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Weitere Entscheidung unten: FG Düsseldorf, 17.01.2001

Rechtsprechung
   BFH, 28.06.2001 - IV R 40/97 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,715
BFH, 28.06.2001 - IV R 40/97 (1) (https://dejure.org/2001,715)
BFH, Entscheidung vom 28.06.2001 - IV R 40/97 (1) (https://dejure.org/2001,715)
BFH, Entscheidung vom 28. Juni 2001 - IV R 40/97 (1) (https://dejure.org/2001,715)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    EStG § 4 Abs. 4, § 5 Abs. 1 Satz 1, § 6 Abs. 1 Nr. 1 und 2; AO 1977 § 42

  • Judicialis

    EStG § 4 Abs. 4; ; EStG § 5 Abs. 1 Satz 1; ; EStG § 6 Abs. 1 Nr. 1; ; EStG § 6 Abs. 1 Nr. 2; ; AO 1977 § 42

  • IWW
  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 4 Abs. 4, § 5 Abs. 1 Satz 1, § 6 Abs. 1 Nr. 1 und 2; AO 1977 § 42

  • Wolters Kluwer

    Eigenkapitalvermittlungsprovision - Immobilienfonds - KG - Steuerbilanz - Anschaffungs- und Herstellungskosten - Kommanditistenbeteiligung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    EStG § 4 Abs. 4, § 5 Abs. 1 Satz 1, § 6 Abs. 1 Nr. 1 und 2; AO 1977 § 42
    Eigenkapitalvermittlungsprovisionen eines als gewerbliche KG geführten Immobilienfonds als Anschaffungskosten in Steuerbilanz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eigenkapitalvermittlungsprovision bei Immobilienfonds

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • aerzteblatt.de (Pressebericht)

    Geschlossene Immobilienfonds: Verlierer der Steuerdiskussion

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Einkommensteuer; Behandlung von Eigenkapitalvermittlungsprovisionen eines gewerblichen Immobilienfonds als Anschaffungs- oder Herstellungskosten

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 4 Abs 4, EStG § 6 Abs 1 Nr 1
    Bauherrengemeinschaft; Eigenkapitalvermittlungsprovision; Herstellungskosten; Provision

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 196, 77
  • BB 2001, 1671
  • BB 2001, 2051
  • DB 2001, 1754
  • BStBl II 2001, 717
  • DStRE 2001, 903 (Ls.)
  • NZG 2002, 495
 
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Wird zitiert von ... (44)Zitiert selbst (18)

  • BFH, 29.04.1999 - IV R 40/97

    Eigenkapitalvermittlungsprovision als Betriebsausgaben

    Auszug aus BFH, 28.06.2001 - IV R 40/97
    Der Senat hatte mit Beschluss vom 29. April 1999 (BFHE 188, 374, BStBl II 1999, 828) den Großen Senat angerufen, um die Rechtsfrage klären zu lassen, ob die von einer in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG geführten Fonds-Gesellschaft eines geschlossenen Immobilienfonds an Vermittler gezahlten Eigenkapitalvermittlungsprovisionen sofort abziehbare Betriebsausgaben darstellen, wenn die Vermittler zugleich Kommanditisten des Immobilienfonds sind, jedoch keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Provisionen verdeckte Kaufpreiszahlungen für das Grundstück oder verdeckte Herstellungskosten für das Gebäude gewesen sein könnten.

    Dies beruht auf der Annahme, dass die Wiederbeschaffung Aufwendungen in derselben Höhe erforderlich machen würde (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 17. Januar 1978 VIII R 31/75, BFHE 124, 441, BStBl II 1978, 335; vom 20. Mai 1988 III R 151/86, BFHE 153, 566, BStBl II 1989, 269; Senatsbeschluss in BFHE 188, 374, BStBl II 1999, 828).

    Insoweit handelt es sich --in Abkehr von der im Vorlagebeschluss in BFHE 188, 374, BStBl II 1999, 828 vom Senat vertretenen Auffassung-- nicht um Aufwendungen, die bei der Bemessung des Teilwerts von Grund und Boden bzw. Gebäude des Anlageobjekts wie etwa bestimmte vergebliche Aufwendungen unberücksichtigt bleiben müssten.

  • BFH, 11.01.1994 - IX R 82/91

    Modellbedingte Gebühren und Provisionen bei Immobilienfonds wie bei …

    Auszug aus BFH, 28.06.2001 - IV R 40/97
    Dementsprechend hat der IX. Senat auch die Verträge, die der Errichtung eines Immobilienfonds in der Rechtsform einer KG zu Grunde lagen, als einheitliches Vertragswerk behandelt und sämtliche Aufwendungen des Fonds als Anschaffungskosten des von ihm erworbenen Grundstücks angesehen (Urteil vom 11. Januar 1994 IX R 82/91, BFHE 174, 127, BStBl II 1995, 166).

    Zu den nicht als Betriebsausgabe abziehbaren Aufwendungen gehören dann auch die Provisionen für die Vermittlung des Eigenkapitals, unabhängig davon, ob sie an den Initiator des Projekts oder an Dritte gezahlt werden (BFH-Beschlüsse vom 4. Februar 1992 IX B 39/91, BFHE 167, 102, BStBl II 1992, 883, …und vom 4. März 1992 IX B 24/91, BFH/NV 1992, 648; BFH-Urteil in BFHE 174, 127, BStBl II 1995, 166;… Jäschke, Probleme der einkommensteuerlichen Behandlung geschlossener Immobilienfonds, Frankfurt a.M. 1997, S. 259; Paus, Finanz-Rundschau --FR-- 1999, 899;… Schmider in Schmider/Wagner, Handbuch der Bauinvestitionen und Immobilienkapitalanlagen, 2. Aufl. 2000, 4013 Rdnr. 225 f.; a.A. Fleischmann, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 1992, 939 und 1995, 479; Knoll, WiB 1994, 731;… Mellinghoff in Kirchhof, Einkommensteuergesetz, Heidelberg 2001, § 21 Rn. 116;… Tewes --Hrsg.--, Praxishandbuch Immobilienkapitalanlagen, Teil 7/2.2.2, S. 2 f.).

