Rechtsprechung
| FG Hessen, 19.08.2003 - 2 K 1602/01 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 7g Abs. 3
Ansparrücklage; Ansparabschreibung; Finanzierungszusammenhang; Prognoseentscheidung; Gewinnverlagerung; nachträglich; Bilanzstichtag - Nachweis der Investitionsabsicht als Voraussetzung der Ansparabschreibung - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Nachweis der Investitionsabsicht als Voraussetzung der Ansparabschreibung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)
Ansparabschreibung: Erforderlichkeit einer Investitionsabsicht
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Ansparabschreibungen zur Förderung kleiner und mittlerer Betriebe für die Anschaffung oder Herstellung neuer beweglicher Wirtschaftsgüter; Investitionsabsicht bei Bildung einer Ansparrücklage; Auflösung der Rücklage spätestens am Ende des zweiten auf ihre Bildung ...
Besprechungen u.ä.
- BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)
Ansparabschreibung: Erforderlichkeit einer Investitionsabsicht
Papierfundstellen
- DStRE 2003, 1431
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (9)
- BFH, 12.12.2001 - XI R 13/00
Bilanz - Ansparrücklage auch ohne echte Investitionsabsicht
Auszug aus FG Hessen, 19.08.2003 - 2 K 1602/01
Zu Unrecht berufen sich die Kläger auf das BFH-Urteil vom 12.12.2001 (Aktenzeichen XI R 13/00; Bundessteuerblatt -BStBl- II 2002, 385).Mit dem Erfordernis einer verbindlichen Bestellung hat der BFH im Ergebnis einen strengeren Nachweis verlangt als etwa den Nachweis der Investitionsabsicht, ohne sich damit in Widerspruch zu der Entscheidung des 11. Senats vom 12.12.2001 ( XI R 13/00 a.a.O.) zu sehen.
Nach der o.a. höchstrichterlichen Rechtsprechung (siehe z.B. das BFH-Urteil vom 12.12.2001 XI R 13/00, a.a.O.) muss die voraussichtliche Investition so genau bezeichnet werden, dass im Investitionsjahr festgestellt werden kann, ob die tatsächlich vorgenommene Investition derjenigen entspricht, für deren Finanzierung die Ansparabschreibung gebildet wurde.
- BFH, 19.09.2002 - X R 51/00
Investitionsabsicht bei Ansparabschreibung
Auszug aus FG Hessen, 19.08.2003 - 2 K 1602/01
Die insoweit zu treffende Prognose sei bei Steuerpflichtigen, die ihren Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermitteln, aus der Sicht am Ende des jeweiligen Gewinnermittlungszeitraums vorzunehmen (vgl. BFH-Urteil vom 19.09.2002 X R 51/00; BFH/NV 2003, 250 ).Dies ergibt sich deutlich aus den Gründen der BFH-Entscheidung vom 19.09.2002 ( X R 51/00; BFH/NV 2003, 250 ).
- BFH, 25.04.2002 - IV R 30/00
Bildung einer Ansparrücklage vor Betriebseröffnung
Auszug aus FG Hessen, 19.08.2003 - 2 K 1602/01
Des weiteren vertritt der BFH in dieser Entscheidung die Auffassung, dass bei gegebenen Zweifeln am Finanzierungszusammenhang, beispielsweise an Zweifeln an der Finanzierbarkeit der geplanten Investitionen oder bei Zweifeln daran, ob die geplante Investition überhaupt noch in der verbleibenden Zeit durchgeführt werden kann, von dem Steuerpflichtigen sogar verlangt werden dürfe, dass er das Wirtschaftsgut bereits verbindlich bestellt habe (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2002, 1097 ).
- BFH, 14.08.2001 - XI R 18/01
Ansparrücklage - Finanzierungszusammenhang zwischen Rücklagenbildung und …
Auszug aus FG Hessen, 19.08.2003 - 2 K 1602/01
In diesem Fall diene die Bildung der Rücklage nicht mehr der Investitionserleichterung (vgl. das BFH-Urteil in BFH/NV 2002, 181, 182). - FG München, 06.02.2001 - 13 K 3283/98
Keine Bildung einer Ansparabschreibung gem. § 7g EStG nach Ablauf des …
Auszug aus FG Hessen, 19.08.2003 - 2 K 1602/01
Das Finanzgericht München hat in seiner Entscheidung vom 6.2.2001, 13 K 3283/98 (EFG 2001, 735) die Auffassung vertreten, die Ansparabschreibung nach § 7g Abs. 3 EStG könne nur gewährt werden, wenn der Steuerpflichtige innerhalb des Zweijahreszeitraums nach § 7g Abs. 3 Satz 2 EStG real in der Lage sei, eine begünstigte Investition zu tätigen und die Investitionsabsicht in der Buchführung während dieses Zeitraums dokumentiert wird. - FG Niedersachsen, 16.01.2002 - 2 K 249/01
Ansparabschreibung setzt eine vom Stpfl. zu beweisende Investitionsabsicht zum …
Auszug aus FG Hessen, 19.08.2003 - 2 K 1602/01
Dementsprechend hat das Finanzgericht Niedersachen entschieden, dass die Ansparabschreibung eine Investitionsabsicht zum Bilanzstichtage voraussetze (vgl. Urteil vom 16.01.2002, 2 K 249/01; DSTRE 2003, 784). - FG Schleswig-Holstein, 10.04.2000 - V 358/99
