Rechtsprechung
| FG Sachsen, 10.12.2008 - 8 K 327/07 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Judicialis
EStG § 7 Abs. 4; ; EStG § 7 Abs. 5a; ; FördG § 1; ; FördG § 3; ; FördG § 4
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Maßgeblichkeit der vertraglichen Kaufpreisaufteilung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ermittlung der Bemessungsgrundlagen für Absetzungen für Abnutzung und Sonderabschreibungen aus einem Gesamtkaufpreis für vom Veräußerer zu modernisierenden bzw. vertragsgemäß herzustellenden Eigentumswohnungen in einem Altbau
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- DStRE 2009, 646
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BFH, 24.01.2007 - IX B 84/06
Grund und Boden; unterschiedliche WG; Kaufpreisaufteilung
Auszug aus FG Sachsen, 10.12.2008 - 8 K 327/07
Die Bemessungsgrundlagen für die Absetzung für Abnutzung des Gebäudeanteils der Eigentumswohnungen, der ein selbständiges Wirtschaftsgut darstellt, nach § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a, Abs. 5a EStG bzw. für die Sonderabschreibungen nach § 1, § 3 Nr. 3, § 4 FördG auf Modernisierungsmaßnahmen und andere nachträgliche Herstellungsarbeiten nach Abschluss des Kaufvertrages, die "wie ein selbständiges unbewegliches Wirtschaftsgut" zu behandeln sind (vgl. BFH-Beschluss vom 24. Januar 2007 IX B 84/06, BFH/NV 2007, 1104 m.w.N.), ergeben sich aus der von den am Erwerbsvorgang beteiligten Vertragsparteien vorgenommenen Aufteilung des Gesamtkaufpreises, solange dagegen keine nennenswerten Bedenken bestehen.Eine schätzungsweise Aufteilung nach § 162 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Abgabenordnung - AO -, wie sie der Beklagte im Ergebnis vorgenommen hat, ist nur dann geboten und zulässig, wenn Zweifel an der wirtschaftlichen Haltbarkeit einer vertraglichen Kaufpreisaufteilung bestehen, namentlich wenn Anhaltspunkte dafür gegeben sind, dass die vereinbarte Kaufpreisaufteilung nicht den Marktgegebenheiten entspricht (vgl. SächsFG, Urteil vom 07. April 2006 5 K 2174/03, zitiert nach [...], und nachgehend BFH-Beschluss vom 24. Januar 2007 IX B 84/06, BFH/NV 2007, 1104 m.w.N.).
- FG Sachsen, 07.04.2006 - 5 K 2174/03
Ermittlung der Bemessungsgrenze für die Begünstigung der Anschaffung eines …
Auszug aus FG Sachsen, 10.12.2008 - 8 K 327/07
Eine schätzungsweise Aufteilung nach § 162 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Abgabenordnung - AO -, wie sie der Beklagte im Ergebnis vorgenommen hat, ist nur dann geboten und zulässig, wenn Zweifel an der wirtschaftlichen Haltbarkeit einer vertraglichen Kaufpreisaufteilung bestehen, namentlich wenn Anhaltspunkte dafür gegeben sind, dass die vereinbarte Kaufpreisaufteilung nicht den Marktgegebenheiten entspricht (vgl. SächsFG, Urteil vom 07. April 2006 5 K 2174/03, zitiert nach [...], und nachgehend BFH-Beschluss vom 24. Januar 2007 IX B 84/06, BFH/NV 2007, 1104 m.w.N.).
- FG Berlin-Brandenburg, 22.08.2013 - 10 K 12122/09
Einkommensteuer 2001 bis 2004
Dabei ist in der finanzgerichtlichen Rechtsprechung anerkannt, dass eine von den Vertragsparteien vorgenommene Aufteilung des Kaufpreises auf einzelne Wirtschaftsgüter grundsätzlich der Besteuerung zugrunde zu legen ist (…vgl. u.a. BFH-Urteil vom 18. Januar 2006 - IX R 34/05, BFH/NV 2006, 1634, unter II.1. der Gründe sowie BFH-Beschlüsse vom 09. Juli 2002 - IV B 160/01, BFH/NV 2002, 1563 unter 1. der Gründe;… vom 04.12.2008 IX B 149/08, BFH/NV 2009, 365 …und vom 24. Januar 2007 - IX B 84/06, BFH/NV 2007, 1104, unter 1. der Gründe; Thüringer FG, Urteil vom 20. Februar 2008 - III 740/05, EFG 2008, 1140, Tz. 16; Sächsisches FG, Urteil vom 10. Dezember 2008 - 8 K 327/07, Deutsches Steuerrecht - Entscheidungsdienst [DStRE] 2009, 646, Tz. 12; Hessisches FG, Urteil vom 1. November 2011 - 11 K 439/11, EFG 2012, 1129, Tz. 34).Weitergehend wird aber auch angenommen, dass eine Aufteilung des Kaufpreises im Schätzungswege zulässig und geboten sei, wenn Zweifel an der wirtschaftlichen Haltbarkeit der vertraglichen Kaufpreisaufteilung bestehen, insbesondere wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die vertragliche Kaufpreisaufteilung nicht den Marktgegebenheiten entspricht (so Sächsisches FG, Urteil vom 10. Dezember 2008 - 8 K 327/07, DStRE 2009, 646, Tz. 12;… auch der BFH stellt in dem Beschluss vom 24. Januar 2007 - IX B 84/06, BFH/NV 2007, 1104, fest, dass die Vorinstanz "keine nennenswerten Bedenken gegen die vorgenommene Kaufpreisaufteilung" gehabt habe).
Zwar haben andere Finanzgerichte den Einstandspreis des Verkäufers verschiedentlich für maßgeblich gehalten (vgl. Sächsisches FG, Urteil vom 10. Dezember 2008 - 8 K 327/07, DStRE 2009, 646, Tz. 14; Hessisches FG, Urteil vom 1. November 2011 - 11 K 439/11, EFG 2012, 1129, Tz. 47).
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