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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 15.10.2010 - 4 U 134/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,27695
OLG Frankfurt, 15.10.2010 - 4 U 134/10 (https://dejure.org/2010,27695)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15.10.2010 - 4 U 134/10 (https://dejure.org/2010,27695)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15. Oktober 2010 - 4 U 134/10 (https://dejure.org/2010,27695)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vereinbarkeit einer Dauertestamentsvollstreckung für die Verwaltung des Nachlasses mit der Stiftung von Todes wegen; Feststellung einer konkludenten Freigabeerklärung des Testamentsvollstreckers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DNotZ 2012, 217
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.07.2003 - IX ZR 268/02

    Zeitpunkt der Erledigung bei Aufrechnung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.10.2010 - 4 U 134/10
    Die erst danach erklärte Aufrechnung mit einem etwaigen Gegenanspruch durch die Beklagte als Erbin kann trotz der in § 389 BGB angeordneten Rückwirkung der Aufrechnung nicht die zum damaligen Zeitpunkt bestehende Berechtigung zur Entnahme des Geldbetrages beseitigen (vgl. zur entsprechenden Lage bei der prozessualen Erledigung BGHZ 155, 392 = NJW 2003, 3134).
  • BGH, 18.01.1954 - IV ZR 130/53

    Fortführung eines zum Nachlaß gehörenden Handelsgeschäfts durch den …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.10.2010 - 4 U 134/10
    Eine solche Freigabe kann zwar auch konkludent erklärt werden, so etwa durch Überlassung eines Handelsgeschäfts zur Führung im eigenen Namen (BGHZ 12, 100).
  • OLG Braunschweig, 08.07.2020 - 3 W 19/20

    Beschwerden gegen Nichterteilung von Erbscheinen; Erlangung der Rechtsfähigkeit …

    Rn. 32 Die Ernennung eines Testamentsvollstreckers stellt auch den allgemein üblichen Weg zur Gründung einer Stiftung von Todes wegen dar (vgl. z.B. OLG Hamm…, Beschluss vom 22. Dezember 2011 - 15 W 712/10 -, juris, Rn. 54 f.; OLG Frankfurt, Urteil vom 15. Oktober 2010 - 4 U 134/10 -, DNotZ 2012, S. 217; LG Stuttgart…, Beschluss vom 17. Juli 2009 - 1 T 61/2009 -, ZEV 2009, S. 396;… Lange, in: ZStV 2019, S. 85 [87];… Langenfeld, in: ZEV 2002, S. 481 [482];… Lehmann/Hahn, in: Feick, Stiftung als Nachfolgeinstrument, 1. Auflage 2015, § 17, Rn. 1 ff.;… Hüttemann/Rawert, in: Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2017, § 83, Rn. 18;… Schmidt, in: ZEV 2000, S. 438).
  • LG Essen, 17.05.2024 - 9 O 318/23

    Testamentvollstrecker

    Die von ihm nach Beratung durch seinen Prozessbevollmächtigten vertretene Rechtslage werde durch das im Schriftsatz vom 00.00.0000 - bereits vor Vergleichsschluss erwähnte - Urteil des OLG Frankfurt 15.10.2010 - 4 U 134/10-, ZEV 2011, 605 begründet.

    Darunter fallen auch Rechtsanwaltskosten für persönliche Prozesse des Testamentsvollstreckers, wenn der Testamentsvollstrecker das Verfahren zur Verteidigung des Erblasserwillens für erforderlich halten durfte (…Grüneberg/Weidlich, 83. Aufl. 2024, § 2218 Rn. 5; OLG Frankfurt, Urteil vom 15. Oktober 2010 - 4 U 134/10 -, Rn. 58, juris, OLG Oldenburg…, Urteil vom 26. September 1995 - 5 U 86/95 -, Rn. 23, juris).

    Hierunter fällt insbesondere ein Streit über die Freigabe des vom Testamentsvollstrecker verwalteten Nachlassvermögens (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 15. Oktober 2010 - 4 U 134/10 -, Rn. 58, juris).

    Dies ist nach dem Zweck der ihm übertragenen Vollstreckungsaufgaben objektiv zu beurteilen, wobei "offenbar" bedeutet, dass das weggefallene Bedürfnis ohne weitläufige Prüfung feststellbar sein muss (OLG Frankfurt, Urteil vom 15. Oktober 2010 - 4 U 134/10 -, Rn. 35, juris).

