Rechtsprechung
   BVerwG, 16.06.1999 - 6 C 19.98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,2006
BVerwG, 16.06.1999 - 6 C 19.98 (https://dejure.org/1999,2006)
BVerwG, Entscheidung vom 16.06.1999 - 6 C 19.98 (https://dejure.org/1999,2006)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Juni 1999 - 6 C 19.98 (https://dejure.org/1999,2006)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,2006) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verpflichtungsklage - Fortsetzungsfeststellung nach Verpflichtungsklage - Zulässiger Inhalt des Tenors - Bayerische Landesmedienanstalt - Grundrechtsberechtigung und Grundrechtsverpflichtung - Grundrechtsschutz der Programmanbieter - Programmliche Zusammenarbeit - ...

  • Judicialis

    GG Art. 5 Abs. 1 Satz 2; ; VwGO § ... 113 Abs. 1 Satz 4; ; Bayer. Verf. Art. 111 a; ; Bayer. MEG Art. 3; ; Bayer. MEG Art. 4; ; Bayer. MEG Art. 25 Abs. 3; ; Hörfunksatzung 1991 § 7; ; Hörfunksatzung 1991 § 15

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • archive.org (Tenor)
  • IRIS Merlin (Kurzinformation)

    Grundrechtskonflikt zwischen privatem Veranstalter und Landesmedienanstalt

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2000, 120
  • ZUM 2000, 79
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 20.02.1998 - 1 BvR 661/94

    'extra-radio'

    Auszug aus BVerwG, 16.06.1999 - 6 C 19.98
    Die Fragen, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang hier nicht (auch) strikt normierungsbedürftige Zugangsvoraussetzungen und/oder Auswahlkriterien für die Beteiligung Privater am (öffentlich-rechtlichen) Rundfunk in Bayern berührt sind (vgl. hierzu BVerfGE 97, 298, 313 f.; 83, 238, 319, 322 ff.; 73, 118, 182 ff.; 57, 295, 327 mit Hinw. auf BVerfGE 43, 291, 316 f.; 33, 303, 345), kann und muß der Senat offenlassen.

    Der Senat hält es nicht von vornherein für ausgeschlossen, daß neben den Anbietern von Hörfunkprogrammen (vgl. hierzu BVerfGE 97, 298, 311 ff.) auch die Beklagte Trägerin des Grundrechts aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG sein kann.

    Das Bundesverfassungsgericht hat die Frage offengelassen, und zwar dies gerade auch in bezug auf die Beklagte (vgl. BVerfGE 97, 298, 314; vgl. schon den Beschluß des Ersten Senats, 1. Kammer, vom 9. Juli 1993 - 201 BvR 748/93 - DVBl 1993, 1203 f.).

    Soweit nämlich die Beklagte hier den "Altanbietern" und sonstigen Bewerbern (um die Beteiligung am Rundfunk als Anbieter) wie eine staatliche Zulassungsstelle gegenübertritt, steht zumindest auch diesen das Grundrecht aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG und daraus folgend ein Grundrechtsbeachtungsanspruch zu (BVerfGE 97, 298, 311 ff.).

  • BVerfG, 05.02.1991 - 1 BvF 1/85

    6. Rundfunkentscheidung

    Auszug aus BVerwG, 16.06.1999 - 6 C 19.98
    Die Fragen, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang hier nicht (auch) strikt normierungsbedürftige Zugangsvoraussetzungen und/oder Auswahlkriterien für die Beteiligung Privater am (öffentlich-rechtlichen) Rundfunk in Bayern berührt sind (vgl. hierzu BVerfGE 97, 298, 313 f.; 83, 238, 319, 322 ff.; 73, 118, 182 ff.; 57, 295, 327 mit Hinw. auf BVerfGE 43, 291, 316 f.; 33, 303, 345), kann und muß der Senat offenlassen.

