Rechtsprechung
| BGH, 13.10.1986 - NotZ 10/86 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Eignung - Notar - Bedürfnisprüfung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- DNotZ 1987, 445
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (1)
- BGH, 05.11.1962 - NotZ 10/62
Wartezeit für die Bestellung als Notar
Auszug aus BGH, 13.10.1986 - NotZ 10/86
§ 4 Abs. 2 BNotO, der durch seine Fassung ("hierüber") eindeutig klarstellt, daß es sich bei den Verwaltungsvorschriften der Landesjustizverwaltungen nur um eine allgemeine Regelung der von Absatz 1 geforderten Bedürfnisprüfung handeln darf, gestattet nicht, von diesem Zweck unabhängige weitere Voraussetzungen für die Bestellung von Rechtsanwälten zu Notaren einzuführen (BGHZ 38, 221, 225;… Seybold/Hornig, § 4 BNotO Rdn. 17).Nur der engeren Begrenzung der Zahl der Rechtsanwälte, welche für die Bestellung zum Notar in Betracht kommen, darf deshalb eine aufgrund der Ermächtigung in § 4 Abs. 2 Satz 1 BNotO erlassene Verwaltungsvorschrift dienen (BGHZ 38, 221, 224).
- BGH, 09.12.1991 - NotZ 2/91
Anspruch auf Bestellung zum Notar - Voraussetzungen der Zulassung zum Notar - …
Eine allgemeine, alle Notarbewerber treffende Wartefrist ist grundsätzlich ein taugliches Mittel, um den Zugang zum Beruf des Anwaltsnotars so zu steuern, daß eine geordnete Rechtspflege im Sinne des § 4 Abs. 1 BNotO gewährleistet ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 17. Januar 1983 - NotZ 16/82, DNotZ 1983, 445, 446/447; vom 13. Oktober 1986 - NotZ 10/86, DNotZ 1987, 445, 446, jeweils mit weiteren Nachweisen). - BGH, 04.12.1989 - NotZ 20/89
Notar - Bestellung - Landesjustizverwaltung - Verwaltungsermessen
Demgegenüber fehlt es für die vom Antragsteller geforderte Auswahl nach Eignungsgesichtspunkten an der gemäß Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG erforderlichen gesetzlichen Grundlage (vgl. BVerfG, Beschl. v. 18.6. 1986 -- 1 BvR 787/80, BVerfGE 73, 280 = DNotZ 1987, 121; BGH, Beschl. v. 13.10.1986 -- NotZ 10/86, DNotZ 1987, 445 ff.). - BGH, 14.01.1991 - NotZ 9/90 Eine allgemeine, alle Notarbewerber treffende Wartefrist ist grundsätzlich ein taugliches Mittel, um den Zugang zum Beruf des Anwaltsnotars so zu steuern, daß eine geordnete Rechtspflege im Sinne des § 4 Abs. 1 BNotO gewährleistet ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 17. Januar 1983 - NotZ 16/82, DNotZ 1983, 445, 446/447; vom 13. Oktober 1986 - NotZ 10/86, DNotZ 1987, 445, 446, jeweils mit weiteren Nachweisen).
