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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 11.06.1996 - 3 C 95.4126   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,12171
VGH Bayern, 11.06.1996 - 3 C 95.4126 (https://dejure.org/1996,12171)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11.06.1996 - 3 C 95.4126 (https://dejure.org/1996,12171)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11. Juni 1996 - 3 C 95.4126 (https://dejure.org/1996,12171)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1997, 357
  • DVBl 1997, 378
  • DVBl 1997, 379
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • VGH Bayern, 22.06.2018 - 3 CE 18.604

    Antrag auf vorläufige Zulassung zur Ausbildungsqualifizierung für die Ämter ab …

    Indessen kann die Chancengleichheit der Bewerber sowie das Interesse des Dienstherrn, die Prüfungsaufgaben erneut verwenden zu können, dazu führen, dass auch in Ansehung des verfassungsrechtlichen Gebots, bei Auswahlentscheidungen effektiven Rechtsschutz zu gewähren (Art. 19 Abs. 4 GG), Prüfungsunterlagen im Einzelfall als geheimhaltungsbedürftig anzusehen sind (vgl. BayVGH, B.v. 11.6.1996 - 3 C 95.4126 - BayVBl 1997, 597).

    Daher ist es jedenfalls im Rahmen des vorliegenden Eilverfahrens als ausreichend anzusehen, wenn - wie geschehen - der Dienstherr Inhalt und Bewertung des Eignungstests exemplarisch erläutert (vgl. BayVGH, B.v. 11.6.1996 a.a.O. S. 598).

    Rn. 66 Darüber hinaus ist auch nicht ausgeschlossen, dass der Antragsgegner im Rahmen des Hauptsacheverfahrens das Testergebnis plausibel macht, indem er Inhalt und Bewertung des Eignungstests erläutert (vgl. BayVGH, B.v. 11.6.1996 - 3 C 95.4126 - BayVBl 1997, 597/598).

  • VGH Bayern, 22.06.2018 - 3 CE 18.1066

    Anforderungen an ein Auswahlverfahren für die Zulassung zur …

    Indessen kann die Chancengleichheit der Bewerber sowie das Interesse des Dienstherrn, die Prüfungsaufgaben erneut verwenden zu können, dazu führen, dass auch in Ansehung des verfassungsrechtlichen Gebots, bei Auswahlentscheidungen effektiven Rechtsschutz zu gewähren (Art. 19 Abs. 4 GG), Prüfungsunterlagen im Einzelfall als geheimhaltungsbedürftig anzusehen sind (vgl. BayVGH, B.v. 11.6.1996 - 3 C 95.4126 - BayVBl 1997, 597).

    Daher ist es jedenfalls im Rahmen des vorliegenden Eilverfahrens als ausreichend anzusehen, wenn - wie geschehen - der Dienstherr Inhalt und Bewertung des Eignungstests exemplarisch erläutert (vgl. BayVGH, B.v. 11.6.1996 a.a.O. S. 598).

    Rn. 65 Darüber hinaus ist auch nicht ausgeschlossen, dass der Antragsgegner im Rahmen des Hauptsacheverfahrens das Testergebnis plausibel macht, indem er Inhalt und Bewertung des Eignungstests erläutert (vgl. BayVGH, B.v. 11.6.1996 - 3 C 95.4126 - BayVBl 1997, 597/598).

  • BVerwG, 04.01.2024 - 20 F 3.22

    Geheimhaltung von Prüfervoten

    Rn. 32 (3) Dieser Grundsatz schließt es aber nicht aus, dass Prüfungsunterlagen im Einzelfall ihrem Wesen nach geheimhaltungsbedürftige Inhalte haben, die nach Abwägung kollidierender Interessen der Prozessbeteiligten unter Berücksichtigung des Gebotes, effektiven Rechtsschutz zu gewähren, die vollständige oder teilweise Verweigerung ihrer Vorlage in einem Gerichtsverfahren um Informationsansprüche verlangen können (vgl. VGH München, Beschluss vom 11. Juni 1996 - 3 C 95.4126 - NVwZ-RR 1997, 357 f.).
  • VGH Bayern, 15.04.2026 - 3 BV 24.1966

    Polizeibeamter auf Widerruf, Entlassung wegen persönlicher, insbesondere …

    Rn. 42 In Teilen der Rechtsprechung wird die Auffassung vertreten, dass mit Blick auf die Berufsfreiheit eine den Zugang zur Aufstiegsausbildung limitierende Prüfung in ihren rechtlichen Wirkungen einer die Ausbildung abschließenden Prüfung gleichkomme (…OVG NW, U.v. 16.8.1999 - 6 A 3061/97 - juris Ls 2 und Rn. 51 ff. mit Verweis auf BVerwG, U.v. 1.6.1995 - 2 C 16.94 - juris;… SächsOVG, B.v. 25.9.2013 - 2 B 436/13 - juris Rn. 28; OVG SH, B.v. 6.5.2021 - 2 MB 32/20; a.A. BayVGH, B.v. 11.6.1996 - 3 C 95.4126 - NVwZ-RR 1997, 357;… HessVGH, B.v. 29.6.2017 - 1 A 2394/15 - juris Rn. 33).
  • VG Berlin, 25.07.2018 - 12 L 214.18

