Rechtsprechung
| OLG Hamm, 28.01.1994 - 15 W 305/93 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Deutsches Notarinstitut
KostO §§ 156 Abs. 1 S. 2, 39 Abs. 1, 30 Abs. 1
Geschäftswert der Beurkundung einer Grundlagen- und Verweisungsurkunde - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- DNotZ 1995, 781
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Nürnberg, 16.11.2020 - 8 W 3216/20
Makler als Schuldner von Notarkosten
Rn. 21 b) Sonstige Einwendungen gegen die Kostenrechnung vom 07.12.2018 sind nicht erhoben worden, so dass diese im Beschwerdeverfahren auch keiner weiteren Überprüfung bedarf (vgl. OLG Frankfurt, NJW-RR 2013, 1084; OLG Hamm, Beschluss vom 28.01.1994 - 15 W 305/93, juris Rn. 20). - OLG Nürnberg, 22.09.2020 - 8 W 3216/20
Makler als Schuldner von Notarkosten
Rn. 21 b) Sonstige Einwendungen gegen die Kostenrechnung vom 07.12.2018 sind nicht erhoben worden, so dass diese im Beschwerdeverfahren auch keiner weiteren Überprüfung bedarf (vgl. OLG Frankfurt, NJW-RR 2013, 1084; OLG Hamm, Beschluss vom 28.01.1994 - 15 W 305/93, juris Rn. 20). - OLG Hamm, 02.06.2005 - 15 W 331/04
Zur ordnungsgemäßen Besetzung einer Kammer des Landgerichts bei der Entscheidung …
Hinsichtlich der Bemessung des Geschäftswertes für die Notargebühren gemäß § 30 Abs. 1 KostO ist allgemein anerkannt, dass es -ausgehend von dem so genannten Beziehungswert(hier dem Kaufpreis)- auf eine Abwägung aller wertrelevanten Umstände des Einzelfalles ankommt, wozu in jedem Fall das Ausmaß der Verantwortlichkeit des Notars, der Umfang seines Haftungsrisikos, der Umfang seiner Tätigkeit sowie die Bedeutung der Sache für die Beteiligten zählen (vgl. Senat DNotZ 1995, 781ff;… OLG Bremen a.a.O.;… Bengel/Tiedke, a.a.O.;… Bund, a.a.O.; Hartmann, KostG, 34.Aufl., § 30 KostO Rdn.15). - OLG Hamm, 13.01.2004 - 15 W 377/03
Bewertung einer bedingten Kaufpreisverpflichtung
Dass diese Bestimmung trotz ihrer Fassung als Sollvorschrift den Charakter einer zwingenden Verfahrensvorschrift hat, ist heute allgemein anerkannt (vgl. etwa BayObLG JurBüro 1985, 538; Senat JurBüro 1992, 343; DNotZ 1995, 781).
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