DNotZ 1983, 248 (Ls.)
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 12.05.2005 - V ZB 40/05
Voraussetzungen, Bemessung und Fälligkeit der Notargebühren für die Überwachung …
Der Notar habe das Geschäft nicht schneller zu vollziehen, als es den Absichten der Beteiligten entspreche (KG DNotZ 1983, 248, 249).b) Demgegenüber vertreten die Oberlandesgerichte Köln (MittRhNotK 1991, 226, 227; ebenso: JurBüro 1990, 80, 81; MittRhNotK 1996, 103, 106) RNotZ 2003, 401, 402) und Celle (Nds. Rpfl. 2000, 34, 35) sowie das Kammergericht (DNotZ 1983, 248, 249) die Ansicht, der Notar werde nicht in prüfender oder überwachender Funktion tätig, wenn er lediglich die Bestätigung des Verkäufers abzuwarten habe.
- OLG Düsseldorf, 02.03.1994 - 3 Wx 211/93
Einseitiger Widerruf der Hinterlegungsanweisung
Anm. Klein, 279 ff. Einen differenzierenden Standpunkt vertreten Göttlich/Mümmler, 11. Aufl., Anm. 4.211, Stichwort: Betreuungsgebühr; KG DNotZ 1983, 248 ff. Im Grunde besteht darüber kein Streit, daß eine überwachende Tätigkeit im Zusammenhang mit der Vollzugsreife unter die Tätigkeiten fällt, die im Rahmen des § 147 Abs. 2 KostG einerseits nicht spezialgesetzlich erfaßt und andererseits auch nicht als gebührenrechtlich neutrales Nebengeschäft anzusehen sind. - OLG Köln, 04.02.1991 - 2 Wx 65/90
Gebührt für die Prüfung der Umschreibungsreife neben der Gebühr für die …
Welche Tätigkeitder Notar bei der Prüfung, ob der Kaufpreis gezahlt wurde, entfaltet, ist jedoch für den Anfall der Gebühr bedeutungslos (vgl. nur OLG Düsseldorf DNotZ 1975, 374 = MittRhNotK 1975, 34 ; Retzer, DNotZ 1983, 248 ).
- OLG Köln, 18.08.1989 - 2 Wx 12/89
Gebühren gem. § 147 Abs. 2 KostO für die Mitteilung der Kaufpreisfälligkeit und …
Für den Anfall der weiteren Gebühr ist mithin erforderlich, daß dem Notar als zusätzliche Aufgabe die Überwachung der Kaufpreiszahlung und damit die Überwachung der Umschreibungsreife übertragen worden ist." An dieser Auffassung hält der Senatfest(im gleichen Sinne haben entschieden: KG DNotZ 1983, 248 ff.; LG Bonn NJW 1975, 61; a. M. offensichtlich OLG Zweibrücken JurBüro 1982, 904 f.). - BayObLG, 04.11.1983 - BReg. 3 Z 97/82
Überwachung der Kaufpreisfälligkeit und der Urkundenvorlage als selbständige …
Daher werden sie weder als Nebengeschäfte zur Beurkundung durch die Beurkundungsgebühr abgegolten noch gehören sie zum Vollzug des notariellen Amtsgeschäfts nach § 146 KostO (statt vieler KG- JurBüro 1982, 1711 /1712[= DNotZ 1983, 248 m. Anm. Retzer]). - LG Koblenz, 23.11.1993 - 10 T 202/93
Betreuungsgebühr für Kaufpreisüberwachung
Anm. Klein, 279 ff. Einen differenzierenden Standpunkt vertreten Göttlich/Mümmler, 11. Aufl., Anm. 4.211, Stichwort: Betreuungsgebühr; KG DNotZ 1983, 248 ff. Im Grunde besteht darüber kein Streit, daß eine überwachende Tätigkeit im Zusammenhang mit der Vollzugsreife unter die Tätigkeiten fällt, die im Rahmen des § 147 Abs. 2 KostG einerseits nicht spezialgesetzlich erfaßt und andererseits auch nicht als gebührenrechtlich neutrales Nebengeschäft anzusehen sind.
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