    Dies läßt sich zwar nicht allein aus ihrer staatsfernen pluralistischen Organisation herleiten (vgl. zu den pluralistisch zusammengesetzten Aufsichts- und Kontrollgremien der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und der privaten Veranstaltergemeinschaften: BVerfGE 83, 238, 333).

  • BVerwG, 14.04.1978 - 4 C 6.76

    Übertragung von Grundstückseigentum auf Grund einer geplanten Ausweisung der

    Auszug aus BVerwG, 16.06.1999 - 6 C 19.98
    Die dazu gebildeten Rechtssätze bleiben auch insoweit, als sie sich ergänzend auf das Rechtsstaatsprinzip (BU S. 11) sowie - daran anknüpfend - unter Verwendung der Begriffe "angemessen" und "erforderlich" auf den allgemeinen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz stützen, solche des irrevisiblen Landesrechts (Urteile vom 14. April 1978 - BVerwG 4 C 6.76 - BVerwGE 55, 337, 338 f., und vom 28. Oktober 1983 - BVerwG 4 C 25.79 - Buchholz 310 § 137 VwGO Nr. 113).
  • BVerfG, 16.06.1981 - 1 BvL 89/78

    3. Rundfunkentscheidung

    Auszug aus BVerwG, 16.06.1999 - 6 C 19.98
    Die Fragen, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang hier nicht (auch) strikt normierungsbedürftige Zugangsvoraussetzungen und/oder Auswahlkriterien für die Beteiligung Privater am (öffentlich-rechtlichen) Rundfunk in Bayern berührt sind (vgl. hierzu BVerfGE 97, 298, 313 f.; 83, 238, 319, 322 ff.; 73, 118, 182 ff.; 57, 295, 327 mit Hinw. auf BVerfGE 43, 291, 316 f.; 33, 303, 345), kann und muß der Senat offenlassen.
  • VerfGH Bayern, 23.11.1990 - 116-VI-89
    Auszug aus BVerwG, 16.06.1999 - 6 C 19.98
    Er ist der Auffassung, daß maßgebend für die programmgestaltende Wahrnehmung ihrer Letztverantwortung allein die an den Geboten der Ausgewogenheit und Meinungsvielfalt orientierten Vorstellungen der Beklagten sein dürften; weder erwerbswirtschaftliche Interessen der Beklagten noch solche der Anbieter dürften den Ausschlag geben (Beschluß vom 23. November 1990 - Vf. 116 - VI - 89 - NVwZ-RR 1991, 366, 367 und LS 4).
  • BVerfG, 17.12.1975 - 1 BvR 63/68

    Simultanschule

    Auszug aus BVerwG, 16.06.1999 - 6 C 19.98
    Das erfordert, daß beide Grundrechtspositionen im Interesse beiderseits größtmöglicher Wirksamkeit einen möglichst schonenden Ausgleich erfahren (vgl. BVerfGE 28, 243, 260 f.; 41, 29, 50; 52, 223, 247, 251; 93, 1, 21 ff.; Hesse, Grundzüge des Verfassungsrechts, 20. Auflage, Rn. 72, 318 f.).
  • BVerfG, 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91

    Kruzifix im Klassenzimmer

    Auszug aus BVerwG, 16.06.1999 - 6 C 19.98
    Das erfordert, daß beide Grundrechtspositionen im Interesse beiderseits größtmöglicher Wirksamkeit einen möglichst schonenden Ausgleich erfahren (vgl. BVerfGE 28, 243, 260 f.; 41, 29, 50; 52, 223, 247, 251; 93, 1, 21 ff.; Hesse, Grundzüge des Verfassungsrechts, 20. Auflage, Rn. 72, 318 f.).
  • BVerwG, 22.06.1973 - VII C 7.71

