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Rechtsprechung
   BGH, 11.12.1995 - II ZR 128/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,1370
BGH, 11.12.1995 - II ZR 128/94 (https://dejure.org/1995,1370)
BGH, Entscheidung vom 11.12.1995 - II ZR 128/94 (https://dejure.org/1995,1370)
BGH, Entscheidung vom 11. Dezember 1995 - II ZR 128/94 (https://dejure.org/1995,1370)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GmbHG § 32 b, § 30, § 31
    Eigenkapitalersetzende Funktion von Gesellschafterbürgschaften; Feststellung der Kreditunwürdigkeit der Gesellschaft

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 722
  • ZIP 1996, 273
  • MDR 1996, 371
  • WM 1996, 259
  • BB 1996, 340
  • DB 1996, 420
  • DStR 1996, 555
 
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Wird zitiert von ... (15)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.11.1994 - II ZR 270/93

    Umqualifizierung einer Kredithilfe in Eigenkapitalersatz

    Auszug aus BGH, 11.12.1995 - II ZR 128/94
    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Sen.Urt. v. 7. November 1994 - II ZR 270/93, ZIP 1994, 1934 = WM 1994, 2280 u. v. 28. November 1994 - II ZR 77/93, ZIP 1995, 23) ist es nicht erforderlich, daß der Gesellschafter bei Eintritt der Krise eine bewußte Finanzierungsentscheidung im Sinne einer Weitergewährung bisher zur Verfügung gestellter Gesellschafterhilfen getroffen hat.

    Da das Fehlen dieser Kenntnismöglichkeit als Ausnahmetatbestand zu betrachten ist und ihr Bestehen als Regelfall (vgl. dazu Sen.Urt. v. 7. November 1994 aaO. insbes. ZIP 1994, 1938 f.) , konnte es entgegen der Annahme des Berufungsgerichts nicht Sache des Klägers sein darzulegen und zu beweisen, wann, wo und wie der Beklagte zu 1 als Geschäftsführer den Beklagten zu 2 von dem Eintritt der Krise informiert haben solle.

  • BGH, 28.11.1994 - II ZR 77/93

    Eigenkapitalersatz durch Stehenlassen von Forderungen

    Auszug aus BGH, 11.12.1995 - II ZR 128/94
    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Sen.Urt. v. 7. November 1994 - II ZR 270/93, ZIP 1994, 1934 = WM 1994, 2280 u. v. 28. November 1994 - II ZR 77/93, ZIP 1995, 23) ist es nicht erforderlich, daß der Gesellschafter bei Eintritt der Krise eine bewußte Finanzierungsentscheidung im Sinne einer Weitergewährung bisher zur Verfügung gestellter Gesellschafterhilfen getroffen hat.
  • BGH, 19.12.1994 - II ZR 10/94

    Umqualifizierung einer Gesellschafterleistung in Eigenkapitalersatz bei …

    Auszug aus BGH, 11.12.1995 - II ZR 128/94
    Es reicht vielmehr aus, daß er die Möglichkeit hatte, die Krise der Gesellschaft zu erkennen, und darauf nicht durch Abzug seiner Kredithilfe, bei der Bürgschaft durch Geltendmachung der Rechte aus § 775 BGB, oder durch Liquidation der Gesellschaft, sei es mit oder ohne Durchführung eines Insolvenzverfahrens, reagiert hat, wofür ihm nicht unähnlich dem Geschäftsführer (§ 64 Abs. 1 GmbHG) allenfalls eine Überlegungsfrist von zwei bis drei Wochen zur Verfügung steht (vgl. zuletzt BGH, Urt. v. 19. Dezember 1994 - II ZR 10/94, ZIP 1995, 280).
  • BGH, 30.03.1998 - II ZR 146/96

    Geltendmachung eines Quoten- oder sonstigen Schadens der Neugläubiger wegen …

    Hinreichende Umstände, die den Beklagten zu 1 daran gehindert hätten, die Krise der Gesellschaft zu erkennen und darauf binnen einer kurzen Überlegungsfrist durch Abzug seiner Kredithilfe oder durch Liquidation der GmbH zu reagieren (vgl. Sen.Urt. v. 11. Dezember 1995 - II ZR 128/94, ZIP 1996, 273, 275 m.N.), werden auch von der Revision nicht aufgezeigt.
  • BGH, 05.07.2007 - IX ZR 256/06