  • BFH, 20.05.1988 - III R 151/86

    1. Zur Teilwertvermutung bei Anschaffung eines Wirtschaftsguts - 2. Verzicht auf …

    Auszug aus BFH, 28.06.2001 - IV R 40/97
    Dies beruht auf der Annahme, dass die Wiederbeschaffung Aufwendungen in derselben Höhe erforderlich machen würde (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 17. Januar 1978 VIII R 31/75, BFHE 124, 441, BStBl II 1978, 335; vom 20. Mai 1988 III R 151/86, BFHE 153, 566, BStBl II 1989, 269; Senatsbeschluss in BFHE 188, 374, BStBl II 1999, 828).
  • BFH, 17.01.1978 - VIII R 31/75

    Übergröße und aufwendige Bauweise eines Betriebsgebäudes oder Ausscheiden des für …

    Auszug aus BFH, 28.06.2001 - IV R 40/97
    Dies beruht auf der Annahme, dass die Wiederbeschaffung Aufwendungen in derselben Höhe erforderlich machen würde (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 17. Januar 1978 VIII R 31/75, BFHE 124, 441, BStBl II 1978, 335; vom 20. Mai 1988 III R 151/86, BFHE 153, 566, BStBl II 1989, 269; Senatsbeschluss in BFHE 188, 374, BStBl II 1999, 828).
  • BFH, 14.11.1989 - IX R 197/84

    Beteiligte an einem Bauherrenmodell sind im Regelfall Erwerber; die gesamten …

    Auszug aus BFH, 28.06.2001 - IV R 40/97
    Nach der neueren Rechtsprechung des IX. Senats des BFH werden alle Aufwendungen, die von Anlegern eines Bauherrenmodells geleistet worden sind, als Anschaffungskosten und nicht als sofort abziehbare Werbungskosten behandelt (Urteil vom 14. November 1989 IX R 197/84, BFHE 158, 546, BStBl II 1990, 299), wenn sich die Anleger aufgrund eines vom Projektanbieter vorformulierten Vertragswerks beteiligen.
  • BFH, 13.10.1983 - IV R 160/78

    Ertragsteuerrechtliche Behandlung von Provisionen, die a) ein Steuerpflichtiger …

    Auszug aus BFH, 28.06.2001 - IV R 40/97
    Dem steht nicht entgegen, dass der erkennende Senat in seinen Urteilen vom 13. Oktober 1983 IV R 160/78 (BFHE 139, 273, BStBl II 1984, 101) und vom 23. Oktober 1986 IV R 352/84 (BFHE 148, 49, BStBl II 1988, 128) ausgeführt hat, dass Provisionen, die eine KG für die Vermittlung des Eintritts von Kommanditisten schuldet, sofort abziehbare Betriebsausgaben i.S. des § 4 Abs. 4 EStG sind.
  • BFH, 11.12.1986 - IV R 222/84

    1. Schein-KG als gewerblich geprägte Personengesellschaft - 2. Zur steurlichen …

    Auszug aus BFH, 28.06.2001 - IV R 40/97
    Besteht diese Leistung nicht ausnahmsweise in einer Warenlieferung von mehr als untergeordneter Bedeutung, bezieht der Mitunternehmer ungeachtet der Aktivierung eine Sondervergütung i.S. des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG (BFH-Urteile vom 11. Dezember 1986 IV R 222/84, BFHE 149, 149, BStBl II 1987, 553, und vom 28. Oktober 1999 VIII R 41/98, BFHE 190, 394, BStBl II 2000, 339).
  • BFH, 28.10.1999 - VIII R 41/98

    Keine Tätigkeitsvergütung bei Gebäudeerstellung

    Auszug aus BFH, 28.06.2001 - IV R 40/97
    Besteht diese Leistung nicht ausnahmsweise in einer Warenlieferung von mehr als untergeordneter Bedeutung, bezieht der Mitunternehmer ungeachtet der Aktivierung eine Sondervergütung i.S. des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG (BFH-Urteile vom 11. Dezember 1986 IV R 222/84, BFHE 149, 149, BStBl II 1987, 553, und vom 28. Oktober 1999 VIII R 41/98, BFHE 190, 394, BStBl II 2000, 339).
  • BFH, 08.05.2001 - IX R 10/96

    Werbungskosten bei Beteiligung an Immobilienfonds

    Auszug aus BFH, 28.06.2001 - IV R 40/97
    Die angemessene Gestaltung bestände hier in der Vereinbarung eines Gesamtkaufpreises für die Immobilie, so dass die im Zusammenhang mit der Abwicklung des Projekts vereinbarten Provisionen oder "Gebühren" wie Anschaffungskosten zu werten sind (BFH-Urteil vom 8. Mai 2001 IX R 10/96, wird veröffentlicht).
  • BFH, 29.10.1985 - IX R 107/82

    Bauherrenmodell - Werbungskosten - Rechtsmißbrauch - Einkommensteuer

    Auszug aus BFH, 28.06.2001 - IV R 40/97
    Die Provisionen gehörten aber nach Meinung der Finanzverwaltung insoweit zu den Anschaffungskosten der Personengesellschaft, als sie unangemessen seien (vgl. frühere Rechtsprechung des IX. Senats des Bundesfinanzhofs --BFH--: Urteile vom 29. Oktober 1985 IX R 107/82, BFHE 145, 351, BStBl II 1986, 217, und vom 24. Februar 1987 IX R 114/82, BFHE 149, 233, BStBl II 1987, 810).
  • BFH, 04.02.1992 - IX B 39/91