Keine Ansparabschreibung bei im Zeitpunkt der Bilanzaufstellung
Auszug aus FG Hessen, 19.08.2003 - 2 K 1602/01
Ist ein solcher zeitlicher Zusammenhang dagegen nicht mehr gewahrt, z.B. dadurch, dass der Steuerpflichtige sein Wahlrecht erst im Rahmen einer kurz vor Ablauf des Zweijahreszeitraumes eingereichten Steuererklärung geltend macht, ist das Finanzamt nach Ansicht des Senats berechtigt, zwischenzeitliche Erkenntnisse aus der Zeit nach dem Ende des vom Steuerpflichtigen für die Begünstigung nach § 7g Abs. 3 EStG ausgewählten Wirtschaftsjahres in das noch laufende Veranlagungsverfahren einzubeziehen (vgl. hierzu auch das Urteil des Finanzgerichts Schleswig-Holstein vom 10.4.2000, V 358/99, EFG 2000, 1061). - FG Düsseldorf, 18.11.2002 - 7 K 7626/00
Ansparabschreibung; Investitionsabsicht; Finanzierungszusammenhang; …
Auszug aus FG Hessen, 19.08.2003 - 2 K 1602/01
Ob diese Handhabungsweise des Klägers zugleich auch als Gestaltungsmissbrauch i.S. des § 42 AO angesehen werden kann (der Senat hält entgegen der Entscheidung des FG Düsseldorf vom 18.11.2002, 7 K 7626/00, EFG 2003, 440 § 42 AO grundsätzlich auch bei § 7g EStG für anwendbar) und ob damit möglicherweise der Tatbestand einer versuchten Steuerhinterziehung erfüllt wurde, brauchte der Senat nicht zu prüfen, weil die Klage schon aus den oben dargelegten Gründen keinen Erfolg haben konnte. - FG Hessen, 13.09.2002 - 4 V 2029/02
Notwendiger Finanzierungszusammenhang bei der Ansparrücklage
Auszug aus FG Hessen, 19.08.2003 - 2 K 1602/01
Nichts anderes gilt nach einer Entscheidung des Hessischen Finanzgerichts dann, wenn die Ansparrücklage zu einem Zeitpunkt gebildet wird, zu dem feststeht, dass sie in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang wieder gewinnwirksam aufzulösen ist (vgl. Beschluss des Hessischen Finanzgerichts vom 13.09.2002, Aktenzeichen 4 V 2029/02; nichtveröffentlicht, siehe Rechtsprechungsdatei in Juris-online).
- FG Münster, 30.08.2005 - 6 K 6539/03
Keine Ansparabschreibung eines Wirtschaftsprüfers für Büroausstattung eines …
Der Kläger ist weiter der Auffassung, dass das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 19. August 2003 eklatant gegen die Rechtsprechung des XI. Senats des BFH verstoße und verweist insoweit auf einen Aufsatz vom ihm und seinem Bevollmächtigen unter dem Thema "Erforderlichkeit einer Investitionsabsicht bei der Ansparrückschreibung nach § 7 g Abs. 3 EStG - zugleich Besprechung des Urteils des Hessischen Finanzgerichts vom 19.08.2003, 2 K 1602/01, rechtskräftig" in Deutsches Steuerrecht 204, Seite 409. .Diese Einschätzung beruht u. a. auch aus einer Veröffentlichung des Klägers und seines Bevollmächtigten unter dem Titel "Erforderlichkeit einer Investitionsabsicht bei der Ansparabschreibung nach § 7 g Abs. 3 EStG - zugleich Besprechung des Urteils des Hessischen Finanzgerichts vom 19.08.2003, Az. 2 K 1602/01, rkr.
- FG Hamburg, 18.08.2005 - III 404/04
Einkommensteuer: Streichung von Anspar- und Existenzgründerrücklage im Jahr ihrer …
Andererseits ergibt sich daraus nicht, dass eine Rücklage bei von Anfang an fehlenden Voraussetzungen zu einem beliebigen Zeitpunkt wieder aufgelöst werden kann, sei es durch den Steuerpflichtigen oder sei es durch das FA, ebenso wenig wie solche Rücklagen ins Blaue hinein zulässig wären (vgl. BFH vom 19. September 2002, X R 51/00, BFHE 200, 343 , BStBl II 2004, 184 zu 4d; Hessisches FG vom 19. August 2003, 2 K 1602/01, Deutsches Steuerrecht Entscheidungsdienst -DStRE- 2003, 1431 ).ff) Danach kann dahinstehen, ob die Klägerin aus der Sicht im Zeitpunkt der erstmaligen Bildung der Rücklage (d.h. aus der Prognose vom Stichtag Ende 1997) im Sinne von § 7g Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 oder Abs. 3 Satz 2 EStG "voraussichtlich" in der Lage gewesen wäre, Investitionen in der seinerzeit skizzierten Größenordnung zu realisieren oder zu finanzieren (…vgl. BFH vom 24. Mai 2005, X B 137/04, BFH/NV 2005, 1563 ;… vom 17. November 2004, X R 38/02, HFR 2005, 635, BFH/NV 2005, 846; vom 19. September 2002, X R 51/00, BFHE 200, 343 ; BStBl II 2004, 184 ; Hessisches FG vom 19. August 2003, 2 K 1602/01, DStRE 2003, 1431 ).
- FG Hamburg, 04.08.2004 - III 264/04
Einkommensteuer: Existenzgründerrücklage
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