    Einstweilige Anordnung auf Einsichtnahme in die Prüfungsakten; Bewachungsgewerbe

    Rn. 10 Prüfungsfragen sind ihrem Wesen nach nicht prinzipiell geheimhaltungsbedürftig (BayVGH, Beschluss vom 11. Juni 1996 - 3 C 95.4126 - NVwZ-RR 1997, 357).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.08.1999 - 6 A 3061/97

    Zulassung eines dienstältesten Polizeibeamten zu einem Aufstiegslehrgang von dem …

    Rn. 67 A.A. für die Zulassungsprüfung zum Aufstieg in den gehobenen Polizeivollzugsdienst Bayerns - allerdings ohne Erwähnung des oben zitierten Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 1. Juni 1995: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluß vom 11. Juni 1996 - 3 C 95.4126 -, DVBl 1997, 378; ebenso wie hier (für eine Zwischenprüfung von Beamtenanwärtern des gehobenen Dienstes) aber: Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluß vom 6. Mai 1977 - 1 TZ 1183/97 -, ZBR 1997, 403.
  • VGH Hessen, 29.06.2017 - 1 A 2394/15

    Zulassung zur Aufstiegsausbildung

    Der Bayerische VGH (Beschluss vom 11. Juni 1996 - 3 C 95.4126 -) habe entschieden, dass es sich bei dem Aufstieg in den gehobenen Polizeivollzugsdienst nicht um eine durch Art. 33 Abs. 2 GG grundrechtlich geschützte berufsbezogene Prüfung handele, wobei Art. 12 Abs. 1 GG im Beamtenbereich durch Art. 33 Abs. 2 GG verdrängt werde.
  • VG Ansbach, 01.03.2018 - AN 1 E 18.00297

    Zulassung zur Ausbildungsqualifizierung für Ämter der 3. Qualifikationsebene im …

    Rn. 44 Die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes vom 11. Juni 1996 (Az. 3 C 95.4126), dass Prüfungsunterlagen zwar nicht prinzipiell geheimhaltungsbedürftig sind, aber bei Abwägung im Einzelfall doch als geheimhaltungsbedürftig bewertet werden können, u.a. da es sich bei der Zulassungsprüfung zum Aufstieg in den gehobenen Polizeidienst nicht um eine durch Art. 33 Abs. 2 GG geschützte berufsbezogene Prüfung handle, ist mit der aktuellen ständigen Rechtsprechung (…BVerwG, U.v. 26.9.2012, a.a.O.) zum Umfang des Art. 33 Abs. 2 GG nicht mehr in Einklang zu bringen.
  • BVerwG, 04.01.2024 - 20 F 4.22

    Geheimhaltungsbedürftigkeit von privaten Forschungsergebnissen als geistiges …

    Rn. 32 (3) Dieser Grundsatz schließt es aber nicht aus, dass Prüfungsunterlagen im Einzelfall ihrem Wesen nach geheimhaltungsbedürftige Inhalte haben, die nach Abwägung kollidierender Interessen der Prozessbeteiligten unter Berücksichtigung des Gebotes, effektiven Rechtsschutz zu gewähren, die vollständige oder teilweise Verweigerung ihrer Vorlage in einem Gerichtsverfahren um Informationsansprüche verlangen können (vgl. VGH München, Beschluss vom 11. Juni 1996 - 3 C 95.4126 - NVwZ-RR 1997, 357 f.).
  • VG Augsburg, 26.11.2013 - Au 3 K 13.983

    Einstellungsprüfung; 3. Qualifikationsebene; strukturiertes Interview; Eignung

    Hier hätte sich in der Tat die Frage der Geheimhaltungsbedürftigkeit gestellt, da die Verbreitung des Fragenkatalogs in Bewerberkreisen zu befürchten wäre (vgl. BayVGH, B.v. 11.6.1996 - 3 C 94.4126 - BayVBl. 1997, 597).
  • VG Ansbach, 01.03.2018 - AN 1 E 18.297

    Zulassung zur Ausbildungsqualifizierung für Ämter der 3. Qualifikationsebene im …

  • VG Düsseldorf, 23.11.2004 - 2 K 6217/02

    Zulassung von Beamtinnen und Beamten zum Aufstieg in den Laufbahnabschnitt III …

  • VG Bayreuth, 12.11.2010 - B 5 K 09.73

    Laufbahnprüfung von Beamtenanwärtern - Erfordernis einer normativen Regelung

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