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Rechtsprechung
   FG München, 17.09.2018 - 7 K 2805/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,38897
FG München, 17.09.2018 - 7 K 2805/17 (https://dejure.org/2018,38897)
FG München, Entscheidung vom 17.09.2018 - 7 K 2805/17 (https://dejure.org/2018,38897)
FG München, Entscheidung vom 17. September 2018 - 7 K 2805/17 (https://dejure.org/2018,38897)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Offenbare Unrichtigkeit nach § 129 AO bei Nichtberücksichtigung einer Einzahlung in die Kapitalrücklage im Rahmen der Erklärung zur gesonderten Feststellung der Besteuerungsgrundlagen nach § 27 Abs. 2 KStG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Keine offenbare Unrichtigkeit nach § 129 AO bei Nichtberücksichtigung einer Einzahlung in die Kapitalrücklage im Rahmen der Erklärung zur gesonderten Feststellung des steuerlichen Einlagenkontos

In Nachschlagewerken

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DStR 2019, 282
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (16)

  • BFH, 26.10.2016 - X R 1/14

    Keine Berichtigungsmöglichkeit bei fehlerhafter Eintragung von Beiträgen an …

    Auszug aus FG München, 17.09.2018 - 7 K 2805/17
    Dagegen schließen Fehler bei der Auslegung oder Anwendung einer Rechtsnorm, eine unrichtige Tatsachenwürdigung oder die unzutreffende Annahme eines in Wirklichkeit nicht vorliegenden Sachverhalts eine offenbare Unrichtigkeit aus (BFH-Urteil vom 26.10.2016 X R 1/14, BFH/NV 2017, 257).

    Die Berichtigungsmöglichkeit gemäß § 129 AO setzt voraus, dass der offenbare Fehler in der Sphäre der den Verwaltungsakt erlassenden Finanzbehörde entstanden ist (BFH-Urteile vom 16.09.2015 IX R 37/14, Bundessteuerblatt - BStBl - II 2015, 1040; vom 26.10.2016 X R 1/14, BFH/NV 2017, 257).

    Rn. 16 Da die Unrichtigkeit nicht aus dem Bescheid selbst erkennbar sein muss, ist die Vorschrift auch dann anwendbar, wenn das FA offenbar fehlerhafte Angaben des Steuerpflichtigen als eigene übernimmt (…sog. "Übernahmefehler": ständige BFH-Rechtsprechung, vgl. z.B. Urteile vom 14.06.2007 IX R 2/07, BFH/NV 2007, 2056; vom 27.08.2013 VIII R 9/11, BFHE 242, 302, BStBl II 2014, 439, Rz 15, m.w.N.; vom 26.10.2016 X R 1/14, BFH/NV 2017, 257).

    Rn. 17 Ob ein mechanisches Versehen oder ein die Berichtigung nach § 129 AO ausschließender Tatsachen- oder Rechtsirrtum vorliegt, muss nach den Verhältnissen des Einzelfalls und dabei insbesondere nach der Aktenlage beurteilt werden (…BFH-Urteile vom 11.07.2007 XI R 17/05, BFH/NV 2007, 1810; vom 26.10.2016 X R 1/14, BFH/NV 2017, 257).

    Rn. 18 Da hierbei eine objektivierte Sicht zugrunde gelegt wird, ist bei dem (fiktiven) unvoreingenommenen Dritten zunächst der Akteninhalt - Steuererklärung, deren Anlagen sowie die Unterlagen für das betreffende Veranlagungsjahr - als bekannt vorauszusetzen; dies findet seine Begründung darin, dass eine Anknüpfung an aktenkundige Umstände bei objektiver Betrachtungsweise regelmäßig besonders nahe liegt (…BFH-Urteile vom 01.07.2010 IV R 56/07, BFH/NV 2010, 2004, Rz 24; vom 26.10.2016 X R 1/14, BFH/NV 2017, 257).

  • BFH, 01.07.2010 - IV R 56/07

    Anordnung des Vorbehalts der Nachprüfung im Wege einer Änderung nach § 129 AO - …

    Auszug aus FG München, 17.09.2018 - 7 K 2805/17
    Wenn auch nur die ernsthafte Möglichkeit besteht, dass die Nichtbeachtung einer feststehenden Tatsache in einer fehlerhaften Tatsachenwürdigung oder einem sonstigen sachverhaltsbezogenen Denk- oder Überlegungsfehler begründet ist oder auf mangelnder Sachverhaltsaufklärung beruht oder wenn eine mehr als nur theoretische Möglichkeit eines Rechtsirrtums besteht, so liegt kein bloßes mechanisches Versehen und damit auch keine offenbare Unrichtigkeit vor (BFH-Urteil vom 01.07.2010 IV R 56/07, BFH/NV 2010, 2004).

