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Rechtsprechung
   BVerfG, 28.09.1987 - 1 BvR 1063/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,5170
BVerfG, 28.09.1987 - 1 BvR 1063/87 (https://dejure.org/1987,5170)
BVerfG, Entscheidung vom 28.09.1987 - 1 BvR 1063/87 (https://dejure.org/1987,5170)
BVerfG, Entscheidung vom 28. September 1987 - 1 BvR 1063/87 (https://dejure.org/1987,5170)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 962
  • DVBl 1987, 1210
 
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Wird zitiert von ... (16)Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus BVerfG, 28.09.1987 - 1 BvR 1063/87
    Den Forderungen des Urteils vom 15.12.1983 (BVerfGE 65, 1 (68 f.)) nach Zweckbindung und Abschottung trägt § 14 Abs. 1 Satz 3 VZG 1987 grundsätzlich hinreichend Rechnung.
  • BVerfG, 08.02.1983 - 1 BvL 20/81

    Gegendarstellung

    Auszug aus BVerfG, 28.09.1987 - 1 BvR 1063/87
    Die Verfassungsbeschwerde gibt dabei keinen Anlaß zur Entscheidung, inwieweit die Gerichte in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes zu einer Vorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG verpflichtet oder berechtigt sind (vgl. hierzu BVerfGE 63, 131 "141"; 46, 43 "51"), oder zur erschöpfenden Beurteilung der Verfassungsmäßigkeit des Volkszählungsgesetzes 1987 oder des Vollzugs dieses Gesetzes.
  • VGH Hessen, 02.10.1987 - 7 N 1273/87

    Normenkontrolle der Hessischen Verordnung zur Durchführung des …

    Die Organisationspapiere und die sonstigen bei der Erhebung anfallenden personenbezogenen Daten unterfallen den Trennungs- und Löschungsregelungen des § 15 VZG (BVerfG, 1. Kammer des 1. Senats, Beschl. v. 28.09.1987 - 1 BvR 1063/87 -).

    Zum anderen wird der Tatsache Rechnung getragen, daß bei der statistischen Aufbereitung der erhobenen Daten ein sofortiger Ausschluß der Individualisierung nicht möglich ist (BVerfG, 1. Kammer des 1. Senats, Beschl. v. 28.09.1987, 1 BvR 1063/87 - unter 3.; vgl. auch BayVGH, Beschlüsse vom 01.07.1987 - 5 CS 87.01718 - BayVBl 1987, 535 und vom 30.07.1987 - 5 CE 87.02047 - jeweils mit weiteren Nachweisen sowie OVG Rheinland-Pfalz, NJW 1987, 208; vgl. auch die vom Hessischen Statistische Landesamt herangezogene Broschüre HSL informiert ..., S. 24).

    Wenn das Bundesverfassungsgericht verlangt, die "zur Identifizierung dienenden Merkmale ... zum frühest möglichen Zeitpunkt zu löschen und bis dahin von den übrigen Angaben getrennt unter Verschluß zu halten" (…a.a.O., S. 59), so kann kein Verfahren geboten sein, das die Trennung von Hilfs- und Erhebungsmerkmalen in der Erhebungsstelle, die Zusammenführung nach Eingang der Unterlagen im Statistischen Landesamt zur Vornahme der dann erforderlichen Prüfungen und eine nochmalige dort vorzunehmende Trennung bis zum Zeitpunkt der Löschung erfordert (…so aber VG Wiesbaden, a.a.O.; vgl. demgegenüber BVerfG, 1. Kammer des 1. Senats, Besohl. v. 28.09.1987 - 1 BvR 1063/87 unter 4.).

