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Rechtsprechung
   BayObLG, 23.09.1985 - BReg. 3 Z 36/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,4844
BayObLG, 23.09.1985 - BReg. 3 Z 36/84 (https://dejure.org/1985,4844)
BayObLG, Entscheidung vom 23.09.1985 - BReg. 3 Z 36/84 (https://dejure.org/1985,4844)
BayObLG, Entscheidung vom 23. September 1985 - BReg. 3 Z 36/84 (https://dejure.org/1985,4844)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    KostO § 19, § 30 Abs. 1
    Verkehrswert öffentlichen Zwecken dienender Grundstücke/Kirchengrundstücke

Papierfundstellen

  • DNotZ 1986, 435
  • BayObLGZ 1985, 325
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BayObLG, 24.02.1994 - 2Z BR 119/93

    Nachweis des Rechtsübergangs bei Erlöschen einer kirchlichen Stiftung

    So sind kirchliche Vertretungsregelungen und Veräußerungsverbote auch von den staatlichen Behörden und den Gerichten zu beachten (vgl. BayObLGZ 1973, 328/329; 1985, 325/330 f.); es wird auch für rechtlich möglich gehalten, durch ein kirchliches Gesetz oder durch die Verschmelzung von Kirchengemeinden Eigentum wirksam von einer kirchlichen Körperschaft auf eine andere übergehen zu lassen und damit das Grundbuch unrichtig zu machen (OLG Hamburg EiK 20, 75 = Rpfleger 1982, 373; LG Fulda EiK 20, 172).

    Dieser Wert erscheint angesichts der Größe (rund 60 000 qm) und der Lage der Grundstücke auch bei Berücksichtigung des Umstands, dass Grundstücke im Kirchenvermögen grundsätzlich unveräußerlich sind und keinen Verkehrswert haben (vgl. BayObLGZ 1985, 325 ff.), als nichtüberhöht.

  • LG Frankenthal, 07.07.2006 - 1 T 80/06

    Geschäftswert in Grundbuchsachen: Übertragung eines öffentlichen Zwecken …

    Für solche öffentlichen Grundstücke, für die kein oder nur ein sehr eingeschränkter Markt besteht, ist vielmehr stets von deren Sachwert auszugehen, der in gleicher Weise wie bei im gewöhnlichen Grundstücksverkehr verwertbarem Grundbesitz zu ermitteln ist (BayObLG DNotZ 1986, 435, 436;… Notarkasse München aaO Rdnr. 1169; Hansens, JurBüro 1990, 677, 679).

    So kann im Einzelfall ein Abschlag von bis zu 80 % (vgl. BayObLG DNotZ 1986, 435, 436 sowie den bei Hansens, JurBüro 1990, 677 geschilderten Fall für jeweils dem gewöhnlichen Markt völlig entzogene Grundstücke) oder auch gar kein Abschlag (OLG Karlsruhe Rpfleger 1978, 70 für ein Hochdruck- und OLG Frankfurt, Rpfleger 1977, 380 für ein im Bau befindliches Kernkraftwerk trotz des jeweils stark begrenzten Interessentenkreises) gerechtfertigt sein (…grundsätzlich für einen Abschlag in einer Größenordnung von 20-30 % Notarkasse München aaO Rdnr. 1169/1170).

  • OLG Braunschweig, 25.06.1991 - 2 W 19/91

    Zustimmungserfordernis zur Belastung eines Erbbaurechts; Verfahren auf Eintragung …

    Es handelt sich um ein gesetzliches Verbot i.S.d. § 134 BGB, welches im Interesse einer geordneten Verwaltung des kirchlich-öffentlichen Zwecken dienenden Kirchenvermögens die Vertretungsmacht des Organs der kirchlichen Teilgliederung entsprechend einschränkt (BayObLG, Beschl. v. 23.9.1985, BayObLGZ 1985, 325, 331; Beschl. v. 5.10.1989, BayObLGZ 1989; 387, 392; OLG Hamm, Beschl. v. 1.10.1980, OLGZ 1981, 129, 130;… Voll/Störle, HdbBayStKirchR, 1985, S. 210 f. m.w.N.).
  • BayObLG, 17.10.1991 - BReg. 3 Z 114/91

    Zum Geschäftswert einer GmbH-Geschäftsanteilsabtretung

    Die Rechtsprechung zu der Bewertung verkehrsunfähiger Sachen (vgl. BayObLGZ 1986, 281 und 1985, 325 [= MittBayNot 1986, 145 = DNotZ 1986, 435 ]) kann hier nicht herangezogen werden, weil der Kaufpreis gerade einen Anhaltspunkt für den Wert des Gegenstands gibt.
  • LG Köln, 23.12.1987 - 11 T 226/87

    Voraussetzungen der Gebührenermäßigung nach § 7 Nr. 6 PrGKG

    Demzufolge ist vorliegend die Kostenrechtsprechung zur Geschäftswertermittlung bei der Übertragung bereits öffentlich Heft Nr. 1 /2 * MiltRhNo1K * Januar/Februar 1989 gewidmeterGrundstücke nichteinschlägig (vgl. u. a. BayObLG DNotZ 1986, 435 [Kirchengrundstück]; BayObLGZ 1986, 281 [Straßenland]).
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