    Rn. 18 Da hierbei eine objektivierte Sicht zugrunde gelegt wird, ist bei dem (fiktiven) unvoreingenommenen Dritten zunächst der Akteninhalt - Steuererklärung, deren Anlagen sowie die Unterlagen für das betreffende Veranlagungsjahr - als bekannt vorauszusetzen; dies findet seine Begründung darin, dass eine Anknüpfung an aktenkundige Umstände bei objektiver Betrachtungsweise regelmäßig besonders nahe liegt (BFH-Urteile vom 01.07.2010 IV R 56/07, BFH/NV 2010, 2004, Rz 24;… vom 26.10.2016 X R 1/14, BFH/NV 2017, 257).

    Maßgebend ist vielmehr, ob der Fehler bei Offenlegung des Sachverhalts für jeden unvoreingenommenen Dritten klar und deutlich als Unrichtigkeit erkannt werden kann (vgl. BFH-Urteile vom 01.07.2010 IV R 56/07, BFH/NV 2010, 2004;… vom 29.01.2003 I R 20/02, BFH/NV 2003, 1139, m.w.N.).

  • BFH, 27.08.2013 - VIII R 9/11

    Offenbare Unrichtigkeit; Berücksichtigung von Umsatzsteuerzahlungen als …

    Auszug aus FG München, 17.09.2018 - 7 K 2805/17
    Rn. 16 Da die Unrichtigkeit nicht aus dem Bescheid selbst erkennbar sein muss, ist die Vorschrift auch dann anwendbar, wenn das FA offenbar fehlerhafte Angaben des Steuerpflichtigen als eigene übernimmt (…sog. "Übernahmefehler": ständige BFH-Rechtsprechung, vgl. z.B. Urteile vom 14.06.2007 IX R 2/07, BFH/NV 2007, 2056; vom 27.08.2013 VIII R 9/11, BFHE 242, 302, BStBl II 2014, 439, Rz 15, m.w.N.;… vom 26.10.2016 X R 1/14, BFH/NV 2017, 257).

    Eine Unrichtigkeit ist dann offenbar, wenn der Fehler bei Offenlegung des Sachverhalts für jeden unvoreingenommenen Dritten klar und eindeutig als offenbare Unrichtigkeit erkennbar ist (…ständige höchstrichterliche Rechtsprechung, BFH-Urteile vom 04.06.2008 X R 47/07, BFH/NV 2008, 1801, Rz 13; vom 06.11.2012 VIII R 15/10, BFHE 239, 296, BStBl II 2013, 307, Rz 15, vom 27.08.2013 VIII R 9/11, BFHE 242, 302, BStBl II 2014, 439, Rz 14).

  • BFH, 11.07.2007 - XI R 17/05

    Nichtbeachtung einer für das maschinelle Veranlagungsverfahren geltenden …

    Auszug aus FG München, 17.09.2018 - 7 K 2805/17
    Rn. 17 Ob ein mechanisches Versehen oder ein die Berichtigung nach § 129 AO ausschließender Tatsachen- oder Rechtsirrtum vorliegt, muss nach den Verhältnissen des Einzelfalls und dabei insbesondere nach der Aktenlage beurteilt werden (BFH-Urteile vom 11.07.2007 XI R 17/05, BFH/NV 2007, 1810;… vom 26.10.2016 X R 1/14, BFH/NV 2017, 257).

    Diese (Tat-)Frage muss nach den Verhältnissen des Einzelfalls und dabei insbesondere nach der Aktenlage beurteilt werden (…vgl. BFH-Beschluss vom 14.09.2010 IV B 121/09, BFH/NV 2011, 440; BFH-Urteil vom 07.11.2006 IX R 19/05, BFH/NV 2007, 1810).

  • BFH, 16.09.2015 - IX R 37/14

    Keine Berichtigung nach § 129 AO bei Übernahme "vermeintlicher" mechanischer …

    Auszug aus FG München, 17.09.2018 - 7 K 2805/17
    Die Berichtigungsmöglichkeit gemäß § 129 AO setzt voraus, dass der offenbare Fehler in der Sphäre der den Verwaltungsakt erlassenden Finanzbehörde entstanden ist (BFH-Urteile vom 16.09.2015 IX R 37/14, Bundessteuerblatt - BStBl - II 2015, 1040;… vom 26.10.2016 X R 1/14, BFH/NV 2017, 257).
  • BFH, 27.05.2009 - X R 47/08

    Berichtigung eines Steuerbescheids wegen offenbarer Unrichtigkeit - Vom FA …

    Auszug aus FG München, 17.09.2018 - 7 K 2805/17
    In solchen Fällen hat das FA zwar möglicherweise seine Amtsermittlungspflicht verletzt; diese Pflichtverletzung ist aber nicht mit einer offenbaren Unrichtigkeit gleichzusetzen; sie schließt vielmehr eine offenbare Unrichtigkeit aus (BFH-Urteil vom 27.05.2009 X R 47/08, BFHE 226, 8, BStBl II 2009, 946).
  • BFH, 16.05.2013 - III R 12/12

