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Rechtsprechung
   BVerwG, 23.03.2000 - 5 C 25.99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,1293
BVerwG, 23.03.2000 - 5 C 25.99 (https://dejure.org/2000,1293)
BVerwG, Entscheidung vom 23.03.2000 - 5 C 25.99 (https://dejure.org/2000,1293)
BVerwG, Entscheidung vom 23. März 2000 - 5 C 25.99 (https://dejure.org/2000,1293)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    BVFG n. F. § 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3; VwGO § 86 Abs. 1, § 108 Abs. 1
    Spätaussiedlerin aus der früheren Sowjetunion - Aufnahmebescheid, - Angabe einer nichtdeutschen Nationalität bei Ausstellung des ersten sowjetischen Inlandspasses, - mehrfacher Wechsel der äußeren Bekenntniserklärung; Wahrunterstellung, keine - entscheidungserheblicher ...

  • Judicialis

    BVFG n.F. § 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3; ; VwGO § 86 Abs. 1; ; VwGO § 108 Abs. 1

  • Wolters Kluwer

    Spätaussiedlerin aus der früheren Sowjetunion - Aufnahmebescheid - Angabe einer nichtdeutschen Nationalität bei Ausstellung des ersten sowjetischen Inlandspasses - Mehrfacher Wechsel der äußeren Bekenntniserklärung Wahrunterstellung - Entscheidungserhebliche Tatsachen im ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vertriebenenrecht - Spätaussiedlerin aus der früheren Sowjetunion - Aufnahmebescheid - Angabe einer nichtdeutschen Nationalität bei Ausstellung des ersten sowjetischen Inlandspasses - mehrfacher Wechsel der äußeren Bekenntniserklärung Wahrunterstellung, keine - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2000, 1533
 
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Wird zitiert von ... (54)Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 29.08.1995 - 9 C 391.94

    Vertriebene - Volkstum - Bekenntnis - Beruflicher Nachteil - Erklärung - …

    Auszug aus BVerwG, 23.03.2000 - 5 C 25.99
    Die Erwägungen, mit denen das Berufungsgericht den von der Klägerin geltend gemachten Anspruch auf Erteilung eines Aufnahmebescheides nach den §§ 26, 27 Abs. 1 Satz 1 BVFG in der hier maßgeblichen Fassung des Art. 1 Nr. 25 und 26 des Kriegsfolgenbereinigungsgesetzes (vgl. dazu BVerwGE 99, 133 ) verneint hat, stehen mit Bundesrecht nicht in vollem Umfang in Einklang.

    Um gleichwohl einer nach Ablegung eines Bekenntnisses zu einem bestimmten Volkstum abgegebenen äußeren Erklärung, nunmehr einem anderen Volkstum zuzugehören, Bekenntnischarakter beimessen zu können, bedarf es deshalb des Nachweises weiterer äußerer Tatsachen, die einen Bewußtseinswandel erkennen lassen (BVerwGE 99, 133 ; 102, 214 ; 105, 60 ).

  • BVerwG, 12.11.1996 - 9 C 8.96

    Vertriebenenrecht - Verhältnis der Bestätigungsmerkmale Sprache, Erziehung, …

    Auszug aus BVerwG, 23.03.2000 - 5 C 25.99
    Um gleichwohl einer nach Ablegung eines Bekenntnisses zu einem bestimmten Volkstum abgegebenen äußeren Erklärung, nunmehr einem anderen Volkstum zuzugehören, Bekenntnischarakter beimessen zu können, bedarf es deshalb des Nachweises weiterer äußerer Tatsachen, die einen Bewußtseinswandel erkennen lassen (BVerwGE 99, 133 ; 102, 214 ; 105, 60 ).

    Bei einer solchen ersten Bekenntniserklärung ist in der Regel ohne Prüfung der Motive, die zur Abgabe der Erklärung geführt haben, davon auszugehen, daß dem äußeren Erklärungsinhalt auch - wie es der Bekenntnisbegriff verlangt - ein entsprechendes inneres Bewußtsein zugrunde gelegen hat (vgl. BVerwGE 92, 70 ; 101, 205 ; 102, 214 ).