    Zulassungsrichtlinien der Universität Münster zum Studium der Zahnmedizin -

    Auszug aus BVerwG, 16.06.1999 - 6 C 19.98
    Darauf läßt sein Hinweis auf Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Hochschulzulassungsrecht schließen (vgl. Urteil vom 22. Juni 1973 - BVerwG 7 C 7.71 - BVerwGE 42, 296, 300 f.).
  • BVerwG, 24.01.1992 - 7 C 24.91

    Fortsetzungsfeststellungsantrag im Anschluß an eine Verpflichtungsklage -

    Auszug aus BVerwG, 16.06.1999 - 6 C 19.98
    Weicht die Rechtslage zu diesem maßgeblichen Zeitpunkt von derjenigen bei Ergehen der ablehnenden Bescheide ab und ändert sich dadurch die Beurteilungsgrundlage, so kann daher im Fortsetzungsfeststellungsverfahren zulässigerweise nicht mehr die Feststellung begehrt werden, daß die ablehnenden Bescheide rechtswidrig gewesen sind (Urteil vom 24. Januar 1992 - BVerwG 7 C 24.91 - BVerwGE 89, 354).
  • VGH Bayern, 26.02.1997 - 7 B 93.2122
    Auszug aus BVerwG, 16.06.1999 - 6 C 19.98
    BVerwG 6 C 19.98 VGH 7 B 93.2122.
  • BVerfG, 18.07.1972 - 1 BvL 32/70

    numerus clausus I

  • BVerwG, 28.10.1983 - 4 C 25.79

    Allgemeine Grundsätze des Verwaltungsrechts - Irrevisibilität - Landesrechtliche

  • BVerfG, 04.11.1986 - 1 BvF 1/84

    4. Rundfunkentscheidung

  • BVerfG, 09.07.1993 - 1 BvR 748/93

    Zulassung des "Deutschen Sport Fernsehens" für einen Satellitenkanal

  • VerfGH Bayern, 27.05.1987 - 7-VI-87

    (Maßstäbe für die Verteilung von Sendezeit: Rundfunkfreiheit der Bayerischen

  • BVerfG, 08.02.1977 - 1 BvF 1/76

    numerus clausus II

  • BVerfG, 26.05.1970 - 1 BvR 83/69

    Dienstpflichtverweigerung

  • BVerfG, 16.10.1979 - 1 BvR 647/70

    Schulgebet

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.12.2011 - 19 A 610/10

    Schule musste Schüler vom Besuch des Kinofilms "Krabat" befreien

    1999 6 C 19.98 , juris, Rdn. 16, Beschluss vom 2.10.1998 4 B 72.98 , juris, Rdn. 1, 6 und 8, Urteile vom 27.3.1998 4 C 14.96 , juris, Rdn. 14, und 25.7.1985 3 C 25.84 , juris, Rdn. 38 f.

    BVerfG, Beschluss vom 31.5.2006 2 BvR 1963/04 , juris, Rdn. 12 f.; BVerwG, Beschluss vom 7.10.2003 6 B 41.03 , juris, Rdn. 6, und Urteil vom 16.6.1999 6 C 19.98 , juris, Rdn. 35 und 37; Hesse, Grundzüge des Verfassungsrechts der Bundesrepublik Deutschland, Neudruck der 20. Aufl., 1999, Rdn. 318.

  • BVerwG, 15.07.2020 - 6 C 6.19

    Klagen von Landesmedienanstalten gegen die Erteilung der Zulassung für ein

    Dass die Klägerin das Recht auf Selbstverwaltung hat (§ 38 Abs. 1 Satz 1 LMG RP) und - vor allem mit Blick auf die Zusammensetzung des Organs der Versammlung (§§ 40 ff. LMG RP) - eine staatsferne pluralistische Organisation aufweist, rechtfertigt für sich genommen ebenfalls nicht die Zuordnung ihrer Aufsichtstätigkeit zu dem durch die Rundfunkfreiheit geschützten Lebensbereich (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Juni 1999 - 6 C 19.98 - Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 33 S. 7).
  • VG Karlsruhe, 02.06.2003 - 5 K 2371/02

