Rechtsprechung
| FG Rheinland-Pfalz, 16.08.2001 - 4 K 1267/00 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AO § 122; EStG § 9; EStG § 12 Nr. 1
Anforderungen an die Aufgabe des Bekanntgabewillens bei versehentlicher Absendung eines Steuerbescheides durch die Finanzbehörde/Umzugskosten als Werbungskosten bei Verschlechterung der Verhältnisse bei Familienangehörigen - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Anforderungen an die Aufgabe des Bekanntgabewillens bei versehentlicher Absendung eines Steuerbescheides durch die Finanzbehörde / Umzugskosten als Werbungskosten bei Verschlechterung der Verhältnisse bei Familienangehörigen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Rheinland-Pfalz, 16.08.2001 - 4 K 1267/00
- BFH, 21.02.2006 - IX R 79/01
Papierfundstellen
- DStRE 2001, 1327
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (20)
- BFH, 23.03.2001 - VI R 175/99
Abzug von Umzugskosten trotz Eheschließung
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 16.08.2001 - 4 K 1267/00
Als wesentliche Verkürzung der Wegezeit wird eine Fahrzeitersparnis von einer Stunde (arbeits)täglich angesehen (BFH Urteil vom 22. November 1991 VI R 77/89, BStBl II 1992, 494 ;… Urteil vom 16. Oktober 1992 VI R 132/88, a. a. O.; Urteil vom 23. März 2001 VI R 175/99, noch nicht amtlich veröffentlicht, abrufbar im Internet unter der Adresse "www.bundesfinanzhof.de").Zwar ist für die berufliche Veranlassung von Umzugskosten auch bei Ehegatten auf das Arbeitsverhältnis des einzelnen Arbeitnehmers abzustellen (vgl. BFH Urteil vom 23. März 2001 VI R 175/99, a. a. O.; Urteil vom 16. April 1980 VI R 7/77, BStBl II 1980, 512 ).
Wird das Erfordernis der Verkürzung der Fahrzeit von mindestens einer Stunde eingehalten, ohne dass es beim Ehegatten zu einer Veränderung bzw. Verkürzung der Fahrtzeit kommt, kann die typisierende Regel des BFH-Urteils vom 23. März 2001 (VI R 175/99, a. a. O.) zur Anwendung kommen, wonach bei Verkürzung der Fahrzeit um mehr als eine Stunde nicht mehr nach privaten Gründen gefragt werden muss, sondern die berufliche Veranlassung des Umzugs unterstellt werden.
Darin unterscheidet sich der Streitfall auch vom Sachverhalt, der dem von den Klägern angeführten Urteil des Hessischen FG vom 27. Oktober 1999 (13 K 5106/98, EFG 2000, 484 , Rev. eingel., Az. des BFH: VI R 175/99) bzw. der Revisionsentscheidung des BFH (Urteil vom 23. März 2001 VI R 175/99, a. a. O.) zugrunde lag.
Der BFH hat im Urteil vom 23. März 2001 (VI R 175/99, a. a. O.) ausdrücklich die Frage offengelassen, ob er aufgrund der geäußerten Kritik (vgl. von Bornhaupt, BB 1995, 2042 ;… ihm folgend Drenseck in: Schmidt, Einkommensteuergesetz , Kommentar, 20. Aufl., 2001, § 19 Anm. 60 unter Stichwort "Umzugskosten") an seiner Rechtsprechung festhält, wonach für die Anwendung der Regel, nach der bei einer Fahrzeitverkürzung von weniger als einer Stunde Umzugskosten grundsätzlich nicht anzuerkennen sind, bei beiden Ehegatten die jeweilige Fahrzeitersparnis nicht zusammengerechnet werden kann (vgl. BFH Urteil vom 27. Juli 1995 VI R 17/95, BStBl II 1995, 728 ).
