Rechtsprechung
| FG Nürnberg, 02.08.2000 - IV 219/1999 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AO § 364b; AO § 164 Abs. 1; BewG § 79 Abs. 2
Ausschlußfrist nach § 364b AO bei Veranlagung - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Ausschlußfrist nach § 364b AO bei Veranlagung unter Vorbehalt der Nachprüfung: Schätzung der üblichen Miete nach § 79 Abs. 2 BewG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- DStRE 2001, 34
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (8)
- BFH, 18.11.1998 - II R 79/96
Kostenmiete bei Aufstellung der Mietspiegel
Auszug aus FG Nürnberg, 02.08.2000 - IV 219/99
Diese Anforderungen sind auch dann erfüllt, wenn wegen Fehlens vermieteter Objekte derselben Grundstücksart oder auch desselben Alters Spiegelmieten für bestimmte Grundstücksgruppen aus den Spiegelmieten für Objekte gleicher oder ähnlicher Art, Lage und Ausstattung anderer Grundstücksarten oder eines anderen Baujahrs abgeleitet wurden (vgl. BFH-Urteile vom 18.11.1998 II R 79/96, BStBl II 1999, 10 , und vom 4.3. 1999 II R 106/97, BStBl II 1999, 519 ).Scheitert eine solche Wertabteilung der üblichen Miete aus tatsächlich gezahlten Mieten anderer Grundstücksgruppen, weil eine bestimmte Gruppe von Grundstücken mit anderen Grundstücksgruppen nicht oder nicht hinreichend vergleichbar ist, und stehen deshalb keine andere Schätzungsgrundlagen zur Verfügung, darf das Finanzamt bei der Aufstellung der sog. Mietspiegel als letztes Hilfsmittel auf eine Rahmenmiete zurückgreifen, die auf der Grundlage durchschnittlicher Grundstücks- und Baukosten aus den regelmäßigen Kapital- und Bewirtschaftungskosten am Bewertungsstichtag hergeleitet wurde - Kostenmiete - (vgl. BFH-Urteile in BStBl II 1999, 519 und in BStBl II 1999, 10 ).
- BFH, 04.03.1999 - II R 106/97
Jahresrohmiete i.S. des § 79 BewG
Auszug aus FG Nürnberg, 02.08.2000 - IV 219/99
Diese Anforderungen sind auch dann erfüllt, wenn wegen Fehlens vermieteter Objekte derselben Grundstücksart oder auch desselben Alters Spiegelmieten für bestimmte Grundstücksgruppen aus den Spiegelmieten für Objekte gleicher oder ähnlicher Art, Lage und Ausstattung anderer Grundstücksarten oder eines anderen Baujahrs abgeleitet wurden (vgl. BFH-Urteile vom 18.11.1998 II R 79/96, BStBl II 1999, 10 , und vom 4.3. 1999 II R 106/97, BStBl II 1999, 519 ).Scheitert eine solche Wertabteilung der üblichen Miete aus tatsächlich gezahlten Mieten anderer Grundstücksgruppen, weil eine bestimmte Gruppe von Grundstücken mit anderen Grundstücksgruppen nicht oder nicht hinreichend vergleichbar ist, und stehen deshalb keine andere Schätzungsgrundlagen zur Verfügung, darf das Finanzamt bei der Aufstellung der sog. Mietspiegel als letztes Hilfsmittel auf eine Rahmenmiete zurückgreifen, die auf der Grundlage durchschnittlicher Grundstücks- und Baukosten aus den regelmäßigen Kapital- und Bewirtschaftungskosten am Bewertungsstichtag hergeleitet wurde - Kostenmiete - (vgl. BFH-Urteile in BStBl II 1999, 519 und in BStBl II 1999, 10 ).
- BFH, 09.09.1998 - I R 31/98
Zurückweisung nachgereichter Steuererklärungen
Auszug aus FG Nürnberg, 02.08.2000 - IV 219/99
Dem stehe auch nicht das BFH-Urteil vom 9.9.1998 I R 31/98 (BStBl II 1999, 26 ) entgegen.Eine Zurückverweisung darf nicht erfolgen, wenn es dem Gericht mit geringem Aufwand möglich ist, den Sachverhalt auch ohne Mitwirkung des Beteiligten zu ermitteln (vgl. BFH-Urteile vom 10.6. 1999 IV R 23/98, BStBl II 1999, 664 , und vom 9.9. 1998 I R 31/98, BStBl II 1999, 26 ).