  • BVerwG, 13.06.1995 - 9 C 392.94

    Sowjetunion - Inlandspässe - Nationalitäteneintrag - Spätgeborene - …

    Auszug aus BVerwG, 23.03.2000 - 5 C 25.99
    Volkszählungen haben in der früheren Sowjetunion 1979 und 1989 stattgefunden (vgl. BVerwGE 98, 367 ).
  • BVerwG, 17.06.1997 - 9 C 10.96

    Antrag auf Erteilung eines Aufnahmebescheids bzw. auf Einbeziehung in einen …

    Auszug aus BVerwG, 23.03.2000 - 5 C 25.99
    Um gleichwohl einer nach Ablegung eines Bekenntnisses zu einem bestimmten Volkstum abgegebenen äußeren Erklärung, nunmehr einem anderen Volkstum zuzugehören, Bekenntnischarakter beimessen zu können, bedarf es deshalb des Nachweises weiterer äußerer Tatsachen, die einen Bewußtseinswandel erkennen lassen (BVerwGE 99, 133 ; 102, 214 ; 105, 60 ).
  • BVerwG, 24.03.1987 - 9 C 47.85

    Voraussetzungen für die Anerkennung als Asylberechtigter - Ermittlung des Umfangs …

    Auszug aus BVerwG, 23.03.2000 - 5 C 25.99
    Für eine Wahrunterstellung entscheidungserheblicher Tatsachen ist im Verwaltungsprozeß - anders als im Strafprozeß (§ 244 Abs. 3 Satz 2 StPO) - regelmäßig kein Raum, weil sich hier stets mindestens zwei Parteien gegenüberstehen und eine das Ergebnis des Rechtsstreits beeinflussende Wahrunterstellung zugunsten einer Partei sich in aller Regel zu Lasten der anderen Partei auswirken würde (BVerwGE 77, 150 ).
  • BVerwG, 16.02.1993 - 9 C 25.92

    Deutsche Staatsangehörigkeit - Verlassen des Vertreibungsgebietes

    Auszug aus BVerwG, 23.03.2000 - 5 C 25.99
    Bei einer solchen ersten Bekenntniserklärung ist in der Regel ohne Prüfung der Motive, die zur Abgabe der Erklärung geführt haben, davon auszugehen, daß dem äußeren Erklärungsinhalt auch - wie es der Bekenntnisbegriff verlangt - ein entsprechendes inneres Bewußtsein zugrunde gelegen hat (vgl. BVerwGE 92, 70 ; 101, 205 ; 102, 214 ).
  • BVerwG, 17.01.1990 - 9 C 39.89

    Der Begriff der politischen Verfolgung - Politische Verfolgung wegen …

    Auszug aus BVerwG, 23.03.2000 - 5 C 25.99
    Nachdem sich im Revisionsverfahren herausgestellt hat, daß im Gegensatz zur Rechtsauffassung des Berufungsgerichts der als wahr unterstellte Sachverhalt sehr wohl entscheidungserheblich ist, kann eine revisionsgerichtliche Entscheidung auf die Wahrunterstellung nicht gestützt werden (BVerwG, Urteil vom 17. Januar 1990 - BVerwG 9 C 39.89 - ).
  • BVerwG, 04.06.1996 - 9 C 110.95

    Vertriebenenrecht: Bekenntnis zum deutschen Volkstum, Umsiedlung und …

    Auszug aus BVerwG, 23.03.2000 - 5 C 25.99
    Bei einer solchen ersten Bekenntniserklärung ist in der Regel ohne Prüfung der Motive, die zur Abgabe der Erklärung geführt haben, davon auszugehen, daß dem äußeren Erklärungsinhalt auch - wie es der Bekenntnisbegriff verlangt - ein entsprechendes inneres Bewußtsein zugrunde gelegen hat (vgl. BVerwGE 92, 70 ; 101, 205 ; 102, 214 ).
  • BVerwG, 04.06.1996 - 9 C 129.95

    Vertriebenenrecht: Bekenntnis zum deutschen Volkstum, Umsiedlung und …

    Auszug aus BVerwG, 23.03.2000 - 5 C 25.99
    Allerdings ist durch die nachträgliche Wahl des russischen Nationalitäteneintrags der nach außen hervorgetretene Teil des Bekenntnisses zum deutschen Volkstum zurückgenommen worden (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Juni 1996 - BVerwG 9 C 129.95 - ).
  • BVerwG, 26.01.2021 - 1 C 5.20

