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Rechtsprechung
   BVerwG, 27.03.1998 - 4 C 14.96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,185
BVerwG, 27.03.1998 - 4 C 14.96 (https://dejure.org/1998,185)
BVerwG, Entscheidung vom 27.03.1998 - 4 C 14.96 (https://dejure.org/1998,185)
BVerwG, Entscheidung vom 27. März 1998 - 4 C 14.96 (https://dejure.org/1998,185)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • Judicialis

    VwGO § 113 Abs. 1 Satz 4; ; BauGB § 34 Abs. 1; ; BauGB § 36; ; LBO BaWü § 54 Abs. 1 Satz 1 a.F.; ; LBO 1995 § 57; ; BGB § 839 Abs. 3

  • Wolters Kluwer

    Festsetzungsfeststellungsklage - Berechtigtes Interesse - Amtshaftungsprozeß - Maßgeblicher Entscheidungszeitpunkt - Bauvorbescheid - Versagung des gemeindlichen Einvernehmens - Bauvorbescheid

  • Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    § 113 Abs. 1 Satz 4 VerGO; § 34 Abs. 1, § 36 BauGB; § 839 Abs. 3 BGB.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwaltungsprozessrecht - Erleding der Untätigkeitsklage, Übergang zur Fortsetzungsfeststellungsklage; Bauplanungsrecht

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Erledigung der Hauptsache im Untätigkeitsstreit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Minderung der Anforderungen an das Fortsetzungsfeststellungsinteresse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 106, 295
  • NJW 1999, 305 (Ls.)
  • NVwZ 1998, 1295
  • VBlBW 1998, 376
  • DVBl 1998, 896
  • DÖV 1998, 1067 (Ls.)
  • BauR 1998, 999
  • ZfBR 1998, 323 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (229)Zitiert selbst (12)

  • VGH Baden-Württemberg, 17.10.1995 - 3 S 1/93

    Rechtsmitteleinlegung durch Beigeladenen - materielle Beschwer; fehlendes …

    Auszug aus BVerwG, 27.03.1998 - 4 C 14.96
    BVerwG 4 C 14.96 VGH 3 S 1/93.

    Mit Urteil vom 17. Oktober 1995 hat das Berufungsgericht das Urteil des Verwaltungsgerichts geändert und die Klage auf die Berufung der beigeladenen Gemeinde in vollem Umfang abgewiesen (NVwZ 1997, 198 = BRS 57 Nr. 201).

  • BVerwG, 20.01.1989 - 8 C 30.87

    Fehlendes Fortsetzungsfeststellungsinteresse bei Erledigung des Verwaltungsakts …

    Auszug aus BVerwG, 27.03.1998 - 4 C 14.96
    Deshalb fehlt es in einem solchen Fall an einem schutzwürdigen Interesse für eine verwaltungsgerichtliche Klage (BVerwG, Beschluß vom 27. Juni 1985 - BVerwG 2 B 81.84 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 150; Urteil vom 20. Januar 1989 - BVerwG 8 C 30.87 - BVerwGE 81, 226).
  • BVerwG, 24.01.1992 - 7 C 24.91

    Fortsetzungsfeststellungsantrag im Anschluß an eine Verpflichtungsklage - …

    Auszug aus BVerwG, 27.03.1998 - 4 C 14.96
    Daß auch bei Erledigung eines Verpflichtungsbegehrens in entsprechender Anwendung des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO eine Fortsetzungsfeststellungsklage grundsätzlich statthaft ist, entspricht gefestigter Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 24. Januar 1992 - BVerwG 7 C 24.91 - BVerwGE 89, 354 ; Urteil vom 29. April 1992 - BVerwG 4 C 29.90 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 247 = DVBl 1992, 1230, m.w.N.).
  • BVerwG, 15.11.1990 - 3 C 49.87

