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Rechtsprechung
   OLG Celle, 06.01.2003 - Not 19/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,9860
OLG Celle, 06.01.2003 - Not 19/02 (https://dejure.org/2003,9860)
OLG Celle, Entscheidung vom 06.01.2003 - Not 19/02 (https://dejure.org/2003,9860)
OLG Celle, Entscheidung vom 06. Januar 2003 - Not 19/02 (https://dejure.org/2003,9860)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Amtspflichten des Notars: Mitwirkungsverbot in Angelegenheiten von Sozietätsmitgliedern; Belehrung über verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten des zu beurkundenden Vertrags und deren Kostenfolge

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Disziplinarverfahren gegen einen Anwaltsnotar; Verstoß gegen die Bestimmungen über die Führung der Urkundenrolle; Pflicht des Anwalts zur Überwachung des Büropersonals; Mitwirkungsverbote aus dem Beurkundungsgesetz (BeurkG)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Disziplinarverfahren gegen einen Anwaltsnotar; Verstoß gegen die Bestimmungen über die Führung der Urkundenrolle; Pflicht des Anwalts zur Überwachung des Büropersonals; Mitwirkungsverbote aus dem Beurkundungsgesetz (BeurkG)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Notarrecht - Grundstückskaufvertrag: Belehrungs- und Prüfungspflichten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BeurkG § 3 Abs. 1 Nr. 4 § 17Abs. 1 S.
    Umfang des Mitwirkungsverbots; Belehrungs- und Prüfungspflichten des Notars bei einem Grundstückskaufvertrag; Getrennte Beurkundung von Kaufvertrag und Auflassung

Papierfundstellen

  • DNotZ 2004, 196
  • BauR 2003, 1941 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • OLG Celle, 13.09.2001 - Not 10/01
    Auszug aus OLG Celle, 06.01.2003 - Not 19/02
    Der Notar trägt keine Gesichtspunkte vor, die der ihm in der Beschwerdeentscheidung bereits mitgeteilten Entscheidung des Senats vom 13. September 2001 in der Sache Not 10/01, betreffend den Sozius des Notars entgegenstehen könnten.
  • KG, 11.04.2019 - 9 W 54/17

    Notarkostenbeschwerde: Amtspflichtverletzung und unrichtige Sachbehandlung im …

    Während einige Oberlandesgerichte in der getrennten Beurkundung der Auflassung - jedenfalls durch einen anderen Notar - eine unrichtige Sachbehandlung sehen (OLG Köln, Beschluss vom 28. Februar 1997 zu 2 Wx 16/97, MDR 1997, 892; hierzu neigend auch Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht…, Beschluss vom 18. Februar 1997 - 9 W 164/96 -, Rn. 12, juris; a.A. OLG Hamm, Beschluss vom 27. April 1998 - 15 W 98/98 -, juris) oder gar disziplinarisch ahnden (OLG Celle, Beschluss vom 06. Januar 2003 - Not 19/02 -, juris), billigen andere Stimmen diese Vorgehensweise als den sichereren Weg (…Übersicht bei Tiedtke in: Korintenberg, GNotKG, 20. Auflage, 2017 § 21 Rnn. 22 ff.).

    Erst wenn die Beteiligten sich auch danach - übereinstimmend - für die mehr Sicherheit bietende, aber auch Mehrkosten verursachende Vertragsgestaltung entschieden haben, kann der Notar dem entsprechen, ohne sich dem Vorwurf amtspflichtwidrigen Verhaltens ausgesetzt zu haben (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 06. Januar 2003 - Not 19/02 -, Rn. 14, juris; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht…, Beschluss vom 18. Februar 1997 - 9 W 164/96 -, Rn. 13, juris).

  • LG Berlin, 29.11.2017 - 80 OH 155/16

    Notarkosten: Getrenntbeurkundung von Kaufvertrag und Auflassung

    Schließlich wird die Belehrungspflicht betont; gemäß § 17 Abs. 1 Satz 1 BeurkG habe der Notar die Beteiligten über die beiden Gestaltungsmöglichkeiten (Getrennt- oder Zusammenbeurkundung) und ihre Kostenfolgen jedenfalls belehren (OLG Celle, Beschluss vom 6. Januar 2003 - Not 19/02, DNotZ 2004, 196, juris Rn. 12; BayObLG…, Beschluss vom 27. September 2000 - JurBüro 2001, 598 Rn. 18; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 17. März 1989 - 20 W 384/88, DNotZ 1990, 672, 673).
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