- FG Baden-Württemberg, 06.04.1990 - IX K 365/85
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 16.08.2001 - 4 K 1267/00
Eine berufliche Veranlassung wird anerkannt, wenn der Umzug aus Anlass eines Arbeitsplatzwechsels erfolgen muss oder wenn - auch ohne berufliche Veränderung - durch den Umzug der erforderliche Zeitaufwand für den Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte wesentlich vermindert oder das Erreichen der Arbeitsstelle sonst wesentlich erleichtert wird (BFH Urteile vom 10. September 1982 VI R 95/81, BStBl II 1983, 16 ; vom 28. April 1988 IV R 42/86, BStBl II 1988, 777 ; Urteile des FG Baden-Württemberg vom 6. April 1990 IX K 365/85, EFG 1990, 627 und vom 29. April 1993 6 K 154/91, EFG 1993, 715).Bei der hier notwendigen Gesamtbeurteilung dürfen auch die beruflichen Verhältnisse der übrigen Familienmitglieder (hier des Klägers) nicht unberücksichtigt bleiben (vgl. FG Baden-Württemberg Urteil vom 6. April 1990 IX K 365/85, a. a. O.; FG Rheinland-Pfalz Urteil vom 21. Juni 1995 1 K 2702/92, EFG 1995, 1048).
Ein solcher ist in der Tatsache zu sehen, dass die Klägerin nicht mehr auf ein Kfz angewiesen ist, sondern ihren Arbeitsplatz zu Fuß erreichen kann (vgl. FG Baden-Württemberg Urteil vom 6. April 1990 IX K 365/85, a. a. O.).
Bei der Würdigung, ob der Umzug privat oder beruflich veranlasst war, müssen aber auch die sich ergebenden Vor- und Nachteile der anderen Familienmitglieder, hier des Klägers, mit abgewogen werden, da nicht der einzelne Arbeitnehmer-Ehegatte, sondern die gesamte Familie umgezogen ist (vgl. FG Baden-Württemberg Urteil vom 6. April 1990 IX K 365/85, a. a. O.;… von Bornhaupt, a. a. O.;… dahingestellt im BFH im Urteil vom 16. Oktober 1992 VI R 132/88, a. a. O.).
- BFH, 16.10.1992 - VI R 132/88
Keine Werbungskosten durch Umzug in größere Wohnung
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 16.08.2001 - 4 K 1267/00
Da das Bewohnen einer Wohnung dem privaten Lebensbereich zuzuordnen ist, sind auch die Kosten für einen Wechsel der Wohnung grundsätzlich als steuerlich nicht abziehbare Kosten der Lebensführung anzusehen (BFH Urteil vom 16.10.1992 VI R 132/88, BStBl II 1993, 619).Umzugskosten eines Arbeitnehmers sind allerdings dann beruflich veranlasst und deshalb als Werbungskosten (§ 9 Abs. 1 Satz 1 EStG ) zu berücksichtigen, wenn die berufliche Tätigkeit den entscheidenden Grund für den Wohnungswechsel darstellt und private Gründe nur eine ganz untergeordnete Rolle spielen (BFH Urteil vom 22. November 1991 VI R 77/89, BStBl II 1992, 494 ; Urteil vom 16. Oktober 1992 VI R 132/88, BStBl II 1993, 610 ;… vom 16. September 1993 VI R 108/89, BFH/NV 1994, 234, jeweils mit weiteren Nachweisen).
Als wesentliche Verkürzung der Wegezeit wird eine Fahrzeitersparnis von einer Stunde (arbeits)täglich angesehen (BFH Urteil vom 22. November 1991 VI R 77/89, BStBl II 1992, 494 ; Urteil vom 16. Oktober 1992 VI R 132/88, a. a. O.; Urteil vom 23. März 2001 VI R 175/99, noch nicht amtlich veröffentlicht, abrufbar im Internet unter der Adresse "www.bundesfinanzhof.de").
Bei der Würdigung, ob der Umzug privat oder beruflich veranlasst war, müssen aber auch die sich ergebenden Vor- und Nachteile der anderen Familienmitglieder, hier des Klägers, mit abgewogen werden, da nicht der einzelne Arbeitnehmer-Ehegatte, sondern die gesamte Familie umgezogen ist (…vgl. FG Baden-Württemberg Urteil vom 6. April 1990 IX K 365/85, a. a. O.;… von Bornhaupt, a. a. O.; dahingestellt im BFH im Urteil vom 16. Oktober 1992 VI R 132/88, a. a. O.).