- BGH, 13.07.1992 - NotZ 15/91
Bestellung eines Anwaltsnotars in Hessen
Eine allgemeine, alle Notarbewerber treffende Wartefrist war ein grundsätzlich taugliches Mittel, um den Zugang zum Beruf des Anwaltsnotars so zu steuern, daß eine geordnete vorsorgende Rechtspflege im Sinne des § 4 Abs. 1 BNotO a.F. gewährleistet war (vgl. BGH DNotZ 1983, 445, 446/447 und DNotZ 1987, 445, 446; BGH, Beschluß vom 14. Januar 1991 - NotZ 9/90). - BGH, 29.03.1993 - NotZ 20/92
Übernahme von DDR-Anwaltsnotaren
Sie ermöglichen es, durch einfach zu handhabende, schematisierte Beschränkungen, von denen alle Bewerber gleichmäßig betroffen waren, die Bedürfnisfrage generell zu beantworten (vgl. Senatsbeschluß vom 13. Oktober 1986 - NotZ 10/86 - DNotZ 1987, 445, 446; vgl. auch BVerfGE 80, 257, 264). - BGH, 14.08.1989 - NotZ 2/89
Bestellung zum Notar - Fachliche Eignung zum Notar - Bestellungsverfahren
Eine auf diese Bestimmung gestützte Einführung eines generalisierenden Eignungsnachweises ist daher unwirksam (vgl. BGHZ 38, 221, 225; Sen. Beschl. v. 13. Oktober 1986 - NotZ 10/86, DNotZ 1987, 445, 447; vgl. auch BVerfGE 73, 280, 295), und eine auf das Fehlen dieser Voraussetzung gestützte Ablehnung der Bewerbung bleibt somit ohne Rechtsgrundlage. - BGH, 29.03.1993 - NotZ 11/92
Antrag auf Bestellung zum Notar - Anwendbares Zulassungsrecht im Fall der …
Sie ermöglichten es, durch einfach zu handhabende, schematisierte Beschränkungen, von denen alle Bewerber gleichmäßig betroffen waren, die Bedürfnisfrage generell zu beantworten (Senatsbeschluß vom 13. Oktober 1986 - NotZ 10/86 - DNotZ 1987, 445, 446). - BGH, 25.04.1994 - NotZ 5/93
Anspruch auf Bestellung zum Notar mit Amtssitz in Frankfurt am Main - Recht auf …
Die entsprechende Regelung, die in den einschlägigen Verwaltungsvorschriften anderer Landesjustizverwaltungen ebenfalls enthalten war, hielt sich im Rahmen der gesetzlichen Ermächtigung des § 4 Abs. 2 Satz 2 BNotO a.F., Eine allgemeine, alle Notarbewerber treffende Wartefrist war ein grundsätzlich taugliches Mittel, um den Zugang zum Beruf des Anwaltsnotars so zu steuern, daß eine geordnete vorsorgende Rechtspflege im Sinne des § 4 Abs. 1 BNotO a.F. gewährleistet war (vgl. BGH DNotZ 1983, 445, 336/447 und DNotZ 1987, 445, 446; BGH, Beschluß vom 14. Januar 1991 - NotZ 9/90;… Beschluß vom 9. Dezember 1991 - NotZ 2/91 = BGHR BNotO § 4 Abs. 2 - Wartezeit 4; Beschluß vom 13. Juli 1992 - NotZ 15/91). - BGH, 25.04.1994 - NotZ 1/93
Anwendbares Zulassungsrecht nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des …
Eine allgemeine, alle Notarbewerber treffende Wartefrist war ein grundsätzlich taugliches Mittel, um den Zugang zum Beruf des Anwaltsnotars so zu steuern, daß eine geordnete vorsorgende Rechtspflege im Sinne des § 4 Abs. 1 BNotO a.F. gewährleistet war (vgl. BGH DNotZ 1983, 445, 336/447 und DNotZ 1987, 445, 446; BGH, Beschluß vom 14. Januar 1991 - NotZ 9/90; BGH Beschluß vom 13. Juli 1992 - NotZ 15/91). - BGH, 25.04.1994 - NotZ 59/92
Anrechnung der Tätigkeitsdauer als Notarvertreter auf die Wartezeit - Recht auf …
Eine allgemeine, alle Notarbewerber treffende Wartefrist war ein grundsätzlich taugliches Mittel, um den Zugang zum Beruf des Anwaltsnotars so zu steuern, daß eine geordnete vorsorgende Rechtspflege im Sinne des § 4 Abs. 1 BNotO a.F. gewährleistet war (vgl. BGH DNotZ 1983, 445, 336/447 und DNotZ 1987, 445, 446; BGH, Beschluß vom 14. Januar 1991 - NotZ 9/90; BGH Beschluß vom 13. Juli 1992 - NotZ 15/91). - BGH, 09.01.1995 - NotZ 31/93
Anspruch eines Notarbewerbers auf Neuverbescheidung seines Antrags auf Bestellung …
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