    Das Bundesverfassungsgericht hebt in ständiger Rechtsprechung die Bedeutung ihrer Beteiligung für einen effektiven Schutz des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung hervor und verweist dabei auf die Undurchsichtigkeit der automatisierten Datenverarbeitung sowie auf das Erfordernis eines vorgezogenen Rechtsschutzes durch rechtzeitige Vorkehrungen (BVerfGE 65, 1, 46, 60; 67, 157, 185; Beschlüsse der 1. Kammer des 1. Senats vom 24.09.1987 - 1 BvR 970/87 - unter 2 c und vom 28.09.1987 - 1 BvR 1063/87 unter 3.; vgl. auch OVG Rheinland Pfalz, Beschl. v. 15.09.1987 - 13 B 267/87 - DVBl. 1987, 959, 962).

  • VG Neustadt, 27.10.2022 - 3 L 763/22

    Datenerhebung im Rahmen des Zensus 2022 rechtmäßig

    Das Bundesverfassungsgericht hat hierzu in seinem Beschluss vom 28.9.1987 (1 BvR 1063/87) folgendes ausgeführt:.
  • VG Ansbach, 21.06.2012 - AN 4 K 11.02441

    Auskunftspflicht bei der Gebäude- und Wohnungszählung im Rahmen des Zensus 2011

    Der Gesetzgeber ist von Verfassungs wegen auch nicht gehalten, wegen einer in Teilen der Bevölkerung fortbestehenden Skepsis gegen die Auskunftspflicht das Ziel einer Gewinnung von Daten mit einer möglichst hohen Genauigkeit und Wahrheitsgehalt als nicht erreichbar anzusehen und etwa deshalb von einer Auskunftspflicht abzusehen (BVerfG Kammerbeschluss vom 28.9.1987 NJW 1988, 962, 963).

    Der Spielraum der der Verwaltung bei der Ausfüllung des Gebotes der frühestmöglichen Löschung verbleibt, überschreitet nicht die verfassungsrechtlich nicht mehr hinnehmbaren Grenzen (BVerfG Beschluss vom 1.8. 1987 NJW 1988, 962, 963).

    Ein trotz Verschlüsselung der personenbezogenen Ordnungsnummer und in Anbetracht der sonst genannten Regelungen verbleibendes Reidentifizierungsrisiko hat der Betroffene grundsätzlich als notwendige Folge einer im überwiegenden Allgemeininteresse angeordneten Statistik hinzunehmen (BVerfG NJW 1988, 962; BayVGH Beschluss vom 24.9.2010 5 ZB 10.1870 ).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.09.2016 - 12 B 3.15

    Dienstleistungsstatistik; Heranziehung; Dauer; Auswahlverfahren; Rotationsplan; …

    Der Senat hat bereits in seinem vorgenannten Eilbeschluss darauf verwiesen, dass das Gebot einer möglichst frühzeitigen (faktischen) Anonymisierung nicht unabhängig von dem Erhebungszweck und den technischen Notwendigkeiten der Erhebungsaufbereitung zu verstehen ist (BA S. 5 unter Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 28. September 1987 - 1 BvR 1063/87 - NJW 1988, 962, juris Rn. 11).

    Ein hiernach etwa verbleibendes "Restrisiko" der Reidentifizierung würde die Verfassungsmäßigkeit der streitigen Erhebung als solche nicht in Frage stellen, sondern wäre von dem Einzelnen als notwendige Folge einer im überwiegenden Allgemeininteresse angeordneten Statistik grundsätzlich hinzunehmen (…Beschluss des Senats vom 12. April 2013, a.a.O., BA S. 6 f. unter Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 28. September 1987, a.a.O., Rn. 10).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.11.2010 - 3 L 91/10

    Auswahlverfahren beim Mikrozensus

    Rn. 26 Das Gesetz führt nicht zu einer mit der Würde des Menschen unvereinbaren gänzlichen oder teilweisen Registrierung oder Katalogisierung der Persönlichkeit (BVerfG, Beschl. v. 28.07.1987 - 1 BvR 1063/87 -, Rdnr. 5 ).

    Dem Gebot einer möglichst frühzeitigen Anonymisierung und der Schaffung von Vorkehrungen gegen eine Reanonymisierung (BVerfG, Beschl. v. 28.07.1987, a. a. O. ) ist Rechnung getragen.