    Anfechtbarkeit der Rückzahlung einer Beihilfe in der Insolvenz des Empfängers

    Eine bewusste Entscheidung des Gesellschafters, die Bereicherungsansprüche nicht geltend zu machen, sie vielmehr stehen zu lassen, ist für eine Qualifizierung als eigenkapitalersetzend nicht erforderlich (BGH, Urt. v. 11. Dezember 1995 - II ZR 128/94, WM 1996, 259, 260).
  • BFH, 10.11.1998 - VIII R 6/96

    Krisenbestimmtes Darlehen eines GmbH-Gesellschafters

    Die Unterrichtung eines Gesellschafters über den Finanzierungsstand der Gesellschaft kann zwar regelmäßig angenommen (vgl. dazu BGH-Urteil vom 26. November 1979 II ZR 104/77, BGHZ 75, 334, 339, und ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BGH-Urteil vom 11. Dezember 1995 II ZR 128/94, Neue Juristische Wochenschrift 1996, 722, DStR 1996, 555, unter 3. der Gründe; von Gerkan, GmbH-Rundschau 1996, 400, 401, m.w.N.) und bei einem wesentlich beteiligten Gesellschafter und Geschäftsführer auch vermutet werden (vgl. etwa BFH-Urteil in BFHE 168, 551, BStBl II 1993, 333, unter 2. b aa der Gründe); das bedeutet jedoch nur, daß im allgemeinen die subjektive Erkennbarkeit der Krisenlage --als Tatbestandsmerkmal des Kapitalersatzrechts (BGH-Urteil vom 7. November 1994 II ZR 270/93, BGHZ 127, 336)-- gegeben sein wird und dann der Zeitpunkt der Krise allein nach den objektiven Tatbestandsmerkmalen für die Umqualifizierung eines Darlehens in Eigenkapitalersatz zu bestimmen ist.
  • BGH, 31.05.2011 - II ZR 106/10

    Überschuldung der GmbH & Co. KG: Verjährung des Anspruchs auf Erstattung des …

    Rn. 10 b) Dass die Beklagte als Mehrheitsgesellschafterin der Komplementär-GmbH die Insolvenzreife zumindest hätte erkennen können, ist ohne weiteres anzunehmen (vgl. BGH, Urteil vom 11. Dezember 1995 - II ZR 128/94, ZIP 1996, 273, 275).

    Dazu hatte sie auch eine ausreichend lange Überlegungszeit, nämlich mehr als die insoweit anzusetzenden höchstens drei Wochen (BGH, Urteil vom 11. Dezember 1995 - II ZR 128/94, ZIP 1996, 273, 275).

  • BGH, 02.06.1997 - II ZR 211/95

    Darlegungs- und Beweislast nach Einholung eines Sachverständigengutachtens zur …

    Kreditunwürdigkeit liegt vor, wenn die Gesellschaft zwar noch nicht konkursreif, also zahlungsunfähig oder überschuldet ist, wenn sie aber ohne die Gesellschafterleistung liquidiert werden müßte und kein vernünftig handelnder außenstehender Kreditgeber ihr einen Kredit unter denselben Bedingungen wie der Gesellschafter gewähren würde (vgl. BGHZ 81, 252, 255; 81, 311, 317 f. [BGH 21.09.1981 - I ZR 104/80]; Sen.Urt. v. 11. Dezember 1995 - II ZR 128/94, ZIP 1996, 273, 274 f.; v. 4. Dezember 1995 - II ZR 281/94, ZIP 1996, 275 ff.).
  • OLG Brandenburg, 28.02.2007 - 3 U 127/06

    Anspruch auf Darlehensrückzahlung: Formeller Beweis durch Erklärungen in …

    Für eine Umqualifizierung der Verpfändung durch einen Gesellschafter zugunsten der Gesellschaft in Eigenkapitalersatz reicht es aus, dass er die Möglichkeit hat, die Krise der Gesellschaft zu erkennen und darauf nicht durch Abzug seiner Kredithilfe oder durch Liquidation der Gesellschaft, sei es mit oder ohne Durchführung eines Insolvenzverfahrens reagiert hat, wofür ihm, ähnlich dem Geschäftsführer (§ 64 Abs. 1 GmbHG), allenfalls eine Überlegungsfrist von zwei bis drei Wochen zur Verfügung steht (vgl. etwa BGH, Urteil vom 11.12.1995, II ZR 128/94 = NJW 1996, 722 mit zahlreichen weiteren Nachweisen).

