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Rechtsprechung
   BFH, 21.11.2018 - VI R 28/16 (NV)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,48318
BFH, 21.11.2018 - VI R 28/16 (NV) (https://dejure.org/2018,48318)
BFH, Entscheidung vom 21.11.2018 - VI R 28/16 (NV) (https://dejure.org/2018,48318)
BFH, Entscheidung vom 21. November 2018 - VI R 28/16 (NV) (https://dejure.org/2018,48318)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EStG § 33, EStG § 33 Abs 1, EStG § 33 Abs 2 S 1, EStG VZ 2011
    Kein Abzug von Kfz-Aufwendungen eines Schwerbehinderten als außergewöhnliche Belastung

  • rechtsinformationen.bund.de

    Kein Abzug von Kfz-Aufwendungen eines Schwerbehinderten als außergewöhnliche Belastung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 33 EStG 2009, § 33 Abs 1 EStG 2009, § 33 Abs 2 S 1 EStG 2009, EStG VZ 2011
    Kein Abzug von Kfz-Aufwendungen eines Schwerbehinderten als außergewöhnliche Belastung

  • IWW
  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Kein Abzug von Kfz-Aufwendungen eines Schwerbehinderten als außergewöhnliche Belastung

  • Techniker Krankenkasse
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 33
    Abzugsfähigkeit von den Pauschbetrag von 0,30 EUR je Kilometer übersteigenden Kfz-Aufwendungen eines gehbehinderten Steuerpflichtigen als außergewöhnliche Belastungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Kfz-Aufwendungen eines Schwerbehinderten

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Abzugsfähigkeit der Kfz-Aufwendungen eines außergewöhnlich gehbehinderten Steuerpflichtigen

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Kein Abzug von Kfz-Aufwendungen eines Schwerbehinderten als außergewöhnliche Belastung

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Außergewöhnliche Belastungen
    Der Grundtatbestand des § 33 EStG
    Die einzelnen Merkmale der Zwangsläufigkeit
    Weitere Voraussetzungen

Sonstiges (2)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 33
    Außergewöhnliche Belastung, Behinderung, Kraftfahrzeugkosten, Pauschbetrag, Angemessenheit

  • Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 33

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DStRE 2019, 1129
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (15)

  • FG Berlin-Brandenburg, 08.11.2021 - 7 K 7157/20

    Voraussetzung für die Anerkennung der Kosten eines Liegerades als …

    Damit sind sämtliche Aufwendungen eines Behinderten für Fahrten, die der allgemeinen Lebensführung einschließlich Freizeit- und Erholungszwecken dienen, abgegolten (BFH-Urteil vom 21.11.2018 - VI R 28/16, Deutsches Steuerrecht - Entscheidungsdienst - DStRE - 2019, 1129, m. w. N.).

    So wird in sog. "krassen Ausnahmefällen" (vgl. BFH, Urteil vom 13.12.2001 - III R 6/99, BStBl. II 2002, 198) ein höherer Abzug erwogen, beispielsweise wenn der Behinderte wegen der Art seiner Behinderung auf ein besonderes Fahrzeug angewiesen ist, für das überdurchschnittlich hohe Aufwendungen anfallen, oder er sein Fahrzeug in außergewöhnlich geringem Umfang nutzt, so dass er pro gefahrenem Kilometer relativ hohe Aufwendungen zu tragen hat (…u. a. BFH, Urteile vom 14.10.1997 - III R 95/96, BFH/NV 1998, 1072; vom 21.11.2018 - VI R 28/16, DStRE 2019, 1129).

    Es handelt sich auch nicht um eine behinderungsbedingte Umrüstung eines Fahrzeuges, die grundsätzlich neben den Fahrtkosten geltend gemacht werden kann (BFH, Urteil vom 21.11.2018 - VI R 28/16, DStRE 2019, 1129).

  • BFH, 10.07.2024 - III R 2/23

    Kindergeld für behinderte Kinder; Ermittlung der behinderungsbedingten …

    In diesem Fall wurde die Angemessenheitsgrenze des § 33 Abs. 2 Satz 1 EStG auf 15 000 km pro Jahr festgelegt (Senatsurteil vom 02.10.1992 - III R 63/91, BFHE 169, 427, BStBl II 1993, 286, unter 3.; vgl. auch BFH-Urteil vom 21.11.2018 - VI R 28/16, BFH/NV 2019, 265, Rz 13 und BFH-Beschluss vom 15.06.2010 - VI B 11/10, BFH/NV 2010, 1631, Rz 4 ff.).
  • FG München, 04.06.2019 - 12 K 1944/17

    Kindergeldanspruch für ein behindertes Kind

    Der Senat ist jedoch - unter Berücksichtigung der BFH-Rechtsprechung (BFH-Urteile vom 22. Oktober 1996 III R 203/94, BFHE 182, 44, BStBl II 1997, 384; vom 18. Dezember 2003 III R 31/03, BFHE 205, 74, BStBl II 2004, 453; vom 21. November 2018 VI R 28/16, BFH/NV 2019, 265) - der Auffassung, dass die Verwaltungsrichtlinie in EStH 2016 H 33.1-33.4 Stichwort: Fahrtkosten behinderter Menschen zutreffend zum Ausdruck bringt, dass bei dem Grad der Behinderung von XX nur eine jährliche Fahrleistung von 3.000 km als angemessen i.S. des § 33 Abs. 1 EStG beurteilt werden kann und abzugsfähig ist.
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