    Keine Werbungskosten durch Provisionen für Vermittlung des Gesellschaftskapitals

  • BFH, 07.08.1990 - IX R 70/86

    Anleger im Bauherrenmodell als Erwerber bei Zusammenschluß zu einer Gesellschaft …

  • BFH, 23.10.1986 - IV R 352/84

    Provisionen, die eine KG für die Vermittlung des Eintritts von Kommanditisten …

  • BFH, 16.03.1988 - X R 27/86

    Mißbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten - Einzelunternehmer - Handwerker - GmbH - …

  • BFH, 24.02.1987 - IX R 114/82

    - Angemessene Vermittlungsprovisionen für Gesellschafterbeitritt als vorab …

  • BFH, 01.12.1987 - IX R 170/83

    Einkommensteuerrechtlich unbeachtliche Aufwendungen bei Gründung einer …

  • BFH, 04.03.1992 - IX B 24/91

    Abziehbarkeit von Aufwendungen für die Vermittlung des Eigenkapitals als …

  • BFH, 23.11.1993 - IV B 63/93

    Zurechnung von Provisionszahlungen zu den Anschaffungskosten oder …

  • BFH, 28.11.2019 - IV R 54/16

    Abtretung einer Darlehensforderung als typisch stille Einlage

    Die von der Rechtsprechung aufgestellten Teilwertvermutungen, wonach sich im Zeitpunkt des Erwerbs eines Wirtschaftsguts die Anschaffungskosten mit dem Teilwert decken (z.B. BFH-Urteile vom 28.06.2001 - IV R 40/97, BFHE 196, 77, BStBl II 2001, 717, unter 4.; vom 17.08.2017 - IV R 3/14, BFHE 259, 111, Rz 22) gelten folglich für die "eingetauschte" stille Beteiligung nicht.
  • BFH, 14.04.2011 - IV R 8/10

    Aufwendungen im Zusammenhang mit der Beteiligung an einer Schiffsfonds-GmbH & Co. …

    Aufwendungen eines in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG geführten Schiffsfonds für die wirtschaftliche und steuerliche Konzeption, die Platzierung des Eigenkapitals, die Geschäftsbesorgung, die Prospekterstellung, die Finanzierungsvermittlung sowie für die Kontrolle der Mittelverwendung sind in der Steuerbilanz der KG in voller Höhe als Anschaffungskosten des Schiffs (hier Tankschiff) zu behandeln, wenn sich die Kommanditisten aufgrund eines vom Projektanbieter vorformulierten Vertragswerks an dem Fonds beteiligen (Anschluss an BFH-Urteil vom 28. Juni 2001 IV R 40/97, BFHE 196, 77, BStBl II 2001, 717) 23 25 27 .

    Rn. 25 b) Dieser Rechtsprechung hat sich der erkennende Senat mit Urteil vom 28. Juni 2001 IV R 40/97 (BFHE 196, 77, BStBl II 2001, 717) unter ausdrücklicher Aufgabe der zuvor im Vorlagebeschluss dargelegten abweichenden Rechtsauffassung (Senatsbeschluss vom 29. April 1999 IV R 40/97, BFHE 188, 374, BStBl II 1999, 828) auch für Immobilienfonds in der Rechtsform einer gewerblich geprägten KG mit folgenden Erwägungen angeschlossen: "Zwar sind im Fall einer solchen Personengesellschaft (hier gewerblich geprägte Personengesellschaft) für die handelsrechtliche Bilanzierung die Aufwendungen des Fonds aus der Perspektive der Gesellschaft zu betrachten.

    Dies gilt unabhängig davon, ob die Aufwendungen an einen Dritten oder den Initiator des Schiffsfonds, der zugleich Gesellschafter der Fondsgesellschaft, hier der Klägerin, ist, gezahlt worden sind (vgl. BFH-Urteil in BFHE 196, 77, BStBl II 2001, 717).

    Vielmehr ist anzunehmen, dass auch ein gedachter Erwerber der Beteiligung dem Veräußerer die gesamten als Anschaffungs- und Herstellungskosten behandelten Aufwendungen im Rahmen des Vertragswerks vergüten würde, weil er als Ersterwerber diese Kosten ebenfalls zu tragen hätte (BFH-Urteil in BFHE 196, 77, BStBl II 2001, 717).

  • BFH, 26.04.2018 - IV R 33/15

    Fondsetablierungskosten bei modellhafter Gestaltung eines geschlossenen …

    Rn. 23 1. Nach zwischenzeitlich ständiger Rechtsprechung des BFH sind Aufwendungen eines in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG geführten geschlossenen Fonds für die Fondsetablierung in der Steuerbilanz der KG in voller Höhe als Anschaffungskosten der in gesamthänderischer Verbundenheit erworbenen Wirtschaftsgüter zu behandeln, wenn sich die Kommanditisten aufgrund eines vom Projektanbieter vorformulierten Vertragswerks an dem Fonds beteiligen (z.B. BFH-Urteile vom 14. April 2011 IV R 8/10, BFHE 233, 226, BStBl II 2011, 709; IV R 15/09, BFHE 233, 206, BStBl II 2011, 706; IV R 50/08; IV R 36/08; vom 28. Juni 2001 IV R 40/97, BFHE 196, 77, BStBl II 2001, 717; ferner BFH-Urteile vom 8. Mai 2001 IX R 10/96, BFHE 195, 310, BStBl II 2011, 720, und vom 29. Februar 2012 IX R 13/11).