  • VGH Hessen, 30.07.2015 - 6 A 1998/13

    Informationszugang bei Berechnungen des Statistischen Bundesamts

    Ein gleichwohl theoretisch verbleibendes Reidentifizierungsrisiko hat der Einzelne indes grundsätzlich als notwendige Folge einer im überwiegenden Allgemeininteresse angeordneten Statistik hinzunehmen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 28.09.1987 - 1 BvR 1063/87 -, NJW 1988, 962; Bay. VGH, Beschluss vom 24.09.2010 - 5 ZB 10.1870 -, [...]; VG Neustadt, Urteil vom 21.11.2011 - 4 K 817/11.NW -, [...]).
  • BVerfG, 18.12.1987 - 1 BvR 962/87

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an das informationelle Selbstbestimmungsrecht …

    Die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat bereits in ihren Beschlüssen vom 24. September 1987 ( 1 BvR 970/87 = NJW 1987, 2805 ) und 28. September 1987 (1 BvR 1063/87 und 1 BvR 1122/87), auf die Bezug genommen wird, dargelegt, daß und aus welchen Gründen das Volkszählungsgesetz 1987 dem Gebot der möglichst frühzeitigen (faktischen) Anonymisierung grundsätzlich hinreichend Rechnung trägt.
  • VG Regensburg, 01.12.2022 - RN 5 S 22.2413

    Vorläufiger Rechtsschutz nach § 80 Abs. 5 VwGO, Sofortvollzug kraft gesetzlicher …

    Rn. 60 Weiter wird auf die Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts in einem Beschluss vom 28.9.1987 verwiesen (BVerfG, B.v. 28.9.1987 - 1 BvR 1063/87 - NJW 1988, 962).
  • BVerwG, 17.03.1992 - 7 B 24.92

    Verwaltungsprozeßrecht, Kommunalrecht, Volkszählungsrecht

    Dem vom Berufungsgericht angeführten Entwurf eines Volkszählungsgesetzes vom 29. Januar 1985 läßt sich zweifelsfrei entnehmen, daß die Schaffung einer "gesicherte(n) Datenbasis" zu den zentralen - und legitimen (vgl. BVerfGE 65, 1 ; BVerfG, NJW 1988, 962 [BVerfG 28.09.1987 - 1 BvR 1063/87]) - Anliegen der Volkszählung gehörte und dementsprechend die amtliche Bevölkerungszahl erst mit der Bestandskraft der jeweiligen Feststellungsbescheide der statistischen Ämter vorliegen sollte (vgl. BTDrs. 10/2814 S. 1, 25; BRDrs. 553/84 S. 1, 25).
  • VG Neustadt, 21.11.2011 - 4 K 817/11

    Klage gegen Zensus 2011 abgewiesen - Gericht hat keine Bedenken an der …

    Ein gleichwohl theoretisch verbleibendes Reidentifizierungsrisiko hat der Einzelne grundsätzlich als notwendige Folge einer im überwiegenden Allgemeininteresse angeordneten Statistik hinzunehmen (vgl. BVerfG, NJW 1988, 962; Bay. VGH, Beschluss vom 24. September 2010 - 5 ZB 10.1870 -, juris).
  • BVerwG, 09.07.1996 - 3 B 34.96

    Verletzung des verfassungsrechtlich geschützten "Innenraums" durch die …

  • VG Hamburg, 23.05.2017 - 2 E 4284/17

    Rechtsschutzmöglichkeiten des haushaltsangehörigen Datenangehörigen

  • VG Wiesbaden, 15.07.2015 - 6 L 490/15

    Verfahren nach dem Gesetz über den registergestützten Zensus

  • VG Köln, 20.04.2022 - 13 L 401/22
  • VG Hannover, 25.10.2016 - 10 A 4657/16

    Gewissensfreiheit; Haushaltebefragung; Mikrozensus; Zwangsgeld

  • VGH Hessen, 30.06.2015 - 6 A 1098/13
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