    Verwaltungsprozeßrecht: Fehlendes Feststellungsinteresse hinsichtlich einer …

    Auszug aus BVerwG, 27.03.1998 - 4 C 14.96
    a) Hinsichtlich des berechtigten Interesses kann sich auf der Grundlage der Ausführungen des Berufungsgerichts insoweit allenfalls die Frage stellen, ob hier weitere schwierige zeit- und kostenintensive Aufklärungsmaßnahmen erforderlich sein können, die ausnahmsweise das Fortsetzungsfeststellungsinteresse entfallen lassen könnten (vgl. dazu auch Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 8. Juni 1993 - 10 S 110/92 - NVwZ 1994, 709; ferner BVerwG, Urteil vom 15. November 1990 - BVerwG 3 C 49.87 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 224 = NVwZ 1991, 570).
  • BVerwG, 29.04.1992 - 4 C 29.90

    Verwaltungsprozeßrecht: Fortsetzungsfeststellunginteresse bei offensichtlicher …

    Auszug aus BVerwG, 27.03.1998 - 4 C 14.96
    Daß auch bei Erledigung eines Verpflichtungsbegehrens in entsprechender Anwendung des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO eine Fortsetzungsfeststellungsklage grundsätzlich statthaft ist, entspricht gefestigter Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 24. Januar 1992 - BVerwG 7 C 24.91 - BVerwGE 89, 354 ; Urteil vom 29. April 1992 - BVerwG 4 C 29.90 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 247 = DVBl 1992, 1230, m.w.N.).
  • BVerwG, 14.01.1980 - 7 C 92.79

    Rechtsschutzinteresse bei einer Fortsetzungsfeststellungaklage

    Auszug aus BVerwG, 27.03.1998 - 4 C 14.96
    An diese Entscheidung anknüpfend, wird in dem Urteil vom 14. Januar 1980 - BVerwG 7 C 92.79 - (Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 95 = NJW 1980, 2426) von einer Ausgangslage gesprochen, die "typischerweise" bestehe; daß es im Einzelfall auch anders liegen und sich der Verwaltungsakt alsbald nach Erhebung der Anfechtungsklage erledigen könne, ändere an dieser Typik nichts.
  • BVerwG, 18.04.1986 - 8 C 84.84

    Wohnung - Nutzungsänderung - Hauptsacheerledigung - Eigentumsübertragung - …

    Auszug aus BVerwG, 27.03.1998 - 4 C 14.96
    a) Zutreffend führt das Berufungsgericht zunächst aus, daß in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts als für die Schutzwürdigkeit des Interesses an einer Fortsetzungsfeststellungsklage kennzeichnend aufgeführt wird, daß eine Partei nicht ohne Not um die Früchte des bisherigen Prozesses gebracht werden dürfe, wenn das Verfahren unter entsprechendem Aufwand einen bestimmten Stand erreicht habe und sich mit der Erledigung des ursprünglichen Antrages die Frage stelle, ob dieser Aufwand nutzlos gewesen sein solle und der Kläger der (häufig nicht auf sein Verhalten zurückgehenden) Erledigung wegen in diesem Verfahren leer ausgehen müsse (so z.B. BVerwG, Urteil vom 18. April 1986 - BVerwG 8 C 84.84 - Buchholz 310 § 161 VwGO Nr. 69 , unter Bezugnahme auf das Urteil vom 28. April 1967 - BVerwG 4 C 163.65 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 36 ).
  • BVerwG, 28.04.1967 - IV C 163.65

    Nutzung eines Vorgartens als Abstellfläche für Fahrzeuge - Begründung eines …

    Auszug aus BVerwG, 27.03.1998 - 4 C 14.96
    a) Zutreffend führt das Berufungsgericht zunächst aus, daß in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts als für die Schutzwürdigkeit des Interesses an einer Fortsetzungsfeststellungsklage kennzeichnend aufgeführt wird, daß eine Partei nicht ohne Not um die Früchte des bisherigen Prozesses gebracht werden dürfe, wenn das Verfahren unter entsprechendem Aufwand einen bestimmten Stand erreicht habe und sich mit der Erledigung des ursprünglichen Antrages die Frage stelle, ob dieser Aufwand nutzlos gewesen sein solle und der Kläger der (häufig nicht auf sein Verhalten zurückgehenden) Erledigung wegen in diesem Verfahren leer ausgehen müsse (so z.B. BVerwG, Urteil vom 18. April 1986 - BVerwG 8 C 84.84 - Buchholz 310 § 161 VwGO Nr. 69 , unter Bezugnahme auf das Urteil vom 28. April 1967 - BVerwG 4 C 163.65 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 36 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.06.1993 - 10 S 110/92

