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Rechtsprechung
   OLG München, 25.05.2011 - 15 U 2373/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,26010
OLG München, 25.05.2011 - 15 U 2373/10 (https://dejure.org/2011,26010)
OLG München, Entscheidung vom 25.05.2011 - 15 U 2373/10 (https://dejure.org/2011,26010)
OLG München, Entscheidung vom 25. Mai 2011 - 15 U 2373/10 (https://dejure.org/2011,26010)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Haftung des Steuerberaters: Pflichtverletzung bei fehlerhafter Gestaltungsberatung bei einer Betriebsaufspaltung und Gesamtvermögensvergleich als Voraussetzung eines Schadensersatzanspruchs; Ermittlung des beratungsrichtigen Verhaltens und Verjährung des primären und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DStR 2011, 1538
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (15)

  • BGH, 20.03.2008 - IX ZR 104/05

    Anforderungen an den Nachweis beratungsgerechten Verhaltens

    Auszug aus OLG München, 25.05.2011 - 15 U 2373/10
    85 Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. nur die Urteile vom 26.05.1994 - IX 57/93 und vom 20.03.2008 - IX ZR 104/05) beginnt die Verjährung nach § 68 StBerG a. F. nicht vor dem ersten belastenden Steuerbescheid.

    Vom BGH wird die Frage in zwei Fällen, bei der es allerdings um Klagen natürlicher Personen geht, unter dem Gesichtspunkt der Plausibilität einer Entscheidungsalternative behandelt, der Schaden wird jedoch beschränkt auf den konkreten Mandanten berechnet (Urteil vom 29.09.2005 - IX ZR 104/01 Rz 13 bei Juris; Urteil vom 20.03.2008 - IX ZR 104/05 Rz 14 bei Juris).

    Rn. 102 Die Rechtsausführungen der Klägerin im nicht nachgelassenen Schriftsatz vom 10.05.2011 zur Interpretation des Urteils des BGH vom 20.03.2008 - IX ZR 104/05 vermögen nicht zu überzeugen.

    Rn. 104 Der BGH lässt zwar im Bereich der Steuerberaterhaftung unter bestimmten Voraussetzungen bei Schenkungen an nächste Angehörige den Wert der Schenkung nicht zur Verrechnung mit einem durch die Unterlassung der Schenkung verursachten Steuermehraufwand zu, beziehungsweise berücksichtigt umgekehrt Steuervorteile innerhalb der Familie zugunsten des Steuerberaters (BGH Urteil vom 28.11.1984 - IVa ZR 224/82 Rz 10 bei Juris = WM 198, 319; Urteil vom 24.09.1986 - Iva ZR 236/84; Urteil vom 20.03.2008 - IX ZR 104/05 Rz 18 bei Juris = NJW 2008, 2647).

  • BGH, 30.09.1993 - IX ZR 73/93

    Anscheinsbeweis bei Rechtsberatungsvertrag

    Auszug aus OLG München, 25.05.2011 - 15 U 2373/10
    Voraussetzung sind danach tatsächliche Feststellungen, die im Falle sachgerechter Aufklärung durch den Berater aus der Sicht eines vernünftig urteilenden Mandanten eindeutig eine bestimmte tatsächliche Reaktion nahe gelegt hätten (BGHZ 123, 311, 314;… BGH Urteil vom 07.02.2008 - IX ZR 149/04 = WM 2008, 946, 947 Rn. 20 mit weiteren Nachweisen).

    Sie setzt einen Tatbestand voraus, bei dem der Ursachenzusammenhang zwischen der Pflichtverletzung des Beraters und einem bestimmten Verhalten seines Mandanten typischerweise gegeben ist, beruht also auf Umständen, die nach der Lebenserfahrung eine bestimmte tatsächliche Vermutung rechtfertigen (BGHZ 123, 311, 314;… BGH Urteil vom 18.05.2006, aaO Rn. 11).

  • BGH, 23.10.2003 - IX ZR 249/02

    Begriff des Schadens bei unrichtiger steuerlicher Beratung

    Auszug aus OLG München, 25.05.2011 - 15 U 2373/10
    Rn. 106 b) Zur Schadensberechnung gemäß § 287 ZPO hat der BGH in seinem Urteil vom 23.10.2003 - IX ZR 249/02 Rz 23 bei Juris grundlegende Ausführungen gemacht.
  • BGH, 30.05.2000 - IX ZR 121/99

    Zusammenwirken von Immobilienmakler und Rechtsanwalt

    Auszug aus OLG München, 25.05.2011 - 15 U 2373/10
    Das erfordert einen Gesamtvermögensvergleich, der alle von dem haftungsbegründenden Ereignis betroffenen finanziellen Positionen umfasst (BGH NJW 2000, 2669, 2670; BGH Urteil vom 20.01.2005 - IX ZR 416/00 Rz 12 bei Juris).
  • BGH, 20.10.1994 - IX ZR 116/93