    Fußgängerzone; Sondernutzung; Bauchladenverkauf; Gestaltungskonzept der Gemeinde

    Da die Sach- und Rechtslage unverändert geblieben ist, ist es zulässig, die Feststellung auf die Rechtswidrigkeit der Ablehnung des Erlaubnisantrages im Bescheid vom 23.11.2001 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids zu beschränken (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.06.1999 - 6 C 19.98 - DVBl. 2000, 120).
  • BVerwG, 15.07.2020 - 6 C 25.19

    Klagen von Landesmedienanstalten gegen die Erteilung der Zulassung für ein

    Dass die Klägerin das Recht auf Selbstverwaltung hat (§ 48 Abs. 2 HPRG) und - vor allem mit Blick auf die Zusammensetzung des Organs der Versammlung (§ 49 HPRG) - eine staatsferne pluralistische Organisation aufweist, rechtfertigt für sich genommen ebenfalls nicht die Zuordnung ihrer Aufsichtstätigkeit zu dem durch die Rundfunkfreiheit geschützten Lebensbereich (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Juni 1999 - 6 C 19.98 - Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 33 S. 7).
  • VGH Bayern, 30.11.2009 - 7 B 06.2960

    Verteilung von Sendezeiten

    Ungeachtet des Umstandes, dass die Beklagte selbst den Schutz der Rundfunkfreiheit genießt, tritt sie den Bewerbern bei ihrer Auswahlentscheidung als Teil der öffentlichen Gewalt entgegen und ist insoweit grundrechtsverpflichtet (ebenso BVerwG vom 16.6.1999 DVBl 2000, 120/123).

    Die gerichtliche Überprüfung der Auswahl mehrerer Anbieter und der Zuteilung von Übertragungskapazitäten ist daher nicht auf die Überprüfung des Gleichheitssatzes und des darin verankerten Willkürverbots beschränkt, sondern erstreckt sich auch darauf, ob die Beklagte die wesentlichen Belange der Anbieter, nämlich in wirtschaftlicher und programmlicher Eigenverantwortung am publizistischen Wettbewerb teilnehmen zu können (BVerwG vom 16.6.1999 a.a.O. S. 124), angemessen und nach den konkreten Umständen des Einzelfalles berücksichtigt hat.

    Insbesondere hinsichtlich der Auswirkungen wirtschaftlicher Entwicklungen ist der Beklagten allerdings ein Prognosespielraum zuzugestehen (BVerwG vom 16.6.1999 a.a.O. S. 124).

    Auch wenn der Schluss von suboptimalen wirtschaftlichen Bedingungen auf ein suboptimales Programm nicht die Beseitigung eines bis dahin erfolgreichen Frequenzsplittings durch völligen Ausschluss des wirtschaftlich schwächeren Anbieters rechtfertigt (BVerwG vom 16.6.1999 a.a.O. S. 124), ist damit noch nicht gesagt, dass die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit kein zulässiges Auswahlkriterium bei der Verteilung der Sendezeiten wäre.

  • VGH Bayern, 22.06.2010 - 8 BV 10.182

    Straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis; Auflage; Spendensammelverbot

    Selbst wenn man der Auffassung zuneigt, dass bei modifizierende Auflagen keine isolierte Anfechtungsklage, sondern nur eine Verpflichtungsklage erhoben werden kann (vgl. Kopp/Ramsauer a.a.O. RdNr. 63 zu § 36), ist es im Fall der Erledigung - jedenfalls bei unveränderter Sach- und Rechtslage - möglich, die Fortsetzungsfeststellungsklage auf den Antrag zu beschränken, dass der erledigte Verwaltungsakt rechtswidrig gewesen ist (BVerwG vom 16.6.1999 DVBl 2000, 120).