    Der Gestaltungsmissbrauch wird darin gesehen, dass statt der wirtschaftlich veranlassten Vereinbarung eines Gesamtkaufpreises für das anzuschaffende Wirtschaftsgut gesonderte Verträge über Dienstleistungen mit entsprechenden Honoraren vereinbart werden, um auf diese Weise sofort abzugsfähige Ausgaben zu schaffen, die zu einer erheblichen Senkung der Steuerlast der Anleger führen (z.B. BFH-Urteile in BFHE 195, 310, BStBl II 2001, 720, unter II.1.b; in BFHE 196, 77, BStBl II 2001, 717; in BFHE 233, 226, BStBl II 2011, 709, Rz 25, 27; in BFHE 233, 206, BStBl II 2011, 706; vom 14. April 2011 IV R 50/08, Rz 16, 18, und IV R 36/08, Rz 23, 25).

    Ausgangspunkt ist insoweit, dass die Rechtsprechung bereits 2001 sowohl für in der Rechtsform einer vermögensverwaltenden als auch für in der Rechtsform einer gewerblich geprägten KG geführte Immobilienfonds entschieden hatte, dass Fondsetablierungskosten wie z.B. Mietgarantiegebühren, Treuhandgebühren oder Eigenkapitalvermittlungsprovisionen nicht als sofort abzugsfähige Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten, sondern als Anschaffungs- oder Herstellungskosten der Fondsimmobilie zu behandeln sind, sofern sich die Kommanditisten aufgrund eines vom Projektanbieter vorformulierten Vertragswerks an dem Fonds beteiligen (BFH-Urteile in BFHE 195, 310, BStBl II 2001, 720, und in BFHE 196, 77, BStBl II 2001, 717).

  • BFH, 14.04.2011 - IV R 15/09

    Aufwendungen im Zusammenhang mit der Beteiligung an einer Windkraftfonds-GmbH & …

    Aufwendungen eines in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG geführten Windkraftfonds für die Platzierungsgarantie, für die Prospekterstellung und Prospektprüfung, für die Koordinierung/Baubetreuung und für die Eigenkapitalvermittlung sind in der Steuerbilanz der KG in voller Höhe als Anschaffungskosten zu behandeln, wenn sich die Kommanditisten aufgrund eines vom Projektanbieter vorformulierten Vertragswerks an dem Fonds beteiligten (Anschluss an BFH-Urteil vom 28. Juni 2001 IV R 40/97, BFHE 196, 77, BStBl II 2001, 717) 21 23 24 28 29 .

    Rn. 18 Ergänzend führt sie u.a. aus, es bestünde für sie --die Klägerin-- aufgrund des Schreibens des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 24. Oktober 2001 IV C 3-S 2253 a-15/01 (BStBl I 2001, 780) Vertrauensschutz, da der Außenvertrieb der Fondsanteile der Klägerin vor der Entscheidung des IV. Senats des Bundesfinanzhofs --BFH-- (Urteil vom 28. Juni 2001 IV R 40/97, BFHE 196, 77, BStBl II 2001, 717) bereits abgeschlossen gewesen sei.

    Rn. 23 2. Dieser Rechtsprechung hat sich der erkennende Senat mit Urteil in BFHE 196, 77, BStBl II 2001, 717 unter ausdrücklicher Aufgabe der zuvor im Vorlagebeschluss dargelegten abweichenden Rechtsauffassung (Senatsbeschluss vom 29. April 1999 IV R 40/97, BFHE 188, 374, BStBl II 1999, 828) auch für Immobilienfonds in der Rechtsform einer gewerblich geprägten KG mit folgenden Erwägungen angeschlossen: "Zwar sind im Fall einer solchen Personengesellschaft (hier gewerblich geprägte Personengesellschaft) für die handelsrechtliche Bilanzierung die Aufwendungen des Fonds aus der Perspektive der Gesellschaft zu betrachten.

    Dies gilt unabhängig davon, ob die Aufwendungen an einen Dritten oder den Initiator des Windkraftfonds, der zugleich Gesellschafter der Fondsgesellschaft, hier der Klägerin, ist, gezahlt worden sind (vgl. BFH-Urteil in BFHE 196, 77, BStBl II 2001, 717).

  • FG Münster, 18.12.2009 - 10 K 3719/05

    Anschaffungskosten bei Schiffsfonds und AfA-Dauer eines Tankschiffs

    Es sei zwar richtig, dass der BFH mit Urteil vom 28.6.2001 IV R 40/97, BFHE 196, 77, BStBl II 2001, 717 bei einem geschlossenen Immobilienfonds unter Anwendung der nur im Einzelfall, nicht aber generell eingreifenden Vorschrift von § 42 Abgabenordnung (AO) Vermittlungsprovisionen als Anschaffungskosten angesehen habe.

    Das Urteil des Finanzgerichts Münster sei zwar vor Ergehen des 5. Bauherrenerlasses, aber nach den vom Finanzgericht nicht angewendeten beiden BFH-Urteilen vom 8.5.2001 IX R 10/96, BStBl II 2001, 720 und in BStBl II 2001, 717 ergangen.

    Rn. 62 Der IV. Senat des BFH hat sich dieser Rechtsprechung auch für Immobilienfonds in der Rechtsform einer gewerblich geprägten KG ausdrücklich angeschlossen (vgl. BFH Urteil vom 28.06.2001 IV R 40/97 , BFHE 196, 77, BStBl II 2001, 717) und dabei ausgeführt, im Fall einer solchen Personengesellschaft seien zwar für die handelsrechtliche Bilanzierung die Aufwendungen des Fonds aus der Perspektive der Gesellschaft zu betrachten.