- FG Rheinland-Pfalz, 21.06.1995 - 1 K 2702/92
Lohnsteuer; Werbungskostenabzug für Umzugskosten
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 16.08.2001 - 4 K 1267/00
Bei der hier notwendigen Gesamtbeurteilung dürfen auch die beruflichen Verhältnisse der übrigen Familienmitglieder (hier des Klägers) nicht unberücksichtigt bleiben (…vgl. FG Baden-Württemberg Urteil vom 6. April 1990 IX K 365/85, a. a. O.; FG Rheinland-Pfalz Urteil vom 21. Juni 1995 1 K 2702/92, EFG 1995, 1048).Im Übrigen können andere Gründe zur nahezu ausschließlich beruflichen Veranlassung des Umzugs herangezogen werden (vgl. FG Rheinland-Pfalz Urteil vom 21. Juni 1995 1 K 2702/92, a. a. O.).
So wie die Verhältnisse des Ehegatten zu Gunsten des Steuerpflichtigen im Rahmen der Prüfung, ob im Sinne des § 12 Nr. 1 EStG private Gründe ursächlich für den Entschluss zum Umzug waren, berücksichtigt werden können (vgl. FG Rheinland-Pfalz Urteil vom 21. Juni 1995 1 K 2702/92, a. a. O.), muss dies auch zu Lasten des Steuerpflichtigen gelten (…vgl. von Bornhaupt, a. a. O.).
- BFH, 27.07.1995 - VI R 17/95
Verkürzen sich bei einem Umzug beiderseits berufstätiger Ehegatten bei beiden die …
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 16.08.2001 - 4 K 1267/00
Der BFH habe entschieden, dass die Prüfung der Fahrzeitverkürzung für jeden Arbeitnehmer gesondert vorzunehmen sei (BFH 27.7. 1995 VI R 17/95, BStBl II 1995, 728 ).Dem steht auch nicht das von den Klägern angeführte Urteil des BFH vom 27. Juli 1995 (VI R 17/95, BStBl II 1995, 728 ) entgegen.
Der BFH hat im Urteil vom 23. März 2001 (…VI R 175/99, a. a. O.) ausdrücklich die Frage offengelassen, ob er aufgrund der geäußerten Kritik (vgl. von Bornhaupt, BB 1995, 2042 ;… ihm folgend Drenseck in: Schmidt, Einkommensteuergesetz , Kommentar, 20. Aufl., 2001, § 19 Anm. 60 unter Stichwort "Umzugskosten") an seiner Rechtsprechung festhält, wonach für die Anwendung der Regel, nach der bei einer Fahrzeitverkürzung von weniger als einer Stunde Umzugskosten grundsätzlich nicht anzuerkennen sind, bei beiden Ehegatten die jeweilige Fahrzeitersparnis nicht zusammengerechnet werden kann (vgl. BFH Urteil vom 27. Juli 1995 VI R 17/95, BStBl II 1995, 728 ).
- BFH, 22.11.1991 - VI R 77/89
Ein einem Arbeitsplatzwechsel nachfolgender Umzug ist beruflich veranlaßt, wenn …
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 16.08.2001 - 4 K 1267/00
Umzugskosten eines Arbeitnehmers sind allerdings dann beruflich veranlasst und deshalb als Werbungskosten (§ 9 Abs. 1 Satz 1 EStG ) zu berücksichtigen, wenn die berufliche Tätigkeit den entscheidenden Grund für den Wohnungswechsel darstellt und private Gründe nur eine ganz untergeordnete Rolle spielen (BFH Urteil vom 22. November 1991 VI R 77/89, BStBl II 1992, 494 ; Urteil vom 16. Oktober 1992 VI R 132/88, BStBl II 1993, 610 ;… vom 16. September 1993 VI R 108/89, BFH/NV 1994, 234, jeweils mit weiteren Nachweisen).Als wesentliche Verkürzung der Wegezeit wird eine Fahrzeitersparnis von einer Stunde (arbeits)täglich angesehen (BFH Urteil vom 22. November 1991 VI R 77/89, BStBl II 1992, 494 ;… Urteil vom 16. Oktober 1992 VI R 132/88, a. a. O.; Urteil vom 23. März 2001 VI R 175/99, noch nicht amtlich veröffentlicht, abrufbar im Internet unter der Adresse "www.bundesfinanzhof.de").