    Es ist des Weiteren bei unveränderter Sach- und Rechtslage möglich, den Antrag auf die Feststellung zu beschränken, dass der erledigte Verwaltungsakt rechtswidrig gewesen ist (BVerwG vom 16.6.1999 DVBl. 2000, 120).

  • BVerwG, 29.08.2023 - 1 WB 60.22

    Keine Dienstliche Beurteilung ohne gesetzliche Regelung

    b) Der Fortsetzungsfeststellungsantrag ist angesichts der unveränderten Sach- und Rechtslage in zulässiger Weise auf die Feststellung der Rechtswidrigkeit der ursprünglichen Beurteilung beschränkt worden (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Juni 1999 - 6 C 19.98 - ZUM 2000, 79 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.02.2006 - 6 S 1508/04

    Fortsetzungsfeststellungsklage - Auswahlentscheidung bei der Vergabe eines

    Nach Erledigung eines Verpflichtungsbegehrens kann es sachdienlich sein, das Fortsetzungsfeststellungsbegehren auf die Feststellung zu beschränken, die ablehnenden Bescheide seien rechtswidrig gewesen (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 16.06.1999 - 6 C 19.98 -, Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 33).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.03.2000 - 5 S 369/99

    Standplatzvergabe - Vergabekriterium "bekannt und bewährt"

    Da die Sach- und Rechtslage unverändert geblieben ist, ist es zulässig, nach dem erledigten Verpflichtungsbegehren die Fortsetzungsfeststellung auf die Rechtswidrigkeit der Bescheide der Beklagten vom 20.06.1996 und 25.10.1996 zu beschränken (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.06.1999 - 6 C 19.98 -), soweit die Beklagte darin die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für einen Verkaufsstand auf dem Kartoffelmarkt im zweiten Halbjahr 1996 bis auf die 39. Kalenderwoche abgelehnt hat.
  • OVG Sachsen, 28.03.2023 - 2 A 1106/19

    Kopfnoten; Jahreszeugnis der Klasse 9 und Halbjahreszeugnis der Klasse 10 der

    Bei Vorliegen dieser Voraussetzungen ist die Vorschrift auf erledigte Verpflichtungsbegehren entsprechend anzuwenden (vgl. BVerwG, Urt. v. 27. März 1998, BVerwGE 106, 295, 296 und Urt. v. 16. Juni 1999, DVBl. 2000, 120).

    Bei unveränderter Sach- und Rechtslage ist es auch zulässig, die Feststellung auf die Rechtswidrigkeit des ablehnenden Bescheids zu beschränken (vgl. BVerwG, Urt. v. 16. Juni 1999 a. a. O.; Schübel-Pfister, in: Eyermann, VwGO, 16. Aufl. 2022, § 113 Rn. 127).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.08.2010 - 10 A 10076/10

    Kein Anspruch auf Einsichtnahme in Behörden-Gutachten

  • VG Neustadt, 16.12.2009 - 4 K 694/09

    Kein Auskunftsanspruch bei Gefährdung behördlicher Maßnahmen

  • VG Neustadt, 16.12.2010 - 4 K 939/10

    Kuseler Herbstmesse 2010: Ablehnung eines Autoskooter-Fahrgeschäfts rechtswidrig

  • OVG Sachsen, 12.12.2006 - 3 BS 195/06

    Ausschreibung und Zuweisung der Übertragungskapazität Dresden Fernsehkanal 48

  • BVerwG, 03.07.2000 - 6 BN 1.00

    Frequenzsplitting im Hörfunkbereich

  • VGH Bayern, 22.06.2010 - 8 B 10.970

    Fortsetzungsfeststellungsantrag; Wiederholungsgefahr; Sondernutzungserlaubnis;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.03.2000 - 12 A 2129/98

    Voraussetzungen des Vorliegens eines Schadensersatzanspruchs i.S.d. Amtshaftung;

  • VG Ansbach, 28.09.2011 - AN 9 K 10.01939

    Keine Folgezulassung als Integrationskursanbieterin

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht