Rechtsprechung
| FG München, 28.11.2000 - 13 K 469/00 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rückgängigmachung der Sonderabschreibungen auf Vorauszahlungen für eine Eigentumswohnung im Fördergebiet bei Weiterverkauf des Objekts am Tag der Abnahme
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Rückgängigmachung der Sonderabschreibungen auf Vorauszahlungen für eine Eigentumswohnung im Fördergebiet bei Weiterverkauf des Objekts am Tag der Abnahme
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Sonderabschreibungen für Anzahlungen auf Anschaffungskosten; Nachträgliche Erfüllung der AfA-Befugnis; Wirtschaftliches Eigentum für eine "logische Sekunde"
Verfahrensgang
- FG München, 28.11.2000 - 13 K 469/00
- BFH, 29.06.2004 - IX R 7/01
Papierfundstellen
- EFG 2001, 382
- DStRE 2001, 887
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BFH, 22.05.1984 - VIII R 60/79
Zinsbescheid - Festsetzung von Zinsen - Wirksamkeit des Festsetzungsbescheids - …
Auszug aus FG München, 28.11.2000 - 13 K 469/00
Unschädlich ist, daß das Finanzamt in seinen Änderungsbescheiden neben den richtigen Änderungsvorschriften auch eine unzutreffende Änderungsvorschrift (§ 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO ) zitiert (BFH-Urteil vom 22.5.1984 VIII R 60/79, BStBl II 1984, 697, 699 ff). - BFH, 02.09.1971 - IV R 90/70
Absetzungen auf Anzahlungen - Wirtschaftsgüter - Anlagevermögen - Anzahlung …
Auszug aus FG München, 28.11.2000 - 13 K 469/00
Das heißt, daß er das unbewegliche Wirtschaftsgut bis zum Ende des Jahres der Fertigstellung anschaffen, also jedenfalls wirtschaftlicher Eigentümer werden muß, damit er AfA-befugt i. S. des Einkommensteuergesetzes wird (vgl. BFH-Urteil vom 2.9.1971 IV R 90/70, BStBl II 1972, 108 zum BHG 1964) und zu diesem Zeitpunkt auch noch mit dem Investitionsobjekt Vermietungseinkünfte erzielen will.
- FG Sachsen, 24.01.2007 - 4 K 1414/03
Beurteilung der Rückgängigmachung eines Bauvertrages als ein rückwirkendes …
Die Begünstigung durch das FördG, die schon vor dem üblichen AfA-Beginn, dem Zeitpunkt der Anschaffung oder Herstellung des Wirtschaftsgutes, eingreift, entfällt rückwirkend, wenn der Anschaffungs- oder Herstellungsvorgang nicht abgeschlossen wird (…Brandis, in: Blümich, EStG/KStG/GewStG, § 7 a EStG, Rn. 40 m.w.N.; FG München-Urteil vom 28. November 2000, Az.: 13 K 469/00 DStRE 2001, 887, nachgehend BFH-Urteil vom 29. Juni 2004, Az.: IX R 7/01; vgl. BFH-Urteil vom 5. September 2001, Az.: I R 107/00 für den Fall erhöhter Absetzungen nach § 7 d EStG). - FG Baden-Württemberg, 12.09.2005 - 8 K 120/05
Korrektur der Sonderabschreibung in Folge rückwirkendem Ereignis bei Verlust des …
Es reicht nach Ansicht des erkennenden Senats für eine Änderung nach § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO aus, dass bei Erlass der ursprünglichen Einkommensteuerbescheide der Streitjahre, mit denen der Beklagte die vom Kläger begehrten Sonderabschreibungen auf die geleisteten Anzahlungen noch gewährte, ein obligatorischer Verschaffungsanspruch hinsichtlich des Investitionsobjekts und die nach dem zu erwartenden Geschehensablauf nachfolgende Nutzung zur Einkünfteerzielung vorlagen, während im Zeitpunkt des Erlasses der Änderungsbescheide infolge des rechtskräftigen Versäumnisurteils vom 19. Februar 1998 diese Voraussetzungen des materiellen Rechts zur Sonderabschreibung nachträglich entfallen waren (vgl. zur Weiterveräußerung vor Übergabe des Investitionsobjekts Finanzgericht [FG] München, Beschluss vom 14. April 1999 13 V 445/99, Entscheidungen der Finanzgerichte [EFG] 1999, 780; FG München, Urteil vom 28. November 2000 13 K 469/00, EFG 2001, 382; vgl. zur Aufhebung des Kaufvertrags über das Investitionsobjekt FG Berlin, Urteil vom 10. Oktober 2002 1 K 1285/00). - FG Köln, 02.09.2004 - 11 V 3789/04
Übergang der Sonderabschreibung von GbR auf Einzelperson als Rechtsnachfolger bei …
Soweit darauf abgestellt wird, der Steuerpflichtige müsse das Objekt "angeschafft" haben, d.h. wenigstens für eine "logische Sekunde" (wirtschaftlicher) Eigentümer geworden sein (vgl. z.B. Urteil des FG München vom 28.11.2000 13 K 469/00, EFG 2001, 382, sowie das nachfolgende BFH-Urteil vom 29.6.2004 IX R 7/01, bisher n.v., Juris-Dokument Nr. STRE 200450864), handelte es sich um Fälle, in denen über die Abzugsberechtigung für (Vorauszahlungen auf) Anschaffungskosten im Sinne des Fördergebietsgesetzes - und nicht wie im Streitfall über Modernisierungsmaßnahmen im Sinne des § 3 Satz 1 FördG - zu entscheiden war.
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