    Überlassung einer komprimierten "Elster" -Einkommensteuererklärung: Grobes …

    Auszug aus FG München, 17.09.2018 - 7 K 2805/17
    Dem steuerlichen Berater der Klägerin trifft jedoch ein grobes Verschulden hinsichtlich des nachträglichen Bekanntwerdens, welches sich die Klägerin als eigenes Verschulden zurechnen lassen muss (BFH-Urteil vom 16.05.2013 III R 12/12, BStBl II 2016, 512).
  • BFH, 06.11.2012 - VIII R 15/10

    Sachverhaltsaufklärung bei offenbarer Unrichtigkeit

    Auszug aus FG München, 17.09.2018 - 7 K 2805/17
    Eine Unrichtigkeit ist dann offenbar, wenn der Fehler bei Offenlegung des Sachverhalts für jeden unvoreingenommenen Dritten klar und eindeutig als offenbare Unrichtigkeit erkennbar ist (…ständige höchstrichterliche Rechtsprechung, BFH-Urteile vom 04.06.2008 X R 47/07, BFH/NV 2008, 1801, Rz 13; vom 06.11.2012 VIII R 15/10, BFHE 239, 296, BStBl II 2013, 307, Rz 15, vom 27.08.2013 VIII R 9/11, BFHE 242, 302, BStBl II 2014, 439, Rz 14).
  • BFH, 09.05.2017 - VIII R 40/15

    Zur unmittelbaren Berücksichtigung nacherklärter Veräußerungsverluste im …

    Auszug aus FG München, 17.09.2018 - 7 K 2805/17
    Dabei kann es offen bleiben, ob bereits die unterlassene Eintragung des steuerlichen Einlagekontos in der Feststellungserklärung als grob fahrlässiger Fehler anzusehen ist, oder ob dies noch dem Bereich der einfachen Fahrlässigkeit zuzurechnen ist, denn grob fahrlässig handelt auch, wer es versäumt, den steuermindernden Sachverhalt dem FA noch im Rahmen eines Einspruchs zu unterbreiten, wenn sich vor Fristablauf die Geltendmachung dieser Tatsachen hätte aufdrängen müssen (BFH-Urteil vom 09.05.2017 VIII R 40/15, BStBl II 2017, 1049).
  • BFH, 04.06.2008 - X R 47/07

    Offenbare Unrichtigkeit - Saldierung materieller Fehler im Rahmen der …

    Auszug aus FG München, 17.09.2018 - 7 K 2805/17
    Eine Unrichtigkeit ist dann offenbar, wenn der Fehler bei Offenlegung des Sachverhalts für jeden unvoreingenommenen Dritten klar und eindeutig als offenbare Unrichtigkeit erkennbar ist (ständige höchstrichterliche Rechtsprechung, BFH-Urteile vom 04.06.2008 X R 47/07, BFH/NV 2008, 1801, Rz 13; vom 06.11.2012 VIII R 15/10, BFHE 239, 296, BStBl II 2013, 307, Rz 15, vom 27.08.2013 VIII R 9/11, BFHE 242, 302, BStBl II 2014, 439, Rz 14).
  • FG Münster, 13.10.2017 - 13 K 3113/16
  • BFH, 07.11.2006 - IX R 19/05

    Eigenheimzulage: Neuherstellung einer Wohnung, Wohnungsbegriff, Umbau

  • BFH, 14.06.2007 - IX R 2/07

    Änderung nach § 129 AO bei Übernahme offenbar fehlerhafter Angaben des …

  • FG Köln, 06.03.2012 - 13 K 1250/10

    Übernahmefehler als offenbare Unrichtigkeit

  • BFH, 29.01.2003 - I R 20/02

    Offenbare Unrichtigkeit

  • BFH, 14.09.2010 - IV B 121/09

    Zulassung der Revision bei Streit um Voraussetzungen des § 129 AO

  • BFH, 08.12.2021 - I R 47/18

    Offenbare Unrichtigkeit nach § 129 AO bei fehlender Erkennbarkeit des …

    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts München vom 17.09.2018 - 7 K 2805/17 aufgehoben.

    Rn. 10 Das Finanzgericht (FG) München wies die hiergegen gerichtete Klage mit Urteil vom 17.09.2018 - 7 K 2805/17 als unbegründet ab (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2019, 10).

  • FG Rheinland-Pfalz, 08.04.2025 - 3 K 1088/23

    Bilanzberichtigung nach Bestandskraft: Keine Änderung nach § 129 AO bei …

    Rn. 36 c) Aus dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH-Urteil vom 8. Dezember 2021 - I R 47/18 und Vorinstanz FG München vom 17. September 2018 - 7 K 2805/17, DStR 2019, 282) zur Änderung eines mit 0,- Euro in einer Steuererklärung ausgewiesenen Bestand eines steuerlichen Einlagekontos im Sinne von § 27 KStG folgt für den Streitfall nichts anderes.
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