    Erlaubnis zum Umbau einer Tankstelle: Genehmigungsinhaltsbestimmung - …

    Auszug aus BVerwG, 27.03.1998 - 4 C 14.96
    a) Hinsichtlich des berechtigten Interesses kann sich auf der Grundlage der Ausführungen des Berufungsgerichts insoweit allenfalls die Frage stellen, ob hier weitere schwierige zeit- und kostenintensive Aufklärungsmaßnahmen erforderlich sein können, die ausnahmsweise das Fortsetzungsfeststellungsinteresse entfallen lassen könnten (vgl. dazu auch Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 8. Juni 1993 - 10 S 110/92 - NVwZ 1994, 709; ferner BVerwG, Urteil vom 15. November 1990 - BVerwG 3 C 49.87 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 224 = NVwZ 1991, 570).
  • BVerwG, 27.06.1985 - 2 B 81.84

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Zulässigkeit …

    Auszug aus BVerwG, 27.03.1998 - 4 C 14.96
    Deshalb fehlt es in einem solchen Fall an einem schutzwürdigen Interesse für eine verwaltungsgerichtliche Klage (BVerwG, Beschluß vom 27. Juni 1985 - BVerwG 2 B 81.84 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 150; Urteil vom 20. Januar 1989 - BVerwG 8 C 30.87 - BVerwGE 81, 226).
  • BGH, 07.12.1977 - V BLw 16/76

    Statthaftigkeit einer Abweichungsrechtsbeschwerde - Kostengründe als Begründung …

  • BVerwG, 22.01.1996 - 4 B 212.95
  • BVerwG, 02.11.2017 - 7 C 25.15

    Wasserrechtliche Erlaubnisse für Kraftwerk Staudinger: Feststellungen zur …

    Rn. 17 Für die Beurteilung der Sachurteilsvoraussetzungen, die das Revisionsgericht von Amts wegen zu prüfen hat (BVerwG, Urteil vom 15. Januar 1999 - 2 C 5.98 - Buchholz 310 § 42 Abs. 1 VwGO Nr. 1), sind die rechtlichen und tatsächlichen Verhältnisse im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung vor dem erkennenden Gericht maßgeblich (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. März 1998 - 4 C 14.96 - BVerwGE 106, 295 ).
  • BVerwG, 19.09.2002 - 4 C 13.01

    Befreiung; Ermessen; öffentliche Belange; gemeindliche Planungsabsichten; …

    Die Klage ist mit ihrem Hauptantrag (dem früheren Hilfsantrag), festzustellen, dass die Klägerin vor dem In-Kraft-Treten der Veränderungssperre einen Anspruch auf den beantragten Bauvorbescheid gehabt habe, als Fortsetzungsfeststellungsantrag in analoger Anwendung des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO statthaft (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. März 1998 - BVerwG 4 C 14.96 - NVwZ 1998, 1295).
  • BSG, 14.07.2021 - B 6 KA 15/20 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Beschäftigung eines Vertreters oder …

    Dabei ist maßgebender Zeitpunkt für die Beurteilung des Feststellungsinteresses der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung (und zwar - da es sich um eine Sachurteilsvoraussetzung handelt - der Revisionsinstanz, vgl BSG Urteil vom 12.9.2012 - B 3 KR 17/11 R - USK 2012-155 = juris RdNr 22; BVerwG Beschluss vom 30.4.1999 - 1 B 36/99 - Buchholz 310 § 113 Abs. 1 VwGO Nr. 6; BVerwG Urteil vom 27.3.1999 - 4 C 14.96 - BVerwGE 106, 295 = juris RdNr 20;… Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 13. Aufl 2020, § 131 RdNr 10, 10i sowie Senatsurteil vom 25.3.2015 - B 6 KA 9/14 R - BSGE 118, 164 = SozR 4-2500 § 73b Nr. 1, RdNr 57, 90 zur Feststellungsklage).
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