Bei einer Verkürzung von Entfernung und Wegezeit kommt es nämlich auf eine Gesamtbewertung insbesondere der ursprünglichen Fahrzeit, der Wegezeitverkürzung und der nach dem Umzug verbleibenden Fahrzeit an (BFH Urteil vom 22. November 1991 VI R 77/89, a. a. O., S. 496 li. Sp.).
- BFH, 17.05.1995 - X R 64/92
Vereinbarung wertmindernder Beschränkung des Grundstückseigentums gegen Entgelt …
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 16.08.2001 - 4 K 1267/00
Diesen Vorteilen der Klägerin sind im Streitfall jedoch die Verschlechterungen, die sich für den Kläger ergeben haben, gegenüberzustellen (vgl. dazu auch von Bornhaupt, BB 1995, 2042 ).Der BFH hat im Urteil vom 23. März 2001 (…VI R 175/99, a. a. O.) ausdrücklich die Frage offengelassen, ob er aufgrund der geäußerten Kritik (vgl. von Bornhaupt, BB 1995, 2042 ;… ihm folgend Drenseck in: Schmidt, Einkommensteuergesetz , Kommentar, 20. Aufl., 2001, § 19 Anm. 60 unter Stichwort "Umzugskosten") an seiner Rechtsprechung festhält, wonach für die Anwendung der Regel, nach der bei einer Fahrzeitverkürzung von weniger als einer Stunde Umzugskosten grundsätzlich nicht anzuerkennen sind, bei beiden Ehegatten die jeweilige Fahrzeitersparnis nicht zusammengerechnet werden kann (vgl. BFH Urteil vom 27. Juli 1995 VI R 17/95, BStBl II 1995, 728 ).
- FG Hessen, 27.10.1999 - 13 K 5106/98
Beruflich veranlasster Umzug bei Fahrzeitersparnis und Heirat
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 16.08.2001 - 4 K 1267/00
Durch die Fahrtzeitverkürzung auf "Null" würden daher, wie es auch das Hessische Finanzgericht (13 K 5106/98) kürzlich bestätigt habe, private Gründe für den Umzug ausscheiden.Darin unterscheidet sich der Streitfall auch vom Sachverhalt, der dem von den Klägern angeführten Urteil des Hessischen FG vom 27. Oktober 1999 (13 K 5106/98, EFG 2000, 484 , Rev. eingel., Az. des BFH: VI R 175/99) bzw. der Revisionsentscheidung des BFH (…Urteil vom 23. März 2001 VI R 175/99, a. a. O.) zugrunde lag.
- BFH, 12.08.1996 - VI R 18/94
Unwirksamkeit eines Verwaltungsaktes wegen Aufgabe des Bekanntgabewillens
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 16.08.2001 - 4 K 1267/00
Wirksam sei die Aufgabe des Bekanntgabewillens nur dann, wenn die Aufgabe des zunächst vorhandenen Bekanntgabewillens bei einem dem Betroffenen gleichwohl bekannt gegebenen Steuerbescheid in den Akten klar und eindeutig dokumentiert sei (BFH, BStBl II 1996, 627 ).Die Rechtzeitigkeit der Aufgabe des Bekanntgabewillens muss in den Akten klar und eindeutig dokumentiert sein (vgl. BFH Urteil vom 12. August 1996 VI R 18/94, BStBl II 1996, 627 ).
- BFH, 10.09.1982 - VI R 95/81
In der Verkürzung der Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte kann eine …
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 16.08.2001 - 4 K 1267/00
Ein beruflich veranlasster Umzug könne auch dann vorliegen, wenn er weder vom Arbeitgeber gefordert gewesen sei noch mit einem Arbeitsplatzwechsel in Zusammenhang stünde, sich aber durch den Wechsel der Familienwohnung die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte erheblich verkürze (BFH v. 10. September 1982 VI R 95/81, BStBl II 1983, 16 ) oder eine sonstige wesentliche Erleichterung vorläge.Eine berufliche Veranlassung wird anerkannt, wenn der Umzug aus Anlass eines Arbeitsplatzwechsels erfolgen muss oder wenn - auch ohne berufliche Veränderung - durch den Umzug der erforderliche Zeitaufwand für den Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte wesentlich vermindert oder das Erreichen der Arbeitsstelle sonst wesentlich erleichtert wird (BFH Urteile vom 10. September 1982 VI R 95/81, BStBl II 1983, 16 ; vom 28. April 1988 IV R 42/86, BStBl II 1988, 777 ; Urteile des FG Baden-Württemberg vom 6. April 1990 IX K 365/85, EFG 1990, 627 und vom 29. April 1993 6 K 154/91, EFG 1993, 715).