    Rn. 63 Der erkennende Senat schließt sich unter Aufgabe seiner im Urteil vom 24.4.2002 10 K 4530/01 n.v. vertretenen Auffassung dieser Rechtsprechung des BFH in BStBl II 2001, 717 an.

    Hierbei kommt es nicht darauf an, ob sie an den Initiator des Projekts oder an Dritte gezahlt worden sind (ebenso: BFH-Urteil in BStBl II 2001, 717 unter 3 m.w.N.).

    Rn. 72 Auch steht dem nicht entgegen, dass der BFH in seinem Urteil in BStBl II 2001, 717 an seiner früheren Rechtsprechung (u.a. dem BFH-Urteil vom 23.10.1986 IV R 352/84, BFHE 148, 49, BStBl II 1988, 128) festgehalten hat, dass Provisionen, die eine KG für die Vermittlung des Eintritts von Kommanditisten schuldet, grundsätzlich sofort abziehbare Betriebsausgaben i.S. des § 4 Abs. 4 EStG sind.

  • BFH, 30.10.2001 - VIII R 29/00

    Sofort beginnende Rentenversicherung gegen bankfinanzierte Einmalzahlung

    Da zum anderen nur die modellimmanente Verknüpfung aller --der inhaltlichen Änderung durch die Anleger weitgehend entzogenen-- Verträge das erstrebte Ziel, nämlich den Erwerb der Immobilie zu einem im Vorhinein bestimmten und zugleich limitierten Gesamtpreis, sicherzustellen vermag, ist der Aufspaltung der Gebühren auf gesonderte Verträge nach § 42 AO 1977 die Anerkennung zu versagen und der Sachverhalt entsprechend seiner wirtschaftlichen Veranlassung so zu behandeln, als hätten die Anleger die Immobilie auf der Grundlage nur eines Vertrags und nur einer Gegenleistung (Anschaffungskosten) erworben (BFH-Urteile vom 8. Mai 2001 IX R 10/96, BFHE 195, 310, BStBl II 2001, 720; vom 28. Juni 2001 IV R 40/97, BStBl II 2001, 717).

    Hinzu kommt, dass die Vermittlungshonorare nicht aufgrund verschiedener Teilverträge geschuldet wurden, denen mit Rücksicht auf den Erwerb eines einheitlichen Leistungsgegenstands (z.B. Erwerb eines bebauten Grundstücks) keine selbständige Bedeutung zukommt und die deshalb nur durch das Motiv der Steuerersparnis erklärt werden könnten (vgl. hierzu BFH-Urteil in BStBl II 2001, 717).

  • BFH, 14.04.2011 - IV R 36/08

    Aufwendungen im Zusammenhang mit der Beteiligung an einem Schiffsfonds - Zur …

    NV: Aufwendungen eines in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG geführten Schiffsfonds für die Übernahme einer Platzierungsgarantie, für die Koordinierung der Finanzen, für die Haftungsübernahme und für die Beschaffung des Eigenkapitals sind in der Steuerbilanz der KG in voller Höhe als Anschaffungskosten des Schiffs (hier Containerschiff) zu behandeln, wenn sich die Kommanditisten aufgrund eines vom Projektanbieter vorformulierten Vertragswerks an dem Fonds beteiligen (Anschluss an BFH-Urteil vom 28. Juni 2001 IV R 40/97, BFHE 196, 77, BStBl II 2001, 717).

    Rn. 23 b) Dieser Rechtsprechung hat sich der erkennende Senat mit Urteil vom 28. Juni 2001 IV R 40/97 (BFHE 196, 77, BStBl II 2001, 717) unter ausdrücklicher Aufgabe der zuvor im Vorlagebeschluss dargelegten abweichenden Rechtsauffassung (Senatsbeschluss vom 29. April 1999 IV R 40/97, BFHE 188, 374, BStBl II 1999, 828) auch für Immobilienfonds in der Rechtsform einer gewerblich geprägten KG mit folgenden Erwägungen angeschlossen: "Zwar sind im Fall einer solchen Personengesellschaft (hier gewerblich geprägte Personengesellschaft) für die handelsrechtliche Bilanzierung die Aufwendungen des Fonds aus der Perspektive der Gesellschaft zu betrachten.

    Dies gilt unabhängig davon, ob die Aufwendungen an einen Dritten oder den Initiator des Schiffsfonds, der zugleich Gesellschafter der Fondsgesellschaft, hier der Klägerin, ist, gezahlt worden sind (vgl. BFH-Urteil in BFHE 196, 77, BStBl II 2001, 717).

    Vielmehr ist anzunehmen, dass auch ein gedachter Erwerber der Beteiligung dem Veräußerer die gesamten als Anschaffungs- und Herstellungskosten behandelten Aufwendungen im Rahmen des Vertragswerks vergüten würde, weil er als Ersterwerber diese Kosten ebenfalls zu tragen hätte (BFH-Urteil in BFHE 196, 77, BStBl II 2001, 717).

  • BGH, 11.02.2014 - II ZR 276/12

    Prospekthaftung beim geschlossenen Immobilienfonds: Anrechnung von …

    Davon sind etwa Provisionen in Bezug auf die Vermittlung des Eigenkapitals betroffen (…BFH, BStBl II 2002, 796, juris Rn. 17; BStBl II 2001, 717, juris Rn. 16 ff.;… BStBl II 1995, 166, juris Rn. 8; Heuermann, HFR 2002, 606; im Wesentlichen ebenso BMF, Erlass vom 20. Oktober 2003, BStBl I 546, 551 ff.).
  • BFH, 26.02.2002 - IX R 20/98

    Geschlossene Fonds - Eigenkapitalvermittlungsprovisionen

    Dementsprechend werden alle Aufwendungen, die von Anlegern eines Bauherrenmodells geleistet werden, als Anschaffungskosten und nicht als sofort abziehbare Werbungskosten behandelt, und zwar auch dann, wenn --was hier möglicherweise der Fall ist-- die Initiatoren (hier die Kläger zu 1 und 2) zu den Gesellschaftern gehören (BFH-Urteil vom 28. Juni 2001 IV R 40/97, BFHE 196, 77, BStBl II 2001, 717).

