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Rechtsprechung
   BGH, 21.07.2014 - NotZ(Brfg) 1/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,20293
BGH, 21.07.2014 - NotZ(Brfg) 1/14 (https://dejure.org/2014,20293)
BGH, Entscheidung vom 21.07.2014 - NotZ(Brfg) 1/14 (https://dejure.org/2014,20293)
BGH, Entscheidung vom 21. Juli 2014 - NotZ(Brfg) 1/14 (https://dejure.org/2014,20293)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • lexetius.com
  • openjur.de

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Bewerber um ein Notaramt - und die "Eignungsvermutung"

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2015, 56
  • DNotZ 2014, 870
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.07.2012 - NotZ(Brfg) 12/11

    Auswahlverfahren für die Bestellung zum Notar in Berlin: Reichweite der …

    Auszug aus BGH, 21.07.2014 - NotZ(Brfg) 1/14
    Rn. 3 Entgegen der Auffassung des Klägers ist die persönliche Eignung nicht nur dann zu verneinen, wenn der Bewerber durch falsche Angaben versucht hat, die Aufsichtsbehörde im Bewerbungsverfahren zu täuschen, um seine Bewerbungschancen zu verbessern (vgl. dazu Senatsurteil vom 23. Juli 2012 - NotZ(Brfg) 12/11, BGHZ 194, 165 Rn. 14).

    Bei der Beurteilung der persönlichen Eignung darf und muss auch ein früheres Fehlverhalten als Rechtsanwalt oder Notarvertreter einbezogen werden (vgl. Senatsurteil vom 23. Juli 2012 - NotZ(Brfg) 12/11, aaO Rn. 14).

  • BGH, 05.03.2012 - NotZ(Brfg) 13/11

    Bestellung zum Notar: Wahrheitspflicht des Bewerbers in der Selbstauskunft

    Auszug aus BGH, 21.07.2014 - NotZ(Brfg) 1/14
    Hat die Justizverwaltung begründete Zweifel an der persönlichen Eignung eines Bewerbers, darf sie ihn nicht oder noch nicht zum Notar bestellen (vgl. Senatsbeschluss vom 5. März 2012 - NotZ(Brfg) 13/11, ZNotP 2012, 275 Rn. 7 mwN).

    Mit diesen Anforderungen verträgt sich weder ein vorsätzlicher Täuschungsversuch noch ein wiederholter nachlässiger Umgang mit in notariellen Angelegenheiten erteilten Auskünften (vgl. Senatsbeschluss vom 5. März 2012 - NotZ(Brfg) 13/11, aaO Rn.11 mwN).

  • BGH, 10.02.2022 - III ZR 87/21

    Keine Haftung der Bundesrepublik Deutschland im sog. Diesel-Skandal für eine …

    Ob das Oberlandesgericht zur Entscheidung über diesen erstmals im Berufungsverfahren gestellten Antrag berufen war, ist fraglich (vgl. Senat, Urteil vom 3. November 2016 - III ZR 84/15, NJW-RR 2015, 56 Rn. 14 ff), kann aber dahinstehen, da für die Bemessung der Beschwer allein maßgeblich ist, dass es hierüber tatsächlich entschieden hat.
  • BGH, 10.03.2025 - NotZ(Brfg) 2/24

    Nichtberücksichtigung bei der Besetzung einer Notarstelle; Ablehnung des …

    Mit diesen Anforderungen verträgt sich weder ein vorsätzlicher Täuschungsversuch noch ein wiederholter nachlässiger Umgang mit in notariellen Angelegenheiten erteilten Auskünften (Senat, Beschlüsse vom 21. Juli 2014 - NotZ(Brfg) 1/14, DNotZ 2014, 870 Rn. 3;… vom 23. Juli 2012 - NotZ(Brfg) 12/11, BGHZ 194, 165 Rn. 14; vom 5. März 2012 - NotZ(Brfg) 13/11, ZNotP 2012, 275 Rn. 11; jeweils mwN).

    Daher sind nicht nur Auskünfte im Bewerbungsverfahren um das Amt des Notars, sondern auch Auskünfte in früheren Verfahren zur Bestellung als Notarvertreter zu berücksichtigen (vgl. Senat, Beschluss vom 21. Juli 2014 - NotZ(Brfg) 1/14, DNotZ 2014, 870 Rn. 4).

  • OLG Köln, 20.04.2015 - 2 VA (Not) 3/14
    Unklarheiten, denen der Beklagte hätte nachgehen müssen, lagen nicht vor und der Beigeladenen zu 1) ist auch keine "nachlässige und mit den Anforderungen an die Tätigkeit des Notars unvereinbare Umgangsweise mit ihr obliegenden Auskunftspflichten" wie in dem Sachverhalt, der der vom Kläger herangezogenen Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 21.7.2014 - NotZ (Brfg) 1/14, in: NJW-RR 2015, 56 f.) zugrundelag, vorzuwerfen.
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