    Kenntnisse der deutschen Sprache bewirken für sich allein kein Abrücken von einem …

    Um gleichwohl einem trotz Ablegung eines Bekenntnisses zu einem bestimmten Volkstum ergriffenen Verhalten einen Bekenntnischarakter für ein anderes Volkstum beimessen zu können, bedarf es daher weiterer äußerer Tatsachen, die einen Bewusstseinswandel erkennen lassen (BVerwG, Urteil vom 23. März 2000 - 5 C 25.99 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 92 S. 2).
  • BVerwG, 30.10.2002 - 5 B 231.02

    Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - …

    Durch Urteil vom 23. März 2000 - BVerwG 5 C 25.99 - hat das Bundesverwaltungsgericht das erste Berufungsurteil aufgehoben und die Sache an das Berufungsgericht zurückverwiesen; zur Begründung ist im Wesentlichen ausgeführt: Die Grundsätze zum sog. Bekenntniswandel gälten nur dann, wenn die Erklärung, sich mit einer nichtdeutschen Nationalität im ersten Inlandspass eintragen zu wollen, die erstmalige Ablegung eines Volkstumsbekenntnisses gewesen sei.

    Der Aufklärungsbedarf zur Frage, ob die Klägerin tatsächlich vor dem Antrag, der im Jahre 1978 zum Nationalitäteneintrag "russisch" bereits einen weiteren, dann nicht mehr auffindbaren Antrag, in dem sie sich zur deutschen Nationalität bekannt hatte, gestellt hatte, war jedenfalls nach dem zurückverweisenden Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. März 2000 - BVerwG 5 C 25.99 - für die Klägerin erkennbar; er ist durch den Beschluss nach § 130 a VwGO des Berufungsgerichts vom 22. Mai 2001 unterstrichen worden.

    Da bereits das Verwaltungsgericht in seinem Urteil vom 11. Oktober 1995 nach eingehender Anhörung der Klägerin hinsichtlich des vom Berufungsgericht im ersten Berufungsurteil als wahr unterstellten, nunmehr entscheidungserheblich gewordenen Vorbringens zu dem ersten Formularantrag nicht die erforderliche Überzeugung davon gewonnen hatte, dass die Klägerin tatsächlich - wie von ihr vorgetragen - bei der Beantragung ihres ersten Inlandspasses in einem ersten Antragsformular ihre Nationalität mit "Deutsche" angegeben hatte, und diese Würdigung auf im Kern dieselben Erwägungen und Widersprüche gestützt, die nunmehr auch das Berufungsgericht herangezogen hat, hatte die Klägerin auch ohne die Anordnung des persönlichen Erscheinens Anlass und hinreichend Gelegenheit, sich zu dieser nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. März 2000 - BVerwG 5 C 25.99 - erkennbar entscheidungserheblichen, aufklärungsbedürftigen Frage (einschließlich der gegen die Glaubhaftigkeit ihrer Angaben sprechenden Umstände) zu äußern; durch die berufungsgerichtliche Bestätigung der Beweiswürdigung durch das Verwaltungsgericht zu dem im ersten Berufungsurteil lediglich als wahr unterstellten Vorbringen kann die Klägerin auch schlechthin nicht überrascht worden sein.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.05.2025 - 11 A 2449/24

    Abstammung; Änderung; Aufnahmebescheid; Bekenntnis; deutsches Volkstum; …

    Rn. 120 Vgl. BVerwG, Urteile vom 29. August 1995 - 9 C 391.94 -, BVerwGE 99, 133 = juris, Rn. 28 f., und vom 17. Juni 1997 - 9 C 10.96 -, BVerwGE 105, 60 = juris, Rn. 19, ferner Urteil vom 23. März 2000 - 5 C 25.99 -, Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 92 = juris, Rn. 12.

    Rn. 126 Vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Januar 2021 - 1 C 5.20 -, BVerwGE 171, 210 = juris, Rn. 25, unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 23. März 2000 - 5 C 25.99 -, Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 92 = juris, Rn. 12.

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