Rechtsprechung
| FG Niedersachsen, 25.04.2007 - 7 K 102/05 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Zur Anwendung der Neuregelung des § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Voraussetzungen für eine Veranlagung von Amts wegen in Fällen der ausschließlichen Erzielung negativer Einkünfte; Abweichung des Lohnsteuerabzugs von der materiell richtigen Einkommensteuer
- Judicialis
EStG § 46 Abs. 2 Nr. 1 bis Nr. 8
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 46 Abs. 2; EStG § 52 Abs. 55j
Voraussetzungen für eine Veranlagung gemäß § 46 Abs. 2 EStG - Antragsveranlagung; Zwei-Jahres-Frist - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Antragsveranlagung ist auch noch für alte Jahre möglich
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Voraussetzungen für eine Veranlagung von Amts wegen in Fällen der ausschließlichen Erzielung negativer Einkünfte; Abweichung des Lohnsteuerabzugs von der materiell richtigen Einkommensteuer
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Voraussetzungen für eine Veranlagung gem. § 46 Abs. 2 EStG
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 25.04.2007 - 7 K 102/05
- BFH, 18.12.2008 - VI R 43/07
Papierfundstellen
- DStRE 2008, 752
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- BFH, 21.09.2006 - VI R 52/04
Durchführung einer Amtsveranlagung nach § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG, wenn die positive …
Auszug aus FG Niedersachsen, 25.04.2007 - 7 K 102/05
Soweit der BFH im Urteil vom 21. September 2006 (VI R 52/04, BStBl II 2007, 45) entschieden habe, dass auch negative Einkünfte von mehr als 800 DM zu einer Amts- statt einer Antragsveranlagung führten, habe der Gesetzgeber dieser Ansicht jedenfalls durch rückwirkende Gesetzesänderung im Jahressteuergesetz 2007 die Grundlage entzogen.Der BFH hat durchUrteil vom 21. September 2006 (VI R 52/04, BStBl II 2007, 45) entschieden, dass sich die Vorschrift nicht nur auf positive Einkünfte bezieht, sondern auch auf negative.
- BVerfG, 16.03.2005 - 2 BvL 7/00
Kinderbetreuungskosten
Auszug aus FG Niedersachsen, 25.04.2007 - 7 K 102/05
Die verfassungsrechtlich gebotene gleichheitsgerechte Besteuerung nach der finanziellen Leistungsfähigkeit würde damit im Hinblick auf die "horizontale" und "vertikale" Steuergerechtigkeit (vgl. BVerfG-Beschluss vom 16. März 2005 2 BvL 7/00, BVerfGE 112, 268) sowohl bei einer höheren positiven als auch bei einer höheren negativen Summe der Nebeneinkünfte zunehmend verfehlt. - BFH, 22.05.2006 - VI R 49/04
Verfassungswidrigkeit der Ausschlussfrist in § 46 Abs. 2 Nr. 8 Satz 2 EStG
Auszug aus FG Niedersachsen, 25.04.2007 - 7 K 102/05
Vor allem die verfassungsrechtlichen Bedenken der steuerlichen Rechtsprechung gegenüber der Zwei-Jahres-Frist, wie sie in den Vorlagenbeschlüssen des BFH (Beschlüsse vom 22. Mai 2006, VI R 49/04 und 46/05) ihren Ausdruck gefunden haben, erfordern insoweit eine restriktive Auslegung der die Antragsveranlagung betreffenden Vorschriften. - BVerfG, 13.12.1967 - 1 BvR 679/64
Verfassungswidrigkeit der Regelungen zu den Kinderfreibeträgen im …
Auszug aus FG Niedersachsen, 25.04.2007 - 7 K 102/05
Ziel der nach § 46 Abs. 2 EStG durchzuführenden Veranlagung ist die Herstellung steuerlicher Gleichheit zwischen allen Steuerpflichtigen durch Festsetzung der materiell richtigen Einkommensteuer (vgl. auch BVerfG-Beschluss vom 13. Dezember 1967 1 BvR 679/64, BVerfGE 23, 1, BStBl II 1968, 70).
- FG Niedersachsen, 28.09.2010 - 12 K 478/08
Zeitlicher Anwendungsbereich des § 46 Abs. 2 Nr. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) …
Rn. 59 Da die Anordnung der Rückwirkung der Rechtsfolgen des § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG n.F. vorliegend gegenüber dem Kläger gerechtfertigt ist, bedarf es keiner einschränkenden, verfassungskonformen Auslegung der genannten Norm (so wohl auch Urteil des 7. Senats des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 25.04.2007, Az. 7 K 102/05, DStRE 2008, 752, 753 a.E.). - FG Hessen, 18.12.2012 - 10 K 3166/09
Rückwirkende Anwendung des § 46 Abs. 2 Nr. 1 i.d.F. des JStG 2007 gemäß § 52 Abs. …
Damit ist kein Raum für eine verfassungskonforme Auslegung der Übergangsregelung (so aber Niedersächsisches Finanzgericht, Urteile vom 25.04.2007 2 K 379/04, EFG 2007, 1878 und 7 K 102/05, DStRE 2008, 752 sowie Urteil vom 31.01.2012 8 K 196/10, Juris) oder für eine Vorlage an das BVerfG gemäß Artikel 100 Grundgesetz (vgl. FG Köln, Vorlagebeschluss vom 28.11.2007 10 K 6227/04 und Beschluss vom 23.01.2008 10 K 6227/04, EFG 2008, 860 und 872). - FG Hessen, 18.12.2012 - 10 K 3167/09
Rückwirkende Anwendung des § 46 Abs. 2 Nr. 1 i.d.F. des JStG 2007 gemäß § 52 Abs. …
Damit ist kein Raum für eine verfassungskonforme Auslegung der Übergangsregelung (so aber Niedersächsisches Finanzgericht, Urteile vom 25.04.2007 2 K 379/04, EFG 2007, 1878 und 7 K 102/05, DStRE 2008, 752 sowie Urteil vom 31.01.2012 8 K 196/10, Juris) oder für eine Vorlage an das BVerfG gemäß Artikel 100 Grundgesetz (vgl. FG Köln, Vorlagebeschluss vom 28.11.2007 10 K 6227/04 und Beschluss vom 23.01.2008 10 K 6227/04, EFG 2008, 860 und 872).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".