    Zu Anschaffungskosten rechnen auch die Provisionen für die Vermittlung des Eigenkapitals, unabhängig davon, ob sie an den Initiator des Projekts oder an Dritte gezahlt werden (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschluss vom 4. Februar 1992 IX B 39/91, BFHE 167, 102, BStBl II 1992, 883; BFH-Urteil in BFHE 196, 77, BStBl II 2001, 717).

  • FG Münster, 13.03.2009 - 14 K 3638/05

    AfA-Dauer von Windkraftanlagen und bilanzielle Behandlung fondsbedingter …

    Der Senat kann es dahingestellt lassen, ob bzw. inwieweit er der Rechtsprechung zu den sog. Bauherrenmodellen und (gewerblichen) Immobilienfonds (vgl. BFH Urteil vom 13. Oktober 1983 IV R 160/78, BStBl II 1984, 101, BFH Urteil vom 23. Oktober 1986 IV R 352/84, BStBl II 1988, 128, BFH Urteil vom 24. Februar 1987 IX R 114/82, BStBl II 1987, 810, BFH Urteil vom 14. November 1989 IX R 197/84, BStBl II 1990, 299, BFH Urteil vom 7. August 1990 IX R 70/86, BStBl II 1990, 1024; BFH Beschluss vom 4. Februar 1992 IX B 39/91, BStBl II 1992, 883; BFH Urteil vom 11. Januar 1994 IX R 82/91, BStBl II 1995, 166, BFH Urteil vom 10. Dezember 1992 XI R 45/88, BStBl II 1993, 538, BFH Beschluss vom 23. November 1993 IV B 63/93, BFH/NV 1994, 370, BFH Urteil vom 28. Juni 2001 IV R 40/97, BStBl II 2001, 717, vgl. auch Vorlagebeschluss BFH Beschluss vom 29. April 1999 IV R 40/97, BStBl II 1999, 828, BFH Urteil vom 8. Mai 2001 IX R 10/96, BStBl II 2001, 720) überhaupt zu folgen vermag.

    Die einzelnen Teilverträge hätten keine selbständige Bedeutung und ließen sich nur aus der gewünschten Schaffung sofort steuerlich abziehbarer Ausgaben erklären (z.B. BFH Urteil vom 28. Juni 2001 IV R 40/97, BStBl II 2000, 717).

    Das Gericht folgt insoweit der Auffassung des IV. Senates des Bundesfinanzhofes, der seine Erwägungen selbst ausdrücklich auf geschlossene Immobilienfonds beschränkt (so auch Kempermann in DStR 2001, 1384) und klargestellt hat, an seiner Rechtsprechung, dass Provisionen, die eine KG für die Vermittlung des Eintritts von Kommanditisten schuldet, grundsätzlich sofort abziehbare Betriebsausgaben i.S. des § 4 Abs. 4 EStG darstellen, ausdrücklich weiterhin festzuhalten ( BFH Urteil vom 28. Juni 2001 IV R 40/97, BStBl II 2001, 717 unter Hinweis auf Urteile vom 13. Oktober 1983 IV R 160/78, BFHE 139, 273, BStBl II 1984, 101, und vom 23. Oktober 1986 IV R 352/84, BFHE 148, 49, BStBl II 1988, 128).

    Anders als ein Immobilienfonds in der Rechtsform einer gewerblich geprägten KG (so BFH Urteil vom 28. Juni 2001, IV 40/97, BStBl II 2001, 717) gilt die Tätigkeit der Klägerin nicht lediglich gem. § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG als Gewerbebetrieb, vielmehr ist die Klägerin originär gewerblich tätig ( § 15 Abs. 2 EStG).

  • BFH, 14.04.2011 - IV R 50/08

    Teilweise Parallelentscheidung zum BFH-Urteil vom 14. 4. 2011 IV R 8/10 - …

  • FG Münster, 24.01.2024 - 12 K 357/18

    Berücksichtigen der sog. Weichkosten eines geschlossenen Schiffsfonds als sofort …

  • FG Hamburg, 21.02.2024 - 6 K 27/22

    Einkommensteuer: Fondsetablierungskosten

  • FG Hamburg, 16.04.2010 - 5 K 114/08

    Vermietungseinkünfte eines geschlossenen Immobilienfonds in den Niederlanden

  • FG Köln, 09.09.2010 - 10 K 4059/07

    Anschaffungskosten eines Erwerberfonds

  • FG Hamburg, 08.12.2015 - 6 K 184/12

    Während der Investitionsphase eines Private Equity-/Venture Capital-Fonds …

  • BFH, 15.12.2005 - IV R 23/05

    Klagebeschränkung; Teilbestandskraft; Eigenkapitalvermittlungsprovision

  • BFH, 14.11.2012 - I R 19/12

    Aktiver RAP für Gebühren eines Darlehens und einer typisch stillen Beteiligung - …

  • BFH, 14.03.2012 - X R 24/10

    Behandlung von Provisionen für die eigene Zeichnung von Fondsanteilen durch einen …

  • FG Hamburg, 15.10.2008 - 2 K 210/06

    Missbrauch bei einem Schiffsfonds

  • FG Niedersachsen, 23.03.2012 - 1 K 275/09

    Gewerbesteuerpflichtigkeit einer gewerblich geprägten Personengesellschaft (hier: …