    Ferner durfte er die Rechtsverteidigung auch deshalb für erforderlich halten, weil er sich bei der leichtfertigen Freigabe der Verfügungsbefugnis am Nachlass auch der Gefahr einer Schadensersatzpflicht, zum Beispiel des Fiskus, ausgesetzt hätte (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 15. Oktober 2010 - 4 U 134/10 -, Rn. 35, juris).

  • LG Essen, 17.05.2024 - 9 O 318/25

    Testamentvollstrecker

    Die von ihm nach Beratung durch seinen Prozessbevollmächtigten vertretene Rechtslage werde durch das im Schriftsatz vom 00.00.0000 - bereits vor Vergleichsschluss erwähnte - Urteil des OLG Frankfurt 15.10.2010 - 4 U 134/10-, ZEV 2011, 605 begründet.

    Darunter fallen auch Rechtsanwaltskosten für persönliche Prozesse des Testamentsvollstreckers, wenn der Testamentsvollstrecker das Verfahren zur Verteidigung des Erblasserwillens für erforderlich halten durfte (…Grüneberg/Weidlich, 83. Aufl. 2024, § 2218 Rn. 5; OLG Frankfurt, Urteil vom 15. Oktober 2010 - 4 U 134/10 -, Rn. 58, juris, OLG Oldenburg…, Urteil vom 26. September 1995 - 5 U 86/95 -, Rn. 23, juris).

    Hierunter fällt insbesondere ein Streit über die Freigabe des vom Testamentsvollstrecker verwalteten Nachlassvermögens (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 15. Oktober 2010 - 4 U 134/10 -, Rn. 58, juris).

    Dies ist nach dem Zweck der ihm übertragenen Vollstreckungsaufgaben objektiv zu beurteilen, wobei "offenbar" bedeutet, dass das weggefallene Bedürfnis ohne weitläufige Prüfung feststellbar sein muss (OLG Frankfurt, Urteil vom 15. Oktober 2010 - 4 U 134/10 -, Rn. 35, juris).

    Ferner durfte er die Rechtsverteidigung auch deshalb für erforderlich halten, weil er sich bei der leichtfertigen Freigabe der Verfügungsbefugnis am Nachlass auch der Gefahr einer Schadensersatzpflicht, zum Beispiel des Fiskus, ausgesetzt hätte (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 15. Oktober 2010 - 4 U 134/10 -, Rn. 35, juris).

  • AG Nürnberg, 09.01.2024 - 35 VI 6726/20

    Entlassung des Testamentsvollstreckers: keine Antragsbefugnis des …

    Unabhängig davon, ob Letztere überhaupt zulässig wäre (…dies ablehnend: Weitemeyer in Münchener Kommentar, BGB, 9. Aufl., § 83 Rn. 17; vgl. auch: OLG Frankfurt, Urteil vom 15.10.2010 - 4 U 134/10 -, juris Rn. 45;… dies als zulässig erachtend dagegen: Tolksdorf in BeckOGK, BGB, Stand 6/2022, § 83 Rn. 58), zeigt die Syntax des Satzes, dass es dem Erblasser nicht darum ging, das zugewandte Vermögen dauerhaft der Verwaltung durch die Stiftungsorgane zu entziehen.

    Diese kann sich dabei auch konkludent aus den Umständen ergeben, sofern zum Ausdruck gelangt, dass der Testamentsvollstrecker den Gegenstand endgültig aus seiner Verfügungsmacht entlassen wollte (OLG Frankfurt, Urteil vom 15.10.2010 - 4 U 134/10 -, juris Rn. 50; OLG München…, Beschluss vom 16.07.2020 - 34 Wx 463/19 -, juris Rn. 23;… Zimmermann in Münchener Kommentar, BGB, 9. Aufl., § 2217 Rn. 8;… Heckschen in Burandt/Rojahn, Erbrecht, 4. Aufl., § 2217 BGB Rn. 19).

  • OLG Hamm, 25.02.2025 - 10 U 58/24

    Auskehr des gesamten Nachlasses mit Ausnahme der Testamentsvollstreckervergütung; …

    Wir verweisen hierzu auf das Urteil des OLG Frankfurt vom 15.10.2010 - 4 U 134/10-, ZEV 2011, 605.

    Damit war auch der Aufwendungserstattungsanspruch, so man ihn grundsätzlich bejaht, jedenfalls als Vorschussanspruch (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 15.10.2010 - 4 U 134/10, Rn. 57, juris) oder Freistellungsanspruch - bereits gegeben.

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