    Vielmehr reicht es aus, dass er die Möglichkeit hat, die Krise der Gesellschaft zu erkennen und darauf nicht durch Abzug seiner Kredithilfe oder durch Liquidation der Gesellschaft, sei es mit oder ohne Durchführung eines Insolvenzverfahrens reagiert hat, wofür ihm, ähnlich dem Geschäftsführer (§ 64 Abs. 1 GmbHG), allenfalls eine Überlegungsfrist von zwei bis drei Wochen zur Verfügung steht (vgl. etwa BGH, Urteil vom 11.12.1995, II ZR 128/94 = NJW 1996, 722 mit zahlreichen weiteren Nachweisen).

  • OLG Celle, 18.06.2008 - 9 U 14/08

    Einordnung einer zu Gunsten einer GmbH in der Krise von ihren Gesellschaftern …

    Soweit der Beklagte zu 5 geltend macht, er habe von der Krise der Gesellschaft Kenntnis weder gehabt noch erlangen können, ermangelt seiner (fernliegenden) Behauptung, für die er die Darlegungs- und Beweislast trägt, jeglicher nachvollziehbarer Sachvortrag dazu, warum er ausnahmsweise auch bei Wahrnehmung der ihn als Gesellschafter treffenden Finanzierungsverantwortung unter Ausschöpfung der ihm zu Gebote stehenden Informationsmöglichkeiten nicht in der Lage gewesen sein will, Kenntnis von dem kritischen Zustand zu erhalten (BGH, NJW 1996, 722 f.).
  • OLG Koblenz, 27.05.2004 - 6 U 963/03

    GmbH: Widerruf eines gerichtlichen Geständnisses; eigenkapitalersetzende …

    Das Nichtabziehen von Sicherheiten in der Krise ist nach den Grundsätzen der stehengelassenen Gesellschafterleistungen der Gewährung von Sicherheiten gleichzustellen (vgl. BGH DStR 1996 S. 555f; NJW-RR 1994, 1059f).

    Die bewusste Finanzierungsentscheidung im Sinne der Weitergewährung bisher zur Verfügung gestellter Gesellschafterhilfen ist insoweit nicht erforderlich (BGH DStR 1996 S. 555f).

  • OLG Köln, 17.03.2005 - 18 U 169/03

    Rückzahlungsansprüche aus dem Gesichtspunkt des Eigenkapitalersatzes gegen den …

    Ein vor Eintritt der Unternehmenskrise gewährtes Darlehen erhält jedoch auch dann eigenkapitalersetzende Wirkung und wird damit von den Bindungen der §§ 30, 31 GmbHG erfasst, wenn es in einer späteren Krise der Gesellschaft stehen gelassen wird und der Gesellschafter zumindest die Möglichkeit hatte, die den Eintritt der Krise begründenden Umstände zu erkennen (vgl.: Hommelhoff/Goette/Kleindiek, Eigenkapitalersatzrecht in der Praxis, Rn 49 ff.; Michalski/Heidinger, Kommentar zum GmbH-Gesetz, 2002, § 30 Rn 144; BGH NJW 1995, 457 f; BGH DB 1996, 420, 421; OLG Düsseldorf GmbHR 1997, 350, 351).
  • OLG Zweibrücken, 20.12.2001 - 4 U 131/00

    GmbH: Haftung des bürgenden Gesellschafters nach Eigenkapitalersatzregeln; …

    Dabei ist dem Gesellschafter grundsätzlich eine angemessene Überlegungszeit für die Entscheidung zuzubilligen, ob er die Gesellschaft liquidieren oder weiterführen will (vgl. dazu etwa BGH WM 1994, 2280, 2283; BGH WM 1996, 259, 260, jew. m.w.N.).
  • FG Rheinland-Pfalz, 25.09.2008 - 5 K 1225/06

    Zeitpunkt der Verlustrealisierung

  • OLG Dresden, 15.06.1998 - 2 U 325/98

    Schadenersatzanspruch gegen Rechtsanwalt; Unterlassene Berufungseinlegung; …

  • OLG Frankfurt, 02.11.2006 - 7 W 67/06

    Kreditwürdigkeit; Kreditunwürdigkeit; Bilanz; Zwischenbilanz

  • LG Kiel, 23.01.2001 - 16 O 93/00

    Bürgschaft des Beklagten als Sicherungsmittel für den von einer Sparkasse der …

  • KG, 15.09.2006 - 6 U 127/05

    Eigenbrandstiftung an Betriebseinrichtung (Autolackiererei)

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