  • BFH, 17.08.2017 - IV R 3/14

    Feststellung des Unterschiedsbetrags bei Übergang zur Tonnagegewinnermittlung; …

  • BFH, 29.02.2012 - IX R 13/11

    Geschlossener Immobilienfonds als Hersteller - …

  • BFH, 26.02.2002 - IX R 21/01

    Geschlossener Immobilienfonds; Minderung der AK bei Provisionsnachlass durch …

  • FG Hamburg, 16.02.2016 - 2 K 54/13

    Gewerbesteuer: Sonderbetriebseinnahmen als Bestandteil des inländischen …

  • BFH, 22.01.2004 - IV R 45/02

    Landwirtschaftliche Dienstleistungen

  • BFH, 26.02.2002 - IX R 33/98

    Geschlossener Immobilienfonds; Provisionsnachlässe durch Eigenkapitalvermittler …

  • FG Hamburg, 18.06.2015 - 2 K 145/13

    (Einkommensteuer: Fondsetablierungskosten eines Zweitmarktfonds als …

  • BFH, 06.12.2006 - X R 13/04

    Abziehbarkeit von Kreditvermittlungsgebühren als vorweggenommene Werbungskosten …

  • BFH, 06.12.2006 - X R 34/04

    Leibrente gegen Einmalbetrag; Kreditvermittlungsgebühren

  • BFH, 14.03.2012 - X R 29/11

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 14. 03. 2012 X R 24/10 - …

  • BFH, 29.11.2005 - IX R 54/04

    Änderungsbescheid während des Einspruchsverfahrens

  • FG Berlin-Brandenburg, 15.12.2011 - 9 K 9121/08

    Gesonderter und einheitlicher Feststellung von Besteuerungsgrundlagen 1993

  • FG Hamburg, 23.05.2008 - 2 K 236/06

    Einkommensteuer: Zur steuerlichen Behandlung von Aufwendungen eines geschlossenen …

  • FG Berlin-Brandenburg, 15.03.2011 - 6 K 6133/07

    Sofort abziehbare Werbungskosten bei den Einkünften eines geschlossenen …

  • FG Berlin-Brandenburg, 06.03.2012 - 6 K 6014/09

    Entgeltlicher Erwerb eines Anspruchs auf Beteiligung am Prozesserfolg als …

  • FG München, 09.12.2008 - 12 K 4221/05

    Auslegung eines Grundstückskaufvertrags - Passivierung einer von der Genehmigung …

  • FG Berlin, 05.12.2003 - 3 K 3313/98
  • FG Berlin, 28.05.2003 - 2 K 2002/97

    Zur Gewinnerzielungsabsicht einer Verlustzuweisungsgesellschaft

  • FG Berlin, 17.03.2003 - 1 B 1464/02

    Zum Gestaltungsmissbrauch im Zusammenhang mit der steuerlichen Begünstigung von …

  • FG Rheinland-Pfalz, 09.08.2006 - 3 K 2395/02

    Kreditvermittlungsgebühren als Werbungskosten bei einem Kombinationsprodukt …

  • FG Berlin, 27.06.2002 - 9 K 9030/00

    Zur Frage der Anwendung des sog. erweiterten Verlustausgleichs nach § 15a Abs. 1 …

  • FG Berlin-Brandenburg, 20.11.2007 - 6 K 6534/03

    Bilanzielle Behandlung von Provisionszahlungen eines geschlossenen …

  • FG Berlin-Brandenburg, 12.04.2011 - 6 K 6173/07

    Generalmietgebühr sowie Mieterbetreuungskosten als Anschaffungskosten bei …

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Rechtsprechung
   FG Düsseldorf, 17.01.2001 - 9 K 5608/00 F   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,11451
FG Düsseldorf, 17.01.2001 - 9 K 5608/00 F (https://dejure.org/2001,11451)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 17.01.2001 - 9 K 5608/00 F (https://dejure.org/2001,11451)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 17. Januar 2001 - 9 K 5608/00 F (https://dejure.org/2001,11451)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • rechtsportal.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufwendungen für den Bezug einer Zeitung als Werbungskosten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Aufwendungen für den Bezug der NZZ keine Werbungskosten bei Einkünften aus Kapitalvermögen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DStRE 2001, 903
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (7)

  • BFH, 07.09.1989 - IV R 128/88

    Aufwendungen für Tageszeitungen oder Wochenzeitschriften und für Radiogeräte sind …

    Auszug aus FG Düsseldorf, 17.01.2001 - 9 K 5608/00
    Hieraus ergibt sich ein Aufteilungs- und Abzugsverbot für solche Aufwendungen, die einen sowohl privat als auch zur Einkunftserzielung verwendbaren Gegenstand betreffen, wenn eine Aufteilung nach privater und beruflicher Nutzung nicht möglich ist, weil objektive Merkmale für eine zutreffende und leicht nachprüfbare Abgrenzung fehlen, es sei denn, die private Nutzung ist nur von untergeordneter Bedeutung (BFH vom 07.09.1989 IV R 128/88 Bundessteuerblatt II 1990, Seite 19; BFH Großer Senat vom 19.10.1970, GrS 2/70 Bundessteuerblatt II 1971, Seite 17).

    Aufwendungen für regionale und überregionale Tageszeitungen stellen nach BFH vom 07.09.1989 (IV R 128/88 Bundessteuerblatt II 1990, Seite 19 betreffend "Spiegel" und "Die Zeit") nicht abzugsfähige Lebenshaltungskosten dar (vgl. auch BFH vom 30.06.1983 IV R 2/81 Bundessteuerblatt II 1983, Seite 715 betreffend "Frankfurter Allgemeine Zeitung").