- BFH, 19.10.1970 - GrS 2/70
Anschaffung eines Wirtschaftsguts - Kosten der Lebensführung - Aufteilung der …
- BFH, 06.11.1986 - VI R 106/85
1. Beruflich veranlaßte Umzugskosten ohne Arbeitsplatzwechsel bei …
- FG Rheinland-Pfalz, 05.07.1982 - 5 K 155/82
- FG Rheinland-Pfalz, 14.05.1997 - 1 K 1169/96
Einkommensteuer; Werbungskostenabzug für Umzugsaufwendungen
- BFH, 28.04.1988 - IV R 42/86
Kosten eines Arztes für den Umzug in die Nähe der Praxis als Betriebsausgaben
- BFH, 16.04.1980 - VI R 7/77
Mehraufwendung wegen doppelter Haushaltsführung - Doppelte Haushaltsführung - …
- BFH, 02.02.1994 - VI R 108/89
Fahrtkosten eines Arbeitnehmers (§ 9 EStG )
- FG Baden-Württemberg, 29.04.1993 - 6 K 154/91
Einkommensteuer; Umzugskosten
- FG Hessen, 21.06.1993 - 2 K 742/93
- FG Düsseldorf, 15.12.1994 - 15 K 2641/92
- FG Baden-Württemberg, 02.04.2004 - 8 K 34/00
Berufliche Umzugskosten als Werbungskosten trotz verlängerter Anfahrt des einen …
Außerdem wird in der finanzgerichtlichen Rechtsprechung und in der Literatur teilweise die Ansicht vertreten, dass eine Verrechnung der Fahrzeitverkürzung eines Ehegatten mit der Fahrzeitverlängerung des anderen Ehegatten vorzunehmen ist (so etwa das Urt. des Finanzgerichts - FG- Rheinland-Pfalz vom 16. August 2001 - 4 K 1267/00 -, DStRE 2001, 1327 (1329), gegen das beim BFH unter dem Aktenzeichen VI R 128/01 Revision eingelegt ist;… Fröschl., a.a.O. und Thürmer in Blümich, EStG, § 9 Rn. 600 Stichwort "Umzugskosten" (Stand: Februar 2003)). - FG Köln, 28.02.2002 - 15 K 4557/99
Umzugskosten: Fahrzeitersparnis bei Ehegatten
Rn. 35 Ob dem zu folgen ist, oder ob jedenfalls in Fällen der gegenläufigen Entwicklung der Wegezeiten infolge eines Umzugs bei zusammenveranlagten Klägern vielmehr auf eine Gesamtwürdigung der Umstände abzustellen ist, wie dies das FG Rheinland-Pfalz fordert (Urteil vom 16.8.2001 4 K 1267/00, DStRE 2001, 1327, Revision anhängig beim BFH unter VI R 128/01), kann der Senat hier offenlassen.Rn. 50 Selbst wenn man mit dem FG Rheinland-Pfalz in DStRE 2001, 1327 eine Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalles jedenfalls in Fällen wie dem vorliegenden fordert, gelangt der erkennende Senat hier zu keinem abweichenden Ergebnis.
Denn insoweit gilt der allgemeine Grundsatz, dass ein Drittaufwand -- hier der des anderen Ehegatten -- nicht berücksichtigungsfähig ist (vgl. Beschluß des GrS des BFH vom 23. August 1999 GrS 3/97, BStBl II 1999, 787 m. w. Nachw.), worauf Fumi/Urban (…a,. a. O., Rz. 14), Fröschl (…a. a. O.) und das FG Rheinland-Pfalz in DStRE 2001, 1327 (1330, unter II am Ende) zu recht hinweisen.
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