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Weitere Entscheidung unten: KG, 12.05.1987

Rechtsprechung
   KG, 12.05.1987 - 1 W 2053/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,2363
KG, 12.05.1987 - 1 W 2053/86 (https://dejure.org/1987,2363)
KG, Entscheidung vom 12.05.1987 - 1 W 2053/86 (https://dejure.org/1987,2363)
KG, Entscheidung vom 12. Mai 1987 - 1 W 2053/86 (https://dejure.org/1987,2363)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1987, 1229
  • DNotZ 1988, 238
  • Rpfleger 1988, 30
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.06.1981 - III ZR 179/79

    Zustandekommen eines Vertrages trotz noch offener Vertragspunkte

    Auszug aus KG, 12.05.1987 - 1 W 2053/86
    Eine derartige Unterwerfung stellt keine Verfügung über das Grundstück, vielmehr eine bedingte Unterwerfung dar, die in rechtlich zulässiger Weise für einen künftigen Anspruch erfolgen kann ([u. a. BGH, NJW 1981, 2756/2757).
  • LG Frankfurt/Main, 22.08.1983 - 9 T 520/83
    Auszug aus KG, 12.05.1987 - 1 W 2053/86
    Sie läßt sich nicht allein mit der Begründung bejahen, es handele sich um den durch die §§ 795, 727 ZPO geregelten Fall der Rechtsnachfolge (so aber LG Frankfurt ZIP 1983, 1516/1517).
  • BGH, 28.09.1989 - V ZB 17/88

    Unterwerfung unter die Zwangsvollstreckung wegen eines "zuletzt zu zahlenden …

    Das reicht aus (§ 185 Abs. 2 BGB; vgl. BayObLG DNotZ 1987, 216; KG DNotZ 1988, 238).
  • BGH, 29.05.2008 - V ZB 6/08

    Zustimmungsbedürftigkeit einer Vollstrckungsunterwerfung durch den Ehegatten

    Für die Wirksamkeit einer dinglichen Unterwerfungserklärung reicht es nach unbestrittener Ansicht aus, wenn der sich Unterwerfende bei Eintragung des Grundpfandrechts Eigentümer des Grundstücks, bei der Belastung eines Erbbaurechts dessen Inhaber, ist (Senat, BGHZ 108, 372, 376; RGZ 132, 6, 8; BayObLG DNotZ 1987, 216; OLG Saarbrücken, NJW 1977, 1202, 1203; KG NJW-RR 1987, 1229; OLG Naumburg NotBZ 2001, 114; LG Erfurt NotBZ 2003, 478, 479;… Musielak/Lackmann, aaO, § 800 Rdn. 4, 6;… Zöller/Stöber, aaO, § 800 Rdn. 5;… Wolfsteiner, Die vollstreckbare Urkunde, aaO, Rdn. 28.37).
  • BGH, 16.09.2021 - VII ZB 9/21

    Bei einer Vorauspfändung (Dauerpfändung) für künftig fällig werdende …

    Enthält eine Vollstreckungsklausel - so wie hier - keine Einschränkungen, bezeugt diese dem Vollstreckungsorgan die Vollstreckbarkeit sämtlicher in der Urkunde aufgeführter Ansprüche (vgl. KG, Beschluss vom 12. Mai 1987 - 1 W 2053/86, NJW-RR 1987, 1229, 1230;… Stein/Jonas/Münzberg, ZPO, 22. Aufl., § 725 Rn. 2).
  • KG, 14.01.2013 - 1 W 3/13

    Nachträgliche Genehmigung der Unterwerfungserklärung

    § 185 Abs. 2 BGB ist auf die Unterwerfungserklärung nach §§ 800 Abs. 1, 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO entsprechend anzuwenden (Aufgabe von Senat, 12. Mai 1987, 1 W 2053/86, NJW-RR 1987, 1229).

    2 Z 105/91">Rpfleger 1992, 99, 100; Demharter, GBO, 28. Aufl., § 44 Rn. 28; Meikel/Böttcher, GBO, 10. Aufl., § 19 Rn. 106); der Senat gibt seine abweichende Ansicht (NJW-RR 1987, 1229; vgl. auch BayObLG, …

  • LG Cottbus, 27.04.2007 - 7 T 144/07

    Zwangsvollstreckung aufgrund einer vom bevollmächtigten Vertreter im …

    Einer solche Klauselumschreibung bedarf es auch nicht, wenn - wie hier - Grundstücksveräußerer und Grundstückserwerber in einer gemeinsamen notariellen Urkunde dingliche Unterwerfungserklärungen abgegeben haben und der Notar alsdann dem Gläubiger eine Ausfertigung der notariellen Verhandlung erteilt hat, ohne Schuldner oder Schuldgrund näher zu bezeichnen (KG Rpfleger 1988, 30).
  • KG, 14.01.2013 - 1 W 4/13

    Unterwerfungserklärung durch Nichtberechtigten möglich?

