Rechtsprechung
| BGH, 24.06.1996 - NotZ 21/95 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Notarrecht - Sozietäten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BRAO § 59a; WPO § 128
Verbot der Sozietät zwischen Anwaltsnotar zum vereidigten Buchprüfer bestellten Rechtsanwalt - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Berufsrecht; keine Sozietät zwischen Anwaltsnotar und vereidigtem Buchprüfer
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- DNotZ 1996, 917
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (8)
- BGH, 18.09.1995 - NotZ 45/94
Zulässigkeit der Sozietät eines Anwaltsnotars mit einem Wirtschaftsprüfer
Auszug aus BGH, 24.06.1996 - NotZ 21/95
An dieser Rechtslage hat sich - entgegen der Auffassung des Kammergerichts - durch das Inkrafttreten des mit dem Gesetz zur Neuordnung des Berufsrechts der Rechtsanwälte und Patentanwälte vom 2. September 1994 (BGBl. I S. 2278) in die Bundesrechtsanwaltsordnung eingefügten § 59 a BRAO nichts geändert (Senat, Beschluß vom 18. September 1995 - NotZ 45/94 - BB 1995, 2525 = NJW 1996, 392).Der Schutz der genannten Rechtsgüter gebietet daher einen Verzicht des vereidigten Buchprüfers auf seine Bestellung (§§ 19 Abs. 1 Nr. 2 Abs. 2, 131 b Abs. 1 WPO; vgl. Senatsurteil vom 9. Dezember 1991 - NotSt (Brfg) 1/91 - NJW 1992, 1179) oder einen Rückzug der Anwaltsnotare aus der Sozietät (vgl. auch Senat, Beschluß vom 18. September 1995 - NotZ 45/94 - a.a.O.).
- BVerfG, 04.07.1989 - 1 BvR 1460/85
Anwaltsnotar; Sozietät; Steuerberater; Kammerrechtsbeistand
Auszug aus BGH, 24.06.1996 - NotZ 21/95
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 64, 214; 75, 296;… BGHR BNotO § 8 Wirtschaftsprüfer 1-4), die auch die Billigung des Bundesverfassungsgerichts gefunden hat (BVerfGE 54, 237; 80, 269, 280), ist dem Anwaltsnotar die Verbindung mit einem Wirtschaftsprüfer zur gemeinsamen Berufsausübung untersagt. - BVerfG, 01.07.1980 - 1 BvR 247/75
Sozietät Anwaltsnotar Wirtschaftsprüfer
Auszug aus BGH, 24.06.1996 - NotZ 21/95
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 64, 214; 75, 296;… BGHR BNotO § 8 Wirtschaftsprüfer 1-4), die auch die Billigung des Bundesverfassungsgerichts gefunden hat (BVerfGE 54, 237; 80, 269, 280), ist dem Anwaltsnotar die Verbindung mit einem Wirtschaftsprüfer zur gemeinsamen Berufsausübung untersagt.