  • BFH, 19.10.1970 - GrS 2/70

    Anschaffung eines Wirtschaftsguts - Kosten der Lebensführung - Aufteilung der …

    Auszug aus FG Düsseldorf, 17.01.2001 - 9 K 5608/00
    Hieraus ergibt sich ein Aufteilungs- und Abzugsverbot für solche Aufwendungen, die einen sowohl privat als auch zur Einkunftserzielung verwendbaren Gegenstand betreffen, wenn eine Aufteilung nach privater und beruflicher Nutzung nicht möglich ist, weil objektive Merkmale für eine zutreffende und leicht nachprüfbare Abgrenzung fehlen, es sei denn, die private Nutzung ist nur von untergeordneter Bedeutung (BFH vom 07.09.1989 IV R 128/88 Bundessteuerblatt II 1990, Seite 19; BFH Großer Senat vom 19.10.1970, GrS 2/70 Bundessteuerblatt II 1971, Seite 17).
  • BFH, 12.11.1982 - VI R 193/79

    Betriebsausgaben - Fachzeitschrift - Fachtageszeitung

    Auszug aus FG Düsseldorf, 17.01.2001 - 9 K 5608/00
    Soweit der BFH für das "Handelsblatt" den Werbungskostenabzug bejaht hat (Urt. vom 12.11.1982 VI R 193/79 DB 1983 Seite 372), ergibt sich hieraus keine entsprechende rechtliche Beurteilung für den vorliegenden Streitfall; zudem ist die Abzugsfähigkeit auch des "Handelsblatts" vom FG Baden-Württemberg mit Urteil vom 17.10.1996 (6 K 252/96 EFG 1997 Seite 467) verneint worden.
  • BFH, 01.10.1982 - VI R 192/79

    Zur Abzugsfähigkeit von Kreditzinsen für die Anschaffung eines PKW bei …

    Auszug aus FG Düsseldorf, 17.01.2001 - 9 K 5608/00
    Soweit der BFH für das "Handelsblatt" den Werbungskostenabzug bejaht hat (Urt. vom 12.11.1982 VI R 193/79 DB 1983 Seite 372), ergibt sich hieraus keine entsprechende rechtliche Beurteilung für den vorliegenden Streitfall; zudem ist die Abzugsfähigkeit auch des "Handelsblatts" vom FG Baden-Württemberg mit Urteil vom 17.10.1996 (6 K 252/96 EFG 1997 Seite 467) verneint worden.
  • BFH, 30.06.1983 - IV R 2/81

    Tageszeitung - Betriebsausgaben - Personengesellschaft

    Auszug aus FG Düsseldorf, 17.01.2001 - 9 K 5608/00
    Aufwendungen für regionale und überregionale Tageszeitungen stellen nach BFH vom 07.09.1989 (IV R 128/88 Bundessteuerblatt II 1990, Seite 19 betreffend "Spiegel" und "Die Zeit") nicht abzugsfähige Lebenshaltungskosten dar (vgl. auch BFH vom 30.06.1983 IV R 2/81 Bundessteuerblatt II 1983, Seite 715 betreffend "Frankfurter Allgemeine Zeitung").
  • FG Köln, 07.07.1993 - 6 K 4481/92

    Lohnsteuer; Aufwendungen für den Bezug von Tageszeitungen

    Auszug aus FG Düsseldorf, 17.01.2001 - 9 K 5608/00
    Soweit im Einzelfall auch Aufwendungen für den Bezug von Tageszeitungen Werbungskosten sein können, wenn feststeht, dass diesen Zeitungen nur beruflich interessierende Informationen entnommen werden (vgl. FG Köln vom 07.07.1993 6 K 4481/92 EFG 1994 Seite 199), führt dies jedenfalls im Streitfall nicht zur Anerkennung der streitigen Kosten für die Zeitung.
  • FG Baden-Württemberg, 17.10.1996 - 6 K 252/96

    Anforderungen an Werbungskosten; Einkünfte aus Kapitalvermögen

    Auszug aus FG Düsseldorf, 17.01.2001 - 9 K 5608/00
    Soweit der BFH für das "Handelsblatt" den Werbungskostenabzug bejaht hat (…Urt. vom 12.11.1982 VI R 193/79 DB 1983 Seite 372), ergibt sich hieraus keine entsprechende rechtliche Beurteilung für den vorliegenden Streitfall; zudem ist die Abzugsfähigkeit auch des "Handelsblatts" vom FG Baden-Württemberg mit Urteil vom 17.10.1996 (6 K 252/96 EFG 1997 Seite 467) verneint worden.
  • FG Hessen, 08.05.2008 - 13 K 3379/07

    Aufwendungen eines Steuerberaters für den Bezug der "Frankfurter Allgemeinen …

    Hieraus ergibt sich ein Aufteilungs- und Abzugsverbot für solche Aufwendungen, die einen sowohl privat als auch zur Einkunftserzielung verwendbaren Gegenstand betreffen, wenn eine Aufteilung nach privater und beruflicher Nutzung nicht möglich ist, weil objektive Merkmale für eine zutreffende und leicht nachprüfbare Abgrenzung fehlen, es sei denn, die private Nutzung ist nur von untergeordneter Bedeutung (vgl. BFH-Urteil vom 07.09.1989 IV R 128/88, Bundessteuerblatt II, 1990, 19; FG Düsseldorf, Urteil vom 17.01.2001, 9 K 5608/00 E, DStRE 2001, 903).

    Es handelt sich bei der FAZ zwar um eine überregionale Tageszeitung mit hohem journalistischem Anspruch und Niveau, nicht aber um eine auf Steuerberatungsthemen und sozialversicherungsrechtliche Themen beschränkte Fachzeitung (vgl. auch FG Düsseldorf, Urteil vom 17.01.2001, 9 K 5608/00 E a.a.O.).

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