    Verletzung der anwaltlichen Beratungspflicht im Rahmen der Rückabwicklung eines …

    Auszug aus OLG München, 25.05.2011 - 15 U 2373/10
    97 Der rechtliche Berater, der seinem Auftraggeber wegen positiver Vertragsverletzung zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat diesen durch die Schadensersatzleistung so zu stellen, wie er bei pflichtgemäßem Verhalten des rechtlichen Beraters stünde (BGH Urteil vom 20.10.1994 - IX ZR 116/93 = NJW 1995, 449, 451).
  • BGH, 18.12.1997 - IX ZR 153/96

    Schadensersatzpflicht eines Steuerberaters

    Auszug aus OLG München, 25.05.2011 - 15 U 2373/10
    Rn. 105 Auch bei verdeckter Gewinnausschüttung in einer Einmann-GmbH nimmt der BGH in Hinsicht auf die vom Geschäftsführer ersparte Einkommenssteuer keine Saldierung zugunsten des haftenden Steuerberaters vor (BGH Urteil vom 18.11.1997 - IX ZR 153/96).
  • BGH, 20.01.2005 - IX ZR 416/00

    Höhe des Schadens bei fehlerhafter steuerlicher Beratung

    Auszug aus OLG München, 25.05.2011 - 15 U 2373/10
    Das erfordert einen Gesamtvermögensvergleich, der alle von dem haftungsbegründenden Ereignis betroffenen finanziellen Positionen umfasst (BGH NJW 2000, 2669, 2670; BGH Urteil vom 20.01.2005 - IX ZR 416/00 Rz 12 bei Juris).
  • BGH, 29.09.2005 - IX ZR 104/01

    Anforderungen an die Darlegung der Kausalität von Beratungsfehlern eines …

    Auszug aus OLG München, 25.05.2011 - 15 U 2373/10
    Vom BGH wird die Frage in zwei Fällen, bei der es allerdings um Klagen natürlicher Personen geht, unter dem Gesichtspunkt der Plausibilität einer Entscheidungsalternative behandelt, der Schaden wird jedoch beschränkt auf den konkreten Mandanten berechnet (Urteil vom 29.09.2005 - IX ZR 104/01 Rz 13 bei Juris; Urteil vom 20.03.2008 - IX ZR 104/05 Rz 14 bei Juris).
  • BGH, 28.11.1984 - IVa ZR 224/82

    Beratung durch Steuerberater bei der Umwandlung der KG in eine GmbH - …

    Auszug aus OLG München, 25.05.2011 - 15 U 2373/10
    Rn. 104 Der BGH lässt zwar im Bereich der Steuerberaterhaftung unter bestimmten Voraussetzungen bei Schenkungen an nächste Angehörige den Wert der Schenkung nicht zur Verrechnung mit einem durch die Unterlassung der Schenkung verursachten Steuermehraufwand zu, beziehungsweise berücksichtigt umgekehrt Steuervorteile innerhalb der Familie zugunsten des Steuerberaters (BGH Urteil vom 28.11.1984 - IVa ZR 224/82 Rz 10 bei Juris = WM 198, 319; Urteil vom 24.09.1986 - Iva ZR 236/84; Urteil vom 20.03.2008 - IX ZR 104/05 Rz 18 bei Juris = NJW 2008, 2647).
  • OLG Köln, 15.05.2008 - 8 U 32/07

    Schadensersatzanspruch gegen einen Steuerberater wegen …

    Auszug aus OLG München, 25.05.2011 - 15 U 2373/10
    Rn. 101 Die Rechtsprechung teilt die zunächst vom Beklagten und später von der Klägerin vertretene Auffassung nicht, dass bei der Berechnung des Schadens der Betriebsgesellschaft bei einer Betriebsaufspaltung die - nicht klagende - Besitzgesellschaft beziehungsweise der Gesellschafter zu berücksichtigen ist (OLG Köln Urteil vom 15.05.2008 - 8 U 32/07 Rz 69 unter Berufung auf die dort näher dargestellten Entscheidungen des Bundesfinanzhofes).
  • BGH, 07.02.2008 - IX ZR 149/04

    Haftung eines Rechtsanwalts wegen unrichtiger Beratung über die Wirkungen einer …

  • BGH, 05.02.2009 - IX ZR 6/06

    Schadensersatzsanspruch gegen einen Steuerberater wegen eines Beratungsfehlers im …

  • BGH, 14.12.2000 - IX ZR 332/99

    Wegfall des verjährungsrechtlichen Sekundäranspruchs gegen den Rechtsanwalt

  • BGH, 13.11.2008 - IX ZR 69/07

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Rechtsanwalt in …

  • BGH, 28.09.1995 - IX ZR 227/94

    Hinweispflicht auf die Verjährung der Steuerberaterhaftung gegenüber dem …

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