- BGH, 17.03.1975 - NotZ 9/74
Sozietät zwischen Anwaltsnotar und Wirtschaftsprüfer
Auszug aus BGH, 24.06.1996 - NotZ 21/95
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 64, 214; 75, 296;… BGHR BNotO § 8 Wirtschaftsprüfer 1-4), die auch die Billigung des Bundesverfassungsgerichts gefunden hat (BVerfGE 54, 237; 80, 269, 280), ist dem Anwaltsnotar die Verbindung mit einem Wirtschaftsprüfer zur gemeinsamen Berufsausübung untersagt. - BGH, 09.12.1991 - NotSt (B) 1/91
Tätigkeit eines Anwaltsnotars als Wirtschaftsprüfer
Auszug aus BGH, 24.06.1996 - NotZ 21/95
Der Schutz der genannten Rechtsgüter gebietet daher einen Verzicht des vereidigten Buchprüfers auf seine Bestellung (§§ 19 Abs. 1 Nr. 2 Abs. 2, 131 b Abs. 1 WPO; vgl. Senatsurteil vom 9. Dezember 1991 - NotSt (Brfg) 1/91 - NJW 1992, 1179) oder einen Rückzug der Anwaltsnotare aus der Sozietät (vgl. auch Senat…, Beschluß vom 18. September 1995 - NotZ 45/94 - a.a.O.). - BGH, 13.07.1992 - NotZ 9/91
Unzulässige Nebenbeschäftigung des Anwaltsnotars als vereidigter Buchprüfer
Auszug aus BGH, 24.06.1996 - NotZ 21/95
Aus diesem Grunde hat der Senat auch bereits entschieden, daß einem Anwaltsnotar die Nebentätigkeit als vereidigter Buchprüfer - ebenso wie die als Wirtschaftsprüfer - nicht genehmigt werden darf (BGH, Beschluß vom 13. Juli 1992 - NotZ 9/91 - NJW-RR 1993, 438 = DNotZ 1993, 268). - BGH, 22.10.1979 - NotZ 5/79
Keine Bestellung zum Anwaltsnotar bei Tätigkeit als Wirtschaftsprüfer
Auszug aus BGH, 24.06.1996 - NotZ 21/95
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 64, 214; 75, 296;… BGHR BNotO § 8 Wirtschaftsprüfer 1-4), die auch die Billigung des Bundesverfassungsgerichts gefunden hat (BVerfGE 54, 237; 80, 269, 280), ist dem Anwaltsnotar die Verbindung mit einem Wirtschaftsprüfer zur gemeinsamen Berufsausübung untersagt. - BGH, 05.12.1988 - NotZ 10/88
Wirtschaftsprüfer - Vereinbarkeit mit dem Notaramt - Bilanzrichtliniengesetz - …
Auszug aus BGH, 24.06.1996 - NotZ 21/95
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 64, 214; 75, 296; BGHR BNotO § 8 Wirtschaftsprüfer 1-4), die auch die Billigung des Bundesverfassungsgerichts gefunden hat (BVerfGE 54, 237; 80, 269, 280), ist dem Anwaltsnotar die Verbindung mit einem Wirtschaftsprüfer zur gemeinsamen Berufsausübung untersagt.
- BGH, 23.09.1997 - NotZ 23/96
Anspruch auf Bestellung zum Notar - Erledigung der Hauptsache
Die Zurückstellung war rechtlich unbedenklich, soweit sie darauf beruhte, daß die Antragsgegnerin anderen Bewerbern die Möglichkeit eingeräumt hatte, auch noch nach Ablauf der Bewerbungsfrist zu erklären, ob sie bereit seien, bestehende Sozietäten mit Wirtschaftsprüfern und vereidigten Buchprüfern zu beenden (zur Unzulässigkeit solcher Sozietäten vgl. Senatsbeschlüsse vom 18. September 1995 - NotZ 45/94 - NJW 1996, 392 und vom 24. Juni 1996 - NotZ 21/95 - DNotZ 1996, 917; zur Frage, ob und wie lange ein Bewerber sich die Entscheidung über die Beendigung einer - unzulässigen - Nebentätigkeit offenhalten kann, vgl. Senatsbeschluß vom 14. Juli 1997 - NotZ 31/96).Ob der Bescheid der Antragsgegnerin vom 10. November 1995 eine ausreichende Begründung enthielt (s. dazu Senatsbeschluß vom 24. Juni 1996 aaO), kann dahinstehen.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2000 - 4 A 3379/97
Berufsrecht - Wirtschaftsprüfer: Begriff der Zweigniederlassung
Rn. 39 Vgl. BVerwG, Urteil vom 26. August 1997 - 1 C 3.96 -, GewArch 1998, 150, BGH, Beschluss vom 24. Juni 1996 - NotZ 21/95 - , DNotZ 1996, 917, und Beschluss vom 13. Juli 1992 - NotZ 9/91 -, NJW-RR 1993, 438. - BVerfG - 1 BvR 1775/96 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt) a) den Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 24. Juni 1996 - NotZ 21/95 -,.
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