Rechtsprechung
| BGH, 12.11.1984 - NotZ 10/84 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Bestellung zum Notar - Erfüllen der allgemeinen Wartezeit von 15 Jahren - Kürzung der Wartezeit
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- DNotZ 1985, 504 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- BGH, 22.06.1981 - NotZ 5/81
Ablehnung eines Antrags auf Bestellung zur Notarin - Rechtmäßigkeit eines …
Auszug aus BGH, 12.11.1984 - NotZ 10/84
Soweit es um die Bestellung von Anwaltsnotaren geht, sieht § 4 Abs. 2 BNotO vor, daß die Landesjustizverwaltungen das ihnen bei der Ermittlung dieses Bedürfnisses eingeräumte Ermessen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 5. Mai 1980 - NotZ 2/80 = DNotZ 1980, 704 und vom 22. Juni 1981 - NotZ 5/81 = DNotZ 1982, 372) durch Erlaß näherer Bestimmungen binden können. - BGH, 25.10.1982 - NotZ 14/82
Ablehnung eines Antrags auf Bestellung zum Notar - Erfordernis der Bezeichnung …
Auszug aus BGH, 12.11.1984 - NotZ 10/84
Der Senat hat schon wiederholt ausgesprochen, daß sich die Worte "an einem in der Verwaltungspraxis bereits anerkannten Ort ..." gerade auf die Verwaltungspraxis des Antragsgegners beziehen, nicht auf die anderer Stellen oder Behörden (Beschlüsse vom 10. Mai 1982 - NotZ 12/81 = DNotZ 1982, 714 und vom 25. Oktober 1982 - NotZ 14/82 = DNotZ 1983, 244). - BGH, 05.05.1980 - NotZ 2/80
Besonderer Ausnahmefall - Notarangelegenheiten - Bestellungen zum Anwaltsnotar - …
Auszug aus BGH, 12.11.1984 - NotZ 10/84
Soweit es um die Bestellung von Anwaltsnotaren geht, sieht § 4 Abs. 2 BNotO vor, daß die Landesjustizverwaltungen das ihnen bei der Ermittlung dieses Bedürfnisses eingeräumte Ermessen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 5. Mai 1980 - NotZ 2/80 = DNotZ 1980, 704 und vom 22. Juni 1981 - NotZ 5/81 = DNotZ 1982, 372) durch Erlaß näherer Bestimmungen binden können. - BGH, 02.07.1984 - NotZ 18/83
Zurückweisung des Antrags eines Rechtsanwaltes auf Bestellung zum Notar - …
Auszug aus BGH, 12.11.1984 - NotZ 10/84
Demgemäß hat der Senat die vom Antragsteller angegriffene Verlängerung schon als ermessensfehlerfrei anerkannt (Beschluß vom 2. Juli 1984 - NotZ 18/83). - BGH, 10.05.1982 - NotZ 12/81
Antrag auf Bestellung zum Anwaltsnotar - Möglichkeiten der Abkürzung der noch …
Auszug aus BGH, 12.11.1984 - NotZ 10/84
Der Senat hat schon wiederholt ausgesprochen, daß sich die Worte "an einem in der Verwaltungspraxis bereits anerkannten Ort ..." gerade auf die Verwaltungspraxis des Antragsgegners beziehen, nicht auf die anderer Stellen oder Behörden (Beschlüsse vom 10. Mai 1982 - NotZ 12/81 = DNotZ 1982, 714 und vom 25. Oktober 1982 - NotZ 14/82 = DNotZ 1983, 244).
- KG, 11.07.2002 - Not 10/01
Heraufsetzung der Bedürfniszahlen in Berlin im Jahr 2000 von
Für eine solche Regelung bestand auch keinerlei Veranlassung, da ein Bewerber grundsätzlich nicht darauf vertrauen kann, die Vorschriften über den Zugang zum Notariat würden sich nicht zu seinen Lasten verändern (BGH DNotZ 1985, 504, 506).Bewerber können grundsätzlich nicht darauf vertrauen, die Vorschriften über den Zugang zum Notariat würden sich nicht zu ihren Lasten verändern (BGH DNotZ 1985, 504, 506).
- BGH, 14.10.1985 - NotZ 4/85
Anwaltsnotar; Bewerber; Zulassung; Wartezeit
Daß er von dieser Befugnis einen ermessenfehlerfreien Gebrauch gemacht hat, hat der Senat mehrfach ausgesprochen (Beschlüsse v. 2.7.1984 -- NotZ 18/83, DNotZ 1985, 497, und v. 12.11.1984 -- NotZ 10/84, DNotZ 1985, 504; vgl. auch Beschl. v. 12.11.1984 -- NotZ 6/84 DNotZ 1985, 507).Es kommt nicht darauf an, ob auch eine Übergangsregelung mit einer kürzeren Mindestdauer der Anwaltstätigkeit vorstellbar wäre (Senatsbeschl. v. 12.11.1984 -- NotZ 10/84, DNotZ 1985, 504).
- VerfGH Berlin, 02.04.2004 - VerfGH 163/01
Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen rein verwaltungsintern wirkende …
Bewerber können grundsätzlich nicht darauf vertrauen, die Vorschriften über den Zugang zum Notariat würden sich nicht zu ihren Lasten ändern (BGH, DNotZ 1985, 504 ).
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