    2 Z 105/91|BGH; 24.09.1991; XI ZR 240/90">Rpfleger 1992, 99, 100; Demharter, GBO, 28. Aufl., § 44 Rn. 28; Meikel/Böttcher, GBO, 10. Aufl., § 19 Rn. 106); der Senat gibt seine abweichende Ansicht (NJW-RR 1987, 1229; vgl. auch BayObLG, …
  • LG Mönchengladbach, 20.01.2004 - 5 T 8/04

    Zulässigkeit von Ausnahmen von dem Erfordernis einer Rechtsnachfolgeklausel

    Ein Gläubiger, der die dingliche Haftung des Rechtsnachfolgers des zunächst gemäß § 800 Abs. 1 ZPO verpflichteten Voreigentümers geltend machen will, bedarf grundsätzlich gemäß §§ 795, 727 ZPO einer Vollstreckungsklausel, die den Rechtsnachfolger als solchen, jedenfalls als Schuldner ausweist (KG Berlin, NJW-RR 1987, 1229; LG Frankfurt, ZIP 1983, 1516).
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Rechtsprechung
   KG, 12.05.1987 - KG 1 W 2053/86   

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https://dejure.org/1987,18097
KG, 12.05.1987 - KG 1 W 2053/86 (https://dejure.org/1987,18097)
KG, Entscheidung vom 12.05.1987 - KG 1 W 2053/86 (https://dejure.org/1987,18097)
KG, Entscheidung vom 12. Mai 1987 - KG 1 W 2053/86 (https://dejure.org/1987,18097)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Einordnung der Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung als einseitige prozessuale Willenserklärung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1987, 1229
  • DNotZ 1988, 238
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 25.06.1981 - III ZR 179/79

    Zustandekommen eines Vertrages trotz noch offener Vertragspunkte

    Auszug aus KG, 12.05.1987 - KG 1 W 2053/86
    Eine derartige Unterwerfung stellt keine Verfügung über das Grundstück, vielmehr eine bedingte Unterwerfung dar, die in rechtlich zulässiger Weise für einen künftigen Anspruch erfolgen kann (BGH NJW 1981, 2756/2757; RGZ 132, 6; KG DNotZ 1934, 422; OLG Saarbrücken DNotZ 1977, 624; BayObLG MittBayNot 1987, den Klausel deshalb fehlen wird, weil sie grundsätzlich nicht vorzeitig erteilt werden kann; denn die Erteilung der Vollstreckungsklausel setzt voraus, daß der Bedingungseintritt (hier Eigentumserwerb) nachgewiesen worden ist ( §§ 795, 726 Abs. 1 ZPO ).
  • BayObLG, 26.10.1970 - BReg. 2 Z 71/70
    Auszug aus KG, 12.05.1987 - KG 1 W 2053/86
    Daraus folgt zwar, daß es nicht möglich ist, die Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung eines in eigenem Namen auftretenden Nichtberechtigten durch nachträgliche Genehmigung des Berechtigten Wirksamkeit zu verschaffen, da § 185 BGB auf prozessuale Erklärungen wie die Zwangsvollstreckungsunterwerfung keine Anwendung findet (BayObLG NJW 1971, 514;… Haegele/Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 8. Aufl., Rdn. 2040 u. 3158;… Baumbach-Hartmann, ZPO, 45. Aufl., § 794 Anm. 10 E; Nieder, NJW 1984, 329/333, jeweils m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 07.04.1977 - 5 W 19/77

    Pflicht zur Vorlegung einer Urkunde betreffend die …

    Auszug aus KG, 12.05.1987 - KG 1 W 2053/86
    Eine derartige Unterwerfung stellt keine Verfügung über das Grundstück, vielmehr eine bedingte Unterwerfung dar, die in rechtlich zulässiger Weise für einen künftigen Anspruch erfolgen kann (BGH NJW 1981, 2756/2757; RGZ 132, 6; KG DNotZ 1934, 422; OLG Saarbrücken DNotZ 1977, 624; BayObLG MittBayNot 1987, den Klausel deshalb fehlen wird, weil sie grundsätzlich nicht vorzeitig erteilt werden kann; denn die Erteilung der Vollstreckungsklausel setzt voraus, daß der Bedingungseintritt (hier Eigentumserwerb) nachgewiesen worden ist ( §§ 795, 726 Abs. 1 ZPO ).
  • RG, 09.02.1931 - IV 320/30

    Kann die Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung in einem …

    Auszug aus KG, 12.05.1987 - KG 1 W 2053/86
    Eine derartige Unterwerfung stellt keine Verfügung über das Grundstück, vielmehr eine bedingte Unterwerfung dar, die in rechtlich zulässiger Weise für einen künftigen Anspruch erfolgen kann (BGH NJW 1981, 2756/2757; RGZ 132, 6; KG DNotZ 1934, 422; OLG Saarbrücken DNotZ 1977, 624; BayObLG MittBayNot 1987, den Klausel deshalb fehlen wird, weil sie grundsätzlich nicht vorzeitig erteilt werden kann; denn die Erteilung der Vollstreckungsklausel setzt voraus, daß der Bedingungseintritt (hier Eigentumserwerb) nachgewiesen worden ist ( §§ 795, 726 Abs. 1 ZPO ).
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