- BFH, 06.12.1974 - III R 136/73
Kosten der Schönheitsreparaturen bei Ableitung der üblichen Miete aus …
Auszug aus FG Nürnberg, 02.08.2000 - IV 219/99
Da bei den vom Finanzamt benannten Mietverhältnissen die Mieter als Nebenleistung zur Barmiete üblicherweise die Schönheitsreparaturen auf eigene Kosten durchführen lassen, ist ein Zuschlag etwa in der vom Finanzamt benannten Höhe zu machen (vgl. BFH-Urteil vom 6.12.1974 III R 136/73, BStBl II 1975, 189 ). - BFH, 10.06.1999 - IV R 23/98
Versäumung der Präklusionsfrist
Auszug aus FG Nürnberg, 02.08.2000 - IV 219/99
Eine Zurückverweisung darf nicht erfolgen, wenn es dem Gericht mit geringem Aufwand möglich ist, den Sachverhalt auch ohne Mitwirkung des Beteiligten zu ermitteln (vgl. BFH-Urteile vom 10.6. 1999 IV R 23/98, BStBl II 1999, 664 , und vom 9.9. 1998 I R 31/98, BStBl II 1999, 26 ). - BFH, 10.08.1984 - III R 41/75
Schätzung der üblichen Miete für eigengenutzten Wohnraum bei im …
Auszug aus FG Nürnberg, 02.08.2000 - IV 219/99
Mit Rücksicht auf die Einheitsbewertung als ein Massenverfahren ist eine Ermittlung der üblichen Miete durch Sachverständigengutachten daher nur in Ausnahmefällen möglich (vgl. BFH-Urteile vom 10.8. 1984 III R 41/75, BStBl II 1985, 36, 38, …und vom 4.3. 1999 II R 69/97, BFH/NV 1999, 1454 ). - BFH, 04.03.1999 - II R 69/97
Kostenmiete; Mietspiegel
Auszug aus FG Nürnberg, 02.08.2000 - IV 219/99
Mit Rücksicht auf die Einheitsbewertung als ein Massenverfahren ist eine Ermittlung der üblichen Miete durch Sachverständigengutachten daher nur in Ausnahmefällen möglich (vgl. BFH-Urteile vom 10.8. 1984 III R 41/75, BStBl II 1985, 36, 38, und vom 4.3. 1999 II R 69/97, BFH/NV 1999, 1454 ). - BFH, 04.08.1983 - IV R 216/82
Gegen Aufhebung des Nachprüfungsvorbehalts in der Einspruchsentscheidung ist die …
Auszug aus FG Nürnberg, 02.08.2000 - IV 219/99
Wird der Nachprüfungsvorbehalt vom Finanzamt in der Einspruchsentscheidung aufgehoben, ist dagegen die Klage, nicht ein erneuter Einspruch gegeben (vgl. BFH-Urteil vom 4.8. 1983 IV R 216/82, BStBl II 1984, 85 ).
- FG Hamburg, 30.08.2013 - 3 K 206/11
Bewertungsgesetz: Einheitsbewertung eines gemischt genutzten Grundstücks
Rn. 57 h) Soweit ein Mietespiegel 1964 vorliegt und eine übliche Miete daraus abgeleitet werden kann, hat ein Steuerpflichtiger im Massenverfahren der Einheitsbewertung für die Zwecke der Grundsteuer keinen Anspruch auf ein Einzelgutachten (FG Nürnberg, Urteil vom 02.08.2000 IV 219/1999, DStRE 2001, 34; BFH-Urteil vom 10.08.1984 III R 18/76, BFHE 142, 297, BStBl II 1985, 200). - FG Hamburg, 22.02.2010 - 3 K 159/09
Bewertungsgesetz: Bewertung eines Neubau-Grundstücks
h) Soweit ein Mietspiegel 1964 vorliegt und eine übliche Miete daraus abgeleitet werden kann, hat ein Steuerpflichtiger im Massenverfahren der Einheitsbewertung für die Zwecke der Grundsteuer keinen Anspruch auf ein Einzelgutachten (FG Nürnberg vom 2. August 2000 IV 219/1999, DStRE 2001, 34; BFH vom 10. August 1984 III R 18/76, BFHE 142, 297, BStBl II 1985, 200).
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