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Rechtsprechung
   KG, 05.07.1994 - 5 U 946/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,13829
KG, 05.07.1994 - 5 U 946/94 (https://dejure.org/1994,13829)
KG, Entscheidung vom 05.07.1994 - 5 U 946/94 (https://dejure.org/1994,13829)
KG, Entscheidung vom 05. Juli 1994 - 5 U 946/94 (https://dejure.org/1994,13829)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DStR 1995, 1810
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 12.07.2001 - I ZR 261/98

    Rechenzentrum

    Die Richter des Berufungsgerichts durften sich insoweit ausnahmsweise (vgl. dazu auch nachstehend unter 5.) auf die allgemeine Lebenserfahrung stützen, daß die Verwendung der genannten Begriffe entsprechend deren Sprachsinn als Angebot einer umfassenden Übernahme solcher Tätigkeiten (…zur Lohnabrechnung vgl. Maxl in Kuhls/Meurers/Maxl/Schäfer/Goez, Steuerberatungsgesetz, § 6 Rdn. 26) verstanden wird, nicht nur als Angebot, das Buchen der laufenden Geschäftsvorfälle und die laufenden Lohnabrechnungen (im Sinne des § 6 Nr. 4 StBerG) zu erledigen (vgl. dazu auch OLG München WRP 1986, 431, 432 und StB 1992, 56, 57; Kammergericht DStR 1995, 1810 mit Anmerkung Freiberg; Weyand, INF 1997, 244, 246 f.; Frehland, BG 2000, 161, 162 f.).
  • OLG Dresden, 01.09.1998 - 14 U 174/98

    Irreführende Verwendung der Begriffer "Finanzbuchhaltung", "Finanzbuchführung", …

    Buchhaltung, die den Gewerbetreibenden durch die beanstandeten Angaben - in ihrer Gesamtheit betrachtet - angeboten wird, setzt jedoch bereits bei der Einrichtung der Buchhaltung an, der erhebliche steuer(rechts-)beratende Bedeutung nach den Bedürfnissen der handels- und steuerrechtlichen Rechnungslegung eines Betriebes zukommt (Freiberg, DStR 1995, 1810).

    Mit dem Hinweis auf die "Einrichtung der Buchführung" nehmen die Beklagten ausdrücklich auf diese ihnen untersagte Tätigkeit Bezug und lassen die angesprochenen Gewerbetreibenden um so mehr annehmen, daß unter der angebotenen Buchführung nicht nur die Verbuchung des laufend anfallenden Buchungsstoffs, sondern die ständige Betreuung der (gesamten) Buchführung zu verstehen sei (vgl. BGH, Urteil vom 12.02.1987 - I ZR 54/85 , GRUR 1987, 444, 446 - Laufende Buchführung; KG, Urteil vom 05.07.1994, DStR 1995, 1810).

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